Erwerbsunfähig nun Sozialhilfe Folgeantrag Bewilligung notwendig?

Begonnen von marco, 01. Mai 2025, 16:16:28

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marco

Hallo Leute und allen einen frohen 1. Mai !   :flag:  :clever:

Ich bin nun seit Januar 2025 erwerbsunfähig kann auch nicht wiederhergestsellt werden die Gesundheit laut der RV. Habe nicht genug in RV eingezahlt daher bekomme ich Sozialhilfe (gleiche Höhe wie Bürgergeld). Beschweid wird bewilligt für 1 Jahr.

Muss ich da rechtzeitig davor wieder einen Folgeantrag stellen? Wo findet man den online bei der lokalen Sozialhilfe behörde?

Wieviele Kontoauszüge werden verlangt hier, auch 3 Monate oder gar 6 Monate?


Froher 1. Mai !

Kopfbahnhof

Hatte angenommen, du bekommst beides EM Rente und Grundsicherung.

Bei Grundsicherung ist das ähnlich wie beim Bürgergeld.

Ansonsten läuft es eigentlich wie beim Bürgergeld, nur eben weniger Freibeträge als beim Bürgergeld.
Auch was die Kosten der KdU angeht, BK Abrechnung geht dann zum Sozialamt.

Auszüge es sind da auch so für 3 Monate, mehr müsste begründet werden warum.

Klar muss man auch einen Folgeantrag stellen, wenn man weiterhin Grundsicherung möchte.
Ablaufdatum steht ja sicherlich in deinem Bescheid mit dabei.

Befreiung von der GEZ nicht vergessen :smile:

marco

Hallo!

Ja mein Bescheid ist für 1 Jahr muss dann rechtzeitig verlängern mit Folgeantrag und 3 monate kontoauszügen. Dachte ich hätte davor auch Ruhe, aber damit kann ich leben. Ist das Formular Folgeantrag das gleiche wie bei Bürgergeld ?

Wie ich schon hier gelesen habe lasse ich es sein einen 400€ minijob zu suchen mit 3x die Woche 2-2,5 stunden arbeiten als erwerbsunfähiger, wenn ich da beim Amt als sehr verdächtig eingestuft werde und das Amt dann jede Menge Stress macht. .......kranke kommunistische scheisse ist das.

Frohen Sonntag allen !  :bye:  :clever:

Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 04. Mai 2025, 17:30:28Ist das Formular Folgeantrag das gleiche wie bei Bürgergeld ?
Wird sicherlich ein anderes sein.

Gibt es dann sicher bei deinem Sozialamt.

Rotti

Zitat von: marco am 01. Mai 2025, 16:16:28Muss ich da rechtzeitig davor wieder einen Folgeantrag stellen? Wo findet man den online bei der lokalen Sozialhilfe behörde?
Da wird man vorher angeschrieben was alles Vorgelegt werden muss ohne besonderen Antrag.(Neuantrag 30 Seiten)

Zitat von: marco am 01. Mai 2025, 16:16:28Wieviele Kontoauszüge werden verlangt hier, auch 3 Monate oder gar 6 Monate?
2 Monate
Meine Antworten beziehen sich auf meine Stadt in Sachsen kann bei dir natürlich ganz anders sein.
https://www.rheine.de/media/www.rheine.de/org/med_1140/5191_ausfuellhilfe_-_leichte_sprache_-_grundsicherungsantrag.pdf
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«

marco

Zitat von: Rotti am 04. Mai 2025, 17:58:32
Zitat von: marco am 01. Mai 2025, 16:16:28Muss ich da rechtzeitig davor wieder einen Folgeantrag stellen? Wo findet man den online bei der lokalen Sozialhilfe behörde?
Da wird man vorher angeschrieben was alles Vorgelegt werden muss ohne besonderen Antrag.(Neuantrag 30 Seiten)

Zitat von: marco am 01. Mai 2025, 16:16:28Wieviele Kontoauszüge werden verlangt hier, auch 3 Monate oder gar 6 Monate?

Da muss ich dan wieder viel den ganzen Papierkram vorlegen wie letztes Jahr beim Erst-Antrag?
 Attest HNO Arzt da sich fast taub bin (80% Hörverlust) Mietvertrag, AOK Bescheinigung,
2 Monate
Meine Antworten beziehen sich auf meine Stadt in Sachsen kann bei dir natürlich ganz anders sein.
https://www.rheine.de/media/www.rheine.de/org/med_1140/5191_ausfuellhilfe_-_leichte_sprache_-_grundsicherungsantrag.pdf


Da muss ich dan wieder viel den ganzen Papierkram vorlegen wie letztes Jahr beim Erst-Antrag?
 Attest HNO Arzt das ich fast taub bin (80% Hörverlust) Mietvertrag, AOK Bescheinigung, KOntoauszüge, und wieder alle 6 Seiten Papier unterzeichnen vom Sozialamt ???  :schock:

Sheherazade

Zitat von: marco am 06. Mai 2025, 14:31:19Da muss ich dan wieder viel den ganzen Papierkram vorlegen wie letztes Jahr beim Erst-Antrag? Attest HNO Arzt das ich fast taub bin (80% Hörverlust) Mietvertrag, AOK Bescheinigung, KOntoauszüge, und wieder alle 6 Seiten Papier unterzeichnen vom Sozialamt ???

Du hast locker mehr als ein halbes Jahr Zeit, dich bei DEINEM Sozialamt zu erkundigen (persönlich, telefonisch, online), es besteht keine Notwendigkeit, jetzt schon zu hyperventilieren vor Aufregung wegen des WBA.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: marco am 06. Mai 2025, 14:31:19und wieder alle 6 Seiten Papier unterzeichnen vom Sozialamt ??? :schock:
ja die ganzen Datenschutzerklärungen und Vermögensauskunft neu ist jetzt ob VM im Ausland vorliegt als ob ich aus der Ukraine kommen würde.
»Die Äußerung zu meiner Behinderung führt stets zu einer
Nichteinstellung.«