Kindergeld bewilligt, aber Auszahlung blockiert

Begonnen von Sese, 30. Oktober 2025, 15:56:32

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Sese

Hallo liebes Forum,

eine spanische Freundin, die hier in Deutschland alleinerziehend mit zwei Kindern lebt, hat vor etwa 15 Monaten auf Aufforderung des Jobcenters Kindergeld bei der deutschen Familienkasse beantragt. Anfangs fehlten noch einige Unterlagen, die sie dann nachgereicht hat. Seitdem zieht sich das komplette Bewilligungsverfahren unheimlich in die Länge. Vor ungefähr zehn Monaten waren alle Dokumente vollständig, und im Juni erhielt sie schließlich einen Bewilligungsbescheid. Allerdings wurde nie eine Auszahlung vorgenommen.

Seit Juli rechnet das Jobcenter das Kindergeld für beide Töchter als fiktives Einkommen an, obwohl die tatsächliche Auszahlung noch immer blockiert ist. Auf Nachfrage bei der Familienkasse wurde ihr erklärt, dass sie noch überprüfen müssen, ob sie in Spanien irgendwelche Leistungen bezieht, also ob eventuell dort Kindergeld oder ein ähnlicher Zuschuss gezahlt wird. Diese Prüfung zieht sich nun schon seit Monaten hin, und es gibt keinerlei Aussicht auf eine baldige Entscheidung.

Besonders problematisch ist, dass die Familie trotz Bewilligungsbescheid kein Geld erhält, gleichzeitig aber das Jobcenter das Kindergeld beider Töchter als fiktives Einkommen berücksichtigt.

Gibt es irgendwelche Schritte, die sie unternehmen kann ?



Sheherazade

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2025, 15:56:32Allerdings wurde nie eine Auszahlung vorgenommen.

Warum nicht, mit welcher Begründung wird die Leistung verweigert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Auf telefonischer Nachfrage wurde mitgeteilt, dass noch überprüft werden müsse, ob sie vergleichbare Leistungen in Spanien erhält.

Rotti

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2025, 16:40:07Auf telefonischer Nachfrage wurde mitgeteilt, dass noch überprüft werden müsse, ob sie vergleichbare Leistungen in Spanien erhält.

wenn die Kindergeldzahlung noch nicht zugeflossenen ist darf das Jobcenter auch nicht das Existenzminimum unterschreiten.Widerspruch und BSG Urteil mitteilen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

,,Mir ist wichtig, dass politische Entscheidungen nachvollziehbar sind und nicht über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen werden."

Sese

Oh.. kannst du mir da weiterhelfen ?
Welche BSG-Urteil ?

Oder sollte ich das Thema nochmal extra in der ALG2/Bürgergeld-Rubrik posten ?

Ottokar

Zitat von: Sese am 30. Oktober 2025, 15:56:32Seit Juli rechnet das Jobcenter das Kindergeld für beide Töchter als fiktives Einkommen an, obwohl die tatsächliche Auszahlung noch immer blockiert ist.
Die Anrechnung von fiktivem Einkommen ist ganz klar rechtswidrig, Bundessozialgericht u.a. in B 14 AS 161/11 R vom 29.11.2012, sowie in B 14 AS 8/17 R vom 07.12.2017.
Also Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einlegen und zeitgleich beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, das JC zur Bewilligung und Zahlung des Bürgergeldes ohne Anrechnung des Kindergeldes zu verurteilen, weil dieses auf unbestimmte Dauer nicht ausgezahlt wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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