Frage Bürgergeld-Antrag(HA)für meinen Neffen

Begonnen von Dragon, 02. November 2025, 17:08:17

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Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitat--->9.Punkt = Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
und eine 0 war falsch.
Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitatdann braucht er nur eine neue VÄM ausfüllen mehr nicht?? Das würde mich interessieren!!
ZitatDie VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
aber wenn du willst dann mach halt die KdUH dazu ist ja deine Arbeit.
Ich habe die KDUH trotzdem mal ausgefüllt falls meine bescheuerte Behörde es doch verlangt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Gründe? die erste KbV? Fakten? usw..
Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger  ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitatwenn er das nicht macht?das man ihm die Leistung kürzt oder ganz stoppt bis er alle Unterlagen der Behörde vorlegt.
wer der Neffe ?
Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.

Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.

ZitatZitat von Fettnäpfchen
Dann doch lieber über das JC überweisen lassen  :zwinker:
Den KdUH Antrag also auch Punkt F ausfüllen.
Ja das habe ich ausgefüllt+mit den Daten meines Bruder/IBAN wie es unter Punkt F steht.
Wie ich sagte wenn es nicht auf bitten+betteln meines Bruder/unsere beiden Mutter war!! hätte ich für den Penner Neffen nichts gemacht,fülle mich jetzt um 10 Jahre Gealtert Stress pur sage ich dir  :sad:nochmal tue ich mir das nicht mehr an.

Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste  :sehrgut:




Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.
Leichter nochmal die Anlage KdUH mit dem Zusatz das du es versehentlich falsch ausgefüllt hast. Ist sicherer!

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger  ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.
Wenn schon eine KbV besteht dann macht man normalerweise einen Zusatz zu der bestehenden, dass wäre besser als einen neuen Vertrag. Das kommt sonst nur zu Nachfragen vom JC..
Natürlich muss die bestehende KbV so eine Möglichkeit zulassen. Wenn es die gleich ist die du für deinen Neffen hergenommen hast dann geht das.

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.
Das ist normal und kein Problem die "Nachholung der Mitwirkungspflicht" regelt das sobald fehlendes nachgereicht wird.

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste  :sehrgut:
solange ich helfen kann mache ich das gerne, aber trotzdem Danke.

MfG FN
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Dragon

Hallo Fettnäpfchen

Es gibt was neues
Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!

Mein Neffe war heute mit meinen Bruder beim JC da! Nach 3x der Hotline (reden) wird man immer wieder weiter vertröstet=OT es sei leider immer noch in Bearbeitung dazu wisse die Hotline nicht warum das nicht fettig ist????

Das hat beiden heute jetzt gereicht und sie war er mit seinen Vater (Zeugen)beim JC , dort gibt es im Eingangsbereich Telefone dort hat er direkt mit der Leistungsabteilung gesprochen. Ohne Einladung kommst du nicht zu keiner der Abteilung/SA, beide hatten Glück das der Wachdienst sie im Erdgeschoss bis zu den Telefonkabinen konnten.

Man sagte beiden folgendes am Telefon: (sein Vater hat mit gehört er kann das auch bezeugen)

1. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.

2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!

3.Die Dame am Telefon hat Rum geschrien!

4. Der Sohn ist bis immer noch nicht bei der AOK  versichert"die Krankenkasse sagte meinen Bruder da er für seinen Sohn es Aktuell zahlt, der Sohn hat seit der Antragstellung am 17.Okt immer noch keinen Cent bekommen...

5.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.

6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.

7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.

Laut meinen Bruder war die Mitarbeiterin von der Hotline sehr unfreundlich!!  Was meinst du sollten wir noch eine Beschwerde gegen ihr verhalten am Telefon machen?

Leider haben beide nicht ihren Namen aufgeschrieben,da sie sehr schnell sprach +nach einer kurzen zeit auflegte.

Kann der Neffe jetzt vom JC z.b Verzugszinsen/Schadenersatz verlangen da er nichts bezahlen kann?  Beziehungsweise sein Vater dem jetzt dafür kosten entstehen ,wegen der Fehlenden Miete seinen Sohn. Die AOK Verlangt z.b jetzt das der Neffe/ Beziehungsweise Vater die Krankenkassen Beiträge zahlt,der Vater kann das nicht, sie verlangen auch noch Zinsen am der 15.Dez muss 350€ bezahlt werden, sein Vater kann nicht er hat selber hohe Schulden.

Das ist das gleiche Scheiß JC wo ich selber bin! die immer Mist bauen die dich sofort beleidigen,anschreien wie Dreck behandeln und vieles mehr.

Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?Ich ergänze das mit seinen Daten,JC - BG Nr. danach gebe ich es an ihm weiter das er abschickt.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!
Stellt einen EA beim SG dass das JC verpflichtet wird umgehend zu bearbeiten, bescheiden und zu leisten!
Die Argumente hast du gerade selber geschrieben die übernimmst du und dann noch etwas aus der Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
und
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Das reicht vollkommen und die Ausreden
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:011. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.

2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:015.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.

6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.

7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.
kannst du auch mit verwenden.

Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?
Ich bekomme Besuch und weiß nicht ob ich am WE dazu komme aber du kannst ja ein Versuch aus oberem zusammenstellen und hier einsetzen. Morgen habe ich eher Zeit Sonntag kommt schon der nächste Besuch. Es gibt ja noch andere User die uU auf deinen Post reagieren. ah es läutet schon ...

MfG FN
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