Jobcenter erfindet Konten und verlangt Auskünfte darüber

Begonnen von Maxh, 23. September 2026, 23:12:01

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Rotti

#15
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2026, 17:41:26Aber JC sind da bei solchen Dingen auch recht seltsam.
die sitzen immer an längeren Hebel, wenn du den Nachweis nicht bringst,über die nicht angegeben Konten und dann Einstellung der Leistungen Leb oder stirb.

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2026, 17:14:28Aber Betrug kann ich in dem Fall nun wirklich nicht erkennen.
Strafrechtliche Verfolgung (Vorsatz vs. Versehen): Eine strafbare Handlung nach § 263 StGB (Betrug) setzt immer Vorsatz voraus – das bedeutet, man muss absichtlich gelogen oder Tatsachen verschwiegen haben, um an das Geld zu kommen.
jeder kleinste Ladendiebstahl geht schon an die Staatsanwaltschaft Geringwertige Sachen (§ 248a StGB): Liegt der Warenwert unter ca. 50 Euro.Es liegt also immer am SB oder beim Marktleiter bei der Anzeige.
wirst du aber selber Betrogen läuft es ganz anders.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/grundsicherung-50-euro-zu-wenig-vom-jobcenter-lsg-verweigert-trotzdem-rechtsschutz
Für eine Eilentscheidung reicht ein möglicher Fehler des Jobcenters nicht aus
Eine monatliche Leistungslücke von 50 Euro kann für Menschen mit geringem Einkommen erheblich sein. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen reicht eine solche Unterdeckung beim Grundsicherungsgeld jedoch nicht automatisch aus, um das Jobcenter im Eilverfahren zu einer vorläufigen Zahlung zu verpflichten.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Maxh

Zitat von: Kopfbahnhof am 09. Oktober 2026, 17:14:28
Zitat von: Maxh am 08. Oktober 2026, 19:34:38dass aus irgendeinem vor sehr vielen Jahren abgebrochenen Bausparvertrag mal automatisch ein Sparbuch eröffnet worden ist?
Nein, aber könnte es sein, dass da noch Vermögen in dem Bausparvertrag liegt?

Zitat von: Rotti am 08. Oktober 2026, 21:57:31aber über 100€ Zinseinnahmen bei Zufluß

Dann sollte man nicht über diese Bagatellgrenze kommen.

Aber Betrug kann ich in dem Fall nun wirklich nicht erkennen.

Zitat von: Maxh am 08. Oktober 2026, 23:01:15Kannst du mir erklären, wie das gemeint ist?

Das ist die Bagatellgrenze pro Jahr, wo Zinsen nicht angerechnet werden.

Wobei das dann bei dir nicht pro Jahr gilt, sondern die ausgezahlte Summe an Zinsen insgesamt.
Ab 101 Euro wird dann angerechnet, falls du da überhaupt drüberkommst.

Bei so vielen Jahren aber dennoch möglich. Damals gab es ja noch deutlich höhere Zinsen.

Hi,

ich erinnere mich, dass ich mal für jemand, der bei so einer Bausparkasse hat angefangen zu arbeiten, aus Freundschaftsgründen einen Vertrag abgeschlossen und den danach wieder storniert habe.
Vielleicht kommt es daher.

Wegen der Zinsen komme ich bei dem einen Konto, wenn ich davon ausgehe, dass die letzte Einzahlung auch vor ungefähr 29 Jahren stattgefunden hat, vielleicht über 200 € Zinsen.
Es kann aber doch nicht sein, dass einem die Zinsen der letzten 29 Jahre angerechnet werden wenn man selber vor einem Jahr erst zum ersten Mal diesen Antrag gestellt hat also für Bürgergeld.
Vielleicht kann es schon sein. Ich weiß es nicht.


Kopfbahnhof

Zitat von: Maxh am 17. Oktober 2026, 23:36:13Vielleicht kommt es daher.

Da hilft nur, bei der betreffenden Bank nachfragen.

Zitat von: Maxh am 17. Oktober 2026, 23:36:13vielleicht über 200 € Zinsen.

Die werden auf jeden Fall angerechnet, da es auf den Zeitpunkt der Zahlung ankommt.
Wenn man gerade im Bürgergeld ist, ist das schlicht Pech.

Aber so etwas kann schon mal passieren. Es gibt mehr "Kontoleichen", als man denkt.