Kfz-Versicherung geltend machen

Begonnen von nimra, 07. September 2025, 14:02:23

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nimra

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Mein Sohn würde mir sein altes Auto überlassen, der würde lt. Brief nicht umgeschrieben, die Versicherung würde wegen den Prozenten auf mich laufen. Ist es in der Konstellation möglich, die Kfz-Versicherung geltend zu machen beim Bürgergeld.Besten Dank im Voraus.

Sheherazade

Ja, sofern du Erwerbseinkommen hast und deine Werbungskosten höher als €100/Monat sind.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Ottokar

Wer Eigentümer des KFZ ist, ist unrelevant. Maßgeblich für die Geltendmachung der Kosten ist, dass dir die Kosten entstehen.
Der Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB II vom Einkommen abgesetzt werden.
Diese Absetzung ist jedoch bei Erwerbseinkommen im 100€-Grundfreibetrag enthalten.
Da der Grundfreibetrag alle Kosten nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 bis 5 SGB II umfasst, kann man die Absetzung der tatsächlichen Aufwendungen statt des Grundfreibetrages beantragen, wenn diese höher sind.
Der Beitrag zur (öffentlichen) Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch von sonstigem Einkommen abgesetzt werden, er ist nicht im 30€-Freibetrag für private Versicherungen nach § 6 Bürgergeld-Verordnung enthalten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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