Vereinfachte Zuzahlungsbefreiung durch Vorauszahlung bei der Krankenkasse

Begonnen von Meck, 16. September 2013, 18:25:55

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Meck

Habe heute ein Schreiben bekommen, dass meine Krankenkasse ohne einen gesonderten Antrag und ohne Einkommensnachweise ( ALG II - Bescheid ), mir die Zuzahlungsbefreiung anbietet für 2014.

Sie nehmen als Grundlage einfach die letzten Werte aus den Unterlagen des laufenden Jahres und ich brauche nur meinen Eigenanteil, bei mir 45,84 Euro (1%) zu überweisen und erhalte dann die Zuzahlungsbefreiung fürs nächste Jahr.

Finde das recht praktisch und es erspart mir das Kopieren und Portokosten, bzw. den extra Gang zur Krankenkasse im Ort, was ja sonst immer der Fall war und falls man Änderungen hat, ist man sowieso verpflichtet diese anzugeben.

Auf jeden Fall eine super Sache und vielleicht bietet Eure Krankenkasse dies ja auch an ?

Die vergangenen Jahre musste ich ja immer erst den Antrag auf Befreiung stellen, eine Kopie des ALG II - Bescheides und alle 2 Jahre die Bescheinigung zur Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V einreichen. Fällt bei mir erst mal weg, bis die Krankenkasse diese Unterlagen irgendwann wieder mal fordert.




Ergänzend zum Thema auch unser Ratgeber -->> Krankenkasse: Befreiung von der Zuzahlung
LG Meck :bye:

Greywolf08

Barmer GEK macht das schon seit Jahren so. Wie das bei den AOK's läuft weiß ich nich. .. Bin zu selten beim Doc.  :zwinker:

Meck

Damals hatte ich ja immer erst die Quittungen gesammelt, also 1/4 - jährlich die Praxisgebühr und die Medikamentenzuzahlungsquittungen ( was ein Wort  :cool: ) und mich nie befreien lassen.

Am Jahresende alles eingereicht und dann gab es immer die entsprechende Rückzahlung. Finde es aber praktischer mit der Befreiung, mache ich ja schon gute 4 Jahre so und brauche nichts mehr sammeln und nur Anfang des Jahres bei meinen Ärzten die Befreiung vorzeigen. Die geben das dann in den PC ein, wie die Apotheke auch und auf Rezepten wird es ja automatisch angekreuzt, dass man befreit ist.

Eine Bekannte sammelt die Quittungen bis zur Zuzahlungsgrenze, kommt meist etwas drüber und reicht alles Mitte eines Jahres ein. Bekommt dann auch den Rest zurücküberwiesen und die Befreiungskarte dann bis zum Ende des Jahres.

Geht natürlich auch, aber wäre mir zu umständlich und mit Eigenanteil zahlen zum Jahresende und die Sache ist erledigt, finde ich am besten und man hat das Geld, was man sonst übers Jahr ausgeben würde, für andere Dinge zur Verfügung.
LG Meck :bye:

Gast11928

Hej Meck,

ist denn schon die 9er Erhöhung, die ja im Januar kommt, schon mit eingerechnet?



Mir ist der Januar zu lang: Sylvester noch dazu- da brauch ich jeden Cent.
Ich sammel Belege bis Monat 11; bekomme dann zu Weihnachten ein paar extra Groschen ...

Meck

Zitat von: Gast11928 am 17. September 2013, 00:20:24ist denn schon die 9er Erhöhung, die ja im Januar kommt, schon mit eingerechnet?

Meine Kasse nimmt immer den aktuellen Wert vom Vorjahr. Wenn ich Ende eines Jahres die Befreiung beantrage, ist die Erhöhung ja noch nicht aktuell.

Als ich mich Ende 2012 habe befreien lassen, nahmen sie den Regelsatz von 2012 für die Befreiung für 2013 und jetzt 2013 rechnen sie auch mit dem aktuellen Regelsatz von 382 Euro und ich zahle eben die 45,84 Euro Anteil für die Befreiung für das Jahr 2014.

Im Prinzip hinken die immer ein Jahr hinterher :grins: . Eigentlich müssten die im Januar eines Jahres dann noch mal neu berechnen, aber ich denke die verzichten auch aus Kostengründen darauf.

Würde ich die Befreiung Anfang - oder Mitte eines Jahres beantragen würde, wäre es sicherlich immer der dann aktuelle Regelsatz wonach sie berechnen, denn sie gehen ja auch immer nach dem letzten Bescheid.
LG Meck :bye:

Kaffeesäufer

Ich zahle das ab nächstes Jahr auch im Voraus , ohne die Befreiung hätte ich mind. 300 Euro Mehrkosten im Jahr......Gott sein Dank gibt es sowas :)

Meck

So wie bei manchen Krankenkassen, läuft es wohl nun auch vereinzelt beim Rundfunkbeitrag -->> GEZ Befreiung für 18 Monate

Denke jetzt im September bekomme ich auch wieder den Überweisungsträger zugeschickt wie letztes Jahr und muss keinen erneuten Antrag stellen wegen der Zuzahlungsbefreiung.

Finde es vom Aufwand her auch praktisch und wenn es beim Rundfunkbeitrag nun auch so läuft, endlich mal weniger Bürokratie und Vereinfachungen  :sehrgut:.
LG Meck :bye:

MichaK

Hallo,

falls Jemand nicht ALG II - berechtigt ist, gelten folgende Freibeträge:

Jahr----------Ehe- oder Lebenspartner----------je Kind
2007---------------4.410---------------------------5.808
2008---------------4.473---------------------------5.808
2009---------------4.536---------------------------6.024
2010---------------4.599---------------------------7.008
2011---------------4.599---------------------------7.008
2012---------------4.725---------------------------7.008
2013---------------4.825---------------------------7.008
2014---------------4.977---------------------------7.008

Das ist wichtig bspw. für Wohngeld und Kinderzuschlagsbezieher, da diese "Einkommen" nicht mitzurechnen sind. Die Belastungsgrenze kann für solche Personen/ Familien niedriger sein, als bei H4.


MichaK


Meck

ZitatAktuelle Liste zuzahlungsfreier Arzneimittel
    Arzneimittel
    Beitragsbemessungsgrenzen
    Belastungsgrenzen für Zuzahlungen
    Bezugsgrößen
    Chroniker-Regelung
    Pflegeversicherung: Geld- und Sachleistungen
    Studentische Krankenversicherung
    Versicherungspflichtgrenze
    Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefallregelung
    Zuzahlungen

-->> http://aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/index.html




Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für 2017 gelten dabei folgende Werte:


5.355 Euro für den ersten Angehörigen,
3.570 Euro für jeden weiteren Angehörigen
7.356 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind


Quelle: http://aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/index_14995.html
LG Meck :bye:

CHIPI

Diese Vorauszahlungen gibts bei der AOK und Barmer schon ewig, ich dachte das wäre bei allen KK so.

Kaffeesäufer