Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Diskus

Erfreuliche Mitteilung:
Ein Richter des Sozialgerichtes in Gotha hat entschieden,
die Richtervorlage gegen die Sanktionen in Karlsruhe einzureichen.

Quelle

Mal sehen ob es was bringt

Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Gast35753

Leider fehlen da jede Menge detaillierterer Informationen. Sicherlich wird ein Richter die Vorlage nicht 1:1 so weiter gereicht haben, sondern kann sie zu seiner Vorlage nur durch Anpassung/Überarbeitung auswählen.
Das die Sache aber nun in Bewegung kommt, bleibt in jedem Falle zu begrüßen und die Vorarbeit bleibt zu würdigen!
Wenn jetzt mit einem geschriebenen und/oder überarbeiteten Wort die Grundrechte vom Kopf wieder auf die Füße gestellt werden, wäre das die zweite unverhoffte Revolution mit friedlichen Verlauf seit 1989. Bleibt nur Daumendrücken und parallel dazu andere Richter zu interessieren  :zwinker:

Delfinanne

Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

Diskus

Schweinehirtin,
sicherlich wurde die Vorlage angepasst bzw. eine eigne Einschätzung des Richters nach Karlsruhe gesandt. Dieses Wort "Richtervorlage" ist meiner Meinung nach ein falscher Begriff. Diese Vorlage dient ja eigendlich nur dazu zweifel beim Richter auszulösen und dieser muss dann eine "Verfassungsbeschwerde/Klage" einreichen. Da dieses nun geschehen ist, wird es dem Verfassungsgericht schwer fallen diese einfach so abzulehnen.

Genau das war ja der Sinn dieses Schriebes.

Da es in der Vorlage ja Hauptsächlich um die Sanktionen geht,wäre das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Wenn ich mir allerdings Projekt Peine ansehe, dort ist die 4te Verfassungsbeschwerde natürlich ohne Begründung abgelehnt worden. Meine Hoffung besteht darin, das es jetzt ein Richter vorgelegt hat, das es eventuell auch zur Entscheidung angenommen wird, nur bis zur Verhandlung kann es dann nochmal Jahre dauern.

Diskus
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Gast35753

http://www.mdr.de/thueringen/hartz-vier-sanktionen-verfassungswidrig-sozialgericht-gotha100.html

Zitat "...Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Pflichtverstößen des Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig - weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten sowie Leib und Leben gefährden kann...."

:ironie: Wer hätte das gedacht.

Danke an Ralph Boes, denn die von ihm und seinem Umfeld erarbeitete Vorlage für eine Richtervorlage, hat den Anstoss gegeben.
Aufmerksam sollte jeder auch dabei sein, dass das Gericht in Gotha zur Begründung auch die entsprechenden Formulierungen zweier bekannter Urteile des BVerfG aus der Vergangenheit wählt!
Das Urteil vom 09.02.2010 und das vom 18.07.2012.


Gast33434

Genau das ist ja der Punkt, es dauert Jahre und wenn es dann soweit ist, haben unsere sauberen Herrn und Damen Politiker die Gesetze so geändert das es ihnen wieder in den Kram passt. Mann müsste die ganze feine Gesellschaft da oben aus dem Land jagen.  :wand:

Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter


Ecki07

Hoffentlich bleibt das nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ich würde mir wünschen, dass weitere Richter den Blick auf das GG richten und auch dementsprechend anwenden.

Ottokar

Haleluja!
Es wurde auch langsam Zeit, dass sich ein SG mal da dran wagt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Diskus

Mich würde interessieren, wenn das Verfassungsgericht nun die Sanktionen killt, was ist mit den millionen von Menschen die dann ja unrechtmäßig Sanktioniert wurden. Bekommen die Ihr Geld wieder ?

Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Hexe

Ottokar,wir haben den Thread doppelt. Richtervorlage in Karlsruhe ist der andere Thread.
LG Hexe


Themen wurden verknüpft. LG Meck
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast36005

Wenn dieses Verfahren bis zum BVerfG geht, und wenn die Sanktionen von dort auch als verfassungswidrig/GG-widrig gesehen/entschieden werden, dann wird das BVerfG  so wie in anderen Verfahren auch entscheiden, dass die Rechtsgrundlagen zu ändern sind.

So wie im Urteil vom 9.2.2010.
Das hat dann noch bis zum 1.1.2011 gedauert und AB DANN galt das *neue Recht*.

Die vorher Sanktionierten würden dann nach altem Recht sanktioniert worden sein. Das alte Recht war aber nicht verfassungswidrig.

edit
haben wir das Thema nicht schon 3fach?
@Schweinehirtin mit Lackmustest?


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Hexe

Die Sanktionspraxis kann sofort eingestellt werden ! Es muss keine Berechnung vorgenommen bzw. ermittelt werden.
BuT galt auch sofort......
LG Hexe
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Gast36005

Zitat von: Hexe am 27. Mai 2015, 20:32:46
BuT galt auch sofort......
Hab ich das vergessen oder galt das sog. kleine Päckchen B&T (oft auch Missbildungspaket genannt) nicht auch erst ab 1.1. 2011?
Also mit Inkrafttreten des Reförmchens RBEG der damaligen Bundessozialministerin UvdL?

Was meinst du mit Berechnung?
Jetzt sind die % festgelegt: 10, 30, 100 und Addition auch.
Da ist nich viel mit Berechnung/Ermittlung