Fehlende Unterlagen: Alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten?

Begonnen von Merah, 16. November 2025, 18:43:00

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Ottokar

Typisch Behörden: Wir machen das seit 30 Jahren so und deshalb machen wir es weiterhin so.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Merah

Ich bin gerade vom Termin zurück. Wie zu erwarten war, möchte man mir die Miete nicht zahlen. Stattdessen hat man mir den Vorwurf eines Scheinmietverhältnisses gemacht. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich die Lust und die Nerven habe, mich da durchzuklagen.

Man hat mir angeboten, sich zu einem Drittel an den Nebenkosten des Haushalts zu beteiligen, wenn ich dafür – wie besprochen – alle Nachweise einreiche. Sollte ich tatsächlich noch länger im Bürgergeld bleiben müssen, werde ich mich vielleicht doch nach einer eigenen Wohnung umsehen.

Meine letzten Lohnabrechnung ist aus mir unbekannten Gründen auf Oktober datiert. Daher muss ich meine Kontoauszüge erneut einreichen. Da ich meine Auszüge von Papier- auf Digitalzustellung umgestellt habe, habe ich aktuell noch keinen Zugriff auf die neuesten Dokumente. Solange ich diese nicht nachreiche, wird mein Antrag auch nicht weiterbearbeitet.

oldtom

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Man hat mir angeboten, sich zu einem Drittel an den Nebenkosten des Haushalts zu beteiligen, wenn ich dafür – wie besprochen – alle Nachweise einreiche. Sollte ich tatsächlich noch länger im Bürgergeld bleiben müssen, werde ich mich vielleicht doch nach einer eigenen Wohnung umsehen.
Die Wollen Nebenkosten bezahlen? Freiwillig??   Was ist mit denen los? Ist denn schon Weihnachten?
Mal ne Frage: wieviel Tage Frist haben die dir gesetzt alles anzuschleppen?

Von mir wollen sie einen Grundbuchauszug mit allen Nachtragungen, sowie den Einheitswertbescheid ... sonst können sie da nichts berechnen...

Ottokar

Ich kann hier nur dazu raten, entweder selbst das JC beim zuständigen Sozialgericht zu verklagen, indem dort Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt gestellt wird, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes nebst der nachgewiesenen KdUH zu verurteilen.
Oder einen Anwalt damit zu beauftragen.
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Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Ich bin gerade vom Termin zurück. Wie zu erwarten war, möchte man mir die Miete nicht zahlen. Stattdessen hat man mir den Vorwurf eines Scheinmietverhältnisses gemacht.
Zwei Urteile hast du ja schon bekommen und was das Scheinmietverhältnis angeht ähnliches stand im ersten Urteil vom 03.03.09:
ZitatBei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
Das untere kannst du auch verwenden:
Zitat- Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 34/08 R:
Kein Anspruch auf fiktive Unterkunftskosten.
Für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist es erforderlich, dass eine Pflicht zur Zahlung derselben besteht.
Das ist dein MV!

ZU Ottokars Vorschlag mal was nachreichen:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
Da es hier um einen WBA geht kann man das so natürlich nicht nehmen sondern muss es anpassen.

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Daher muss ich meine Kontoauszüge erneut einreichen. Da ich meine Auszüge von Papier- auf Digitalzustellung umgestellt habe, habe ich aktuell noch keinen Zugriff auf die neuesten Dokumente.
Abgesehen davon das es eine doppelt Datenerhebung ist steht auf den erneut einzureichenden ja nichts anderes.

 :weisnich: Eine Kopie der schon mal zugesandten Auszüge nehmen.
Oder hast du keinen Papier oder Computerordner in dem du ALLES was mit dem JC zu tun hat. Wenn nicht dann weißt du spätesten jetzt warum man so einen Ordner hat.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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