Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit SGB X 2

Begonnen von seanni68, 26. Januar 2026, 13:41:36

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seanni68

Hallo

Ich bin seit September 2019 lückenlos krank geschrieben und jetzt kam ein Schreiben vom JC : Einladung zu Gespräch mit Überschrift :
Aufgrund Überleitung zu Erwerbsunfähigkeit.
Was soll das bedeuten , wollen die mich zum Sozialamt abschieben??
Das letzte Gutachten von der DRV wurde erstellt im Jahr 2023 darin steht maximal 6 Stunden arbeitsfähig .
Bin aber noch krank geschrieben also was könnten die von mir wollen?

Gruß S.

etwas-ratlos

Hab ich grade so im Web gefunden:

Die Überleitung bei Erwerbsunfähigkeit (voller Erwerbsminderung) erfolgt, wenn das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit nach § 2 SGB II (Arbeitsfähigkeit) nicht mehr sieht, durch Aktenabgabe an das Sozialamt (SGB XII). Betroffene müssen einen Rentenantrag stellen und oft einen "Antrag light" auf Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts stellen
.

Bei Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV wird die Leistungsgewährung vom Jobcenter (SGB II) in das SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung) überführt.
Ist keine Feststellung durch die DRV erfolgt, aber eine dauerhafte Minderung anzunehmen, wird ein Antrag auf Sozialhilfe ("Antrag light") aufgenommen, und die Unterlagen werden an den Sozialhilfeträger übermittelt.
Die Betroffenen werden aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen (soweit versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind).
Die Regelung soll eine lückenlose Zahlung gewährleisten, auch wenn Rentenverfahren andauern.

Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).

seanni68

Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Außerdem habe ich doch die Stellungnahme von der DRV ?

etwas-ratlos

Jetzt ist 2026, evtl. geht das Jobcenter davon aus das du länger krank geschrieben bleibst, und evtl. mittlerweile Erwerbsminderung vorliegen könnte, die zur Rente reicht.


seanni68

Eventuelle Erwerbsminderung ist nur spekulativ. Das muss ich erstmal schriftlich von der DRV haben

etwas-ratlos

Deshalb wird es bei dem Termin sicher auch um einen Rentenantrag gehen.

Sheherazade

Zitat von: seanni68 am 26. Januar 2026, 15:01:41Das verstehe ich nicht. Die können mich doch nicht zwingen einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.

Will man auch nicht, man will mit dir darüber sprechen.

Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Feststellung der Erwerbsunfähigkeit durch die DRV
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: etwas-ratlos am 26. Januar 2026, 14:39:21Wird eine volle Erwerbsminderung als dauerhaft bestätigt, erfolgt die Überführung in das SGB XII (Grundsicherung).

Aber nicht, wenn die Rente ausreicht den "Bedarf" zu decken !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

etwas-ratlos

@Bundspecht

Stimmt, aber meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken.

Je nach Rentenform, springt Sozialamt opder Jobcenter zum aufstocken mit rein.


@seanni68

Kam bei deinem Termin jetzt irgendwas raus, das du Anträge stellen sollst?

turbulent

Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 16:24:32meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken
Hast Du dazu Informationen? Ich hatte letztens nach entsprechenden Statistiken gesucht, aber nichts gefunden.

seanni68




@seanni68

Kam bei deinem Termin jetzt irgendwas raus, das du Anträge stellen sollst?


Ich habe den Termin erst morgen am 02.02.26

etwas-ratlos

@seanni68

Dann viel Glück für Morgen


@turbulent

Statistiken? Leider Nein, diese Info kam mal von meinem Rechtsanwalt.

turbulent

Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 22:19:24diese Info kam mal von meinem Rechtsanwalt.
Okay, danke. Mir wäre eine Aussage zu wenig, um Informationen als Fakten weiterzuerzählen. Danke für Deine Offenheit.

Bundspecht

Zitat von: etwas-ratlos am 01. Februar 2026, 16:24:32Stimmt, aber meist ist Erwerbsmiderungsrente zu wenig um den Bedarf komplett zu decken.

Quelle ?

Meine Frau bekommt, obwohl erst 40 eine EM Rente von 1048€ , ich (55) bekomme "nur" 722€ ....reicht aber in beiden fällen , um den Bedarf zu decken.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

seanni68

Hallo,
Ich bin gerade vom Termin beim Jobcenter zurückgekommen.
Also es ist jetzt so dass ich tatsächlich einen Antrag auf Sozialhilfe stellen soll.Der SB hat mir alles erklärt was ich machen soll und mir reichlich Unterlagen zum lesen und zum ausfüllen mitgegeben.
Ich soll zuerst die Diakonie kontaktieren um das mit denen zusammen auszufüllen falls ich damit nicht klar komme.
Dafür gibt er mir Zeit bis zum 12.03.26
und dann habe ich den nächsten Termin beim SB beim Jobcenter.
Ich habe ihm gesagt dass ich schonmal abgewiesen wurde beim Sozialamt und daraufhin meinte er dann würde ich weiterhin vom Jobcenter mein Geld bekommen falls der Antrag erneut abgelehnt werden sollte.
Am Ende meinte er noch zu mir dass ich keine AU mehr bringen müsse, das wäre nur noch unnötige Rennerei meinte er, da er doch weiß dass ich schon sehr lange krank bin!
Stimmt das oder will er mich nur reinlegen?

Gruß S.