Nachweise für Mietzahlungen?

Begonnen von Rainy, Heute um 11:18:12

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Rainy

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich beziehe aufgrund gesundheitlicher Probleme seit Jahren ALG2 und lebe bei meiner Mutter, die eine niedrige Rente bekommt. Ich war jahrelang in der Reha-Abteilung untergebracht bevor man mich dieses Jahr in die Abteilung für Selbstständige verschoben hat, da ich angefangen habe mich als freiberufliche Grafikdesignerin selbstständig zu machen. Aber aufgrund der noch geringen Einnahmen bin ich immer noch vom Jobcenter abhängig. Ich habe diesen Monat einen Weiterbewilligungantrag gestellt und ich hatte bisher nie Probleme mit meinen Sachbearbeitern. Doch seitdem ich in eine anderen Bereich übergeben worden bin, habe ich eine Neue bekommen, die plötzlich von mir verlangt, dass ich nachweise, wer die Miete bezahlt. Die Sache ist die - ich und meine Mutter teilen uns die Kosten. da meine Mutter als Inhaberin der Wohnung angemeldet ist, wird aus ihrem Konto die Miete automatisch entzogen. Dafür bezahle ich Strom, Einkäufe. Manchmal auch Teil der Miete, wenn meine Mutter gerade knapp bei Kasse ist. Das Jobcenter hat nie darüber Nachweise verlangt. Seit Jahren nicht. Jetzt droht mir die Sachbeabrieterin, dass ich noch weniger ALG2 erhalte, da ich ja "nicht für Miete zahle". Sie meinte ich soll die Stromkosten zeigen und dann überlegen sie weiter. Ich habe auch Angst, dass das Jobcenter jetzt auch noch Geld zurück verlangt für all die Jahre davor. Was soll ich tun?

Sheherazade

Gibt es einen Untermietvertrag aus dem sich deine Pflicht zur Mietzahlung an deine Mutter ergibt? Oder eine schriftliche Kostenvereinbarung?

Solche Aufrechnungskonstellationen sind immer schwierig im Sozialleistungsbezug, weil schlecht belegbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rainy

Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:21:39Gibt es einen Untermietvertrag aus dem sich deine Pflicht zur Mietzahlung an deine Mutter ergibt?

Solche Aufrechnungskonstellationen sind immer schwierig im Sozialleistungsbezug, weil schlecht belegbar.

Nein, leider nicht. Ich hatte schon früher auch mal erwähnt, dass ich und meine Mutter uns die Kosten teilen würden. Niemand im JC hat Nachweise dafür verlangt. Nun stehe ich im Regen da und habe Angst, dass das JC jetzt noch verlangen wird, dass ich all die Kosten über die Jahre zurückzahlen muss. Die Sachbearbeiterin meinte, ich solle ihr die Stromkosten schicken (da ich ihr gesagt habe, dass ich die Stromkosten immer vollständig für uns beide übernehme).

Sheherazade

Zitat von: Rainy am Heute um 11:28:19Die Sachbearbeiterin meinte, ich solle ihr die Stromkosten schicken (da ich ihr gesagt habe, dass ich die Stromkosten immer vollständig für uns beide übernehme).

Da kommt sie dir ja schon mal entgegen. Deckt die Zahlung der kompletten Stromkosten denn die KdU-Leistungen, die du vom Jobcenter bekommst?

Für die Zukunft solltest du das vernünftig aufdröseln, jedenfalls solange du Leistungen beziehst. Also eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufsetzen (das geht gut mit einem Pauschalbetrag) und diesen Betrag auch an deine Mutter überweisen bzw. per Dauerauftrag zahlen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Rainy

Zitat von: Sheherazade am Heute um 11:51:54
Zitat von: Rainy am Heute um 11:28:19Die Sachbearbeiterin meinte, ich solle ihr die Stromkosten schicken (da ich ihr gesagt habe, dass ich die Stromkosten immer vollständig für uns beide übernehme).

Da kommt sie dir ja schon mal entgegen. Deckt die Zahlung der kompletten Stromkosten denn die KdU-Leistungen, die du vom Jobcenter bekommst?

Für die Zukunft solltest du das vernünftig aufdröseln, jedenfalls solange du Leistungen beziehst. Also eine Kostenbeteiligungsvereinbarung aufsetzen (das geht gut mit einem Pauschalbetrag) und diesen Betrag auch an deine Mutter überweisen bzw. per Dauerauftrag zahlen.


Die KdU-Leistungen sind um ca. 80 Euro höher.

Sheherazade

Dann durchforste mal deine Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate und guck ob du noch Zahlungen (die in Summe im Monat ungefähr diesen Betrag ergeben) findest, die deiner Mutter zuzuordnen sind. DIese Belege zusammen mit dem Nachweis, dass du den vollen Strom zahlst, könnten schon reichen.

Und wie schon geschrieben, für die Zukunft (am besten ab 01. Mai) für eine nachvollziehbare Mietzahlung sorgen, kann auch in Bar gegen Quittung sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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