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EGV-unterschreiben ??

Begonnen von Finn Derlohn, 31. Juli 2015, 16:38:30

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast36005

willst du jetzt ne Änderung der Vereinbarung vorschlagen oder willst du was verlangen?

Finn Derlohn

Erstmal eine Änderung. Gucken, ob der SB darauf eingeht.

MagnaCharta

Das ist im Prinzip eine wichtige Sache. Allerdings würde ich nicht "Ich verlange" schreiben sondern "Ich bitte um folgende Änderung... weil..."

Als Begründung gilt dabei und das kann man dann so nehmen: der Begriff der "Angemessenheit" ist rechtlich nicht genau definiert, was zur Folge haben kann, dass du bei einer Kostenerstattung auf dieser Basis möglicherweise eben nicht die dir tatsächlich entstandenen Kosten erstattet bekommst. Dies wiederum ist dir nicht zumutbar.

Schon im Sinne einer pflichtgemäßen, schriftlichen Bewerbung ist mit einigen Kosten zur rechnen, eine gescheite Mappe, Umschlag und Porto schlägt nunmal mit knapp 5€ zu Buche. Und genau das sollte dann auch drin stehen. Wenn man es noch genauer haben will, ebenso die Kosten für eine Bewerbung per Email.


Finn Derlohn

"Das ist im Prinzip eine wichtige Sache".
Bitte um Erklärung, dass die Kosten nicht detailliert genug sind?

Werde "Ich verlange" streichen und die Änderung freundlicher beschreiben.
Ich hatte das irgendwo abgeschrieben.

[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]

MagnaCharta

Wie ich schon schrieb: "angemessene Kosten" ist sehr dehnbar und darunter kann das Jobcenter etwas ganz anderes verstehen als der Leistungsempfänger. Eine normale Bewerbungsmappe kostet - Material und Porto - um die 5 Euro. Damit das nicht passiert, sollte man eben genau festlegen, wie viel Geld man für welche Bewerbungsart pauschal erstattet bekommt.

Und daher ist das eine wichtige Sache: man will keine "angemessenen Kosten" erstattet bekommen, sondern von Anfang an festgelegt haben, was man genau wofür wie erstattet bekommt.

Gast13537

bevor wir uns über dein "anonym.doc" streiten, wäre es sicher hilfreich, wenn du den EGV-entwurf hier mal anonymisiert einstellst


oldhoefi

Zitat von: Finn Derlohn am 03. August 2015, 19:37:32Ich hatte das irgendwo abgeschrieben.
In Deinem anderen Thread wurde Dir das "Abgeschriebene" bereits alles mundgerecht serviert...

--> http://hartz.info/index.php?topic=93708.msg971959#msg971959

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Finn Derlohn

#24
Vielen Dank für die Antworten und die hilfreichen Kommentare.

Anbei die Version, die abgeben werde.

[gelöscht wegen Erreichen der Speicherfrist]

MagnaCharta


Finn Derlohn

Danke. Ergebnis reiche ich nach.

Finn Derlohn

Guten Tag,
vor ca 2 1/2 Wochen habe ich besprochenes Schriftstück mit Eingangsbestätigung (Stempel,Unterschrift) abgegeben.
Seither keine Antwort oder Reaktion von dort.

Danke.


Gast36828

Ich unterschreibe auch nie eine EGV. Man unterzeichnet doch nicht freiwillig die Abtretung seiner Grundrechte.  :blum:

MagnaCharta

Und wenn du nicht unterzeichnest, dann kommt eben der VA mit so ziemlich denselben Inhalten. Dadurch hast du also wirklich was gewonnen!  :wand: :wand: :wand: