Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus

Begonnen von Rentnerin, 03. Juni 2026, 18:29:11

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Rentnerin

Hallo Leute,

mein WBA wurde noch nicht bewilligt, weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe. Auf Nachfrage erfuhr ich gestern Morgen, dass noch eine "Anfrage" läuft, die noch ca. 1-2 Wochen dauern könnte.

Nachmittags habe ich dann heraus gefunden, was die angebliche Anfrage ist, ich hatte nämlich Hausbesuch vom Jobcenter, im wahrsten Sinne des Wortes. Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf. Und sie käme vom Jobcenter.

Nachdem ich ihr sagte, dass sie ohne Beistand nicht rein kommt, ist sie wieder raus, meinte aber, wenn ich nichts zu verbergen hätte, könnte ich sie doch rein lassen. Ich habe ihr erklärt, dass ich schon seit Jahren ohne Beistand keinen persönlichen Kontakt mit dem Jobcenter habe und das gilt auch für den Hausbesuch. Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt. Mich würde interessieren, wie ihr das seht. Unabhängig von meiner Mitwirkungspflicht, einfach nur, was da abgelaufen ist und wie ihr damit umgehen würdet.

Danke!



Sheherazade

Ich hätte nicht anders reagiert.

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt.

Hast du sie danach gefragt bevor du sie zum Gehen aufgefordert hast?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

#2
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Wie darf ich mir das vorstellen "Riegel" und "Hausflur"? Bei einer DHH steht man da doch schon direkt im Wohnbereich?!

Eindringen gegen den Willen: Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand gegen oder ohne den Willen des Bewohners in dessen geschützte Räume gelangt.
Unverschlossen bedeutet nicht "offen für alle": Eine geschlossene, aber nicht abgesperrte Tür ist eine Barriere. Das Aufdrücken der Tür zeigt den klaren Willen, diese Barriere aktiv zu überwinden.
Kein Sonderrecht für Behörden: Mitarbeiter des Jobcenters haben keinerlei polizeiliche Befugnisse. Sie besitzen kein Betretungsrecht und dürfen eine Wohnung niemals eigenmächtig betreten.

..und was wollte die da ermitteln, was auf anderem wege nicht geht?

Rentnerin

Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2026, 18:32:12Ich hätte nicht anders reagiert.


Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Sie hat sich übrigens weder ausgewiesen noch einen Auftrag oder ähnliches vorgelegt.

Hast du sie danach gefragt bevor du sie zum Gehen aufgefordert hast?



Nein, habe ich nicht. Ehrlich gesagt, ich war entsetzt, dass jemand ins Haus eingebrochen ist und wollte nur, dass sie weg geht.

Joschua

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf. Und sie käme vom Jobcenter.

Bis hierhin nicht ungewöhnlich wenn die Tür aufist. Sie wir sicher "Hallo" oder sowas gerufen haben. Wenn Sie sich allerdings nicht Ausweisen konnte oder wollte hatt ich Sie zum Teufel gejagt oder mit Polizei gedroht.
Wenns wirklich jemand vom JC glaube ich aber nicht das er sich nicht ausgewiesen hätte! Schön merkwürdig.


Ich würde mich mal mit dem JC in Verbindung setzten. Den einen Grund wirds wohl geben!

oldtom

JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate  :teuflisch:

Joschua

Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 21:31:40JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate

Was soll die übertriebene Agression.. Verklagen etc. -   Erstmal steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage und verläuft somit eh ins leere. Das wisst Ihr auch.
Und wer finanziell am längeren Hebel sitzt ist wohl auch unstrittig.

Warum nicht mal rausfinden was der Grund ist... komisch das fragt keiner hier genauer nach..
Das kommt vermutlich wieder "häppchenweise". Vieleicht gabs ja irgendwlche Schriftwechsel, Ankündigungen etc.? Wir wissen es nicht.

oldtom

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 21:51:30
Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 21:31:40JC oder nicht. Hausfriedensbruch ist Antragsdelikt . Antragsfrist für Strafantrag: 3 Monate

Was soll die übertriebene Agression.. Verklagen etc. -   Erstmal steht in so einem Fall Aussage gegen Aussage und verläuft somit eh ins leere. Das wisst Ihr auch.
Und wer finanziell am längeren Hebel sitzt ist wohl auch unstrittig.

Warum nicht mal rausfinden was der Grund ist... komisch das fragt keiner hier genauer nach..
Das kommt vermutlich wieder "häppchenweise". Vieleicht gabs ja irgendwlche Schriftwechsel, Ankündigungen etc.? Wir wissen es nicht.


Wovon redest du? Welcher Hebel? Redest du von Nötigung? §140 StGB? Agression? Welche Agression? Wieso übertrieben?

Sollte dir doch gefallen: Strafrecht betrifft hier die natürliche Person. Die Mitarbeiterin.  Kostet die "Allgemeinheit" keinen cent. Tagessätze gehen sogar zu Gunsten der  Landeskasse!

Also 40 Tagessätze a 40€  == 1600,-€ Geldstrafe reicht doch um fast 2  Bürgergeldempfänger für 1 Monat zu finanzieren. Besser kann es doch ncht laufen  für die "Allgemeinheit"...

Joschua

Aussage gegen Aussage ...  Luftnummer, da kommt gar nichts bei rum! oder weist du wie es war?

Also führt zu gar nix - Nur zu Verzögerung der WBA.
(..und für für mögliche lustige Unterhaltungen der JC in der Kaffeeküche)

 "Hebel" = WBA bewilligung. Warum die Aussage der ...
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Und nochmal - was der der Grund des Besuchen das ist doch wohl das wichtgste!

oldtom

Zitat von: Joschua am 03. Juni 2026, 23:37:14Aussage gegen Aussage ...  Luftnummer, da kommt gar nichts bei rum! oder weist du wie es war?

Was meinst du damit - hat doch keiner gesagt, das die Dame unglücklich die Treppe heruntergefallen ist!?

Eichhörnchen

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Nachmittags habe ich dann heraus gefunden, was die angebliche Anfrage ist

Was war das denn für eine Anfrage ??

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Natürlich habe ich sie gefragt, wie sie dazu kommt einfach ins Haus zu kommen, ihre Begründung, weil niemand die Türe geöffnet hat, da habe sie einfach mal gegen die Haustüre gedrückt und diese ging auf.

WAS wäre, wenn ICH z. B. sowas irgendwo bei Leuten machen würde (einfach mal in eine offene Haustür in einem privaten Wohnraum reinlatschen. Sowas darf selbst die Polizei nur mit einem Durchsuchungs- oder Haftbefehl), mit denen ich nicht in persönlicher Beziehung stehe ??

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11meinte aber, wenn ich nichts zu verbergen hätte, könnte ich sie doch rein lassen.

Würde ich ihr sagen ,,ja ich habe was zu verbergen. Meine Privatsphäre. Und die geht Ihnen erstmal nichts an".
Außerdem würde ich sie darauf aufmerksam machen, dass ihr Jobcenter ebenfalls keine Spontanbesuche von ihren "Kunden" wünscht (man muss da am Eingang immer eine Einladung einem "Sicherheitsfritze" vorzeigen).
Im Sinne der sog. "Auf-Augenhöhe-Direktive" würde ich mir hier ebenfalls eine Voranmeldung eines solchen Besuches erbeten !

Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ihre Antwort, wie zu erwarten, dass ich damit rechnen müsste, keine Leistungen zu bekommen.

Würde ich ihr sagen, dass sie mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen muss.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rentnerin

Zitat von: oldtom am 03. Juni 2026, 18:52:47
Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11Ich wohne in einer Doppelhaushälfte, die Haustüre war zu, aber ich hatte den Riegel vergessen zu schließen und als ich aus dem Obergeschoß herunter kam, stand die Frau schon im Hausflur.

Wie darf ich mir das vorstellen "Riegel" und "Hausflur"? Bei einer DHH steht man da doch schon direkt im Wohnbereich?!

Eindringen gegen den Willen: Hausfriedensbruch liegt vor, wenn jemand gegen oder ohne den Willen des Bewohners in dessen geschützte Räume gelangt.
Unverschlossen bedeutet nicht "offen für alle": Eine geschlossene, aber nicht abgesperrte Tür ist eine Barriere. Das Aufdrücken der Tür zeigt den klaren Willen, diese Barriere aktiv zu überwinden.
Kein Sonderrecht für Behörden: Mitarbeiter des Jobcenters haben keinerlei polizeiliche Befugnisse. Sie besitzen kein Betretungsrecht und dürfen eine Wohnung niemals eigenmächtig betreten.

..und was wollte die da ermitteln, was auf anderem wege nicht geht?

Die Haustüre hat so einen Schnapper (Riegel im Rahmen) mit dem man die Türe so ein einstellen kann, dass man sie von außen ohne Schlüssel öffnen kann. Sie war definitiv zu, als ich hoch ging, nur eben nicht verschlossen, weil der Schnapper oben war.

Und ja, man steht beim Eintreten direkt im Flur, von wo aus man ungehindert in alle Räume und Geschoße gehen und teilweise sehen kann.

Ich denke, die wollten mal wieder prüfen, ob meine WG doch keine WG ist, wurde aber in der Vergangenheit schon mehrmals gemacht, denn jeder neue SB fängt wieder von vorne an. WBA nicht bearbeiten und Außendienst beauftragen geht halt schneller als die Akte zu lesen.

Sheherazade

Zitat von: Rentnerin am 04. Juni 2026, 08:45:29Die Haustüre hat so einen Schnapper (Riegel im Rahmen) mit dem man die Türe so ein einstellen kann, dass man sie von außen ohne Schlüssel öffnen kann.

Ist diese Haustür nur für deine Wohneinheit oder auch für die andere? Wobei es bei Doppelhaushälften immer 2 Haustüren gibt, bei einem 2-Familienhaus eine Haustür mit einem gemeinsamen Hausflur.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

oldtom

Zitat von: Sheherazade am 04. Juni 2026, 09:52:43Ist diese Haustür nur für deine Wohneinheit oder auch für die andere? Wobei es bei Doppelhaushälften immer 2 Haustüren gibt, bei einem 2-Familienhaus eine Haustür mit einem gemeinsamen Hausflur.

Das war ja meine Frage. Und die Antwort: "
Und ja, man steht beim Eintreten direkt im Flur, von wo aus man ungehindert in alle Räume und Geschoße gehen und teilweise sehen kann."

Und oben "Doppelhaushälfte"

Rentnerin

Hallo noch mal,

irgendwie funktioniert das mit dem Antworten nicht so richtig, wie ich möchte. Immer wenn ich zitiere muss ich eine Std. warten, bis ich wieder antworten kann... Deshalb versuche ich jetzt einfach in einem Rutsch alle Fragen zu beantworten:

1. Ich wohne nicht in einem 2-Familienhaus, sondern in einer Doppelhaushälfte (1-Fam.Haus), also mit einer eigenen Haustüre, die direkt in den Wohnbereich meiner WG führt. 

2. an Vollooser: Die "Anfrage" war offensichtlich nur eine Umschreibung für unangemeldeten Hausbesuch. Ich kann ihr nichts mehr sagen, die ist ja nicht mehr hier....

3. an Joshua: nein, es kommt nichts Häppchenweise, weil es einfach nichts mehr zu berichten gibt, bzw. nur das was ich schon Eingangs geschrieben habe. Ich bekam vormittags nur die Info, dass eine Anfrage laufen würde, auf deren Antwort noch gewartet wird. Und nein, es wurde kein Besuch angekündigt und es wurden auch keine sonstigen Informationen oder Unterlagen nachgefordert, es gab keinen Schriftwechsel.

VG