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WBA Ablehnung zu viel Vermögen

Begonnen von Mara187, 24. November 2025, 13:10:01

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Mara187

Danke Ottokar, dass klingt erstmal gut.

Ich habe mir mal den Spass erlaubt und bei der Allianz angerufen und wollte einen Verwertungsausschluss beantragen, man meinte, dass gibt es seit 01.01.2023 nicht mehr und ich sagte, ich weiß. Die Allianz hat mir dann ein vorgefertigtes Schreiben, wo das drin steht für das Amt geschickt und auch, dass es sich bei den Versicherungen um "Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht." handelt.

Ich habe jetzt ein Schreiben an die SB gesendet und auch eine Beschwerde an den/die Teamleitung geschickt, mal schauen was passiert. Widerspruch Bescheid folgt. Auch die anderen Tipps mit Beleihen usw.

Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.

Ich berichte falls sich was getan hat.

Ottokar

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40"Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht."
Dann sollte hier der Altersvorsorgeschutz des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II greifen, womit das restliche Vermögen unter 15.000€ liegt und nicht mehr relevant ist.

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.
In dem Fall gilt für jede der 3 Versicherungen eine besondere Härte wegen offensichtlich unwirtschaftlicher Verwertung, d.h. alle 3 Versicherungen dürfen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB II nicht als Vermögen berücksichtigt werden, da sie als unverwertbar gelten.
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