Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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oldhoefi

DGB und Sanktionen im SGB II

Tacheles hatte alle Stellungnahmen der sachverständigen Dritten im BVerfG Verfahren zu Sanktionen veröffentlicht.

Der DGB hatte darum gebeten, dass seine Stellungnahme bei uns aus dem Netz genommen wird. Dieser Aufforderung sind wir nachgekommen.

Die Kollegen von LabourNet haben die Stellungnahme mit einer scharfen, aber klaren Einschätzung dazu veröffentlicht, welche nunmehr darunter zu finden ist.

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 06.08.2017)

Anmerkung:
Link siehe meinen Vorposter

Hexe

Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 13:08:55Phantasieberechnungen



Für soetwas wurde doch die Bundesregierung gerügt, nicht wahr !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast37751

Zitat von: Hexe am 08. August 2017, 14:45:19
Zitat von: Gast37751 am 07. August 2017, 13:08:55Phantasieberechnungen
Für soetwas wurde doch die Bundesregierung gerügt, nicht wahr !
LG Hexe
Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.

Gast38171

Zitat von: Gast37751 am 08. August 2017, 16:15:18Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.

Na, aber nur wenn man gerade noch, als volle Zustimmung ansieht.
http://www.sozialleistungen.info/news/20.09.2014-bverfg-hartz-iv-ist-mit-dem-grundgesetz-noch-vereinbar/

In einem Arbeitszeugnis würde das bedeuten sechs setzen.

MichaK

die letzte relevante BVerfG - Entscheidung war nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst.

Hexe

Zitat von: Gast37751 am 08. August 2017, 16:15:18Die letzte mir bekannte einschlägige Entscheidung des BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt.

Habe ich etwas von der letzten Entscheidung des BVerfG geschrieben, nein !
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Gast37751

Zitat von: Gast38171 am 08. August 2017, 16:25:31
Na, aber nur wenn man gerade noch, als volle Zustimmung ansieht.
http://www.sozialleistungen.info/news/20.09.2014-bverfg-hartz-iv-ist-mit-dem-grundgesetz-noch-vereinbar/
Der Tenor der Entscheidung war, dass die Berechnungsmethode den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.

Zitat von: Gast38171 am 08. August 2017, 16:25:31
In einem Arbeitszeugnis würde das bedeuten sechs setzen.
Unsinn.

Zitat von: MichaK am 08. August 2017, 17:18:12
die letzte relevante BVerfG - Entscheidung war nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst.
Inwiefern hat sie die Berechnungsmethode seitdem denn geändert?

Zitat von: Hexe am 08. August 2017, 17:28:34
Habe ich etwas von der letzten Entscheidung des BVerfG geschrieben, nein !
LG Hexe
Irrelevant. Das BVerfG hat die Berechnungsmethode der Bundesregierung bestätigt, ob es dir gefällt oder nicht. Du kannst natürlich weiter im justizhistorischen Museum spazieren.

MichaK

Zitat von: Gast37751 am 09. August 2017, 08:43:13Inwiefern hat sie die Berechnungsmethode seitdem denn geändert?

kannst du im Regelbedarfsermittlungsgesetz nachlesen bzw. im Entwurf.

Gast37751

Das heißt, du hast keine Begründung für deine Behauptung. Danke, mehr wollte ich nicht wissen.

Orakel

Habe ich etwas verpasst? Wird sich das BVerfG mit der Bedarfsermittlung befassen?

MichaK

Nö, mir nicht bekannt jedenfalls.
Ich meinte nur, dass sich die Entscheidung des BVerfG aus 2014 nicht mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz befasst habe. Martell meint, diese Behauptung sei unbegründet. Ich meine, schon rein zeitlich sollte das begründet sein .... aber ok, mir soll es egal sein und Martell scheint auch zufrieden.  :lol:

Jeder argumentiert halt, so gut er kann.  :zwinker:

Orakel

Kommt eben immer auch darauf an, welche Literatur im Bücherregal steht ...

Gast37751

Zitat von: MichaK am 09. August 2017, 13:43:21
Martell meint, diese Behauptung sei unbegründet. Ich meine, schon rein zeitlich sollte das begründet sein ....
Martell meint, die Entscheidung hat sich mit demselben Berechnungsverfahren auseinandergesetzt, das auch dem aktuellen RBEG zugrunde liegt - und es bestätigt.

Gast26342

Zitatnach gut informierten Kreisen sind die beteiligten Richter im sog. Votenverfahren, das bedeutet, die beteiligten Richter bekommen den Vorlagebeschluss und die Stellungnahmen auf den Tisch, bilden sich dazu eine Meinung und geben intern ein Votum ab. Sozusagen als erste interne schriftliche Einschätzung, wie der Fall gesehen wird. Siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... _node.html

Es soll weiterhin dieses Jahr zu einer Entscheidung kommen.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2233/

Meck

Bundesvorstand verhinderte Veröffentlichung eines Papiers der eigenen Rechtsabteilung, das die Sanktionspraxis deutlich kritisiert

»Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist daher der Auffassung, dass das Sanktionsregime nicht nur das Grundgesetz verletzt, sondern auch aus sozialpolitischen Gründen verfehlt ist.« So deutlich wurde selten von Seiten des DGB die Sanktionspraxis gegen Hartz-IV-Empfänger_innen verurteilt. Doch obwohl die Stellungnahme der Rechtsabteilung des DGB bereits mehrere Monate alt ist, ist sie kaum bekannt. Schließlich hat der DGB-Bundesvorstand eine Veröffentlichung verhindert. Auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wurde gebeten, die Stellungnahme nicht zu veröffentlichen, wie deren Geschäftsführer Harald Thome gegenüber »nd« bestätigte. Mittlerweile ist die 23-seitige Stellungnahme allerdings auf der Onlineplattform LabourNet Germany zu finden.


-->> https://www.neues-deutschland.de/artikel/1067445.dgb-streitet-um-positionierung-zu-hartz-iv.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: