Fehlende Unterlagen: Alle Abgabenbescheide bezüglich der Hauslasten?

Begonnen von Merah, 16. November 2025, 18:43:00

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Ottokar

Typisch Behörden: Wir machen das seit 30 Jahren so und deshalb machen wir es weiterhin so.
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Merah

Ich bin gerade vom Termin zurück. Wie zu erwarten war, möchte man mir die Miete nicht zahlen. Stattdessen hat man mir den Vorwurf eines Scheinmietverhältnisses gemacht. Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich die Lust und die Nerven habe, mich da durchzuklagen.

Man hat mir angeboten, sich zu einem Drittel an den Nebenkosten des Haushalts zu beteiligen, wenn ich dafür – wie besprochen – alle Nachweise einreiche. Sollte ich tatsächlich noch länger im Bürgergeld bleiben müssen, werde ich mich vielleicht doch nach einer eigenen Wohnung umsehen.

Meine letzten Lohnabrechnung ist aus mir unbekannten Gründen auf Oktober datiert. Daher muss ich meine Kontoauszüge erneut einreichen. Da ich meine Auszüge von Papier- auf Digitalzustellung umgestellt habe, habe ich aktuell noch keinen Zugriff auf die neuesten Dokumente. Solange ich diese nicht nachreiche, wird mein Antrag auch nicht weiterbearbeitet.

oldtom

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Man hat mir angeboten, sich zu einem Drittel an den Nebenkosten des Haushalts zu beteiligen, wenn ich dafür – wie besprochen – alle Nachweise einreiche. Sollte ich tatsächlich noch länger im Bürgergeld bleiben müssen, werde ich mich vielleicht doch nach einer eigenen Wohnung umsehen.
Die Wollen Nebenkosten bezahlen? Freiwillig??   Was ist mit denen los? Ist denn schon Weihnachten?
Mal ne Frage: wieviel Tage Frist haben die dir gesetzt alles anzuschleppen?

Von mir wollen sie einen Grundbuchauszug mit allen Nachtragungen, sowie den Einheitswertbescheid ... sonst können sie da nichts berechnen...

Ottokar

Ich kann hier nur dazu raten, entweder selbst das JC beim zuständigen Sozialgericht zu verklagen, indem dort Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt gestellt wird, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes nebst der nachgewiesenen KdUH zu verurteilen.
Oder einen Anwalt damit zu beauftragen.
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Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Ich bin gerade vom Termin zurück. Wie zu erwarten war, möchte man mir die Miete nicht zahlen. Stattdessen hat man mir den Vorwurf eines Scheinmietverhältnisses gemacht.
Zwei Urteile hast du ja schon bekommen und was das Scheinmietverhältnis angeht ähnliches stand im ersten Urteil vom 03.03.09:
ZitatBei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
Das untere kannst du auch verwenden:
Zitat- Urteil vom 20.8.2009, B 14 AS 34/08 R:
Kein Anspruch auf fiktive Unterkunftskosten.
Für den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II ist es erforderlich, dass eine Pflicht zur Zahlung derselben besteht.
Das ist dein MV!

ZU Ottokars Vorschlag mal was nachreichen:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
Da es hier um einen WBA geht kann man das so natürlich nicht nehmen sondern muss es anpassen.

Zitat von: Merah am 25. November 2025, 12:27:27Daher muss ich meine Kontoauszüge erneut einreichen. Da ich meine Auszüge von Papier- auf Digitalzustellung umgestellt habe, habe ich aktuell noch keinen Zugriff auf die neuesten Dokumente.
Abgesehen davon das es eine doppelt Datenerhebung ist steht auf den erneut einzureichenden ja nichts anderes.

 :weisnich: Eine Kopie der schon mal zugesandten Auszüge nehmen.
Oder hast du keinen Papier oder Computerordner in dem du ALLES was mit dem JC zu tun hat. Wenn nicht dann weißt du spätesten jetzt warum man so einen Ordner hat.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Merah

Heute Morgen in den Briefkasten geschaut und ich dachte, ich sehe nicht richtig, Rund 3 Wochen nach meinem (vorläufigen) Bewilligungsbescheid. Ein Brief an meine Eltern adressiert – wegen meines Antrags auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

ZitatIhr Sohn hat einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes gestellt. Der Anspruch auf diese Leistungen ist insbesondere von der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin abhängig.
Hilfebedürftig ist unter anderem, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht
ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere nicht von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann (§ 9 Absatz 5
SGB II).
Damit ich prüfen kann, ob beziehungsweise in welchem Umfang die gesetzliche Unterhaltsvermutung zutrifft, bitte ich Sie, Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen vorzulegen.


Gefordert werden die abstrusesten Unterlagen: Auszüge alle Konten, PayPal, Kreditkartenabrechngen Bausparverträge usw., dazu noch eine vom Arbeitgeber meiner Eltern gegengezeichnete (!) Arbeitsbescheinigung! Ich glaub es Hackt.

Meine Eltern werden dass definitiv nicht tun. Jemand Erfahrung wie man mit solchen absolut lächerlichen Briefen umgehen soll?

Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 09. Januar 2026, 15:08:29Ein Brief an meine Eltern adressiert
Da es an deine Eltern geht können sie das verweigern.
Da gibt es keine Auskunftspflicht.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: Merah am 09. Januar 2026, 15:08:29Meine Eltern werden dass definitiv nicht tun. Jemand Erfahrung wie man mit solchen absolut lächerlichen Briefen umgehen soll?
Deine Eltern sollten dem JC etwas wie folgt schriftlich und nachweislich antworten:

Wir haben kein Bürgergeld beantragt.
Wir haben auch keine Unterhaltspflicht gegenüber unserem Sohn und zahlen diesem auch nicht freiwillig Unterhalt.
Die Voraussetzungen für Datenerhebungen und Mitwirkungshandlungen nach § 60 SGB I oder § 60 SGB II sind somit erkennbar nicht gegeben,
somit gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung.
Wir fordern sie auf, diese rechtswidrige Datenerhebung unverzüglich zurückzunehmen und in Zukunft rechtswidrige Datenerhebungen bei uns zu unterlassen.
Sollten sie weiterhin rechtswidrige Datenerhebungen bei uns vornehmen, werden wir uns beim Bundesdatenschutzbeauftragten beschweren sowie beim Sozialgericht beantragen festzustellen, dass kein Sozialrechtsverhältnis zwischen uns und ihnen besteht und diese Datenerhebungen somit rechtswidrig sind.
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Merah

Danke für eure Antworten. Ich bin doch etwas überrrascht darüber, was alles probiert wird – teilweise offensichtlich rechtswidrig –, nur um einem den Tag zu vermiesen. Ist so etwas wirklich normal, oder habe ich einfach eine ,,besondere" Kommune erwischt?

Bisher kannte ich so etwas nicht, ich hatte vorher nur mit AG1 zu tun und da gab es nie Probleme.
Meine Eltern wollten auf das Schreiben zuerst gar nicht reagieren. Meint ihr, das ist sinnvoll oder sollte man doch ein kurzes Schreiben aufsetzen, so wie Ottokar es vorgeschlagen hat? Wie wird man auf das Schreiben reagieren? Wird man klein beigeben oder weiter versuchen zu eskalieren?

Fettnäpfchen

Merah

Zitat von: Merah am 11. Januar 2026, 11:45:59Meint ihr, das ist sinnvoll oder sollte man doch ein kurzes Schreiben aufsetzen, so wie Ottokar es vorgeschlagen hat? Wie wird man auf das Schreiben reagieren? Wird man klein beigeben oder weiter versuchen zu eskalieren?
Deine Eltern sollten das wie von Ottokar vorgeschlagen eins zu eins übernehmen und nachweislich beim JC abgeben.
vermutlich reagieren die überhaupt nicht darauf.
Klein beigeben und JC eher auch nicht.
Eskalieren kann es aber nicht aus JC Sicht die machen ja nie nichts jemals  :zwinker:  falsch.

Mit dem Schreiben ist man aber für das SG gerüstet, deswegen ja nachweislich abgeben.

Zitat von: Merah am 11. Januar 2026, 11:45:59Ist so etwas wirklich normal, oder habe ich einfach eine ,,besondere" Kommune erwischt?
ja zumindest aus Sicht dieses Forums, was aber naheliegend ist da hier ja die Probleme dargestellt werden
und wenn du bei einer Optionskommune bist dann sind da häufiger Probleme zu erwarten, aber nichts was man nicht anfechten kann.

MfG FN
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Ottokar

Wenn deine Eltern nicht reagieren, kann es passieren, dass das JC seine Forderung im Verwaltungszwang durchsetzt, d.h. sie bekommen einen Bußgeldbescheid. Dann wird es erheblich schwerer, sich dagegen zu wehren, weil der Bußgeldbescheid ein separates Verfahren eröffnet.
Deshalb ist es wesentlich sinnvoller, sich gegenüber dem JC klar zu positionieren.
Das ist nicht der erste Fall dieser Art hier und wir haben sogar schon mal eine solche (erfolgreiche) Feststellungsklage im Forum begleitet.
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