Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast13437

Zitat von: Gast28527 am 09. Juni 2015, 12:50:07Das BVerfG entscheidet nur im Namen des ,,Souveräns". Bitte nicht vergessen.
Eben. Immer daran denken, ob Bundestag oder BverfG, es sind unsere "Angestellten".

@Orakel, wieso auch? Bisher bist du damit ziemlich allein.

blablabla

Zitat von: Gast13437 am 09. Juni 2015, 13:56:46
@Orakel, wieso auch? Bisher bist du damit ziemlich allein.

Das wäre nur eine Frage der Zeit; sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.

AlterGaul

Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
Das wäre nur eine Frage der Zeit; sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.

Wie soll das BGE finanziert werden?
Nach was genau soll das GG angepasst werden?
Nach welcher Umfrage gibt es im Bundestag und Bevölkerung eine Mehrheit dazu? Gib doch mal bitte die Quelle für diese Behauptung an.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast18959

Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!

:lachen:   :lol:

"Artikel 19

(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, ....."

"(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

"Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht"




Da ein Existenzminimum unmittelbar mit der Menschenwürde verknüpft ist, der Wesensgehalt von Art. 1 unveränderbar ist und auch nicht durch Gesetz eingeschränkt werden darf, gehört dein Wunsch ins Reich der feuchten Träume.

Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.

Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.

Gast28527

Zitat von: Gast18959 am 09. Juni 2015, 14:24:47Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.
:lachen: :lol: .....der war gut....´tschuldigung.

Gast36005

Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt? Wenn ja, BGE für wen?
Neulich las ich die Forderung: BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.

Gast2063

Neulich las ich die Forderung: BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.

Davon habe ich noch nie gehört. Aber egal.

Wenn BGE, dann sollten selbstredend ALLE berechtigt sein - was denn sonst?

AlterGaul

Zitat von: Gast2063 am 09. Juni 2015, 14:41:20
Wenn BGE, dann sollten selbstredend ALLE berechtigt sein - was denn sonst?.

Wie soll das finanziert werden? Redest du nur für LE oder für die gesamte Bevölkerung?
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Turbo

Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 14:37:43
Zitat von: blablabla am 09. Juni 2015, 14:08:09
sobald von Gerichten Sanktionen verboten und faktisch ein BGE für Bedürftige eingeführt würde, könnte man das Grundgesetz locker anpassen; in Bundestag und Bevölkerung gibt es die entsprechenden, deutlichen Mehrheiten dazu.
Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt? Wenn ja, BGE für wen?
Neulich las ich die Forderung: BGE für alle Leistungsberechtigten mit Hartz 4.
Das ist gründlich mißverstanden worden.

Gast28527

Zitat von: Gast36005 am 09. Juni 2015, 14:37:43Deutliche Mehrheiten für das BGE??? Echt?
Ja hier im Forum..... :grins:

Gast2063

Wie soll das finanziert werden? Redest du nur für LE oder für die gesamte Bevölkerung?

Für die gesamte Bevölkerung als Anspruch, klar.

Das wurde schon mehrfach durchgerechnet, würde aber hier den Rahmen sprengen und bedürfte eines eigenen Threads.

Nur einige Eckpunkte der Gegenfinanzierung, sehr grob natürlich:
Abschaffung der BA + JC, Wegfall von Wohngeld etc., Lichtung des gesamten Sozial- und Subventionsdschungels - alles zusammengefasst im BGE.

http://www.bgebge.de/index.php/hoehe-und-finanzierung
https://www.grundeinkommen.de
http://www.grundeinkommen.ch

Gast22317

Zitat von: MichaK am 09. Juni 2015, 13:53:02
Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 13:30:22
Genau!
Ich bin auch dafür, Sanktionen endlich im Grundgesetz zu verankern!
Petition starten!
Hallo,
Umkehrschluss?

Die Diskrepanz der Sanktionen zu Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2 S.1 und Art.12GG dürfte dann sichtbar werden.
Der Regelsatz müßte dann also so hoch bemessen sein, dass durch eine Sanktion diese Art. nicht berührt werden.
Die Idee von @Orakel gefällt mir.

MichaK

Zitat von: Gast22317 am 09. Juni 2015, 14:59:24
Die Idee von @Orakel gefällt mir.

hat er aber nicht gewollt so, oder ?

BGE finanzieren? Ja halt durch Umverteilung. Wie sonst? Mit Bedarfsprüfung. Und Mindestlohn von 11 EUR......

Orakel

Zitat von: Gast22317 am 09. Juni 2015, 14:59:24
Die Diskrepanz der Sanktionen zu Art.1 Abs.1, Art.2 Abs.2 S.1 und Art.12GG dürfte dann sichtbar werden.

Ich fange mal "hinten" an: Inwiefern ist Art. 12 GG von Sanktionen berührt???

Gast18959

Auch die von dir vermutete Mehrheit darf die Grundrechte nicht einschränken.

Zitat von: Gast28527 am 09. Juni 2015, 14:35:50:lachen: :lol: .....der war gut....´tschuldigung.

lies :

"Artikel 79

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."


Zitat von: Orakel am 09. Juni 2015, 15:06:52Ich fange mal "hinten" an: Inwiefern ist Art. 12 GG von Sanktionen berührt???

Über die Pflichtverletzung ?