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Frage Bürgergeld-Antrag(HA)für meinen Neffen

Begonnen von Dragon, 02. November 2025, 17:08:17

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Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitat--->9.Punkt = Wie viele Personen wohnen in der Unterkunft? Bitte zählen Sie sich selbst auch dazu! Trägt man bei ihm da es zwar 3 Leute in der Wohnung leben. er aber seine Eigene Bedarfsgemeinschaft ist eine 1 oder 3 ein ?? Ich hatte da eine 0 eingetragen als ich die KDUH verschickte nicht das es jetzt falsch war??
und eine 0 war falsch.
Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitatdann braucht er nur eine neue VÄM ausfüllen mehr nicht?? Das würde mich interessieren!!
ZitatDie VÄM reicht. Das ordnet das JC dann schon zu den KdUH ein.
aber wenn du willst dann mach halt die KdUH dazu ist ja deine Arbeit.
Ich habe die KDUH trotzdem mal ausgefüllt falls meine bescheuerte Behörde es doch verlangt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54Gründe? die erste KbV? Fakten? usw..
Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger  ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2025, 17:51:54
Zitatwenn er das nicht macht?das man ihm die Leistung kürzt oder ganz stoppt bis er alle Unterlagen der Behörde vorlegt.
wer der Neffe ?
Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.

Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.

ZitatZitat von Fettnäpfchen
Dann doch lieber über das JC überweisen lassen  :zwinker:
Den KdUH Antrag also auch Punkt F ausfüllen.
Ja das habe ich ausgefüllt+mit den Daten meines Bruder/IBAN wie es unter Punkt F steht.
Wie ich sagte wenn es nicht auf bitten+betteln meines Bruder/unsere beiden Mutter war!! hätte ich für den Penner Neffen nichts gemacht,fülle mich jetzt um 10 Jahre Gealtert Stress pur sage ich dir  :sad:nochmal tue ich mir das nicht mehr an.

Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste  :sehrgut:




Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Mist dann habe ich mich leider vertan ;(!Man sollte nie wenn du sehr müde bist sie ausfüllen,leider nervte mich mein Bruder 2 Wochen mach sie schnell schnell fertig.
Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Falls das JC in seiner KDUH Probleme macht? schreibe ich einen Brief ,das in der KDUH= Punkt.9 Korrigiert mit eine 1.
Leichter nochmal die Anlage KdUH mit dem Zusatz das du es versehentlich falsch ausgefüllt hast. Ist sicherer!

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Die Miete bei meiner Mutter hat sich jetzt ab dez geändert ,sie zahlt - 50€ weniger  ich habe für alle fälle für mich eine neue KVB+ KDUH erstellt. Ich gebe meine Unterlagen Morgen frühe vor Ort beim JC ab.
Wenn schon eine KbV besteht dann macht man normalerweise einen Zusatz zu der bestehenden, dass wäre besser als einen neuen Vertrag. Das kommt sonst nur zu Nachfragen vom JC..
Natürlich muss die bestehende KbV so eine Möglichkeit zulassen. Wenn es die gleich ist die du für deinen Neffen hergenommen hast dann geht das.

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Auf der zweiten seite in der (Mitwirkung)steht wenn er nicht alle Unterlagen bis zum 14.11.25 vorlegt, das die ganze Leistung versagt solange bis man alle Unterlagen der Behörde abgibt!Seine Frist lief leider am Freitag ab ,ich habe mich extra beeilt um seine Unterlagen rechtzeitig dem JC geben.
Das ist normal und kein Problem die "Nachholung der Mitwirkungspflicht" regelt das sobald fehlendes nachgereicht wird.

Zitat von: Dragon am 17. November 2025, 18:58:45Danke Fettnäpfchen das du dir wieder die Mühe gemacht hast mir zu helfen bist der Beste  :sehrgut:
solange ich helfen kann mache ich das gerne, aber trotzdem Danke.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen

Es gibt was neues
Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!

Mein Neffe war heute mit meinen Bruder beim JC da! Nach 3x der Hotline (reden) wird man immer wieder weiter vertröstet=OT es sei leider immer noch in Bearbeitung dazu wisse die Hotline nicht warum das nicht fettig ist????

Das hat beiden heute jetzt gereicht und sie war er mit seinen Vater (Zeugen)beim JC , dort gibt es im Eingangsbereich Telefone dort hat er direkt mit der Leistungsabteilung gesprochen. Ohne Einladung kommst du nicht zu keiner der Abteilung/SA, beide hatten Glück das der Wachdienst sie im Erdgeschoss bis zu den Telefonkabinen konnten.

Man sagte beiden folgendes am Telefon: (sein Vater hat mit gehört er kann das auch bezeugen)

1. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.

2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!

3.Die Dame am Telefon hat Rum geschrien!

4. Der Sohn ist bis immer noch nicht bei der AOK  versichert"die Krankenkasse sagte meinen Bruder da er für seinen Sohn es Aktuell zahlt, der Sohn hat seit der Antragstellung am 17.Okt immer noch keinen Cent bekommen...

5.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.

6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.

7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.

Laut meinen Bruder war die Mitarbeiterin von der Hotline sehr unfreundlich!!  Was meinst du sollten wir noch eine Beschwerde gegen ihr verhalten am Telefon machen?

Leider haben beide nicht ihren Namen aufgeschrieben,da sie sehr schnell sprach +nach einer kurzen zeit auflegte.

Kann der Neffe jetzt vom JC z.b Verzugszinsen/Schadenersatz verlangen da er nichts bezahlen kann?  Beziehungsweise sein Vater dem jetzt dafür kosten entstehen ,wegen der Fehlenden Miete seinen Sohn. Die AOK Verlangt z.b jetzt das der Neffe/ Beziehungsweise Vater die Krankenkassen Beiträge zahlt,der Vater kann das nicht, sie verlangen auch noch Zinsen am der 15.Dez muss 350€ bezahlt werden, sein Vater kann nicht er hat selber hohe Schulden.

Das ist das gleiche Scheiß JC wo ich selber bin! die immer Mist bauen die dich sofort beleidigen,anschreien wie Dreck behandeln und vieles mehr.

Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?Ich ergänze das mit seinen Daten,JC - BG Nr. danach gebe ich es an ihm weiter das er abschickt.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Mein Neffe sagte das die Behörde bis jetzt immer noch keinen Leistungsbescheid erstellt hat auch kein Geld auf dem Konto dabei sind 6 Wochen um ohne ein Brief!!
Stellt einen EA beim SG dass das JC verpflichtet wird umgehend zu bearbeiten, bescheiden und zu leisten!
Die Argumente hast du gerade selber geschrieben die übernimmst du und dann noch etwas aus der Leistungspflicht des Leistungsträgers
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
und
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Das reicht vollkommen und die Ausreden
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:011. Die Bearbeitung dauert noch man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist! Obwohl schon mehr als 6 Wochen vorüber.

2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie zurück ist!
Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:015.Sie sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.

6.Als man ihr sagte das geht nicht aber so nicht hat sie sofort weiter geschrien.

7.Der Neffe sagte der Frau am Telefon von was soll ich den leben??? sie sagte im das ist mir doch egal +legte sofort unfreundlich dem Hörer auf.
kannst du auch mit verwenden.

Zitat von: Dragon am 05. Dezember 2025, 15:56:01Falls man da ein Schreiben erstellen muss, kannst bitte das für im erstellen ?
Ich bekomme Besuch und weiß nicht ob ich am WE dazu komme aber du kannst ja ein Versuch aus oberem zusammenstellen und hier einsetzen. Morgen habe ich eher Zeit Sonntag kommt schon der nächste Besuch. Es gibt ja noch andere User die uU auf deinen Post reagieren. ah es läutet schon ...

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2025, 16:38:00aber du kannst ja ein Versuch aus oberem zusammenstellen und hier einsetzen. Morgen habe ich eher Zeit Sonntag kommt schon der nächste Besuch. Es gibt ja noch andere User die uU auf deinen Post reagieren. ah es läutet schon ...
So ich versuche ob ich das hier Einigermaßen richtig den Eilanatrag beim Sozialgericht richtig erstellen kann??
Im Spoiler meine Vorlage!! Ich hoffe das ist so weit ok  damit mein Bruder/Neffe das beim Sozialgericht  abgeben kann?falls das ganz falsch sein sollte ? Bitte du oder hier einer von den Leuten die sich damit auskennen das Schreiben richtig erstellen!!

ZitatZitat von mir

XXXXX(←Daten werden später ergänzt)                      Düsseldorf 05.12.12.25
XXXXX


Sozialgericht Düsseldorf     Düsseldorf 06.12.2025
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf



(Was muss hier noch rein )←Adresse vom Jobcenter ?    Datum 06.12.2025
Eilantrag auf Bürgergeld
BG-Nr: XXXXXXXX


Sehr Gehrte Damen und Herren,

Das Jobcenter Düsseldorf Standort Mitte hat seit meiner Antragstellung am 17 Oktober 2025 bis heute den Hauptantrag auf Bürgergeld nicht bearbeitet,bis heute sind keine vorläufige Leistung bewilligt.

Das Jobcenter macht seit mehren Telefonischen Gesprächen folgenden ausreden:
1.Die Bearbeitung dauert noch länger man wissen immer noch nicht wann sie beendet ist, bitte rufen sie nächste Woche wieder an wir haben jetzt mehr als 6 Wochen um.

2.Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie aus ihren Urlaub zurück kommt.

3.Am Freitag den 05.12.2025 hat der Leistungsempfänger das letzte mal mit dem Jobcenter telefonisch gesprochen"man sagte der Vater Angeblich sei Gesetzlich Verpflichtet seinen 25 Jährigen Sohn, weiter zu Finanzieren das ist ihr egal wie er das macht!! Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet.

ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX
Falls man das so lassen kann ?würde ich die Daten in den Schreiben noch eintragen! Damit der Neffe/Bruder das Anfang nächste Woche so schnell wie möglich beim zuständigen Sozialgericht das Schreiben einreicht,da Bald Weihnachten ist kann sich das noch weiter verzögern.

Wie macht er das er eine Bestätigung seitem des SG bekommt?Es kann sein das er es nur beim Pförtner abgeben kann ,ob er dort eine Bestätigung bekommt glaube ich kaum!

Falls eine Dritte Kopie Von diesen Schreiben reicht das er dort einen Stempel bekommt ?dann drucke ich 3x aus! 2X für das Gericht +1x wo der Stempel drauf kommt das er als Nachweis für sich.

Fettnäpfchen

Dragon
   
Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Bitte du oder hier einer von den Leuten die sich damit auskennen das Schreiben richtig erstellen!!
Ich hab mal ein bißerl nachgebessert, aber die Zeilenabstände und so werden vllt. verrutschen und meine Rechtschreibfehler solltest du ausbessern. Was ich kursiv gesetzt habe solltest du auch machen.

Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Wie macht er das er eine Bestätigung seitem des SG bekommt?Es kann sein das er es nur beim Pförtner abgeben kann ,ob er dort eine Bestätigung bekommt glaube ich kaum!
Einfach einen Zeugen mitnehmen und sowieso um eine Eingangsbestätigung Bitten.

Zitat von: Dragon am 06. Dezember 2025, 12:38:38Falls eine Dritte Kopie Von diesen Schreiben reicht das er dort einen Stempel bekommt ?dann drucke ich 3x aus! 2X für das Gericht +1x wo der Stempel drauf kommt das er als Nachweis für sich.
entweder so oder nur ein extra Blatt das bestätigt das am xx.xx.xxxx ein Eilantrag von .... eingereicht/abgegeben wurde.
(Ein Foto falls es im Briefkasten eingeworfen wird aber erkennbar mit dem Briefumschlag)


ZitatSozialgericht Düsseldorf   das Datum unten und oben sollte stimmen>  Düsseldorf 06.12.2025
Ludwig-Erhard-Allee 21
40227 Düsseldorf

Eilantrag auf Bürgergeld

des hier Namen und Adresse
                       Antragsteller

         gegen

hier das JC mit Adresse und BG Nummer

                       Antragsgegner


Sehr geehrte Damen und Herren,(das schreibt man eigtl. seit Jahre nicht mehr für`s Gericht)
Ich beantrage

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:
Das Jobcenter Düsseldorf hat seit meiner Antragstellung am 17. Oktober 2025 bis heute den Datum den Hauptantrag auf Bürgergeld nicht bearbeitet.
Bis heute sind auch keine vorläufigen Leistungen bewilligt worden. Wobei es dafür eine gesetzliche Pflicht gibt.
Ist zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Das Jobcenter macht seit mehreren /am besten eine Zahl/ Telefongesprächen folgende Angaben:
1.
Die Bearbeitung dauert noch länger, man wisse immer noch nicht wann sie beendet ist. Bitte rufen sie nächste Woche wieder an. Seit dem sind jetzt sechs Wochen vergangen, wobei das JC laut § 17 SGB 1 verpflichtet ist zeitnah zu leisten.
ALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.


2.
Die zuständige Mitarbeiterin sei im Urlaub das wird erst bearbeitet wenn sie aus ihrem Urlaub zurück kommt.
Diese internen Probleme dürfen nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen gehen. Sie entbinden einen Leistungsträger NICHT von seinen gesetzlichen Leistungspflichten!

3.
Am Freitag den 05.12.2025 habe ich das letzte mal mit dem Jobcenter telefonisch gesprochen.
Dabei wurde behauptet der Vater ist gesetzlich verpflichtet für seinen 25jährigen Sohn Unterhaltspflichtig zu sein. Er habe ihn weiter zu finanzieren und das Ihr das egal ist wie er das macht.
Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet. Da vllt. noch das dir das seltsam vorkommt. Den Satz vllt. weglassen.



Mit freundlichen Grüßen

Glaube ich habe fertig

Ein schönes WE
FN
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Dragon

Hallo Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2025, 17:29:58ch hab mal ein bißerl nachgebessert, aber die Zeilenabstände und so werden vllt. verrutschen und meine Rechtschreibfehler solltest du ausbessern. Was ich kursiv gesetzt habe solltest du auch machen.
Gut das werde ich machen!Ich überprüfe immer den Text bevor ich es ausdrucke.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2025, 17:29:58entweder so oder nur ein extra Blatt das bestätigt das am xx.xx.xxxx ein Eilantrag von .... eingereicht/abgegeben wurde.
(Ein Foto falls es im Briefkasten eingeworfen wird aber erkennbar mit dem Briefumschlag)
Ja das sage ich ihm! Wenn er ein Extra Blatt haben will erstelle ich eins für im.

ZitatZitat von Fettnäpfchen
Dabei sind die Eltern jetzt nicht mehr verpflichtet. Da vllt. noch das dir das seltsam vorkommt. Den Satz vllt. weglassen.
Ja ich lasse das besser weg.

Fettnäpfchen danke nochmal für deine mühe das du das Schreiben erstellst hast! Keine sorge ich werde das was rot ist in Schwarz ändern ;)

Du bist wie immer Top  :sehrgut: schönes wochenende wünsche ich dir bis dann :bye:


Dragon

#37
Hallo Fettnäpfchen
Wollte dir ein kleines Update geben damit du auf dem laufenden bist:
mein Neffe war gestern08.12.25beim Sozialgericht dort hat er den Eilantrag persönlich beim Pförtner abgeben+ auf einem extra Blatt hat er Eingang der des Schreibens bestätigen lassen jetzt heißt es warten was passiert!!! Wenn es was neues gibt melde ich mich hier sofort zurück.

eine Kurze Randfrage damit ich nicht extra kein neues Thema eröffne:
Ich muss mir diesem Monat vielleicht von meiner Familie oder von einem Freund leider 200€ leihen(Privates Darlehn ) um nicht ins minus auf dem Konto kommen,was trägt er beim Verwendungszweck ein (ein Privates Darlehn = vonHerr/Frau) wenn das Geld auf mein Konto kommt?

ich habe diesen Monat leider Unerwartete kosten , das Geld zahle ich dann in mehren Raten zurück"braucht das Jobcenter ein Schreiben von mir wo mein Name+des Darlehnsgeber steht? falls sie fragen woher das Geld kommt ,damit mein JC die Summe später nicht vom Regelsatz abzieht.

Vielleicht kennt wer sich mit dem Privaten Darlehn+JC aus oder hat ein Tipp für mich ?

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02Wenn es was neues gibt melde ich mich hier sofort zurück.
Hoffentlich etwas gutes, ich erwarte es eigentl. von einem SG.

Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02,was trägt er beim Verwendungszweck ein (ein Privates Darlehn = vonHerr/Frau) wenn das Geld auf mein Konto kommt?
Privates Darlehn, natürlich vom Überweiser, reicht vollkommen.

Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02"braucht das Jobcenter ein Schreiben von mir wo mein Name+des Darlehnsgeber steht?
das ist nicht leistungsrelevant davon brauchst du das JC nicht in Kenntnis setzen.

Zitat von: Dragon am 09. Dezember 2025, 15:56:02falls sie fragen woher das Geld kommt ,damit mein JC die Summe später nicht vom Regelsatz abzieht.
Wenn später die Frage aufkommt und die sich nicht entblöden weil sie Darlehen als Überweisungsgrund nicht kennen/verstehen wollen dann kann man das immer noch klären.
Da kannst dich ja hier wieder mit einem neuen Thread melden.

Das Beispiele für einen Darlehensvertrag kannst du gleich machen oder dann wenn es nötig ist da halt das richtige Datum nicht vergessen.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Dragon

Guten Morgen Fettnäpfchen

So es gibt was neues vom Sozialgericht/Jobcenter Verfahren.

Leider sind beide Briefe erst gestern den 16.12.25 mit der Post hier angekommen"bei uns kommt die Post leider seit langen entweder alle 2 tage oder 3 Tage oder manchmal kommt fast 1 Woche hier hier überhaupt nichts,das liegt an regelmäßigen wechsel der Postboten.

Mein Bruder sagte mir er beide Briefumschläge ,sie sind etwas schmutzig angekommen,aber man kann das Datum noch gut erkennen wie er das sagte. Die Briefumschläge liegen bei im daheim.

Das Jobcenter Behauptet die Eltern wären immer noch Verpflichtet den Sohn 25 jährigen Finanzieren" Was komisch ist die Eltern haben niemals dem Jobcenter ihre Kontoauszüge vorgelegt das ist sehr merkwürdig!
Die Eltern meines Neffen! also mein Bruder und seine Frau haben kein Festes Monatsgehalt sondern nur Stundenlohn,beide verdienen nicht immer gleich viel sondern ab und zu weniger,da er (Wachmann) weniger stunden im Monat hat.

Die Behörde lehnt immer noch den Bürgergeld Antrag ab+Rechtsschutz einfach ab.

Die Eltern haben Beide ca.20.000€ schulden es,die Gläubiger verlangen Pünktlich (buchen) beim Geldeingang die fälligen Raten sofort ab! bleibt also fast nichts übrig zum leben,geschweige um ihren Sohn zu unterstützen.
das ist wohl jetzt eine Art Rache weil wir uns beim SG über die Behörde beschwert hatten,da bis jetzt immer noch keine Bearbeitung von Seiten der SA statt fand!

Der Sohn bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft er hat mit seinen Eltern nichts mehr am Hut ,er kann sich seitem 17. Okt. bis jetzt keine Lebensmittel kaufen wegen den fehlenden Geld,er muss immer die Eltern bitten das sie Essen/Trinken geben.

Das JC behauptet (Vermuten)laut dem Brief das er  von seinen Eltern Geld bekommen würde?was nicht stimmt.

Schließlich hat mein Neffe +seinem Vater eine KBV Abgeschlossen die liegt dem JC vor,damit der sein Sohn die Miete an den Vater zahlt.

Vom 17.Okt. Bis heute hat das Bescheuerte JC ihn bis heute nicht krankenversichert oder das er einen Cent Leistung bezog,es gibt bis heute auch kein einziges schreiben der Behörde das der Bürgergeldantrag abgelehnt wird ,Alle Benötigten Dokumente befinden sich seit langen bei der Behörde auf dem Tisch.

Alles weiteres findest du hier in 1x vom Jobcenter
+1x vom Sozialgericht!
Das Gericht verlangt das man sich dazu in Max 5 Tagen dazu äußert! Das ist etwas kurz! wie soll man das jetzt machen ?Falls wir das noch vor Freitag schaffen?kann mein Bruder das schnell beim SG abgeben.

Das Gericht verlangt noch (aktuelle Kontoauszüge) für 3 Monate von Okt. – Dez. 2025.
Die Kontoauszüge kann mein Bruder erst morgen bei Targobank holen,sein Sohn kann das selber nicht.

So wie ich es verstehe will das JC seine Gesetzlichen Pflicht immer noch nicht nach kommen,damit der Neffe kein Geld bekommt +Versichert ist. Die AOK macht weil schon druck wegen den Beitragzahlungen.

Kannst du jetzt bitte das schreiben schnell erstellen ?damit man mein Neffe die 5 Tage Frist beim Sozialgericht einhalten kann?  Damit wir keinen Ärger mit dem SG bekommen +wir das noch vor Weihnachten dort abgeben damit es bearbeitet wird,es dauert bis jetzt schon leider 3 Monate das er ohne Geld ist.

Ich hoffe das ich alles erklärt habe,Falls ich etwas vergessen habe? Bitte schreib das hier rein!
damit du noch heute das Schreiben für das SG Fertig machst.

So ich bin etwas frühstücken und mich ausrufen mir geht es selber nicht so gut,das arbeiten am PC tut meinen Augen nicht gut ,sehe danach kaum noch was + bekomme Kopfschmerzen.

werde hier öfters rein schauen wenn was sein sollte komme ich nach kurzer zeit Online.


Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 11:08:58Leider sind beide Briefe erst gestern den 16.12.25 mit der Post hier angekommen"
Na super bei fünf Tagen für die Antwort.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 11:08:58Ich hoffe das ich alles erklärt habe,Falls ich etwas vergessen habe? Bitte schreib das hier rein!
Existiert ein Darlehensvertrag zwischen Sohn und Vater in dem geregelt ist dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, sprich die angelaufenen Schulden zu bezahlen?
Eher nicht und wenn nicht sollen die das umgehend nachholen und in dem Muster mit einbauen.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung

Was soll es heißen das erst Mitte Nov noch "erforderliche Mitwirkungsaufforderungen" vorgenommen wurden?

Wieso lagen dem JC Verdienstbescheinigungen der Eltern vor?

Das wichtigste, ist übrigens von Ottokar das habe ich mal abgespeichert, kann ich schon mal ins Zitat stellen den Rest muss man dann schauen wenn obere Fragen beantwortet sind.
ZitatAbsender

Gericht

AZ ...


Stellungnahme zum Schreiben vom ...


Werter Vorsitzender,
.......
......
......


In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG in B 14 AS 6/08 R) ist hinreichend geklärt, dass § 9 Abs. 5 SGB II eben keinen Vermutungstatbestand beim bloßen Zusammenleben mit erwachsenen Verwandten/Verschwägerten manifestiert (anders in § 39 S. 1 SGB XII).
Lt. Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Dr. 15/1516, S. 53) besteht im SGB II erst dann eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wenn Verwandte oder Verschwägerte mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen tatsächlich gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften.
Das gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.

Wenn, wie hier, der Leistungsträger keine Beweise für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft hat, kann er weder vom Antragsteller noch dessen Mitbewohnern fordern, eine solche zu widerlegen. Dies würde die vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 5 SGB II vorgenommene Regelung ad absurdum führen, da der Leistungsträger mit dieser Forderung das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen würde, ohne die lt. Gesetz dafür erforderlichen Beweise zu haben.
§ 9 Abs. 5 SGB II ist eben nunmal kein Vermutungstatbestand.
Mangels Beweisen für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft und in Ermangelung von rechtlichen Voraussetzungen für eine Mitwirkungspflicht meiner Person oder meiner Mitbewohner bei der Beschaffung derartiger Beweise ist meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Dragon

#41
Hallo Fettnäpfchen
update um 17:12 uhr
Sorry ich hatte gerade aus versehen hier die Zitate gelöscht. es passt jetzt wieder!

ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Na super bei fünf Tagen für die Antwort.
ja das ist verdammt kurz! Wir werden wohl mehr zeit brauchen ??
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Existiert ein Darlehensvertrag zwischen Sohn und Vater in dem geregelt ist dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, sprich die angelaufenen Schulden zu bezahlen?
ZitatZitat von Fettnäpfchen
Eher nicht und wenn nicht sollen die das umgehend nachholen und in dem Muster mit einbauen.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
Nein soweit ich weiß! dann sollen die das machen.Ich sage es beiden.
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Was soll es heißen das erst Mitte Nov noch "erforderliche Mitwirkungsaufforderungen" vorgenommen wurden?
Sie hatten noch weitere unterlagen verlangt ,obwohl wir davor schon alle gaben!wie im #1 verlangten das JC bis zum 14.nov noch unterlagen. obwohl wir alle davor abgaben! Wir haben die benötigten unterlagen am 14.nov!sie dem JC nach gereicht da mein Bruder erst am 12. Nov die Meldebescheinigung bekam ging es 2 Tage später.Wir haben vom JC-Faxgerät( Belege) die er ausdruckt beim versenden.
ZitatZitat von: Fettnäpfchen am Heute um 16:30:42Wieso lagen dem JC Verdienstbescheinigungen der Eltern vor?
Das ist Merkwürdig!Also mein Bruder sagte mir deutlich er/seine Frau haben nie eine Verdienstabrechnung dem JC geben!Das ist eine reine Schutzbehauptung des JC,mein Bruder kann es sogar bezeugen das er nie seine Verdienstabrechnungen dem JC einreichte.

wie du siehst im #1 in der PDF mit der Mitwirkungspflicht vom 28.11.25 steht nur das Der Sohn alle Benötigten Dokumente abgeben soll. seine Eltern haben nie Verdienstabrechnung der Behörde geben.Sogar ich habe nie eine Abrechnung der Behörde im Namen meines Bruder dort abgeben

Ok dann warte ich kurz bis du das schreiben fertig hast,damit ich es heute noch fertig machen kann damit mein Bruder morgen zum SG geht geht. Schreib mir bitte auf was ich außer das SG Schreiben,er noch machen soll damit ich es meinen Bruder erklären kann und wir keine zeit verlieren.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Ok dann warte ich kurz bis du das schreiben fertig hast,damit ich es heute noch fertig machen kann damit mein Bruder morgen zum SG geht geht.
Eher morgen denn heute wird es zu knapp.

Da muss geändert werden da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet   

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes und beginnt mit dem Monat, nach dem das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Sie hatten noch weitere unterlagen verlangt ,obwohl wir davor schon alle gaben!wie im #1 verlangten das JC bis zum 14.nov noch unterlagen. obwohl wir alle davor abgaben!
Schreibe doch so das man es ohne Suchen und Rätselraten versteht.
Zu deutsch
wann hat er wirklich alle Unterlagen abgegeben und
gab es dann nur eine weitere Anforderung der selben Unterlagen, also eine doppelte Datenerhebung,
oder wurden noch andere Unterlagen angefordert.

Oder wurden die Unterlagen alle erst am 14.11. als gefordertem Termin abgegeben? und wenn nicht welche Unterlagen wurden nachgefordert.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29erst am 12. Nov die Meldebescheinigung bekam ging es 2 Tage später.
ist zur Berechnung und Bewilligung nicht nötig also kein Grund.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29Das ist eine reine Schutzbehauptung des JC,mein Bruder kann es sogar bezeugen das er nie seine Verdienstabrechnungen dem JC einreichte.
:weisnich: die sind auf 3100.- netto gekommen. Wie soll das funktionieren.
Wenn man da im Schreien drauf eingeht dann kann das nach hinten losgehen. Am Schluss hat der Neffe noch recht kräftig beim JC aufgesprochen und weiß jetzt nichts mehr davon.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 16:37:29wir keine zeit verlieren.
Soviel Zeit muss schon sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Dragon

#43
Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Schreibe doch so das man es ohne Suchen und Rätselraten versteht.
Zu deutsch
wann hat er wirklich alle Unterlagen abgegeben und
gab es dann nur eine weitere Anforderung der selben Unterlagen, also eine doppelte Datenerhebung,
oder wurden noch andere Unterlagen angefordert.
Oder wurden die Unterlagen alle erst am 14.11. als gefordertem Termin abgegeben
Ups ich hoffe du verstehst mich jetzt besser!
er hat alle Unterlagen leider erst am 14. Nov beim JC abgeben,Die Fehlenden Unterlagen hat er persönlich an den Tag mit der Meldebescheinigung im JC unten bei den Faxgeräten an die Leistungsabteilung geschickt.
Dafür gibt es alles Belege sie liegen bei ihm zu Hause.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Da muss geändert werden da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet 

4. Auszahlung
Soll der Neffe jetzt mit seinen Vater erstellen +unterschreiben?

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39ist zur Berechnung und Bewilligung nicht nötig also kein Grund.
Also aus dem Schreiben vom 28.11.25 aus #1 mit der Mitwirkungspflicht stand !ohne alle Unterlagen das schließt auch die Meldebescheinigung wird es nicht solange bearbeitet oder gestoppt bis er alle Unterlagen der Behörde auf dem Tisch liegen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39die sind auf 3100.- netto gekommen. Wie soll das funktionieren.
Wenn man da im Schreien drauf eingeht dann kann das nach hinten losgehen. Am Schluss hat der Neffe noch recht kräftig beim JC aufgesprochen und weiß jetzt nichts mehr davon.
Also mein Bruder war an den Tag beim JC als Zeuge(Beistand) dort!
Mein Bruder sprach Persönlich (Telefonisch) mit der Leistungsabteilung!(Erdgeschoss)Der Neffe hat laut der Aussage meines Bruder nichts gesagt oder mit ihr selber gesprochen.
Mein Bruder hatte nie etwas von 3100€ Netto erwähnt!Ich habe ihn vorher Mehrmal gefragt! er sagte ne ich habe nie diesen Betrag genannt!!
Er fragte sie am Telefon warum der Bürgergeldantrag noch nicht bearbeitet wurde!!die SA sagt das ist mir egal sie müssen ihren Sohn Finanzieren.
Ob das Stimmt ich war leider nicht dabei,mein Bruder wollte mich nicht mit dabei haben.Falls er mich anlügt ?bin ich nicht schuld ich sage dir nur was er mir sagt. Siehe #32 was sie an den Tag sagte.

Mein Bruder beteuert als ich hin gerade mehrmals fragte !deutlich er hat nie die Summe erwähnt ob am Telefon oder beim ersten Termin am 7.Nov gesagt.

Entweder hat das JC heimlich die Bankkonten seiner Eltern überprüft oder sie lügen das einfach??. Das Elten haben nie die Verdienstabrechnung an die Behörde geben.

Die Frage wie sie das überprüft haben oder ob das einfach nicht stimmt??

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Soviel Zeit muss schon sein.
Ok dir kann ich ja vertrauen du kennst dich damit aus. Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben morgen fertig machst!

Danke nochmal für deine Hilfe.


Quinky

Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII  eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
Warum?
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die 3.100€ ZU GERING sind!
Berechnung:
JEDEM der Eltern steht der doppelte (weil beide arbeiten und theorisch unterstützen) Regelsatz (100%-Satz und nicht 90%) plus Mietanteil zu, das sind bei 600€ Gesamtmiete (ich nehme mal eine geringe Miete) = 200€/Person.
2 x 563 plus 200 = 1326 mal 2 = 2652€
Diese 2652€ sind dem ANRECHENBAREN Einkommen gegenüberzustellen
3.100€ netto ; 2 = 1550€ minus Freibeträge (Mindestfreibeträge!) 348€ = 1202€ x 2 = 2404
d.h.
nach § 9 Abs. 5 SGBII kann NICHT erwartet werden, das die Eltern den 25jährigen unterstüzen.
Das ist NUR dann der Fall, WENN das Jobcenter beweist, das finazielle Unterstützung geflossen sind. Diese fninzielle Unterstützung wäre in diesem Fall FREIWIILIG, OHNE einer Rechtspflicht.
Bevor also eine Ablehnung gesetzlich erfolgen darf, MUSS das Jobcenter die Berechnung vorweisen UND den freiwilligen Nachweis erbringen. BEIDES hat das JObcenter NICHT durchgeführt.
Bei meiner Berechnung habe ich sogar den Mietanteil des 25jährigen nicht eingerechnet, sowie das BEIDEN Elternteilen jeweils 5% des Bruttolohnes für die Altersvorsorge zusteht.
Diese beiden Werte kommen noch zu der bereits festgestellten Unterdeckung, siehe oben (2652 : 2404), hinzu, so das erast recht keine Unterstützung nach § 9 Abs. 5 SGBII in Frage kommt.
Lediglich FREIWILLIGE Unterstützung kann angerechnet werden, die aber die Eltern schriftlich festlegen müssen.
Hier sollte an den Teamleiter des JObcenters ein geharnischter Brief erfolgen,das Gesetze NICHT bekannt sind!

Ernie