AOK und Bürgergeld

Begonnen von seifert55, 01. April 2026, 23:13:28

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seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe BG und kann nicht mehr richtig arbeiten. Bislang war ich bei der Künstlersozialkasse. Nun hat die KSK mich gekündigt weil ich zuwenig verdiene. ich denke nun muss ich dann wieder direkt über die AOK versichert werden. meine Frage, regelt das der JC?
Vielen Dank
S.

Sheherazade

Du musst selbst bei der AOK (oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung) die Mitgliedschaft beantragen und dann dem Jobcenter schnellstens (je nachdem zu wann die KSK dir gekündigt hat) die Veränderung mitteilen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

seifert55

Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.

Sheherazade

Hat sich im Eingangsbeitrag völlig anders gelesen. Aber gut, dann klärst du das besser mit der AOK und dem Jobcenter, inwiefern da noch was zu regeln ist.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Rotti

Zitat von: seifert55 am 02. April 2026, 15:19:42Warum eine Mitgliedschaft beantragen? Ich bin doch bereits bei der AOK versichert. Nur übernimmt jetzt eben die KSK nicht mehr eine Hälfte der Kosten.
S.
Jobcenter zahlt alles du musst es nur angeben.
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Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
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