Privatinsolvenz

Begonnen von Maximus, 24. Juni 2025, 12:46:51

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Maximus

Wer weiß es ?

Wie sieht es bei einer Privatinsolvenz aus ? Kann man nach der Privatinsolvenz noch ein Auto auf seinem Namen anmelden oder wenn das Fahrzeug bereits vorhanden und angemeldet ist, wird dann der Vater Staat sagen, nein du nicht mehr. Das Auto muß stillgelegt werden, während der Privatinsolvenz.

Sheherazade

Nein, solange die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge pflicht- und fristgemäß gezahlt werden, ist ein angemessenes Kfz in der Privatinsolvenz kein Problem.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

Das hört sich doch schon mal gut an.

Maximus

Hat vielleicht noch jemand eine andere Meinung zu dem Thema, dann laßt es mich wissen ?

Sheherazade

Wenn du jetzt nach "auto in der privatinsolvenz" googlest, bekommst du ganz viele Informationen, leider keine Meinungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

Ok, Danke ! Dann schau ich da mal nach.


Ich habe es jetzt mal kurz überflogen, dabei fällt folgender Satz auf

ZitatZwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter. Ein Auto gehört zu den Gegenständen, die der Gerichtsvollzieher pfänden und der Insolvenzverwalter verwerten darf. Das heißt, dass Sie Ihren PKW im Fall von Schulden grundsätzlich verlieren können.

Das klingt jetzt nicht mehr so zufriedenstellend.

Sheherazade

Du musst auch nicht nur lesen, was dir nicht gefällt. Irgendwo da steht auch noch was von "Wert unterhalb des Pfändungsfreibetrages" und "Wert bis zu 2000€" und was man machen kann, wenn man das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

Das mit den 2000 € habe ich auch gelesen und das ist es ja gerade. Ich weiß nicht, ob mein Wagen nur noch einen Wert von 1999 € hat. Es gibt sicher Liebhaber, die mir mehr als 2000 € bezahlen würden. An dem Wagen ist nämlich jetzt alles neu gemacht worden. Zylinderkopfdichtung, Zahnriemen, Wasserpumpe sowie Auspuff habe ich alles erneuert. Optisch steht er außerdem 1 A da.

Und einen Arbeitsweg habe ich nicht mehr. Bin ja Rentner.

Sheherazade

Eigentlich hast du nach Zulassung bzw. Zwangsstilllegung gefragt. Jetzt bist du bei einer möglichen Pfändung des Fahrzeuges. Grundsätzlich idealisiert man den Wert des eigenen (alten) Fahrzeuges sehr gerne, ein richtiger Oldtimer wird es ja noch nicht sein. Gib doch einfach mal die Daten hier ein, dann hast du eine realistische Schätzung des Werts deines Fahrzeuges. Ist dein Fahrzeug älter als 12 Jahre und kein anerkannter Oldtimer, kannst du davon ausgehen, dass es keinen pfändbaren Wert mehr hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

Die Privatinsolvenz habe ich ja noch nicht beantragt, eine Pfändung steht ja logischerweise mit einer Privatinsolvenz in enger Verbindung. Ich muß mir halt sicher sein, daß bei einer Privatinsolvenz nicht doch mein Auto gepfändet wird. Ich werde mal mein Auto schätzen lassen.

Sheherazade

Zitat von: Maximus am 26. Juni 2025, 12:19:58Ich werde mal mein Auto schätzen lassen.

Das kann man auch sehr gut selber, einfach den Fahrzeugtyp mit Baujahr bei Autoscout oder Mobile suchen. Die angegebenen Verkaufspreise sind zwar meistens Wunschvorstellungen, aber man kann sich zumindest ein gutes Bild von dem Durchschnittsverkehrswert machen.

Insolvenzverwalter machen sich nicht die Mühe, ein Fahrzeug, das fast nur noch einen €/kg-Wert hat, zu pfänden und zu veräußern bzw. in die Insolvenzmasse aufzunehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Maximus

#11
Die Schätzung geht bei meinem Fahrzeug nicht. Die Schätzung wird erst ab 2012 berechnet. Mein Wagen ist aber von 2001.



So, war mal auf Mobile.de. Dort stehen die Fahrzeuge mit meinem Baujahr und PS-Zahl noch bis 4999 € drin. Nur die KM-Zahl ist etwas geringer. Ich schätze mal den Preis werden sie nicht bekommen. Aber einen Preis von 2000 € wäre ganz sicherlich für mein Fahrzeug noch erzielbar. Ist die Frage, ob ein Insolvenzverwalter ein Fahrzeug von Bj. 2001 noch verkaufen würde. Der Allgemeinzustand meines Fahrzeuges ist ja schließlich noch hervorragend.

Sheherazade

Lies meine Antworten doch bitte mal richtig und vollständig.

Zitat von: Sheherazade am 26. Juni 2025, 12:08:02Ist dein Fahrzeug älter als 12 Jahre und kein anerkannter Oldtimer, kannst du davon ausgehen, dass es keinen pfändbaren Wert mehr hat.

und

Zitat von: Sheherazade am 26. Juni 2025, 12:29:08Das kann man auch sehr gut selber, einfach den Fahrzeugtyp mit Baujahr bei Autoscout oder Mobile suchen. Die angegebenen Verkaufspreise sind zwar meistens Wunschvorstellungen, aber man kann sich zumindest ein gutes Bild von dem Durchschnittsverkehrswert machen. Insolvenzverwalter machen sich nicht die Mühe, ein Fahrzeug, das fast nur noch einen €/kg-Wert hat, zu pfänden und zu veräußern bzw. in die Insolvenzmasse aufzunehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

Ich habe deine Beiträge richtig und vollständig gelesen, keine Bange ! Ich bin aber noch unsicher, was die Arbeitsweise eines Insolvensverwalters betrifft. Es wäre ärgerlich, wenn du sagst, alte Autos ab 12 Jahren interessieren keinen Insolvenzverwalter, weil sie nur noch nach Schrottpreisen kalkuliert werden, er aber sich meinen Wagen wegen des excellenten Zustandes in die Insolvenzmasse mit einberechnet und er mir dann sagt "Shit happens".

Ich werde daher mal einen Insolvenzverwalter anrufen und ihn mit meinen Fragen löchern. Mal sehen was er so sagt.

Bundspecht

Zitat von: Maximus am 26. Juni 2025, 18:00:28Ich werde daher mal einen Insolvenzverwalter anrufen und ihn mit meinen Fragen löchern. Mal sehen was er so sagt.

Der wird dir mit zu 100 %tiger Sicherheit sagen, dass Du dich gefälligst an eine Schuldnerberatung zu wenden hast !!!

Die können Dir weiter helfen , wenn Du Glück hast, sogar umsonst !

Ein Insolvenzverwalter hat damit zu diesem Zeitpunkt noch gar nix zu tun ....Der kommt erst sehr viel später zum Zuge
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !