Jobcenter erfindet Konten und verlangt Auskünfte darüber

Begonnen von Maxh, 23. September 2026, 23:12:01

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Rotti

#15
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2026, 17:41:26Aber JC sind da bei solchen Dingen auch recht seltsam.
die sitzen immer an längeren Hebel, wenn du den Nachweis nicht bringst,über die nicht angegeben Konten und dann Einstellung der Leistungen Leb oder stirb.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2026, 17:14:28Aber Betrug kann ich in dem Fall nun wirklich nicht erkennen.
Strafrechtliche Verfolgung (Vorsatz vs. Versehen): Eine strafbare Handlung nach § 263 StGB (Betrug) setzt immer Vorsatz voraus – das bedeutet, man muss absichtlich gelogen oder Tatsachen verschwiegen haben, um an das Geld zu kommen.
jeder kleinste Ladendiebstahl geht schon an die Staatsanwaltschaft Geringwertige Sachen (§ 248a StGB): Liegt der Warenwert unter ca. 50 Euro.Es liegt also immer am SB oder beim Marktleiter bei der Anzeige.
wirst du aber selber Betrogen läuft es ganz anders.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/grundsicherung-50-euro-zu-wenig-vom-jobcenter-lsg-verweigert-trotzdem-rechtsschutz
Für eine Eilentscheidung reicht ein möglicher Fehler des Jobcenters nicht aus
Eine monatliche Leistungslücke von 50 Euro kann für Menschen mit geringem Einkommen erheblich sein. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen reicht eine solche Unterdeckung beim Grundsicherungsgeld jedoch nicht automatisch aus, um das Jobcenter im Eilverfahren zu einer vorläufigen Zahlung zu verpflichten.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.