Ende einer Hausgemeinschaft durch Tot

Begonnen von oldtom, 28. Oktober 2025, 00:56:15

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Sheherazade

Zitat von: oldtom am 01. November 2025, 13:23:32Ja, im September!  und deshalb bin ich mäßig angefressen keine Antwort erhalten zu haben - jetzt ist nämlich November!

Ich nehme an, nach dem 22. September. Wann genau? Immerhin ist heute gerade mal der 1. November, d. h. deine KdU-Antragstellung kann längstens 6 Wochen her sein. Was hältst du davon, mal nachzufragen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2025, 14:14:51
Zitat von: oldtom am 01. November 2025, 13:23:32Ja, im September!  und deshalb bin ich mäßig angefressen keine Antwort erhalten zu haben - jetzt ist nämlich November!

Ich nehme an, nach dem 22. September. Wann genau? Immerhin ist heute gerade mal der 1. November, d. h. deine KdU-Antragstellung kann längstens 6 Wochen her sein. Was hältst du davon, mal nachzufragen?
:flag:   Wäre ich jetzt nieee darauf gekommen.  :schock: Dann meinst du ich soll zahlunen jetzt auch einfach mal einstellen und mal schauen ob etwas passiert?  Selbst unter deiner Annahme mit den 6 Wochen umfasst das 3 Monate... :no:

Sheherazade

#17
Deine latent aggressiven Antworten bringen dich auch nicht weiter. Hast du bei KdU-Antragstellung irgendwo vermerkt, dass es eilig ist? Die können ja nicht wissen, dass du urplötzlich doch KdU brauchst und das am besten gestern. Grundsätzlich sind 6 Wochen Bearbeitungszeit bei einem Erstantrag nicht übermäßig lang. Und wie schon geschrieben: Manchmal hilft auch freundliches Nachfragen beim Jobcenter.

Ansonsten siehe Beitrag #2.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2025, 16:47:36Deine latent aggressiven Antworten bringen dich auch nicht weiter. Hast du bei KdU-Antragstellung irgendwo vermerkt, dass es eilig ist? Die können ja nicht wissen, dass du urplötzlich doch KdU brauchst und das am besten gestern. Grundsätzlich sind 6 Wochen Bearbeitungszeit bei einem Erstantrag nicht übermäßig lang. Und wie schon geschrieben: Manchmal hilft auch freundliches Nachfragen beim Jobcenter.

Ansonsten siehe Beitrag #2.
Bitte  - du hast recht - deine Antworten sind wircklich nicht latent agressiv. Und ja nacgefragt habe ich...  danke der Nachfrage

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Fallen im laufenden Bezug erstmalig oder höhere KdUH an, muss man diese nicht beantragen, da der Anspruch auf KdUH bereits vom Antrag auf Bürgergeld umfasst ist. Das hat auch das BSG klargestellt. Welche Leistungen des SGB II nicht vom Antrag auf Bürgergeld umfasst sind, sondern separat beantragt werden müssen, ist in § 37 Abs. 1 S. 2 SGB II geregelt.

D.h. bei den KdUH hier handelt es sich rechtlich um eine Änderung i.S.d. § 48 SGB X, auf die das JC nach Kenntniserlangung innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 2 Wochen) reagieren muss. Tut das JC dies nicht, steht einem das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung offen. Dieses sollte man als Betroffener dann auch nutzen, denn es ist bekannt, das einige JC solche Änderungen deshalb ignorieren, um dem Leistungsbezieher Monate später vorhalten zu können, es handele sich nicht um eine ernsthafte Mietforderung.
In diesem Fall hier kann man dem Sohn als Eigentümer der Wohnung das natürlich nicht vorhalten, allerdings ändert das nichts an der vorsätzlichen Bummelei des JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldtom

@Ottokar

Das hört sich ja schon vernünftiger an. Aber wenn ich deinen Rat annehme und die Gerichtsbarkeit in Anspruch zu nehmen erzeugt das doch mehr Kosten als das ganze Bürgergeldgedönse.

Es kann doch nicht sinn einer Behörde sein maximale Auslastung der Gerichte sicherzustellen. Das ist so frustrierend. Man müsste wegen jedem Mist mit anwaltlicher Unterstützung vorgehen....

Aktuell:

ich hatte wegen einer Bildungsmaßnahme angefragt (Es gibt da im IT-Bereich Zertifikate die unterstützt werden können)
Aber:    Das gibts nicht wenn die Arbeitsfähigkeit nicht festgestellt ist - zu teuer ...
Problem: Seit 5 Monaten arbeiten sie an einem 2. Gutachten.  Ergebnis kann ich magisch vorhersagen: Eingeschränkt bez. Körperlicher belastung. (Herzinsuffiziens mit Pumpleistungsminderung stufe II)

Ok, das ist ggf. Verwaltungsrechtich hoch kompliziert aus den kardiologischen Befunden ins Formular zu übersetzen.

Aber was einfaches: Wie bereits geschrieben - habe ich Akteneinsicht erbeten (und ja, nach 4 Wochen freundlich erinnert) Was ist hier das Hindernis?

Und Ja, die KdU Geschichte...   Ich erwarte ja nicht einmal eine zügige Bewilligung - sondern wenigstens eine Reaktion mit dem Inhalt welche Nachweise denn nun jetzt alle diesmal fehlen usw.

Und ja, 7 Wochen sind nicht sooo lange nach Juristenverhältnissen -  aber in der Zeit sind Zahlungen > 1000€ angefallen...  In der Abrechnung sind das eben min 2 Monate....