Eine Frage zu Haushaltsgemeinschaft

Begonnen von Denise, 24. Mai 2026, 16:11:48

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Denise

Zitat von: Ottokar am 04. Juni 2026, 08:10:43Bei PG5 bist du nicht vermittelbar, damit fallen auch Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungsaktionen wie Gruppeninformation weg. Kannst du alles unter Verweis auf die Unzumutbarkeit wegen Pflege deines Mannes mit PG5 ablehnen.

Danke Herr Ottokar  :yes:
solche Gruppentermine habe ich inzwischen 4 mal erhalten.
Das nächste mal lehne ich es ab.
Danke für die Hilfe liebe grüße Denise H.

Denise

Heute gebe ich mal mein Fazit zu diversen Vorgehen.
Mein Sohn ist als Bedarfsgemeinschaft aufgeführt :yes:
es innteressiert die Frauen dort überhaupt nicht das er ein übersteigendes Einkommen hat
und somit gar nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
Dann hat er einen Wisch bekommen das er immer noch mitwirkt das sollte er unterzeichnen
und gleichzeitig einen Wisch des Verzichts auf Leistungen.
Beides hat er nicht unterschrieben.
Er steht ab 1.Juli mitten bei mir in der BG.

liebe Grüsse Herzke Denise

PetraL

Zitat von: Denise am 19. Juli 2026, 20:47:04Er steht ab 1.Juli mitten bei mir in der BG.
Am Besten Widerspruch einreichen, würde ich denken. Aber vielleicht weiß @Ottokar das ja besser.
Leistungsverzicht ist eher ungünstig, kann das JC einem einen Strick draus drehen (habe die Erfahrung bei meiner Tochter gemacht).
Ja, die JC-Mitarbeiter sind so ein gewisses Völkchen ganz für sich - in der freien Wirtschaft würde mindestens die Hälfte nicht einmal die ersten 4 Wochen Probezeit überleben ...  :wand:
Wird euch denn irgendwas angerechnet von dem Einkommen eures Sohnes? Oder steht er "nur so" drin, weil die SB nicht weiß, wie sie ihn löschen kann? (Gab bei uns damals irgendeine komische unlogische Ausrede dafür, weiß aber nicht mehr, wie die war - irgendwelche unzutreffenden Paragraphen und zusammenhangloses Blabla halt  :zwinker: )