Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2

Begonnen von seanni68, 26. Januar 2026, 13:41:36

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Sheherazade

Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 14:44:13Am Ende meinte er noch zu mir dass ich keine AU mehr bringen müsse, das wäre nur noch unnötige Rennerei meinte er, da er doch weiß dass ich schon sehr lange krank bin!
Stimmt das oder will er mich nur reinlegen?

Ich vermute letzteres, wenn er dich weder dem ÄD vorstellen will noch die Beantragung einer EM-Rente fordert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seanni68

Also alles wieder nur Schikane.
Das dachte ich mir !!!
Ich hole mir natürlich weiterhin meine AU 🖕🏼🖕🏼🖕🏼

Kopfbahnhof

Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 14:44:13Also es ist jetzt so dass ich tatsächlich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen soll.

Würde ich auf keinen Fall tun.
Evtl. soll das nur dazu dienen, dich beim JC loszuwerden.
Damit ein anderer Träger für dich zahlen soll und du aus der JC-Statistik weg bist.

Er könnte dich dazu auffordern, zum ÄD zu gehen oder erneut eine EM-Rente zu beantragen.
Letzteres wäre möglicherweise auch eine Option. Dann muss der SB auf diese Entscheidung warten.

Freiwillig würde ich keinen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Wenn, dann eher noch einmal auf EM-Rente.

seanni68

Ich habe den SB daran erinnert dass bereits 3 Gutachten vom ÄD innerhalb der 6 Jahre erstellt wurden daraufhin hat er nur gemeint das wäre nicht mehr relevant. Es würde nur zählen dass ich schon so lange AU geschrieben bin!
Und was heißt du freiwillig einen Antrag stellen , was würde denn passieren wenn ich es ablehnen würde??
Fakt ist das wenn das Sozialamt den Antrag erneut ablehnt dann MUSS das JC weiter zahlen das hat er sogar selbst gesagt.
Hatte auch erst überlegt nein zu sagen aber was wäre dann passiert? Was hätte der SB dann gemacht könnt ihr mir das sagen?

Kopfbahnhof

Zitat von: seanni68 am 02. Februar 2026, 20:03:57was würde denn passieren wenn ich es ablehnen würde??
Was soll schon passieren?
Der SB kann dich max. dazu verdonnern, erneut zum ÄD oder zur RV zu gehen.

Ich selbst würde erneut einen Antrag auf EM-Rente stellen, bis der durch ist, muss der SB warten.
Dann ist das JC an das Ergebnis gebunden, steht da was von bis 6 h Arbeit sind möglich", ist nichts mit Sozialamt.

Oder es gibt doch EM-Rente, was ja sicher nicht das Schlechteste sein dürfte.

etwas-ratlos

Musstest du jetzt Sozialhilfe und Rente beantragen, oder ist alles im Sande verlaufen?