Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Gast16739

Zitat von: Gast26037 am 12. Juni 2015, 13:18:13Viele Wege führen nach Rom und zusammen ergeben sie einen Strom! :zwinker:
:sehrgut: :sehrgut: :sehrgut:
Nur begreift das Niemand leider  :heul:

Gast18959

Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 14:18:08Ab Minute 27 spricht Berlit - der gleich zu Beginn sagt: "gleichwohl gehöre ich zu den Verfassungsbrechern"

Ich hab auch noch einen echten Berlit :

"5.2
Die umfassende Selbsthilfeobliegenheit, an die das
Sanktionensystem anknüpft, hat ihrerseits einen Würdegehalt.
Das Grundgesetz sieht den Menschen als gemeinschaftsbezogenes
und gemeinschaftsgebundenes Individuum, das grundsätzlich
eigenständig für sich zu sorgen hat, sich auch in der Erwerbsarbeit verwirklicht
und nicht durch eine allumfassende staatliche ,,Rundumversorgung" entmündigt werden darf.
Den Sozialstaat des Grundgesetzes kennzeichnet diese politisch
verantwortlich feinzusteuernde Balance gelebter individueller
Selbstverwirklichung in Freiheit und Würde und staatlicher Leistungen zur realen
Freiheitsentfaltung und Würdesicherung, wo dies nicht hinreichend möglich ist. "


Wer´s noch nicht wusste, Sanktionen wahren die Würde - weil sie einen eigenen "Würdegehalt" haben, garantieren die Selbstverwirklichung, dienen der Freiheit des Individuums.
Na dann .....


Gast22317

#482

Da man sich in den vergangenen Beiträgen oft negativ zu Prof.Dr.Berlit geäußert wurde, hänge ich mich hier auch mal wieder mit ein.

Ich kenne natürlich das Streitgespräch aus 2013 zwischen Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a. D., unabhängiger Bundestagsabgeordneter) und Prof. Dr. Berlit (Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht )
Dazu möchte ich sagen, ich habe mir den LPK-SGB II (Hrsg. Münder) mal besorgt um mir Klarheiten zu § 15 SGB II ( Eingliederungsvereinbarung ), geschrieben von Berlit,  zu verschaffen. Dabei habe ich auch die Kommentare zu den Sanktions-Paragrafen gelesen. In diesen äußerte sich Berlit bezüglich unserer Verfassung bereits etwas kritisch.

Was mich persönlich betrifft, insbesondere zu § 15 hatt mir die Literatur sehr weiter geholfen.
Ich halte Berlit für einen Richter, welcher sich tatsächlich noch Gedanken macht, sich auch weiterbildet - ganz wichtig, nicht nach parteilicher Orientierung - und seine Meinung ändern kann.
Im Vorlagebeschluss wird mehrfach auf seine Literatur verwiesen.

Ich gehe kommende Woche wieder in die Bibliothek  und werde mal schauen ob ich dort die im Vorlagebeschluss erwähnte Literatur finde. Sofern nicht, werde ich mir diese per Fernleihe sicher bestellen können.

Gast27461

Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 09:33:09Konkret? Welche "einige" und warum?
Unter anderen DU!
Das warum kann ich dir nicht beantworten, aber lies doch mal selber...


Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 09:33:09Knigge als "Argument" anzuführen wirkt auf mich, wieder mal wie ein argumentum ad hominem um herabzuwürdigen.
Du meinst DAS, was du hier mit all denen machst, die nicht in dein Horn blasen?

Es geht auch nicht um Knigge, sonsern darum, daß du das Grundgesetz lautstark hervorhebst, weil es dir gerade nützlich ist, selbst aber nicht einmal im Ansatz verstanden zu haben scheinst, was du da von Würde etc. schreibst und auch mit Meinungsfreiheit scheinst DU es nicht so genau zu nehmen.

Alles heiße Luft, die du hier versprüst, die dir dienlich ist, bei der Hetzerei und Aufwieglei.
Dienlich der Sache ist es jedenfalls nicht und wegen genau diesen Hetzparolen und Schuldzuweisungen stehen wir Hartzi's immer noch alleine da.


Zitat von: Gast13437 am 12. Juni 2015, 14:18:08Demeter, ja und damit jeder Bürger überhaupt erst mal das Unrecht erkennt braucht es politische Bildung / Kenntnisse zu unserer Verfassung, GG, Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.
Was diese Welt braucht, sind Menschen!!!

Gast13437

Zitat von: Gast26037 am 12. Juni 2015, 14:56:56Es wäre zwar schön wenn es ausführlich z.B. an Schulen gelehrt würde, ist aber nicht gewollt
Dann müssen wir eben selber aktiv werden.
Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier GGe zum Verteilen in den JCn. Bis zu 120 Stück belaufen sich die Versandgebühren auf rund 5 euro ...

Zitat von: Gast22317 am 13. Juni 2015, 01:43:12Da man sich in den vergangenen Beiträgen oft negativ zu Prof.Dr.Berlit geäußert wurde
Zu Berlit selber hatte ich mich weder negativ noch positiv geäußert, wenn auch die Zitate seiner Worte weniger positiv ankommen mögen.
Sein Kokettieren, er gehöre gleichwohl zu den Verfassungsbrechern, verstehe ich als Solidaritätsbekundung mit dem zunehmend verfassungsbrecherischen Gesetzgeber. Auch das ausdrücklich ohne Wertung, ob positiv oder negativ.

Zitat von: Gast27461 am 13. Juni 2015, 05:44:22aber lies doch mal selber...
Ja und?
Du kannst nichts zitieren von mir, was dein argumentum ad hominem belegen würde!

Zur Entscheidung des Sozialgerichts in Gotha lese ich von dir in der gesamten Diskussion NIX - Dir geht es offensichtlich nur darum DEINE persönliche Meinung über mich loszuwerden.
Hoffe dein somit "geleerter Kropf" füllt sich nur langsam wieder  :bye:

Gast26037

Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier GGe zum Verteilen in den JCn.

Das mache ich schon im kleinen Umfeld. Nur reicht es nicht sie zu verteilen, die Menschen müssen auch verstehen was sie da lesen.
Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=Sz9205YoDAo
Das scheint für viele nicht so einfach! Daher ist Aufklärung und Erklärung genauso wichtig.
                                     
                                                           :flag: :flag:


AlterGaul

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 12:10:14
Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 09:31:08Meine spontane Idee für ein Aktion: Leistungsberechtigte bestellen (wer kann) bundesweit hier GGe zum Verteilen in den JCn.

Das mache ich schon im kleinen Umfeld. Nur reicht es nicht sie zu verteilen, die Menschen müssen auch verstehen was sie da lesen.
Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=Sz9205YoDAo
Das scheint für viele nicht so einfach! Daher ist Aufklärung und Erklärung genauso wichtig.
                                     
                                                           :flag: :flag:

Genau das ist auch das Problem hier im Forum oder in diesem Thread. Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier. Ohne juristische Hintergründe ist es als Laie sehr schwer zu verstehen. Man nehme nur einfach den Art. 20 IV. Dieser führt sehr oft zu Missverständnissen, weil der Background nicht vorhanden ist.
Was bringt einem die Aufklärung wenn der Aufklärende keine Ahnung davon hat, das ist meiner meiner Meinung nach relativ nutzlos. Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen, verstehen und anschliessend richtig auslegen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast26037

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen

Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist. Daher müsste die Amtssprache vereinfacht werden, damit alle Menschen die die deutsche Sprache lesen können es verstehen, ( nicht nur ein paar Studierte ) denn das GG ist für alle Bundesbürger geschrieben. Denn eine sozialdemokratische Gemeinschaft richtet sich nach dem schwächsten Glied in der Kette, nicht nach dem Stärksten.
Man kann nicht von einem Hauptschüler verlangen das er das Wissen eines Professors hat.
                                                               
                                                                                            :flag: :flag:

Orakel

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50
Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier.

Quod erat demonstrandum

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist.

Auch für diese Feststellung bedarf es des Verstehens!

Gast18959

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Was bringt einem die Aufklärung wenn der Aufklärende keine Ahnung davon hat, das ist meiner meiner Meinung nach relativ nutzlos. Deshalb sollten einige hier, sich mal die Kommentierungen der herrschenden Meinung zum GG durchlesen, verstehen und anschliessend richtig auslegen.

Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit, möglicherweise fügen sich ja dann die Hobbyjuristen hier im Forum in ihr Schicksal und faseln nichts mehr von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder beharren gar auf die Würde.

AlterGaul

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Nur das die herrschende Meinung ( kapitalistische Minderheit ) sich selbst das GG so auslegt wie es gewünscht ist.
Wer legt das GG so aus wie es grade gewünscht ist? Seit froh das es in Deutschland das GG gibt, das war damals die fortschreitenste Verfassung (auch wenn es nicht direkt eine Verfassung ist), die es gab.
Wenn du in die Literatur schaust, sind die ein oder anderen Zirkelschlüsse im GG vorhanden. Ob das gut oder schlecht ist, sollen anderen beurteilen. Die herrschende Meinung ist meistens die Meinung, die das Gericht, welches auch immer dann nimmt um ein Urteil nach auslegen der Artikel zu fällen.

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Daher müsste die Amtssprache vereinfacht werden, damit alle Menschen die die deutsche Sprache lesen können es verstehen, ( nicht nur ein paar Studierte ) denn das GG ist für alle Bundesbürger geschrieben.
Absolute Zustimmung, bloß wie willst du die Gesetze vereinfachen? Die Gesetze sollen für alle Bürger in Deutschland gelten. Leider ist es nicht möglich für jeden einzelnen Bürger ein eigenes Gesetz zu konstruieren.
Auch wenn es nicht ganz passt zum Thema Grundgesetz.
Schaue in den Link und übertrage es auf das Grundgesetz. Da bekommst du einen Eindruck, wie Gesetze oder in diesem Fall VAs aufgebaut sein müssen. Das GG kannst du auch wenn es da nicht aufgeführt ist unter generell/abstrakt aufführen, weil es für alle gelten soll.

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 13:08:46
Denn eine sozialdemokratische Gemeinschaft richtet sich nach dem schwächsten Glied in der Kette, nicht nach dem Stärksten.
Man kann nicht von einem Hauptschüler verlangen das er das Wissen eines Professors hat.                                                                                                             
Nein das kann man auf keinen Fall verlangen, aber leider ist die Rechtswissenschaft ein sehr komplexes Gebilde und vielfach steigen sogar nur Juristen in ihrem Fachgebiet aufgrund der Vielfalt und Komplexität durch.
Eine Demokratie ist sowohl auf starke wie auch auf schwache Glieder in einer Kette angewiesen. Schau dir die Steuerzahler an, die durch ihre Steuern den Staatshaushalt mitfinanzieren um die Staatsausgaben an anderer Stelle zu decken. Das natürlich nicht immer eine gerechte Umverteilung stattfindet ist klar.

Zitat von: Gast18959 am 14. Juni 2015, 13:30:48
Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit, möglicherweise fügen sich ja dann die Hobbyjuristen hier im Forum in ihr Schicksal und faseln nichts mehr von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit oder beharren gar auf die Würde.
Ich habe hier schon genug Aussagen reingebracht und diese jedesmal mit Quellen hinterlegt. Aus meiner Sicht hat das nichts mit Weisheit zu tun. Bloß ich kann nicht jedesmal dieselben falschen Hasstiraden lostreten, die juristisch gesehen einfach falsch sind auch wenn sie menschlich absolut nachvollziehbar sind. Für uns gilt das Grundgesetz und dort ist unser Handeln oder das Handeln der Richter niedergeschrieben und dieses muss und wird angewendet. Auch wenn sich das JC nicht dran hält, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gilt immer noch kein Handeln gegen das Gesetz und kein Handeln ohne Gesetz.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast13437

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 12:50:50Nur lesen reicht absolut nicht aus, verstehen ist angesagt und da hapert es bei den meisten hier. Ohne juristische Hintergründe ist es als Laie sehr schwer zu verstehen. Man nehme nur einfach den Art. 20 IV. Dieser führt sehr oft zu Missverständnissen, weil der Background nicht vorhanden ist
Zitat von: Gast18959 am 14. Juni 2015, 13:30:48Dann lass uns doch mal teilhaben an deiner juristischen Weisheit
Genau, das finde ich auch.

@Alter Gaul, wenn es, wie von dir behauptet, beim Verstehen hapern würde, könntest du einfach und konkret benennen, was angeblich "falsch verstanden" wird und wie es richtig wäre.
Aber einfach behaupten, (sinngemäß) nur Juristen könnten das GG verstehen, das ist wohl kaum einleuchtend. Es gibt auch keine Vorschrift die besagen würde nur mit "juristischem Hintergrund" wäre ausreichende Befähigung zum Verständnis des GG gegeben.

AlterGaul

Zitat von: Gast13437 am 14. Juni 2015, 14:51:46
@Alter Gaul, wenn es, wie von dir behauptet, beim Verstehen hapern würde, könntest du einfach und konkret benennen, was angeblich "falsch verstanden" wird und wie es richtig wäre.
Aber einfach behaupten, (sinngemäß) nur Juristen könnten das GG verstehen, das ist wohl kaum einleuchtend. Es gibt auch keine Vorschrift die besagen würde nur mit "juristischem Hintergrund" wäre ausreichende Befähigung zum Verständnis des GG gegeben.

Ich habe alle meine Behauptungen mit einer Quellenangabe untermauert und ich habe offensichtlich falsche Aussagen korrigiert und diese ebenfalls mit einer Quellenangabe versehen.
Ich habe nie behauptet das nur Juristen das GG verstehen. Das GG versteht man nicht einfach nur durch lesen, da gehört meiner Meinung nach viel mehr dazu. Einige Dinge erscheinen einem Laien natürlich nicht richtig oder falsch, aber wenn das der Fall ist, dann besorge ich mir die entsprechende Literatur und lese mich in das Themengebiet ein und versuche die vermeintlich komplexen Zusammenhänge danach zu verstehen.

Falsch verstanden wurde bsp. Art. 79 III GG. Oder der Eingriff in die Menschenrechte durch ein Gesetz.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast26037

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Wer legt das GG so aus wie es grade gewünscht ist?

Unsere Gesetzgeber für die obere Minderheit. Zwar ist der Eingriff in die ersten 20 Artikel verboten aber in den restlichen können sie rumpfuschen.
Ein Beispiel: Laut Art. 5 Meinungsfreiheit und Art. 8 Versammlungsfreiheit (ganz toll). Nun betrachten wir mal die Hamburger Demo ( Lampedusa)
dort wurde die Gefahrenzone ausgerufen. Somit wurde mit Art. 91 Innerer Notstand die beiden geschützten Art. 5 und 8 teilweise außer Kraft gesetzt. Und durch Art. 87a (4) kann unsere Regierung bei Großdemos sogar auf die Bundeswehr zurückgreifen. Das sind Verhältnisse wie bei der Oktoberrevolution in Russland. Was nützt dir da das die ersten 20 Art. vor einem Eingriff geschützt sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Notstand
http://www.pflichtlektuere.com/13/01/2014/hamburgs-gefahrengebiete-ende-einer-umstrittenen-massnahme/

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Leider ist es nicht möglich für jeden einzelnen Bürger ein eigenes Gesetz zu konstruieren

Davon war auch nicht die Rede, sondern von der Verständlichkeit für Alle.

Zitat von: AlterGaul am 14. Juni 2015, 14:24:54Eine Demokratie ist sowohl auf starke wie auch auf schwache Glieder in einer Kette angewiesen. Schau dir die Steuerzahler an, die durch ihre Steuern den Staatshaushalt mitfinanzieren um die Staatsausgaben an anderer Stelle zu decken. Das natürlich nicht immer eine gerechte Umverteilung stattfindet ist klar.

Natürlich braucht es beide Teile, aber der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen und helfen und nicht umgekehrt der Schwächere ermöglicht dem Stärkeren ein noch besseres Leben. Siehe Vermögenssteuer!

Weshalb muss die Umverteilung von unten nach oben bestehen bleiben? Gibt es dafür eine GG- konforme Berechtigung ?

                                                                    :flag: :flag:

AlterGaul

Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Zwar ist der Eingriff in die ersten 20 Artikel verboten aber in den restlichen können sie rumpfuschen.
Genau das ist eben falsch was du schreibst. Es es nicht verboten in die Menschenrechte einzugreifen, es wird nur eingeschränkt das es nur durch ein Gesetz passieren darf. Ich hatte hier schon etliche Beispiele aufgezählt, warum das sein muss.


Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Natürlich braucht es beide Teile, aber der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen und helfen und nicht umgekehrt der Schwächere ermöglicht dem Stärkeren ein noch besseres Leben. Siehe Vermögenssteuer!

Weshalb muss die Umverteilung von unten nach oben bestehen bleiben?
Welche Umteilung von unten nach oben meinst du?


Zitat von: Gast26037 am 14. Juni 2015, 15:25:33
Gibt es dafür eine GG- konforme Berechtigung   
Ich weiss zwar nicht genau was du meinst, aber die Berechtigung gibt es gem. GG. Es ist Artikel 20 I und Art. 20 III

ZitatGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Du musst den Art. 87a (4) auch zu Ende lesen.
Zitat(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.

ZitatZur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung...
Wenn das der Fall ist dann darf erst mit Legitimierung des GG gehandelt werden. Wenn es soweit kommt, dann ist im Vorfeld schon sehr viel schief gelaufen. Die FDG ist ebenfalls wieder im Art. 20 niedergeschrieben. Du siehst das eine ist mit dem anderen verknüpft.

ZitatUnd durch Art. 87a (4) kann unsere Regierung bei Großdemos sogar auf die Bundeswehr zurückgreifen.
Wo steht das im GG? Der Einsatz der Bundeswehr im Inland sind strikte Regeln aufgesetzt.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson