Das leidige Thema Maßnahme

Begonnen von Dirk, Heute um 16:00:33

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Dirk

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zum Thema Maßnahmen und Mitwirkungspflichten im Bürgergeld-Bezug:

Nichtunterschrift beim Träger:

Wenn ich eine Zuweisung zu einer Maßnahme erhalte, dort pünktlich erscheine, aber die Verträge beim Maßnahmeträger (Datenschutzerklärung, Hausordnung etc.) zur Prüfung mitnehme und vor Ort nicht sofort unterschreibe – mit welchen Konsequenzen muss ich seitens des Jobcenters rechnen? Wird das aktuell noch als Vereitelung der Maßnahme gewertet und sanktioniert?

AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein):

Wenn mir ein AVGS ausgehändigt wird, ich diesen aber nicht einlöse (also keinen Träger suche/kontaktiere), drohen mir dann Sanktionen? Soweit ich weiß, ist die Einlösefrist freiwillig, aber ich möchte sichergehen, ob das Jobcenter hier Druck ausüben kann.

Wie sind eure aktuellen Erfahrungen mit der Rechtslage seit 2024/2025?

Vielen Dank im Voraus!

Dagmar81

Frage vorab: Warum willste denn nicht dahin?

Penny

Weil der Müll zu 90% Schwachsinn ist und Steuergeld Verschwendung

Kopfbahnhof

Zitat von: Dirk am Heute um 16:00:33Wenn mir ein AVGS ausgehändigt wird, ich diesen aber nicht einlöse (also keinen Träger suche/kontaktiere), drohen mir dann Sanktionen?

Im Normalfall nicht, außer es steht irgendetwas dazu in deinem Kooperationsplan, falls es einen gibt.

Zitat von: Dirk am Heute um 16:00:33Nichtunterschrift beim Träger:
Wenn man es genau nimmt, muss man dort gar nichts unterschreiben.

Vertrag mitnehmen und prüfen muss dir gewährt werden.
Stehen dort kritische Forderungen wie Datenweitergabe an Dritte oder Hausbesuche und Zugriff auf dein Konto vom JC muss man definitiv nichts unterschreiben.

Ein Träger kann dich ohne weiteres auch ohne Unterschriften an der Maßnahme teilnehmen lassen.
Denn er hat einen Vertrag mit dem JC und nicht du mit dem Träger.