Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast28527

Die Sanktionspraxis will ja jetzt das Sozialgericht Gotha vom BVerfG prüfen lassen. Aktuell (politisch gewollt) ist es immer noch wie lenzen angibt eine Pflichtverletzung, die ohne wichtigen Grundangabe sanktioniert werden kann. Klar mag es für einen Betroffenen als Zwang empfunden sein, mag für den Betroffenen Existenz bedrohlich sein, aber ein nicht gewähren wollen von sozialen Leistungen, ist deshalb aber immer nur ein unterlassen von Leistungen eben als Druckmittel für eine Gegenleistung. Dem gegenüber steht immer, auch wenn es jetzt sarkastisch klingen mag: Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen.  :flag:

MichaK

Hallo,

ich hatte vor Jahren eine Petition zu der Zumutbarkeit an den Bundestag gerichtet. Im Prinzip wollte ich erreichen, dass die Zumutbarkeit analog SGB III auch im SGB 2 gelten solle. Damit in weiterem Zusammenhang steht ja auch die Frage der Verfassungswidrigkeit der Leistungskürzungen. Jedenfalls hat der Ausschuss diesen Zusammenhang hergestellt und als Begründung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1979 verwiesen. Den Auszug trage ich mal vor:

Zitat BVerwG:
Vom Gericht wurde... hervorgehoben, dass die Inanspruchnahme der Freiheit, eine zumutbare Arbeit abzulehnen, ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft ein Missbrauch ist, der wegen der Sozialbindung der Grundrechte keinen Grundrechtsschutz genießt......

Zitat Ausschuss :
Diesem Missbrauch vorzubeugen, hat der Gesetzgeber...... Sanktionierung vorgesehen (§ 31 SGB II)

Gast26037

#242
Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 11:21:35Dem gegenüber steht immer, auch wenn es jetzt sarkastisch klingen mag: Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen.

Das ist nicht ganz richtig, da die Notlage einen zu dieser Antragsstellung zwingt wenn man leben möchte und da wären wir wieder bei unserem GG.

Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:06:13Jedenfalls hat der Ausschuss diesen Zusammenhang hergestellt und als Begründung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus 1979 verwiesen.

Nur hat sich seit damals viel verändert, siehe z.B. die angeblichen Sozialkassen selbst. Da man heute für die angebliche Sozialleistung Hartz IV ständig einzahlt, da es ja aus den Steuern genommen wird. Somit kann es gar keinen Missbrauch geben, es sei denn  man mag sich selbst mit betrügen. Die Gelder die damals in die Sozialversicherungen einflossen waren zweckgebunden und konnten daher auch nur für dieses vorgesehenen Zwecke genutzt werden, somit war Betrug durch falsche Angaben möglich. Das es heute mit den eingezahlten Steuern nicht mehr so ist, sieht man daran das die Fördergelder zweckentfremdet für die Verwaltungskosten genutzt werden. Das bedeutet im Umkehrschluss es gibt keine Begründung mehr für Sanktionen.

                                                      :flag: :flag:

                                                                   

MichaK

Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 12:18:31Nur hat sich seit damals viel verändert,
                                                                   

mhh, was soll sich geändert haben? Eingezahlt wurde damals auch. Kann ich jetzt nicht ohne Weiteres nachvollziehn. Steuern waren doch nie wirklich zweckgebunden.

Gast26037

Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:29:59Kann ich jetzt nicht ohne Weiteres nachvollziehn. Steuern waren doch nie wirklich zweckgebunden.
            
            
         
            
            
Habe einen Nachtrag gesetzt, vllt. ist es jetzt verständlicher.  :bye:

Gast2063

Niemand ist gezwungen soziale Leistungen zu beantragen.

Schon klar, ist ja auch nur ein Hobby Sozialleistungen zu beantragen wenn man Langeweile hat.
Es wird auch niemand gezwungen zu essen.

Gast26037

Zitat von: MichaK am 07. Juni 2015, 12:29:59mhh, was soll sich geändert haben?

Damals wurde durch die Sozialabgabe in die Sozialversicherung ( Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Krankenkasse) eingezahlt, als nur von dem arbeitenden Teil der Bevölkerung, nun sind die Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe durch Steuern finanziert welche alle und immer zahlen. Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.

                                                                           :flag: :flag:

Orakel

Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 13:02:44
Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.

Wie großzügig! Leistungsberechtigte zahlen Verbrauchssteuern aus Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden!!!

Gast26037

Zitat von: Orakel am 07. Juni 2015, 13:10:09Leistungsberechtigte zahlen Verbrauchssteuern aus Steuermitteln, die ihnen zur Verfügung gestellt wurden!!!

LEs zahlen weiter unter anderem MWST. in die  Steuermittel und leisten trotz Notlage noch ihren, wenn auch geringen Anteil an den Sozialleistungen die Ihnen von der Allgemeinheit der Steuerzahler zur Verfügung gestellt werden. Wobei man geringen Anteil mal dahingestellt lassen kann bei den Einnahmen aus der MWST.

                                                                              :flag: :flag:

Gast28527

Zitat von: Gast2063 am 07. Juni 2015, 12:41:17Schon klar, ist ja auch nur ein Hobby Sozialleistungen zu beantragen wenn man Langeweile hat.
Es wird auch niemand gezwungen zu essen.
Schon klar, bin auch kein Freund von der Sanktionspraxis, steht aber leider so im SGB II §31 geschrieben. Ob dieses Gesetz Verfassungskonform ist, wird ja jetzt wohl das BVerfG prüfen sollen/müssen/dürfen.

Zitat von: Gast26037 am 07. Juni 2015, 13:02:44Somit leistet ein LE eine Gegenleistung da er ja weiter Steuern zahlt, trotz seiner Notlage der Bedürftigkeit.

Ob das zukünftig für das BVerfG als Begründung ausreicht, seine Entscheidung gegen SGB II §31 zu berücksichtigen, wage ich allerdings zu bezweifeln. Da werden andere Kriterien eine wichtigere Rolle spielen.
Ich bleibe dabei: sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es.  :zwinker:

Gast26037

Zitat von: Gast28527 am 07. Juni 2015, 13:29:08Ich bleibe dabei: sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es. 
            
            

Ja, dann gehen wir in die Richtung BGE und das wäre sehr zu begrüßen, da stimme ich dir voll und ganz zu.

                                                             :flag: :flag:

Gast2063

sollte das BVerfG sich gegen die Sanktionspraxis entscheiden, ist das der Auftakt zu einem Wertewandel unserer Gesellschaft. Zu wünschen wäre es.

:sehrgut:

Leider bin ich da nicht sehr hoffnungsvoll.
Das Kapital mit seinen Günstlingen in Justiz und Politik wird alles daran setzen, dies verhindern zu wollen.

Denn nicht vergessen:
Hartz-IV wurde auf dringlichen Wunsch des Kapitals/der Wirtschaft installiert. Von der Wirtschaft, für die Wirtschaft.
Durch neoliberale, mediale Gehirnwäsche der Öffentlichkeit wurde diesem Schandgesetz jahrelang der Boden bereitet.

Wie schon beschrieben macht INSM-BA-Vorstand Weise nicht zufällig Werbung auf der INSM-Seite!  :teuflisch:

Gast36005

Zitat von: Gast18959 am 06. Juni 2015, 20:15:22
Das derzeit berechnete Minimum zu gesicherten Existenz ist 399 euronen. Denklogisch ist alles darunter nicht existenzsichernd.
hab grad nochmal denklogisch zu denken versucht. Ich denke, es ist logisch und auch nachzulesen, dass eben nicht 399,- das derzeit existenzsichernde Minimum ist.
Das RBEG ist von 2010, galt ab 2011.
Da waren es 364,---für den bedürftigen Mustermensch,erwerbsfähig, alleinstehend, einkommenslos, also eine (nackte) 1er BG.
Für den gabs weder  was aus dem Bildungspäckchen, auch nichts für Tabak und Alkoholika---
aber 364,- als Regelbedarf zur eigenverantwortlichen Verwendung regelmässig wiederkehrender Bedarfe.
In den 364,- von 2011 (jetzt 399,-) sind auch Summen enthalten, die nicht für regelmässig wiederkehrende Bedarfe monatlich benötigt werden.
Wir nennen sie Ansparbeträge. Manche sparen an, manche nicht.

Das grosse Geheimnis und der ewige Streit um die tatsächlich existenzsichernde Summe ist noch nicht gelöst bzw. beendet.
Wie war das mit den 70%---was sollen die beinhalten? Wo findet man dazu was? Ist das nur eine hineingeworfene ominöse Pauschale einiger Statistiker?? Oder Politiker? Oder Kritiker?
Ich finde dazu nichts detailliertes.

Deswegen kann es schon denklogisch so sein, dass derzeitig die 399,- MEHR als nur das existenzsichernde Minimum sind, welches jedem als menschenwürdig unverhandelbar zu gewähren ist.
aber WIEVIEL mehr ist es denn?? Zumindest theoretisch und als Summe??

@Demeter
von diesem Pferd bist du einfach nicht runterzubringen, oder? :grins:
Der Staat als Steueroberfuzzi gibt dir 399,- aus Steuern. Er gewährt dir brutto=netto 399,-
Du möchtest dich verteidigen und ziehst die Steuerkarte---aber als Rechtfertigung für was denn?

Und was wäre, wenn der Steuer-Oberfuzzi beschliesst: Wir zahlen aus Steuern nur noch den Netto-Betrag als Alg2...? Ziehen vorher alle Steuern,( nicht nur Mwst.) von der gewährten Leistung ab.
Du zahlst dann natürlich auf nichts mehr Steuern, stets nur Nettobeträge.
Vorstellbar?
Und dann?


Gast2063

...was ist das denn wieder für eine kleinkarierte Erbsenzählerei? Denkst du, schlimmer gehts nicht mehr... :lachen:

Noch weniger Hass-4-Sockelbetrag würde die Reichen beim Shopping stören.
Lägen doch dann die halb und gänzlich Verhungerten in den sauberen Einkaufspassagen, wäre doch auch nicht so schön.
Oder Betroffene flankierten bettelnd die Zufahrtswege zu den Privatschulen. Das geht ja gar nicht.
Da muss man doch Verständnis für die Agenda-Profiteure aller Gattungen haben.

Den Hartz-Sterbehilfesatz immer knapp über dem Verhungern halten, dann hält der Pöbel auch still und stört nicht beim Geldvermehren.

Gast26037

#254
Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Du möchtest dich verteidigen und ziehst die Steuerkarte---aber als Rechtfertigung für was denn?

Falsch, denn ich brauche mich nicht verteidigen, da ich keine Straftat begangen habe.
Ich versuche so viele wie möglich aufzuklären, die noch im alten System der Sozialversicherung verhaftet sind.

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Wir zahlen aus Steuern nur noch den Netto-Betrag als Alg2...? Ziehen vorher alle Steuern,( nicht nur Mwst.) von der gewährten Leistung ab.

Das ist nicht möglich, da es sich bei der MWST., und weitere um  Direktabgaben beim Einkauf, Tanken, ect. handelt.

Zitat von: Gast36005 am 07. Juni 2015, 13:40:35Wie war das mit den 70%---was sollen die beinhalten? Wo findet man dazu was? Ist das nur eine hineingeworfene ominöse Pauschale einiger Statistiker?? Oder Politiker? Oder Kritiker? Ich finde dazu nichts detailliertes.

Da wirst du dir selbst wohl mal die Mühe machen müssen  um den detaillierten RS mit den realistischen Kosten der einzeln Posten zu vergleichen.
Mal sehen ob bei dir noch eine Ansparsumme übrig bleibt, auch ohne Sanktion.
http://www.hartziv.org/news/20140923-uebersicht-der-hartz-iv-regelsaetze-ab-01-01-2015.html
http://www.hartz-4-empfaenger.de/regelsatz weiter runter scrollen bis Was deckt der Regelbedarf ab?

                                                      :flag: :flag: