ALG-Empfänger ohne Anspruch auf volle Wohnkostenübernahme
Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, haben keinen Anspruch auf die komplette Übernahme von den Kosten fürs Wohnen und fürs Heizen. Laut Bundesverfassungsgericht widersprechen die aktuellen Regeln zur angemessenen Zahlung nicht dem Grundgesetz.
Arbeitslosengeld-Empfänger haben keinen Anspruch auf die volle Übernahme von Wohn- und Heizkosten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe hervor. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, mussten die Richter im vorliegenden Fall entscheiden, ob die Kosten in angemessener oder in tatsächlicher Höhe übernommen werden sollten.
Sie entschieden, dass eine Begrenzung grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch wenn "die grundlegende Lebenssituation eines Menschen" betroffen sei, ergebe sich "daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Fall einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären".
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/verfassungsgericht-arbeitslose-ohne-recht-auf-volle-wohnkostenuebernahme-100.html (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/verfassungsgericht-arbeitslose-ohne-recht-auf-volle-wohnkostenuebernahme-100.html)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-096.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-096.html)
Thementitel angepasst und Thema in diesen Forenbereich verschoben. LG Meck
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
So korrekt sollte man/frau schon formulieren!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:17:41So korrekt sollte man/frau schon formulieren!
Schreibst du das bitte den entsprechenden Medienhäusern die den Artikel gebracht haben? :bye: :flag:
Der Link stammt aber von DIR!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:24:58Der Link stammt aber von DIR!
Aber nicht der Inhalt, so schreibwütig war ich nicht :grins:
Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Willst du damit sagen, dass du ohne Quellenangabe zitiert hast?
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:31:07Willst du damit sagen, dass du ohne Quellenangabe zitiert hast?
aber wieso denn, die Quellen stehen doch im Startpost...
Fazit:
Wieder mal nicht medienunüblich ein letztlich sogar eher unnötiges Urteil (da Rechtslage eigentlich klar) unter Verwendung einer nicht ganz themenbeschreibenden Überschrift groß machen mit dem Subtext "was sie nicht alles haben wollen"...
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11
Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs!
Umso mehr wäre es angebracht gewesen, die wesentlich sachlichere und auch wahrheitsgemäße Überschrift aus der Pressemitteilung des BVerfG zu zitieren, wenn man das schon verlinkt.
Ansonsten schließe ich mich an:
Zitat von: jalapeno am 14. November 2017, 12:33:04
Fazit:
Wieder mal nicht medienunüblich ein letztlich sogar eher unnötiges Urteil (da Rechtslage eigentlich klar) unter Verwendung einer nicht ganz themenbeschreibenden Überschrift groß machen mit dem Subtext "was sie nicht alles haben wollen"...
Mit der Ergänzung des Eingangspostings wurde es auch nicht besser. Dort lautet die Überschrift: "Jobcenter muss ALG-II-Empfängern nicht jede Wohnung bezahlen"
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 12:37:46
... die wesentlich sachlichere und auch wahrheitsgemäße Überschrift aus der Pressemitteilung des BVerfG zu zitieren ...
Dann hätte man aber nicht mehr über Wirtschaftsdikatatur und Wirtschaftseliten und so philosophieren können ...
Vllt. ist die Überschrift ein wenig verwirren für Manchen, erster Teil ist vom MDR, der Zusatz "BVerfG" von mir, damit ersichtlich das das BVerfG entschieden hat.
Den Beschluss hatte ich zusätzlich verlinkt, damit Nachfragen überflüssig werden. Jetzt klar genug?
Ändert aber nix an den Auswirkungen die dieser Beschluss haben wird!
Hättest du den Beschluß richtung und vollständig gelesen (und verstanden) wäre der Thread unnötig.
Zitat1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.
a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.
b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.
c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als ,,angemessen" zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.
Aber damit kann man ja keine Stimmung machen.
Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Nur mal so am Rande: Kosten für Unterkunft und Heizung wurden schon zu BSHG-Zeiten nur übernommen, soweit sie angemessen waren. Die Entscheidung des BVerfG kommt also soooo überraschend nun wirklich nicht.
Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 12:50:35
Aber damit kann man ja keine Stimmung machen.
So ist es!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:53:16
Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat ja in diesem Urteil "nur" den unbestimmten Rechtsbegriff "der Angemessenheit" geklärt.
Das entbindet die JCs bei ihren Entscheidungen Im Einzelfall nicht davon, dass
"angemessener Wohnraum" auch konkret verfügbar bzw. tatsächlich anmietbar sein muss, sprich ist das nicht gegeben ist auch eine "teuere" Wohnung möglich, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens seitens des JC.
Heist das jetzt, dass man sich jede KDU-Klage zukünftig sparen kann? Auch wenn ein Landkreis kein schlüssiges Konzept hat?
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:53:16
Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Deine Aussage zeigt, dass du den Beschluss vielleicht gelesen, aber nicht verstanden hast.
Es gibt durch den Beschluss keinerlei Auswirkungen, weil das BVerfG die aktuelle Gesetzeslage als Grundgesetzkonform bestätigt hat. Es gibt somit keine Änderungen und somit keine Auswirkungen.
Zitat von: Gast14038 am 14. November 2017, 13:00:37
Heist das jetzt, dass man sich jede KDU-Klage zukünftig sparen kann? Auch wenn ein Landkreis kein schlüssiges Konzept hat?
Definitiv, NEIN.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 13:00:53Es gibt durch den Beschluss keinerlei Auswirkungen, weil das BVerfG die aktuelle Gesetzeslage als Grundgesetzkonform bestätigt hat. Es gibt somit keine Änderungen und somit keine Auswirkungen.
Ach, dann sind dir wohl die Auswirkungen der bisher ausgeübten Deckelungen vollständig entgangen. Zum Beispiel das es so gut wie keinen Wohnraum gibt, der im dem unteren Segment verfügbar wäre.
Da das BVerfG dieses als rechtens ansieht warten sehr harte Zeiten auf viele LEs. Mal sehen wie die nächsten schlüssigen Konzepte aussehen. Es wurde ja schon einige Angemessenheitsgrenzen nach unten korrigiert obwohl die Mietpreise steigen.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 13:09:05
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 13:00:53Es gibt durch den Beschluss keinerlei Auswirkungen, weil das BVerfG die aktuelle Gesetzeslage als Grundgesetzkonform bestätigt hat. Es gibt somit keine Änderungen und somit keine Auswirkungen.
Ach, dann sind dir wohl die Auswirkungen der bisher ausgeübten Deckelungen vollständig entgangen. Zum Beispiel das es so gut wie keinen Wohnraum gibt, der im dem unteren Segment verfügbar wäre.
Da das BVerfG dieses als rechtens ansieht warten sehr harte Zeiten auf viele LEs. Mal sehen wie die nächsten schlüssigen Konzepte aussehen. Es wurde ja schon einige Angemessenheitsgrenzen nach unten korrigiert obwohl die Mietpreise steigen.
Was ist denn daran neu und was ändert sich im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit dem Urteil des BVerfG ?
Also noch mal...
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 13:09:05
Zum Beispiel das es so gut wie keinen Wohnraum gibt, der im dem unteren Segment verfügbar wäre.
Zitat von: Gast39146 am 14. November 2017, 13:00:09
Das entbindet die JCs bei ihren Entscheidungen Im Einzelfall nicht davon, dass "angemessener Wohnraum" auch konkret verfügbar bzw. tatsächlich anmietbar sein muss, sprich ist das nicht gegeben ist auch eine "teuere" Wohnung möglich, im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens seitens des JC.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 13:14:10Was ist denn daran neu und was ändert sich im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit dem Urteil des BVerfG ?
Neu ist das unser BVerfG den Kommunen durch den Beschluss nun offiziell den Freifahrtschein für Deckelungen gegeben hat. Den werden sie nutzen für Einsparungen auf Kosten der LEs, die dann aus dem RS einen Mietanteil übernehmen müssen und somit unterversorgt sind, da dieses Geld an anderer Stelle fehlt! Es gibt ja jetzt schon nicht genügend angemessene Wohnungen!!!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 13:21:22
Neu ist das unser BVerfG den Kommunen durch den Beschluss nun offiziell den Freifahrtschein für Deckelungen gegeben hat.
Das ergibt sich genau aus welcher Randnummer???
OK, die dritte (noch deutlicher)..
Ist kein "angemessener Wohnraum" konkret verfügbar bzw. tatsächlich anmietbar, kann das JC dazu "verdonnert" werden, wenn Sie es denn selber nicht "ermessen" kann..., die tatsächliche Höhe auch einer unangemessenen Wohnung (KdU) übernehmen zu müssen...
Dieses ist auch nach dem neuen Urteil des Bundesverfassunggerichts zur Angemessenheit im Einzelfall möglich und bleibt davon unberührt....
Zitat von: Gast39146 am 14. November 2017, 13:31:01Dieses ist auch nach dem neuen Urteil des Bundesverfassunggerichts zur Angemessenheit im Einzelfall möglich und bleibt davon unberührt....
Klingt auf dem Papier echt toll, nur was es im realen Leben für die betroffenen Menschen bedeutet zeigt es leider nicht!
:ironie:
Viel Spass beim jahrelangem klagen, wenn die Kraft solange reicht bei Unterversorgung. Aber LEs haben ja sonst nix zu tun (angeblich)!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 13:30:29
Das ergibt sich genau aus welcher Randnummer???
Du weißt doch genauso gut wie ich, dass die Jobcenter sich solche "Randnummern" in den verschiedensten Ausführungen gerne selber basteln! Und das nicht zu knapp, wie die unzähligen Klagen beweisen! Wer das JETZT NOCH abstreitet oder verleugnet, schreibt im Sinne seines Arbeitgebers, aber eben voll an der Realität vorbei!
:wand: Die Alu-Hutträger feiern hier ja gerade eine echte Party.
Wenn sich die Alu-Hutträger nur endlich mal einen anderen Veranstaltungsort suchen würden ...
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 14:07:46Wenn sich die Alu-Hutträger nur endlich mal einen anderen Veranstaltungsort suchen würden ...
Habe zwar keinen Alu-Hut, aber man sieht wieder das den Noeliberalen Wahrheiten aus dem realen Leben nicht schmecken. Es ist aber Fakt das Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Menschenwürde das Leben sehr schwer macht.
Der Beschluss des BVerfG wird sehr wahrscheinlich dieses Thema noch zusätzlich befeuern.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/wohnungslosigkeit-obdachlose-fluechtlinge-armut
Da viele jetzt schon aus ihrem RS bei der Miete zusteuern und dafür auf existenzelles verzichten um das Dach über dem Kopf zu behalten.
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 14:07:46
Wenn sich die Alu-Hutträger nur endlich mal einen anderen Veranstaltungsort suchen würden ...
Mehr habt Ihr nicht zu bieten? Lächerlich!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 14:19:57
Es ist aber Fakt das Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Menschenwürde das Leben sehr schwer macht.
Hm, ich habe an sich nichts von meiner Menschenwürde verloren, nur weil ich immer schon wirtschaftlich denke und sparsam lebe.
Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 14:41:13Hm, ich habe an sich nichts von meiner Menschenwürde verloren, nur weil ich immer schon wirtschaftlich denke und sparsam lebe.
Du warst wohl auch nicht von Entlassungen vieler Unternehmungen betroffen.
:ironie: Ach, stimmt ja bei dir ist ja immer der Erwerbslose selbst schuld das es keinen geeigneten Arbeitsplatz mehr für Ihn gibt und er in das Entrechtungsgesetz SGB II fällt.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 14:48:53
... das Entrechtungsgesetz SGB II ...
Wenn du auf Leistungen verzichtest, fällst du nicht mehr unter das Entrechtungsgesetz! So einfach ist das!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 14:54:33Wenn du auf Leistungen verzichtest, fällst du nicht mehr unter das Entrechtungsgesetz! So einfach ist das!
:offtopic: Solange ich nicht gefördert werde um endgültig aus dem Bezug rauszukommen und ich Steuern zahle, verzichte ich nicht auf mein Recht, vergiss es!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 14:48:53
Du warst wohl auch nicht von Entlassungen vieler Unternehmungen betroffen.
Doch, mal direkt, mal indirekt in den letzten 35 Jahren. Allerdings haben wir uns nicht im Sozialleistungsbezug niedergelassen.
Watt denn nu? Welches Recht, wenn du doch entrechtet bist?
Spontan muss ich an das Anfangslied von Pippi Langstrumpf denken...
Fast ein Wunder das die Richter noch nicht beschimpft worden sind wie immer. Hatte es eigentlich bereits erwartet.
Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 14:59:52Doch, mal direkt, mal indirekt in den letzten 35 Jahren. Allerdings haben wir uns nicht im Sozialleistungsbezug niedergelassen.
Glück gehabt, gönn ich dir!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 15:00:49Welches Recht, wenn du doch entrechtet bist?
Das Recht auf Existenzsicherung, da die Arbeitsvermittlung nicht ordnungsgemäß ihren Aufgabe nachkommt. Die Entrechtungen gehen übrigens von der Arbeitsvermittlung aus nicht von der Pflichtaufgabe des Staates (Existenzsicherung), welche von der Arbeitsvermittlung abhängig gemacht wird.
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 15:03:13Fast ein Wunder das die Richter noch nicht beschimpft worden sind wie immer. Hatte es eigentlich bereits erwartet.
Es ist doch eher traurig zu sehen das Menschen sich der gängigen Meinung der Besitzenden verkaufen. :heul:
Aber Richter sind halt auch nur Menschen und Geld und Posten regieren die Welt. Is halt so!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 12:58:59
Nur mal so am Rande: Kosten für Unterkunft und Heizung wurden schon zu BSHG-Zeiten nur übernommen, soweit sie angemessen waren. Die Entscheidung des BVerfG kommt also soooo überraschend nun wirklich nicht.
So ist es auch bei Wohngeld. Da wird nur bis zu einer gewissen angemessenen Größe der Wohnung ein Zuschuss gewährt. Passen die Kosten nicht, Pech gehabt.Man kann eben nicht mehr Geld ausgeben als man hat.
Und dann immer dieses Argument der Würde. Bin ich minderwertig, wenn meine Bude nur 30 m²hat? Dann hab ich eher im Kopf ein Problem, weil wer -weiß -wer was über mich denken könnte.
@Lady Miou, ich habe für dich auch mal einen interessante Link --> Arbeitslos in den Niederlanden: Erst die Arbeit, dann das Geld (http://www.sagwas.net/2015/03/arbeitslos-in-den-niederlanden-erst-die-arbeit-dann-das-geld/)
Das wäre mein Ansatz für die nächste Novellierung des SGB II ...
gelöscht
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 15:20:41@Lady Miou, ich habe für dich auch mal einen interessante Link --> Arbeitslos in den Niederlanden: Erst die Arbeit, dann das Geld
:offtopic:
Keine Veränderung, jedenfalls für mich. Bin Ehernamtlich tätig, Wirtschaft möchte mich nicht, Förderung wird trotz Anregung vom Reha- Arzt verweigert. Wäre längs weg vom Bezug, wenn man mich fördern würde, aber Sparsamkeit geht da vor. Mögliche Umschulungen/Qualifizierungen habe ich beigebracht wird aber nicht beachtet. Und nun? An mir liegt es nicht, könnte sofort los gehen!
Heisst jetzt was?
Wie es die JC bisher machten, ist es korrekt (und nun auch per BVerfG bestätigt)?
Sprich, wenn "angemessener" (über so manche Angemessenheitskriterien kann man trefflich streiten, ist aber wohl ne andere Baustelle :weisnich:) Wohnraum verfügbar und anmietbar ist, muss das JC keine höheren KdU übernehmen, ist entsprechender Wohnraum nicht verfügbar und anmietbar, muss das JC nach entsprechender Einzelfallprüfung auch höhere KdU übernehmen.
Hab ich das soweit richtig verstanden?
Frage mich grad, was daran nun neu und skandalös ist...
MfG
Zitat von: Atalante am 14. November 2017, 15:31:53Frage mich grad, was daran nun neu und skandalös ist...
Neu nicht, aber von höchster Instanz abgesegnet sind jetzt die so toll errechneten Angemessenheitsgrenzen (schlüssige Konzepte???), vielfach sinkend trotz steigender Mieten.
Woraus ergibt sich, dass das BVerfG auch nur ein Konzept "abgesegnet" hat?
Aber nu' Butter bei die Fische!
:hae:
In Antwort #10 steht doch:
Zitatc) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als ,,angemessen" zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.
Die Einzelfallprüfung ist hier für mich noch nicht ausgehebelt, will sagen, diese "Angemessenheitskriterien" sind so ne Art "Eckpunkt", wenn aber im Einzelfall anders entschieden werden muss, wird es auch geschehen, oder etwa nicht?
Ich sehe hier kein unumstößliches "Die Angemessenheitskriterien sind das ultimative Nonplusultra, von dem nienich und unter keinen Umständen abgerückt wird", sodass Menschen deswegen zu Tausenden obdachlos werden...aber vielleicht bin ich auch nur zu unwissend, um das zu verstehen...
Mal abgesehen davon, dass steigende Mieten auch zu einem gewissen (ggf zu geringen) Teil in die Kriterien mit einfließen, indem man die angemessene Bruttokaltmiete immer mal wieder anhebt/anpasst (zumindest bei uns ist das in der Zwischenzeit mindestens einmal geschehen)
MfG
Zitat von: Atalante am 14. November 2017, 15:43:19Ich sehe hier kein unumstößliches "Die Angemessenheitskriterien sind das ultimative Nonplusultra, von dem nienich und unter keinen Umständen abgerückt wird", sodass Menschen deswegen zu Tausenden obdachlos werden...aber vielleicht bin ich auch nur zu unwissend, um das zu verstehen...
Es sind jetzt schon viele gezwungen auf Teile ihres RS zu verzichten um ein Dach über dem Kopf zu behalten aufgrund der tiefen Angemessenheitsgrenzen, die nun von ganz oben bestätigt wurden. Das oberste Gesetz in JCs lautet Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so was bedeutet dann wohl diese Absegnung für LEs. Richtig,Verzicht auf Existenzielles auf die eine oder andere Art, endweder irgendwann Wohnungsverlust da Miete nicht mehr tragbar (Schulden) oder der LE spart an seiner eigenen Versorgung (Essen, Medikamente, ect.).
Zitat von: Atalante am 14. November 2017, 15:31:53
Wie es die JC bisher machten, ist es korrekt (und nun auch per BVerfG bestätigt)?
Sprich, wenn "angemessener" (über so manche Angemessenheitskriterien kann man trefflich streiten, ist aber wohl ne andere Baustelle :weisnich:) Wohnraum verfügbar und anmietbar ist, muss das JC keine höheren KdU übernehmen, ist entsprechender Wohnraum nicht verfügbar und anmietbar, muss das JC nach entsprechender Einzelfallprüfung auch höhere KdU übernehmen.
Das hast du absolut richtig verstanden und es ist tatsächlich nichts neues dran. Aber manch Zeitgenosse will es aus Prinzip nicht einsehen, weil man da nicht mehr über Entrechtung und Wirtschaftsdiktatur ein Klagelied anstimmen könnte.
Aber die Wendehals-Katze will und kann es nicht einsehen, während sie sich und anderen ebenfalls aus Prinzip widerspricht, auch wenn diese recht haben. Aber es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 13:21:22
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 13:14:10Was ist denn daran neu und was ändert sich im Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen mit dem Urteil des BVerfG ?
Neu ist das unser BVerfG den Kommunen durch den Beschluss nun offiziell den Freifahrtschein für Deckelungen gegeben hat. [...]
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 15:36:42
Zitat von: Atalante am 14. November 2017, 15:31:53Frage mich grad, was daran nun neu und skandalös ist...
Neu nicht, [...]
Also irgendwie schon neu, aber dann doch irgendwie nicht.....
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 15:50:46
Das oberste Gesetz in JCs lautet Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so was bedeutet dann wohl diese Absegnung für LEs. Richtig,Verzicht auf Existenzielles auf die eine oder andere Art.
Deine Auffassung von existenziellen Dingen im Leben weicht enorm von der Realität ab. Eine 77qm-Wohnung für eine Person ist nicht existenziell notwendig, auch kein jährlicher Urlaub an der See oder der 140 Meter Flatscreen im Wohnzimmer.
Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 15:56:12Deine Auffassung von existenziellen Dingen im Leben weicht enorm von der Realität ab.
Schade das ich mich wiederholen muss :sad:
Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 15:50:46Das oberste Gesetz in JCs lautet Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so was bedeutet dann wohl diese Absegnung für LEs
Genau genommen ist es der § 3 (1) S. 4 SGB II.
Was es bedeutet kannst du dort nachlesen.
Schade das ich mich wiederholen muss:
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 13:00:53
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:53:16
Ja, ich habe es gelesen. Nur hat der Beschluss nicht nur Auswirkungen in diesem Einzelfall, sondern allgemein.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 12:26:11Für mich war auch nicht der Einzelfall interessant, sondern die Auswirkungen des Beschlusses für alle LEs! Da gedeckelt werden darf, wird wohl zwangsläufig die Zahl der Obdachlosen und Unterversorgten steigen, denn irgendwie muss man sich ja ans Mietpreisniveau anpassen.
Deine Aussage zeigt, dass du den Beschluss vielleicht gelesen, aber nicht verstanden hast.
Es gibt durch den Beschluss keinerlei Auswirkungen, weil das BVerfG die aktuelle Gesetzeslage als Grundgesetzkonform bestätigt hat. Es gibt somit keine Änderungen und somit keine Auswirkungen.
Hallo,
nun ja, so ganz ohne Bedeutung für die Gerichte und das Verwaltungshandeln oder auch den potentiellen Antragsteller ist so ein Spruch des BVerfG wohl nicht. Zumindest wurde die Bedeutung gerade im Staatssender ZDF (Heute) hervorgehoben.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 16:07:29Es gibt durch den Beschluss keinerlei Auswirkungen, weil das BVerfG die aktuelle Gesetzeslage als Grundgesetzkonform bestätigt hat. Es gibt somit keine Änderungen und somit keine Auswirkungen.
Richtig, keine neuen verschärfenden Auswirkung, nur die Auswirkungen die bereits bestehen wurden angesegnet und sie können ihre Wirkung weiter verbreiten.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 15:50:46
Es sind jetzt schon viele gezwungen auf Teile ihres RS zu verzichten um ein Dach über dem Kopf zu behalten aufgrund der tiefen Angemessenheitsgrenzen, die nun von ganz oben bestätigt wurden.
Es würde ja schonmal nett sein, wenn die KdU für genehmigte Wohnungen mal weitergeleitet würden.Nimmt derzeit auch Überhand.
Zitat von: Gast29894 am 14. November 2017, 16:26:57Es würde ja schonmal nett sein, wenn die KdU für genehmigte Wohnungen mal weitergeleitet würden.Nimmt derzeit auch Überhand.
Liegt nicht zufällig daran das nicht genügend vorhanden für Leben und Wohnen?
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 15:50:46Es sind jetzt schon viele gezwungen auf Teile ihres RS zu verzichten um ein Dach über dem Kopf zu behalten aufgrund der tiefen Angemessenheitsgrenzen, die nun von ganz oben bestätigt wurden. Das oberste Gesetz in JCs lautet Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, so was bedeutet dann wohl diese Absegnung für LEs. Richtig,Verzicht auf Existenzielles auf die eine oder andere Art, endweder irgendwann Wohnungsverlust da Miete nicht mehr tragbar (Schulden) oder der LE spart an seiner eigenen Versorgung (Essen, Medikamente, ect.).
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 16:29:27Liegt nicht zufällig daran das nicht genügend vorhanden für Leben und Wohnen?
Fragt mich auch keiner nach.Und ich kann keine Anträge beim Amt stellen.
Zitat von: Gast29894 am 14. November 2017, 16:33:01Fragt mich auch keiner nach.Und ich kann keine Anträge beim Amt stellen.
Nun, dann hast du wohl genug aus staatliche Sicht der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Zitat von: Sheherazade am 14. November 2017, 15:56:12
... der 140 Meter Flatscreen im Wohnzimmer.
Nun übertreibst du aber wirklich ... :lol:
Oh, ich dachte, genau das ist hier das Thema .... :schaem:
Nun ja, Konsumschrott wird einem hinterher geschmissen, bei Lebensnotwendigem (Wohnung, Strom, ect.) sieht das leider anders aus.
:lachen: Du kannst nicht mehr anders ...
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 17:23:11Du kannst nicht mehr anders ...
Was ist denn falsch an der Aussage?
Lies Antwort #57 noch einmal gaaaaaanz langsam ...
Mein Beitrag war auch eher an eine gewisse Userin gerichtet, mal nicht an Dich! :flag:
Es ist wie immer in so einem Thread... Egal wie argumentiert wird, die Gesetze und Urteile sind sowieso nur Schall und Rauch. Wenn Verfassungsrecht doch so einfach ist, dann könnten das doch einige Foren-Spezies per Youtube Staatsexamen übernehmen.
Mich erinnert die Diskussion daran, wenn man einem Raucher, das Rauchen abgewöhnen will. Das ist ein absolut unmögliches Unterfangen. Denn was nicht sein darf, darf einfach nicht sein. Egal wie logisch und anhand von Fakten man argumentiert. Ganz im Gegenteil, je mehr Fakten und Quellen man bringt, desto energischer wird der tierische Widerstand.
Ist ja schön und gut, wenn man monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" bekommt und danach sich noch fürchterlich über die Obrigkeit aufregt. Klingt wie Wasser predigen und Wein saufen. Kritisieren und seinen Senf hinzugeben kann absolut jeder, aber die Kunst ist schlichtweg, es besser zu machen und dieses auch für alle gerecht. Wenn man von vielen Dingen überhaupt keine Ahnung hat und sich selber einen vorlügt, kann da nur Müll rauskommen.
Aber es ist wie immer... Eigentlich vergebene Mühe was zu schreiben und sachgerecht zu argumentieren und zu zitieren.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 17:34:12
... mal nicht an Dich!
Dann hättest du aber "die gewisse Userin" zitieren müssen, nicht mich ...
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53
... monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" ...
Davon müssen aber noch Steuern bezahlt werden!
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53Ist ja schön und gut, wenn man monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" bekommt und danach sich noch fürchterlich über die Obrigkeit aufregt. Klingt wie Wasser predigen und Wein saufen.
das ist aber nun auch nicht besonders spezifisch. Welche Fakten denn ?? Diese Beschlüsse sind vom 6./10. 11. 17. Wo sollen da Fakten herkommen?
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 17:37:33
Davon müssen aber noch Steuern bezahlt werden!
Bei der KdU und Krankenkasse die meistens mehr als die Hälfte ausmachen fallen noch Steuern an?
Zitat von: MichaK am 14. November 2017, 17:45:48
das ist aber nun auch nicht besonders spezifisch. Welche Fakten denn ?? Diese Beschlüsse sind vom 6./10. 11. 17. Wo sollen da Fakten herkommen?
Was meinst du genau?
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53Egal wie argumentiert wird, die Gesetze und Urteile sind sowieso nur Schall und Rauch. Wenn Verfassungsrecht doch so einfach ist, dann könnten das doch einige Foren-Spezies per Youtube Staatsexamen übernehmen.
Wurde jemand seine Fachkenntnis abgesprochen? Ist mir nicht bekannt, bitte Zitate.
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53Ist ja schön und gut, wenn man monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" bekommt
Wow, wo gibst das, hätte ich gern, davon klappt auch das Steuern zahlen noch. :smile:
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:46:29Bei der KdU und Krankenkasse die meistens mehr als die Hälfte ausmachen fallen noch Steuern an?
Wovon zahlt der Besitzer die Grund- und Gebäudesteuer, doch wohl aus den generierten Mieteinnahmen, oder?
KK hat das JC einen Sonderbonus pro LE, ich meine zur Zeit so 69,-€ . Passenden Link habe ich gerade nicht zur Hand. Reiche ich nach wenn ich Zeit habe!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 17:53:34
... wo gibst das, hätte ich gern ...
Vielleicht hast du das schon? Nimm mal 'nen Taschenrechner zur Hand ...
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 17:57:46Vielleicht hast du das schon? Nimm mal 'nen Taschenrechner zur Hand ...
bereit! Also unsere Leistung beträgt zu Dritt genau 140,20 EUR. Was muss ich eingeben, um auf 1000 EUR zu kommen ? Oder sollten wir bei 3 Personen vielleicht eher 3000 ansetzen?
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 17:57:46Vielleicht hast du das schon? Nimm mal 'nen Taschenrechner zur Hand ...
Ich liege unter 700,-€ ohne KK, wie komme ich an die 1000,-€ ? Mein Taschenrechner generiert leider auch nicht mehr. :sad:
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53
Es ist wie immer in so einem Thread... Egal wie logisch und anhand von Fakten man argumentiert. Ganz im Gegenteil, je mehr Fakten und Quellen man bringt, desto energischer wird der tierische Widerstand.
Ist ja schön und gut, wenn man monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" bekommt und danach sich noch fürchterlich über die Obrigkeit aufregt.
Tierischer Widerstand kann mit Fakten und Quellen nichts anfangen, da basiert alles auf natürlichem Instinkt @ Eure Obrigkeit!
Aber eines habt Ihr uns voraus, das muß man Euch echt lassen! Wann immer es drum geht, Fakten zu verdrehen, weg zu lügen oder schön zu reden - da haltet Ihr zusammen! :grins: Da können wir noch was lernen ... :bye:
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 18:09:48
... ohne KK ...
Und wer bezahlt wohl deine Kassenbeiträge?
Zitat von: Gast14038 am 14. November 2017, 18:24:28Aber eines habt Ihr uns voraus, das muß man Euch echt lassen! Wann immer es drum geht, Fakten zu verdrehen, weg zu lügen oder schön zu reden - da haltet Ihr zusammen!
Man könnte meinen das sind Regierungsberater .
Nach oben wird ja nicht so viel getreten !
Deutschland geht es gut !
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 18:29:38Und wer bezahlt wohl deine Kassenbeiträge?
Du ?
LG Hexe
Zitat von: Gast14038 am 14. November 2017, 18:24:28Da können wir noch was lernen ... :bye:
das Geschäft ist ja auch schon einige tausend Jahre alt. Kann nicht wundern, dass da ein gewisser Vorsprung besteht. :lol:
Zitat von: Hexe am 14. November 2017, 18:57:33
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 18:29:38Und wer bezahlt wohl deine Kassenbeiträge?
Du ?
LG Hexe
Meine zahle ich selbst und zu denen von Lady Miou trage ich zumindest einen kleinen Teil bei.
Zitat von: Hexe am 14. November 2017, 18:57:33
Nach oben wird ja nicht so viel getreten !
Das ist garantiert auch wieder einer dieser postfaktischen Vermutungen ... :grins: :zwinker:
Ich verstehe nicht warum diese Nachricht solch einen Aufruf verursacht. Ich kann das Urteil nachvollziehen.
Es ist keine Einfache Situation, aber das ist es für die anderen auch nicht. Wenn jemand kein Geld mehr hat, dann muss er auch aus seiner Wohnung Ausziehen. Und die 6 Monate sind fair.
Ich merke, dass sich viele nicht auf ein Leben mit ALG2 einstellen und von den neuen Regeln überfahren werden und noch viel Geld verlieren.
Zitat von: Gast42701 am 14. November 2017, 19:13:47Ich verstehe nicht warum diese Nachricht solch einen Aufruf verursacht. Ich kann das Urteil nachvollziehen.
Das Urteil in dem Einzelfall ist ja auch okay, nur hat es leider nicht nur Auswirkungen auf den Einzelfall! Es wird auch Auswirkungen verbreiten wo die Angemessenheit um wenige Cent bzw. Euro überschritten wird, wie schon geschehen, nur das es jetzt von ganz oben abgesegnet ist.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 19:25:06
Zitat von: Gast42701 am 14. November 2017, 19:13:47Ich verstehe nicht warum diese Nachricht solch einen Aufruf verursacht. Ich kann das Urteil nachvollziehen.
Das Urteil in dem Einzelfall ist ja auch okay, nur hat es leider nicht nur Auswirkungen auf den Einzelfall! Es wird auch Auswirkungen verbreiten wo die Angemessenheit um wenige Cent bzw. Euro überschritten wird, wie schon geschehen, nur das es jetzt von ganz oben abgesegnet ist.
Auch wenn du es noch zig-mal wiederholst, wird es trotzdem keine Auswirkungen haben, weil sich an der bestehenden Gesetzes- und Rechtslage nichts ändert.
Du darfst aber gerne das Gegenteil beweisen, welche Rechtsprechung und welche Gesetze sich durch das Urteil geändert haben.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 19:28:02Auch wenn du es noch zig-mal wiederholst, wird es trotzdem keine Auswirkungen haben, weil sich an der bestehenden Gesetzes- und Rechtslage nichts ändert.
Die es bereits erlaubt das pauschalisiert wird anstatt das die tatsächlichen Kosten übernommen werden müssen, es ist nur eine zusätzliche Bekräftigung des Bestehenden, welches schon länger eine Unterdeckung des RS in viele Fällen hervorruft, da kein angemessener Wohnraum verfügbar, dank PPP.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-07/sozialer-wohnungsbau-grossstadt-mieten-kommunale-wohnungen
Die bisherigen Probleme sind hinlänglich bekannt.
Aber was ist denn jetzt neu und welche neuen Auswirkungen hat das Urteil denn? Die Frage ist immer noch nicht beantwortet und wenn du von den Auswirkungen sprichst, dann musst du die ja auch benennen können.
soderle, @Alter Gaul wie hier
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 17:53:34KK hat das JC einen Sonderbonus pro LE, ich meine zur Zeit so 69,-€ . Passenden Link habe ich gerade nicht zur Hand. Reiche ich nach wenn ich Zeit habe!
versprochen. Mit der Summe lag ich leider etwas daneben.
bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, das 0,2155fache der monatlichen Bezugsgröße; abweichend von § 223 Absatz 1 sind die Beiträge für jeden Kalendermonat, in dem mindestens für einen Tag eine Mitgliedschaft besteht, zu zahlen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__232a.html
Macht bei 409,-€ eine Beitragsumme für KK von 88,14 €
Und wer zahlt diese 88,14 €, für die du übrigens die gleichen Kassenleistungen erhälst, wie jeder andere gesetzlich Versicherte auch!
Du jammerst auf einem verdammt hohen Niveau!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 21:01:52Und wer zahlt diese 88,14 €, für die du übrigens die gleichen Kassenleistungen erhälst, wie jeder andere gesetzlich Versicherte auch!
1.Die Solidargemeinschaft, 2. Ist es mein Verschulden das die Selbstverwaltungen Sonderkonditionen aushandeln?
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 21:01:52Du jammerst auf einem verdammt hohen Niveau!
Wo jammere ich, ich stelle nur einiges richtig, was überhaupt nicht der Realität entspricht.
Siehe
Zitat von: AlterGaul am 14. November 2017, 17:35:53Ist ja schön und gut, wenn man monatlich Leistungen im Wert von ca. 1000€ "geschenkt" bekommt und danach sich noch fürchterlich über die Obrigkeit aufregt.
Zitat von: Hexe am 14. November 2017, 18:57:33
Nach oben wird ja nicht so viel getreten !
Deutschland geht es gut !
Die da oben schreiben aber nicht hier im Forum, sonst würden die hier ebenso was zu "hören"/lesen bekommen.
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 21:01:52für die du übrigens die gleichen Kassenleistungen erhälst, wie jeder andere gesetzlich Versicherte auch!
erhalten kannst. Reine Theorie. Wer welche Leistungen tatsächlich erhält, ist ne gaaanz andere Kiste.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 16:44:36
Zitat von: Gast29894 am 14. November 2017, 16:33:01Fragt mich auch keiner nach.Und ich kann keine Anträge beim Amt stellen.
Nun, dann hast du wohl genug aus staatliche Sicht der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Und damit wären hier alle Fragen beantwortet. Aber ich kann ja auch mal wegen der menschenunwürdigen Zustände klaen, denen ich durch meine Erkrankungen ausgesetzt bin.
Zitat von: Gast29894 am 14. November 2017, 21:32:03Aber ich kann ja auch mal wegen der menschenunwürdigen Zustände klaen, denen ich durch meine Erkrankungen ausgesetzt bin.
:offtopic:
Da wirst du kaum Erfolg haben, da die Selbstverwaltung die für deine Gesundheitsversorgung zuständig ist, seit der Gesundheitsreform auch nur noch ein öffentliches Unternehmen ist. Somit viele Kann-Leistungen zur Verbesserung der Gesundheit, aber kein Muss. Auch hier ist viel Eigenverantwortung gefragt.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 21:38:33
... seit der Gesundheitsreform auch nur noch ein öffentliches Unternehmen ist.
Nee, die gesetzlichen Krankenkassen waren schon immer
Körperschaften öffentlichen Rechts. Daran hat die Gesundheitsreform auch nichts geändert.
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 21:57:07Nee, die gesetzlichen Krankenkassen waren schon immer Körperschaften öffentlichen Rechts.
Habe ich was anderes geschrieben?
Öffentliche Unternehmen http://www.kas.de/wf/de/71.12936/
Jenseits der originär öffentlichen Aufgaben werden allerdings auch zahlreiche abgegrenzte Aufgaben im öffentlichen Interesse in dauerhafter Form von selbständigen Institutionen und Haushalten erfüllt. Diese stehen neben den Haushalten der Gebietskörperschaften von Bund, Ländern und Gemeinden; sie werden daher als Parafiski (Singular: Parafiskus) bezeichnet. Es handelt sich dabei um quasi-staatliche, institutionell verselbständigte Einrichtungen (mit finanzieller Autonomie und organisatorischer Selbstverwaltung; meist in Organisationsformen des öffentlichen Rechts), welche gruppenbezogene Aufgaben wahrnehmen und damit in einem Dritten Sektor zwischen den Gebietskörperschaften als Vertretung territorial-gesellschaftlicher Interessen einerseits und dem Markt als Koordinationsmechanismus für privatwirtschaftliche Einzelinteressen andererseits stehen. Dementsprechend werden die Parafiski auch als Intermediäre Finanzgewalten bezeichnet.
Parafiski http://www.kas.de/wf/de/71.12734/
Du musst mir ganz sicher nicht erklären, was eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Du aber solltest Informationen, die du verlinkst, auch erst einmal selbst lesen.
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 22:23:51Du aber solltest Informationen, die du verlinkst, auch erst einmal selbst lesen.
Habe ich schon länger. Was glaubst du woher meine Einsicht stammt das wir in einem Wirtschaftsstaat (Diktatur) und nicht in einem Staatsbürgerstaat leben kommt.
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 22:27:53
Was glaubst du woher meine Einsicht stammt ...
Ich glaube nicht, ich weiß es: Du verstehst nicht, was du liest, weil dir grundlegende Kenntnisse fehlen!
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 22:32:34Du verstehst nicht, was du liest, weil dir grundlegende Kenntnisse fehlen!
Wenn dich da man nicht dein Wissen trügt! Mr. Allwissend :grins:
Wie viele an dich gerichtete konkrete Fragen lässt du offen, allein in diesem Thread?
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 23:10:42Wie viele an dich gerichtete konkrete Fragen lässt du offen, allein in diesem Thread?
Dito, aber nicht nur in diesem Thread!
Nur mal ein Bsp für eine offene Frage:
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 19:47:42
Die bisherigen Probleme sind hinlänglich bekannt.
Aber was ist denn jetzt neu und welche neuen Auswirkungen hat das Urteil denn? Die Frage ist immer noch nicht beantwortet und wenn du von den Auswirkungen sprichst, dann musst du die ja auch benennen können.
Gaaaanz schlechtes Beispiel, du verstehst - wie ich auch - nur nicht das mit der Wirtschaftsdiktatur und den Selbstverwaltungskörperschaften oder so ...
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 23:19:00nur nicht das mit der Wirtschaftsdiktatur und den Selbstverwaltungskörperschaften oder so ...
Doch, ich habe durchaus verstanden wie weit unser Rechtsstaat in der Hand der Wirtschaft ist, auch wenn ich hier im Forum nicht mit Fachausdrücken um mich schmeisse, die sowieso nur einige User verstehen können.Das hilft den Meisten nämlich nicht, zu verstehen was im Staate abgeht.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 23:15:41Nur mal ein Bsp für eine offene Frage:
Du brauchst nur den Thread richtig lesen, da ist die Antwort längst vorhanden.
OT:
Wenn ihr mit der Schlacht am kalten Tablet fertig seid, kann ich dann endlich anfangen zu melden?
OT gibts wohl nicht mehr? :schock: :wand:
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 23:22:53
Du brauchst nur den Thread richtig lesen, da ist die Antwort längst vorhanden.
Bingo! :lachen:
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 23:22:53
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 23:15:41Nur mal ein Bsp für eine offene Frage:
Du brauchst nur den Thread richtig lesen, da ist die Antwort längst vorhanden.
Welch Worthülse, die einem Politikergeschwätz in nichts nachstehen würde.
Gib doch ein einziges Mal auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort. Die steht nämlich immer noch aus.
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 23:25:40Gib doch ein einziges Mal auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort. Die steht nämlich immer noch aus.
Nee, ich mag doppelte Datenerhebungen nicht besonders, lies dich schlau!
Zitat von: Gast38171 am 14. November 2017, 23:29:50
Zitat von: TazD am 14. November 2017, 23:25:40Gib doch ein einziges Mal auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort. Die steht nämlich immer noch aus.
Nee, ich mag doppelte Datenerhebungen nicht besonders, lies dich schlau!
Hab ich gemacht. Deine Ansichten sind vollumfänglich und unbestreitbar widerlegt.
:sleep: :sleep:
Na, wenn das mal kein Gegenargument ist. :lachen:
Zitat von: Gast42701 am 14. November 2017, 19:13:47Es ist keine Einfache Situation, aber das ist es für die anderen auch nicht. Wenn jemand kein Geld mehr hat, dann muss er auch aus seiner Wohnung Ausziehen. Und die 6 Monate sind fair.
Ich merke, dass sich viele nicht auf ein Leben mit ALG2 einstellen und von den neuen Regeln überfahren werden und noch viel Geld verlieren.
wo bleibt die Solidarität der besserverdienenden die ihre günstigen Wohnungen für weniger Vedienende frei machen.
Zitat von: Orakel am 14. November 2017, 21:01:52Und wer zahlt diese 88,14 €, für die du übrigens die gleichen Kassenleistungen erhälst, wie jeder andere gesetzlich Versicherte auch!
Du jammerst auf einem verdammt hohen Niveau!
genau viele Bulgaren müssen mit diesen 88,19€ einen ganzen Monat leben.
Zitat von: Gast42062 am 15. November 2017, 00:35:08genau viele Bulgaren müssen mit diesen 88,19€ einen ganzen Monat leben.
Sind wir hier in Bulgarien, einem der ärmsten Länder der EU oder in der BRD, einem Vorreiter der EU?
Schau mal hier unter Lebensqualität https://europa.eu/european-union/about-eu/figures/living_de#tab-2-4
Meine Chefin hat gestern schon gemeint, das das Verf-Gericht da wieder einen wunderbaren Bock im Sinne der JC geschossen hat.
Man müsste den Wortlaut des Urteils wissen. Bisher konnte ich herausfinden, dass es sich hierbei um eine Alleinstehende in einer 77 m²-Wohnung gehandelt hat. Inwieweit dieser Fall allerdings bundesweit anwendbar ist, steht, solange das Urteil nicht veröffentlicht ist, in den Sternen.
Die Jobcenter jedenfalls werden dieses eifrig in ihre Arbeitsanweisungen einarbeiten.
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-096.html)
Wirkung der Entscheidungen (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Wirkung-der-Entscheidung/wirkung-der-entscheidung_node.html)
Da gibt es nichts "in die Arbeitsanweisungen einzuarbeiten".
OFF TOPIC:
OK, wenn ich hier Sachen lese wie Wirtschaftsstaat = Diktatur und einige Leute anscheinend die Dinge nur ideologisieren wollen, fällt mir nix dazu ein, vor allem wenn man anscheinend viele Dinge nur Problemorientiert sehen kann oder will und anscheinend mit sich selber "festgefahren" ist.
Ich habe auch eine "lange" Zeit viele Dinge die die Arbeitslosigkeit, persönliche Probleme oder andere Dinge betreffen nur Problemorientiert gesehen, bis ich merkte, dass bringt mich nicht weiter und ich anfing Zielorientiert zu handeln.
Damit meine ich vor allem meine persönlichen Probleme oder meine Arbeitslosigkeit oder alles was dazu gehört nicht immer in Richtung Staat zu schieben, also wer dann "Schuld" an meiner Situation ist. Ich merkte, wenn ich die Dinge nicht selbst in die Hand nehme (eine gewisse "Portion" Eigenverantwortung und selber aktiv werden, meine ich damit), gehe ich mit meiner alten "Vorgehensweise/Verhalten" unter. Ein Schlüsselerlebnis dazu war, nicht immer die Dinge hinzunehmen hinsichtlich von Entscheidungen seitens des JC (wie Ablehnungen des JC) und ich anfing die Entscheidungen des JC aufgrund der Rechtsgrundlagen zu überprüfen. Das war einer der ersten Schritte mich aus meiner "Lethargie" zu befreien, die eine längere Arbeitslosigkeit "anrichtet" und selbst "aktiv" zu werden.
Für das was ich schreibe werde ich sicher nicht viel "Zuspruch" erhalten, was ich damit auch nicht bezwecken will, sondern anderen Usern eher "Mut" machen die Dinge nicht nur "schwarz zu malen" und in eine Form der "Verbitterung" zu verfallen, wobei ich das selber von mir auch kenne/kannte und das auch nachvollziehen kann, warum das viele so "erleben" bzw. sich so fühlen.
Ich habe nachher angefangen die Dinge, vor allem bezogen auf das JC hinsichtlich von Entscheidungen oder deren Verhalten nur noch "sportlich" zu sehen, damit ich nicht das zu "persönlich" nehme und dadurch wieder in diese Lethargie/Lähmung verfalle, damit ich aktiv gegen das JC vorgehen kann um Dinge durchsetzen zu können. Es ist mir klar, dass nicht jeder das so "sehen" kann, es ist halt meine persönliche Methode die ich mir erarbeitet habe mit vielen Dingen umzugehen und ggf. sie lösen zu können.
OT zum Nachdenken:
Gaben mir Rat und gute Lehren,
Überschütteten mich mit Ehren,
Sagten, daß ich nur warten sollt,
Haben mich protegieren gewollt.
Aber bei all ihrem Protegieren
Hätte ich können vor Hunger krepieren,
Wär nicht gekommen ein braver Mann,
Wacker nahm er sich meiner an.
Braver Mann! Er schafft mir zu essen.!
Will es ihm nie und nimmer vergessen!
Schade, daß ich ihn nicht küssen kann!
Denn ich bin selbst dieser brave Mann.
(Heinrich Heine)