Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hexe

Zitat von: Hexe am 27. Mai 2015, 20:32:46Es muss keine Berechnung vorgenommen bzw. ermittelt werden.

Nach dem 9.2.10 hatte die Regierung Zeit bis 1.1.2011 für die neue Berechnung des RS.

Fällt ja wohl bei Sanktionen weg !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast29263

Zumindest sollte eine Aussetzung der Sanktionen angeordnet werden, bis Karlsruhe entschieden hat.

coolio

Jetzt haben wir 3 Jubelthreads zu dem Thema.
In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.

Ecki07

Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.
Kopf in den Sand? Vielen Dank! Das Forum heißt: gegen-hartz  :sehrgut: Schon mitbekommen?

Das Thema war insgesamt 4 mal!!! Beiträge insg. ca 20! Sehr traurig :heul:

Wir kommen so nicht aus dem Schlamassel. Ich meine damit, dass ohne gegen hartz-wehr nichts läuft.
Nun was soll's. Macht ruhig weiter, Deutschland geht es gut... und hört auf mit Jammern.

coolio

Was willst Du damit sagen?
Ottokars Ansage war die genau richtige.
sinngem. : endlich hat sich mal ein Richter getraut.
Das ist es und nicht mehr.

Ecki07

Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:30:38Was willst Du damit sagen?
Ottokars Ansage war die genau richtige.
Ich habe ja nichts dagegen gesagt, nur eben auch das:
Zitat von: Ecki07 am 27. Mai 2015, 19:27:02Hoffentlich bleibt das nicht ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Ich glaub das SG Mainz wollte auch den KdU Wahnsinn stoppen. Und was ist?

Drei Richter allein werden das nicht (stoppen). Ob KdU Ungerechtigkeit oder Sanktionswahn.
Drei Richter geben vielleicht das Signal. Aber....

Tut mir Leid bin gerade beschäftigt mit einem Thema: Hilfe EGV, oder meine Wohnung zu groß usw.
Das allein reicht eben nicht   :teuflisch:

Gast37075

Sehr schön.  :smile:

Der Text, auf dem diese Vorlage beruht, findet Ihr hier:

http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/Vorlageantrag/Muster.htm#ANHANG3

Kann sein, daß der Richter Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen hat.

Ecki07

Glaubt Ihr wirklich, dass Richter über das Recht entscheiden?

Gast31139

1. Bei Tacheles war ich 2010 der erste, der die Rechtsprechung nach Kassenlage durch das Bundesverfassungsgericht
kritisierte. Wenn es vorher verfassungswidrig war, hätte nachgezahlt werden müssen. Davor haben sich aber die
Verfassungsrichter gedrückt, obgleich das Ausland damals schon mehr Konsum in Deutschland wollte, damit der
Leistungsbilanzüberschuß reduziert wird.

2. Auch jetzt ist zu befürchten, daß die Verfassungsrichter - die ja von den Parteien gewählt werden und nicht von den Kollegen - für die
Vergangenheit dem Staat Recht geben. Also keine Rückzahlung der durch Sanktionen eingehaltenen Gelder anordnen, da die
Sanktionen verfassungswidrig sind.

3. Sollten die Sanktionen aber tatsächlich als verfassungswidrig eingestuft werden und auch dies rückwirkend - was eigentlich
logisch ist -, dann sollte auf den gesetzlichen Zins bestanden werden. Ich weiß aus eigener Anschauung, daß dieser gesetzliche Zins
die Behörden unglaublich ärgert. Müssen die doch 6% oder mehr bezahlen, können sich aber viel günstiger neues Geld aufnehmen. Machen also einen relativ großen Verlust bei jeder Auszahlung mit gesetzlichen Zinsen.


Gast35960

" Das Existenzminmum muss vom Staat sicher gestellt werden"
So oder so ähnlich konnte ich es vor Jahren schonmal lesen. Vom BverFG. Pustekuchen; Seifenblase

Es gibt mittlerweile auch schon zuviele Steilvorlagen sich für Sanktionen auszusprechen:
- Dieser Herr Schneider für die Armen, der gesagt hat" ohne Sanktionen würde das Sozial-System nicht akzeptiert werden"
- Keine Leistung ohne Gegenleistung
- für ein funktionerendes und friedliches Zusammenleben müssen sich Alle einbringen
- und damit ist dann jede Möglichkeit im Einzellnen zu bewerten <-> prüfen.


Gast37075

Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51
Jetzt haben wir 3 Jubelthreads zu dem Thema.
In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.

Nach 11 Jahren würde es wiklich langsam Zeit dafür. Ob das Bundesverfassungsgericht die Richtervorlage annimmt, wird sich zeigen.
Sollte es die Vorlage zur Entscheidung annehmen, dann, denke ich, wird das Verfahren vielleicht zwei Jahren dauern - leider.
Ob die ganze Geschichte positiv ausgeht, hängt davon ab, ob sich das Vefassungsgericht selbst treu bleibt. Nach den drei Entscheidungen vom 09. Februar 2010, 18. Juli 2012 und 23. Juli 2014 müßte es jeden sanktionierende Eingriff als mit dem GG für unvereinbar erklären.

Diskus

also meine Meinung dazu ist:

Lasst mal keine Freude aufkommen, denn ich vermute mal das diese "Beschwerde" genauso abgelehnt wird wie die von Projekt Peine. Wie ein Vorschreiber schon geschrieben hat sind die hochwohlgeborenen Richter des Verfassungsgerichts alle mit einem Parteibuch ausgestattet. Zum anderen sieht man doch an den Urteilen des Verfassungsgerichtes und der damit verbundenen Umsetzung der ReGIERung wieviel so ein Urteil bedeutet. Wir sind und leben nun mal in einer Neoliberalen Gesellschaft, in der die Gehirnwäsche so gut funktioniert, das Arbeitslose als Schmarotzer, Parasiten usw. tituliert werden und das vom größten Teil der Bevölkerung so gesehen wird. (siehe die Kommentare unter dem Artikel)

Ich glaube solange wir uns auf den Retter Verfassungsgericht verlassen wird sich NICHTS zum positiven hin ändern. Da der Michel aber noch nicht wach ist (ob ers jemals wird), wird er sich weiter vera+++en lassen ohne es zu merken.

Entgegen aller Argumentationen und Berichten, bin ich davon überzeugt, das es auch nicht gehen kann.

1. Warum wird der Verrat des Volkes durch die NSA nicht weiterverfolgt ?
2. Warum wird der Verrat des Volkes durch den BND nicht weiterverfolgt (ausser in der Presse schöngeredet)
3. Warum wird das Grundgesetz mit Füßen getreten und das nicht nur in Sachen SGB II
4. Warum unternimmt das Verfassungsgericht nichts ? Denn eines ist dem Verfassungsgericht sehr wohl erlaubt, nämlich die Umsetzung der Urteile        zu überprüfen
5. Warum sprechen Politiker offen über die FA. BRD (siehe Gabriel, Schäuble, Seehofer und einige andere)

Schaut doch mal auf die Verträge die gemacht wurden (sind ja öffentlich einsehbar) da stehts drinn warum das alles so ist und meiner Meinung nach kristallisiert sich das immer mehr herraus, auch wenn die meisten das nicht sehen.

Ich bin weiss Gott kein Reichsbürger oder Nazi Verfechter, aber wenn ich hinsehe was in diesem Land mittlerweile wieder möglich ist, kann man schon mal auf solche Gedanken kommen.

Warum bleibt die Lüge des Fachkräftemangels so vehement bestehen ?
Warum muss jeder Mensch in diesem Lande Arbeit haben obwohl die Technik fürs Gegenteil sorgt

Fragen über Fragen, damit alleine könnte man das Forum sprengen. Warum werden Bürger die sich belesen haben die mit sicherheit nicht dumm sind plötzlich als Rechtsradikal und Spinner abgetan und zwar in der übelsten Sorte (siehe Xaviar Nadoo (hoffe der ist richtig geschrieben)und einige andere).
Jede Demo die größer wird, wird von den Medien als Rechtsradikal, Ausländerfeindlich usw dargestellt. Schaut euch im Internet um wieviele Demos es mittlerweile gibt und was wird davon berichtet ? Nix

So langsam sollte jedem klar sein das in diesem Lande etwas nicht stimmt was es nun ist bleibt jedem selbst überlassen herauszufinden. Ich habe mir meine Meinung gebildet (aber nicht durch Bild)und die Handlungen der Regierung geben mir Recht. Obs richtig ist mag dahingestellt bleiben, aber bisher konnte mich noch keiner vom Gegenteil überzeugen.

Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Ottokar

Zitat von: coolio am 27. Mai 2015, 22:08:51
Jetzt haben wir 3 Jubelthreads zu dem Thema.
In keinem lese ich, daß irgendjemand hier auch nur annähernd ein Verfahren zum / beim BVerfG einschätzen kann.
- Die Annahme der Klage durch das BVerfG fehlt und ist nicht sehr wahrscheinlich
- Wie lange dauern dessen Entscheidungen? 2,3,4,5 Jahre?
- Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit einer positivem Entscheidung? Aus vielfältigen Gründen, auch politischen, minimal.

Auch wenn ich mich damit sehr weit aus dem Fenster lehne, mutmaße ich mal.

Wenn das SG Gotha einen ordentlichen Vorlagebeschluss hinbekommt, sollte das BVerfG diesen auch annehmen.
Denn die Sache ist nicht nur von grundlegender verfassungsrechtlicher Bedeutung, sondern tendiert eindeutig auch in die Richtung, die das BVerfG 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) vorgegeben hat.

Die Verfahrensdauer im o.g. Verfahren betrug 1 Jahr und 4 Monate (ausgehend vom ältesten Vorlagebeschluss). Man kann also durchaus davon ausgehen, dass es hier auch nicht schnelller geht. Und es ist sicher auch nicht verkehrt, anzunehmen, dass ein solches Verfahren auch diesmal nicht in einem Wahljahr (Bundestagswahl) stattfinden wird. Damit wäre der Herbst 2016 ein annehmbares Datum.

Wenn das BVerfG, bei aller von ihm schon 2010 zugrunde gelegten Verklausulierung und Verallgemeinerung, seiner damaligen Rechtsprechung folgt, wird es Sanktionen in Form der Minderung des verfassungsrechtlich zu garantierenden Existenzminimums für verfassungswidrig halten.
Gleichzeitig wird es darauf verweisen, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Art, wie das Existenzminimum (bei Sanktionen) sicherzustellen ist, ein Gestaltungsspielraum zusteht.
Eine denkbare Sanktion wäre also, statt Bargeld ALG II teilweise als Gutschein oder Sachleistung zu gewähren.
Die Minderung des verfassungsrechtlich zu garantierenden Existenzminimums bei einer Sanktion wird es dann ab sofort für rechtswidrig erklären und dem Gesetzgeber eine mehrmonatige Frist setzen, eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden.

Das wäre der Idealfall.

Denkbar ist ebenfalls, dass
- das BVerfG den Vorlagebeschluss des SG Gotha ablehnt, oder
- in einem Verfahren keine Verfassungswidrigkeit erkennt,
weil es das Existenzminimum aus Gründen der Staatsräson neu definiert als das zum Überleben Unerlässliche, was ca. 70% der Regelleistung umfasst und womit zumindest eine 30%ige Kürzung der Regelleistung zulässig ist, darüber hinaus ja Gutscheine gewährt werden können, resp. in verfassungskonformer Auslegung gewährt werden müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast35753

Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 09:34:26
.... Eine denkbare Sanktion wäre also, statt Bargeld ALG II teilweise als Gutschein oder Sachleistung zu gewähren. ...

... unter der Voraussetzung, dass damit ein soziokulturelles Existenzminimum, inklusive der Teilhabe und Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglicht werden würde. Das würde bedeuten, dass dafür der Jobcentergutschein zur Zweitwährung erhoben wird und so wie Geld anerkannt werden muss. Wäre das nicht der Fall, würde das BVerfG entgegen seiner eigenen Aussagen auch den Gleichheitsgrundsatz verletzen.
Erinnern wir uns:
http://www.welt.de/wirtschaft/article123905192/Wenn-der-Supermarkt-Hartz-IV-Gutscheine-ablehnt.html

Gast36005

Zitat von: Ottokar am 28. Mai 2015, 09:34:26
Wenn das SG Gotha einen ordentlichen Vorlagebeschluss hinbekommt, sollte das BVerfG diesen auch annehmen.
Das wäre zu hoffen.
Wenn der Vorlagebeschluss aber auf der Grundlage der von @Kratylos verlinkten Quelle fusst, bin ich ziemlich pessimistisch.
Die Sache, die hier angeschoben wird, ist eben NICHT das BGE, sondern die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Sanktionen nach § 31 ff SGB 2.
Das wird das SG Gotha sicher auseinanderhalten können.

Es würde dann aber mM erst wieder die RB-Summe (nach RBEG) hinsichtlich des Existenzminimums zerfleddert werden.
Und der Gesetzgeber mit Hausaufgaben betraut werden.
Und zahlreiche Sachverständigen-GA eingeholt werden.
Das dauert doch alles.
Etwa: welches Ex-Minimum ist denn überhaupt gemeint? Wo und wie hoch ist der sog. *Ansparbetrag* nun wirklich? Welche Alternativen (Fordern) stellt man sich vor anstelle Geldentzug? Welche Grenze soll gezogen werden-- zB: Ist eine einmalige Sanktion wegen Meldeversäumnis mit der 100-%-Sanktion für einen U 25  in der Gefährdung gleichzusetzen?
Oder ist das permanente Verweigern a la Boes gleichzusetzen mit einer Sanktion, weil der Arzt die WUB leider einfach nicht ausstellen will?

Man wird lange Geduld haben müssen, bis das BVerfg sich so äussert, wie es viele hier erhoffen.
Es bleibt spannend.