LSG NRW: EU-Bürger, die schon länger hier leben, haben Anspruch auf ALG II

Begonnen von Gast27142, 11. Oktober 2013, 16:18:43

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Gast27142

Laut einen Urteil des Landessozialgerichtes NRW haben EU-Bürger, die schon länger in
Deutschland leben und Arbeit suchen, Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Aktenzeichen: Az.: L 19 AS 129/13)

http://www.heute.de/Kommunen-drohen-Mehrkosten-wegen-Hartz-IV-30165526.html

Allerdings ist gegen das Urteil Revision möglich.

" "Es handelt sich um eine wesentliche Grundsatzfrage, die bundesweit etwa 130.000 Personen betrifft", erklärte das höchste nordrhein-westfälische Sozialgericht in Essen."

Nach dem aktuellen Recht haben eingewanderte EU-Bürger keinen Anspruch auf Fürsorgeleistungen in Deutschland.

"Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht,
erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen
nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche."



oldhoefi

Sozialleistungen für EU-Bürger - ein Urteil mit Pferdefuß

Das jüngste Urteil zu Hartz IV für Rumänen ist keineswegs so großzügig wie viele glauben.
Denn das Aufenthaltsrecht ist in Gefahr.


Ein rätselhaftes Urteil sorgt für Furore -->  http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

Kritische Anmerkungen von Bernd Eckhardt --> http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-3-2013.pdf

LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2013, AZ: L 19 AS 129/13 --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165327

oldhoefi

Arbeitsuchende Unionsbürger haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II

LSG Niedersachsen-Bremen stellt sich gegen Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen

--> http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Niedersachsen.news17292.htm

LSG Niedersachsen-Bremen, ER-Beschluss vom 15.11.2013, AZ: L 15 AS 365/13 B ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165520

oldhoefi

Ausschluss von EU-BürgerInnen aus dem SGB II

Erster Kommentar zur Entscheidung des BSG am 12.12.2013, das Verfahren zur Frage der Europarechtswidrigkeit des SGB II-Ausschlusses von EU-BürgerInnen, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung dreier Fragen anzurufen.

Eine Einschätzung der Bedeutung dieser Entscheidung für die aktuelle sozialrechtliche Praxis.

Bernd Eckhardt im neuesten sozialrecht justament 4/2013 --> http://www.harald-thome.de/media/files/Sozialrecht-justament-4-2013.pdf

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Rundmail von der GGUA Flüchtlingshilfe, nach der die Jobcenter SGB II–Leistungen statt versagen auch von Amts wegen vorläufig gewähren können.

--> http://www.harald-thome.de/media/files/Info-Mail-Claudius-Voigt-19.01.2014.pdf

oldhoefi

Ist der Leistungsausschluss von Unionsbürgern im SGB II noch zu rechtfertigen?

Aufsatz von RA'in Eva Steffen --> http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Veranstaltunes-Downloads/herford/steffen_artikel.pdf

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Darlegung der Rechtslage zum Umgang mit Unionsbürgern, anlässlich eines Urteils des LSG Hessen.

Rundmail von Claudius Voigt --> http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-LSG-Hessen-zu-Unionsb-rgern-21.02.2014.pdf

oldhoefi

SG Hildesheim erkennt EU-Bürgern SGB II-Leistungen zu

Das Urteil des SG Hildesheim ist insofern wichtig, da es sich klar und deutlich gegen die Ablehnungspraxis des LSG NB positioniert und EU-Bürgern SGB II-Leistungen zuerkennt. Es wird damit deutlich, dass auch in Niedersachsen gegen die Ablehnung von SGB II–Leistungen für EU-Bürger vorgegangen werden sollte.

SG Hildesheim, ER-Beschluss vom 22.05.2014 – AZ: S 43 AS 618/14 ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Hildesheim.pdf 

Zusammenfassung des vertretenden Rechtsanwaltes --> http://tinyurl.com/nu6uoq7

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 29.05.2014)

oldhoefi

In einem Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen gewährt das Gericht einer Italienerin sehr wohl Sozialleistungen. Aus dem Verfahren wird ersichtlich, dass es sich empfiehlt, gleichzeitig einen SGB II und SGB XII Antrag zu stellen (dabei bitte die Zuständigkeitsregelung des § 43 SGB I bedenken).

LSG Niedersachsen-Bremen, ER-Beschluss vom 23.05.2014 – AZ: L 8 SO 129/14 B ER

RA-Begleitschreiben und Volltext des Beschlusses --> http://www.harald-thome.de/media/files/LSG-NB-23.05.2014.pdf

(Zitat: Harald Thomé)

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Ein weiterer Beschluss des SG Lüneburg, welches einem Österreicher SGB II-Leistungen zuerkennt.

SG Lüneburg, ER-Beschluss vom 21.05.2014 – AZ: S 27 AS 156/14 ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/beschluss-sg-l-neburg-21.05.2014.pdf

(Quellen: Harald Thomé - Newsletter vom 08.06.2014)

oldhoefi

Stellungnahme der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e. V. (VDJ) zu den Schlussanträgen des Generalanwalts beim EuGH wegen Ausschluss von EU-BürgerInnen von ,,Hartz IV"-Leistungen.

weiterlesen --> http://tinyurl.com/llhd7x3

(Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 08.06.2014)

oldhoefi

Das LSG Hessen gewährt EU-Bürgern Hartz IV und positioniert sich zu der und gegen die Stellungnahme des Generalanwalts vom EuGH.

Hessisches LSG, Beschluss vom 06.06.2014 – AZ: L 6 AS 130/14 B ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/L_6_AS_130_14_B_ER_BESCHLUSS_KOPIE-01.pdf

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Dazu auch ein Beschluss des LSG Bayern, in dem einem polnischen Staatsangehörigen vorläufig im ER-Verfahren Leistungen nach dem SGB II zugesprochen werden. Die Entscheidung ist nach der Stellungnahme des Generalanwaltes beim EuGH ergangen und daher sicherlich interessant, auch wenn sich das LSG zur Stellungnahme nicht äußert.

Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.05.2014 – AZ: L 16 AS 344/14 B ER

Volltext --> http://www.harald-thome.de/media/files/doc20140618150045.pdf

(Zitate und Quellen: Harald Thomé - Newsletter vom 20.06.2014)

oldhoefi

Unionsbürger Rechtsprechungen (SGB II)

Claudius Voigt von der GGUA Münster hat seine Rechtsprechungsübersicht zum Leistungsausschluss für Unionsbürgern aktualisiert.

Darin sind die Entscheidungen der LSG und des BSG seit Januar 2013 enthalten.

Übersicht, Stand 09/2014 --> http://www.harald-thome.de/media/files/rechtsprechung_leistungsausschluss_september2014.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.09.2014)

oldhoefi

Ich stelle es mal hier mit ein.

Neues Projekt zur Ausgrenzung von Unionsbürgern – diesmal durch Dienstanweisung zur Verweigerung der Krankenkasse

Der Kollege Claudius Voigt von der GGUA Münster macht auf ein neues Projekt zum Ausschluss von nichterwerbstätigen Unionsbürgern aus der deutschen Krankenversicherung aufmerksam.

Durch Weisung des GKV–Spitzenverbandes soll dieser Fallgruppe von Unionsbürgern jeglicher Anspruch auf GKV–Leistungen genommen werden.
Europa und insbesondere Deutschland schottet sich ab, durch Ausschluss aus der GKV, dadurch dass die Balkanländer durch den Verrat der Grünen als sichere Drittstaaten erklärt wurden, durch systematische Leistungsverweigerung durch die Jobcenter und Polizeieinsätze gegen Flüchtlingsproteste.

Claudius Voigt, Newsletter 18.09.2014 --> http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Voigt-Newsletter--vom-18.9.2014.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.09.2014)

oldhoefi

SGB II Ausschluss von EU-BürgerInnen und zur anstehenden EuGH Entscheidung

Mein Kollege Bernd Eckhardt hat im neuesten "sozialrecht justament" das Thema SGB II Ausschluss von EU-BürgerInnen aufgearbeitet.

Dabei geht es um die möglichen Ergebnisse und Konsequenzen aus der für den 11.11.2014 angekündigten EuGH-Entscheidung.

Aber auch beratungsmäßige Gedanken zum kommenden Winter und wie die Anzahl der obdachlosen EU-Zuwanderer steigt und vielerorts ist unklar, wer für die Unterbringung bei Gefahr für Leib und Leben verantwortlich ist...

sozialrecht justament 3/2014 (Jg. 2/Nr. 7) --> http://www.harald-thome.de/media/files/sozialrecht-justament-3-2014_Nummer-7.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 17.10.2014)

oldhoefi

Ich stelle es mal zusätzlich hier mit ein.

Deutschland darf Zuwanderern aus EU-Staaten, die hierzulande nie gearbeitet haben, auch in Zukunft Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden. Ein Staat "muss die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen". So formuliert der Europäische Gerichtshof in Luxemburg seine Entscheidung über soziale Leistungen im EU-Raum.

Die höchsten EU-Richter bestätigten damit eine zentrale Regelung im deutschen Sozialgesetzbuch. "Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden", erklärte das Gericht.


EuGH, Urteil vom 11.11.2014 – AZ: C-333/13

Volltext --> http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=159442&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=307116

parallel dazu --> http://hartz.info/index.php?topic=85346.msg870403#msg870403

oldhoefi

SG Dortmund gewährt trotz aktueller EuGH-Entscheidung weiterhin einstweiligen Rechtsschutz für arbeitsuchende
EU-Zuwanderer


EuGH-Urteil bezieht sich auf Unionsbürger, die keinerlei Bemühungen zur Arbeitsuche zeigen

Arbeitsuchende EU-Zuwanderer können weiterhin im Wege des sozialgerichtlichen einstweiligen Rechtsschutzes Arbeitslosengeld II zugesprochen bekommen.

weiterlesen --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-35-AS-392914-ER_Hartz-IV-SG-Dortmund-gewaehrt-trotz-aktueller-EuGH-Entscheidung-weiterhin-einstweiligen-Rechtsschutz-fuer-arbeitsuchende-EU-Zuwanderer.news19242.htm

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 18.11.2014 – AZ: S 35 AS 3929/14 ER

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173886

oldhoefi

EuGH -Urteil ,,Dano": Alles bleibt anders

Bewertung des EuGH–Urteil von Seiten der Kollegen der GGUA-Flüchtlingshilfe.

Man muss nicht drum herum reden: Das Urteil des EuGH im Fall "Dano" ist ein Rückschlag. Es hat die Hoffnungen der Wohlfahrtsverbände, der Migrations- und Sozialberatungsstellen, der Rechtsanwält_innen, der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und medizinischen Notfallhilfe zunichte gemacht, für einen Teil ihrer Klient_innen ein menschenwürdiges Existenzminimum (und genau darum geht es – nicht etwa um die ,,Soziale Hängematte") mit dem Instrument des Europarechts gegen das ,,exklusive" nationale Recht durchsetzen zu können.

Es ist auch ein Rückschlag für eine emanzipatorische, soziale und postnationale Entwicklung Europas, da es zu einer Renationalisierung der sozialen Sicherungssysteme und zu einer noch stärkeren Trennung der wirtschaftlich verwertbaren von den nicht verwertbaren Unionsbürger_innen in Europa beitragen wird.

weiterlesen --> http://www.harald-thome.de/media/files/dano2.pdf