KdU JC fordert nachweis der Hausverwaltung warum Erstellung erst jetzt

Begonnen von Lockenstab, 25. Februar 2026, 18:30:08

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Lockenstab

Hallo zusammen,

ich bekam jetzt die NK Abrachungen von 23 und 24, und reichte die wie gehabt ein. Jetzt wollen die von der Hausverwaltung eine Bestättigung warum eine frühre Erstellung nicht möglich war.

Tja, bisher machte das immer einer der Eigentümer unserer kleinen Anlage bis man jetzt eben dazu zertifiziert sein muss. Dummerweise giffen die Eigentümer mit allen bisherigen Hausverwaltungen ins Klo, und es gab masive Probleme. Die letzte hat mal eben die letzte Zahlung von ca 100.000 Euro für die Dachsanierung unterschlagen.

Darf das JC sowas überhaupt fordern und wenn ja, reicht auch ein Schreiben meines Vermieters weil mit der HV hab ich ja so nix am Hut, zumal ich nicht mal weis ob wir grade überhaupt eine haben und wenn ja wen?

Danke schon mal im voraus
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Dwight Manfredi

Zitat von: Lockenstab am 25. Februar 2026, 18:30:08Darf das JC sowas überhaupt fordern

Ja, im Prinzip schon. Das Jobcenter prüft die sogenannte Rechtmäßigkeit der Forderung.
Die 12-Monats-Frist: Laut Gesetz (§ 556 Abs. 3 BGB) muss eine Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Für das Jahr 2023 wäre das eigentlich der 31.12.2024 gewesen.

Die Ausnahme: Wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat (z. B. weil die Hausverwaltung die Daten unterschlagen hat oder es einen Rechtsstreit gibt), bleibt der Anspruch gegen dich bestehen – und das Jobcenter muss zahlen.
Das Jobcenter möchte also nur ausschließen, dass du für eine verjährte Forderung aufkommst, die du rechtlich gar nicht mehr zahlen müsstest.

Zitat von: Lockenstab am 25. Februar 2026, 18:30:08Jetzt wollen die von der Hausverwaltung eine Bestättigung

Da du einen Mietvertrag mit deinem Vermieter hast und nicht mit der Hausverwaltung, ist dein Vermieter dein einziger Ansprechpartner. Dein Vermieter ist in der Pflicht. Er will das Geld von dir (bzw. vom Amt), also muss er auch die Begründung liefern, warum es so lange gedauert hat.
Ein einfaches Schreiben deines Vermieters reicht völlig aus. Er sollte kurz erklären dass es massive Probleme mit der vorherigen Hausverwaltung gab (Unterschlagung, fehlende Unterlagen).
Dass die Abrechnung deshalb erst jetzt erstellt werden konnte.
Dass er die Verzögerung nicht selbst verschuldet hat.

Birgit63

Also ich kenne das so, dass die Betriebskostenabrechnung immer bis zum 31.12. des Folgejahres beim Mieter eingegangen sein muss, sonst ist die Nachzahlung hinfällig. Wenn die Betriebskostenabrechnungen für 2023 und 2024 jetzt erst eingegangen sind, dann sind keine Nachzahlungen mehr zu leisten. Bei Guthaben sieht das anders aus. Die müssen geleistet werden.

Lockenstab

@Birgit63

Da kann ja mein Vermieter nichts für wenn die Erstellung von beiden erst am 23.12.25 gemacht wurde.

Dazu kommt halt noch das seit diesem zertifizierungsscheiss nur Probleme mit diesen "Hauswerwaltungen" hatten. Die Eigentümer unseres Hauses, wovon von 12 Einheiten 8 selbstbewohnt werden, befinden sich ja auch altuell noch im Rechtsstreit mit den vorangegangenen HV, und mir ist nicht bekannt das wir eine neue hätten.

Da mal zu sagen, Pech geheabt verjährt, mag bei so Wohnriesen die nur Geldmachen wollen, ok seinen aber nicht bei jemanden desens Altersversorgung dranhängt... 2 Eigentümer müssen wegen der Unterschlagung jetzt verkaufen... und ich will nich twirklich nach 18 hier raus müssen weil sich ein JC quer stellt.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Kopfbahnhof

Zitat von: Lockenstab am 25. Februar 2026, 18:30:08Darf das JC sowas überhaupt fordern
Das darf es, allerdings mit der Einschränkung: Wenn dein VM nicht mitmacht, darf es nicht zu deinen Lasten gehen.

Da du nichts dafür kannst, wenn Dritte diese Angaben nicht machen wollen.

Aber für den VM sollte es eigentlich kein Problem sein, das zu bestätigen.

Zitat von: Lockenstab am 26. Februar 2026, 07:47:40ich will nich twirklich nach 18 hier raus müssen weil sich ein JC quer stellt
Das tut es doch auch gar nicht.

Rotti

Zitat von: Lockenstab am 25. Februar 2026, 18:30:08ich bekam jetzt die NK Abrachungen von 23 und 24, und reichte die wie gehabt ein. Jetzt wollen die von der Hausverwaltung eine Bestättigung warum eine frühre Erstellung nicht möglich war.
bei z,b, solchen Mieterhöhungen wo bei mir vom JC gefordert wurde hab ich immer meine Genossenschaft angeschrieben das wir eine genaue Aufstellung der Mietkosten für ein Amt benötigen mehr brauchte mein VM auch nicht zu wissen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Lockenstab

Zitat von: Rotti am 26. Februar 2026, 16:28:04
Zitat von: Lockenstab am 25. Februar 2026, 18:30:08ich bekam jetzt die NK Abrachungen von 23 und 24, und reichte die wie gehabt ein. Jetzt wollen die von der Hausverwaltung eine Bestättigung warum eine frühre Erstellung nicht möglich war.
bei z,b, solchen Mieterhöhungen wo bei mir vom JC gefordert wurde hab ich immer meine Genossenschaft angeschrieben das wir eine genaue Aufstellung der Mietkosten für ein Amt benötigen mehr brauchte mein VM auch nicht zu wissen.
Der weiß das ich Aufstocke, und hat auch jedesmal wenns um irgendwelche Erhöhungen geht, angst mir das mitzuteieln. ich sag ihm dann nur das ichs weiter geb, wenns nötig ist das er erhöhen muss dann ist das so. zumal ich mit der KM inzwischen immernoch 200 Euro unter der inzwischenen Höchstangemessenheit liege.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!