Kfz-Versicherung geltend machen

Begonnen von nimra, 07. September 2025, 14:02:23

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nimra

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Mein Sohn würde mir sein altes Auto überlassen, der würde lt. Brief nicht umgeschrieben, die Versicherung würde wegen den Prozenten auf mich laufen. Ist es in der Konstellation möglich, die Kfz-Versicherung geltend zu machen beim Bürgergeld.Besten Dank im Voraus.

Sheherazade

Ja, sofern du Erwerbseinkommen hast und deine Werbungskosten höher als €100/Monat sind.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wer Eigentümer des KFZ ist, ist unrelevant. Maßgeblich für die Geltendmachung der Kosten ist, dass dir die Kosten entstehen.
Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II vom Einkommen abgesetzt werden.
Diese Absetzung ist jedoch bei Erwerbseinkommen im 100€-Grundfreibetrag enthalten.
Da der Grundfreibetrag alle Kosten nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II umfasst, kann man die Absetzung der tatsächlichen Aufwendungen statt des Grundfreibetrages beantragen, wenn diese höher sind.
Der Beitrag zur (öffentlichen) Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch von sonstigem Einkommen abgesetzt werden, er ist nicht im 30€-Freibetrag für private Versicherungen nach § 6 Bürgergeld-Verordnung enthalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.