Hallo Leute,
Horror Nachricht heute,
Einführung:
Zum 1.11 wird mein Bürgergeld eingestellt mit der Begründung das meine Erwerbsfähigkeit auf kurzer Zeit nicht wiederherstellbar sie. (War bei einem psychiater vom Kommunalcenter geschickt, der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar wegen Schwerhörigkait fast taub und mitlerer Depression) Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.
Heute bakam ich Brif vom Kommunalcenter Leistung wird zum 1.11 eingestellt, es liegt das Formular bei Antrag auf SGB XII (Grundsicherung) und ich soll bei meiner Krankenversicher freiwwilliger Weiterversicherung beantragen un ddas dme Kommunalcenter vorlegen.
Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ? Ich stehe ohne Geld da bevor meine Grundsicherung überhaupt bewilligt wurde das wird sicher auch seine 4-5 Wochen dauern und keine 2 Wochen.
Was soll ich jetzt machen? Dem Sachbearbeiter eine email schreiben....??
Am 28/29 persönlich zum Kommunalcenter gehen und mein Bürgergeld in bar auszahlen lassen ? Was ist da üblich bei dme Übergang vom Bürgergeld zur Grundsicherunmg ohne das man ohne Geld dasteht? :weisnich: :help: :help:
Ich brauche jetzt wirklich guten Rat Leute ! :weisnich: :help: Obwohl wenn das erstmal durch ist bin ich quasi Renter und habe Ruhe vor dem Kommunalcenter und in Massnahmen gesteckt zu werden. Was ein Schock heute .... :flag:
Danke für eure Tipps und schönes Wochenende !
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ? Ich stehe ohne Geld da bevor meine Grundsicherung überhaupt bewilligt wurde das wird sicher auch seine 4-5 Wochen dauern und keine 2 Wochen. Was soll ich jetzt machen? Dem Sachbearbeiter eine email schreiben....??
na jetzt halt mal die Füße still so lange dauert das nicht 2 Wochen meistens bei Grundsicherung mit der Bearbeitung des Antrages aber man hat sehr viele Fragen da auszufüllen und Nachweise zu beschaffen beantrage auch gleich einen Vorschuss, wenn es knapp werden sollte mit der Zahlung.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24(War bei einem psychiater vom Kommunalcenter geschickt, der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar wegen Schwerhörigkait fast taub und mitlerer Depression) Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.
dagegen natürlich sofort einen Widerspruch machen bei deinem Jobcenter ganz klar.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ?
Einfach so auf keinen Fall.
Oder läuft das schon länger?
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24soll bei meiner Krankenversicher freiwwilliger Weiterversicherung beantragen un ddas dme Kommunalcenter vorlegen
Das ist völliger Dünnschiss.
Das JC muss erst einmal deine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen, oder wurde das schon gemacht?
Dazu musst du einen Bescheid vom JC bekommen.
Wenn ja, dann gibt es nur noch das Sozialamt, darüber läuft dann auch die Krankenversicherung.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar
Das allein dürfte keine sofortige Einstellung der Leistungen begründen.
Theoretisch ist es schon möglich die Leistung Bürgergeld einzustellen zum 01.11.2024. ABER: Das Jobcenter muss solange weiterzahlen bis das Sozialamt bewilligt hat. Dann kann sich das Jobcenter das Geld vom Sozialamt wiederholen.
Insgesamt wäre es gut, das Schreiben mal lesen zu können, der TE scheint mir gerade sehr konfus.
Ja ein Gutachten wurde gemacht vor einem jahr, im Auftrag des KC von einem Psychiater der festgestellt hat das ich nicht mehr dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Vor ein paar Wochen war Gespräch mit Sachbearbeiter der sagte ich schicke jetzt das zur Hessischen RV nach Berlin um festzustellen wegen Erwerbsminderung, ich sagte die RV Frankfurt Main hat abgelehnt wegen fehlenden Versicherungszeiten.
Das war dem SB egal , der sagte das ist nur für uns (für das Kommunalcenter um mich abschieben zu können zur Grundsicherung). Ich habe nur das Gutachten vom Psychiater dazu nicht nochmal ein Schreiben vom Kommunalcenter bekommen die mir bestätigen das ich dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.
Heute bekam ich diesen Schockbrief, das liebe Leute scanne ich hier gleich ein Gdrive links siehe weiter unten.
Wie formuliere ich den Widerspruch so, das die mir meine Leistungen so lange weiter zahlen bis die Grundsicherung bewilligt ist ? Das will ich am Montag per email zum KC schicken. Wie formuliere ich das ?
Kenne die Gesetze dazu nicht. :help:
Das Sozialamt ist 3m gegenüber dem KC (KC hat alle meine Unterlagen) schieben die das rüber zum Sozialamt oder muss ich wieder einreichen; 3 monate Kontoauszüge, Mietvertrag, Bürgergeld Bescheid 2024, Bescheid der AOk Krankenkasse...??? Macht das Sozialamt bestimmt auch digital oder? Die KC in Hessen haben digitale Plattform dafür um Anträge und Nachweise einzureichen. :flag: :flag:
Hier Vorder und Rückseite des Schreibens habs noch schnell fotografiert, bitte sehr liebe Leute mit Gdrive link ich kanns hier nicht uploaden.
Nach dem Bescheid hat das Jobcenter eine gutachterliche Stellungnahme bei der Deutschen Rentenversicherung eingeholt und die haben auch Erwerbsminderung festgestellt. Damit ist das Verfahren nach § 44a SGB II abgeschlossen und das JC ist nicht mehr in der Leistungspflicht, da auch das Sozialamt an die Entscheidung der DRV gebunden ist. Bis November ist auch noch eune Zeit lang, die Bearbeitung des Antrages sollte schnell gehen und ist wahrscheinlich sogar zwischen den Ämtern schon angesprochen, denn das Jobcenter will ja auch ab dem Beginn des 44a Verfahrens Erstattung vom Sozialamt. Also stell den Antrag umgehend und beantrage die freiwillige Versicherung.
Danke , muss ich denen alle Unterlagen einreichen wie Mietvertrag, aktueller Hartz IV Bescheid, 3 monate Kontoauszüge? Das KC hat alle Unterlagen und das Sozialamt ist nur 3 meter gegenüber.
Das Problem ist doch das bis der Antrag bewilligt wird das sicher auch seine 4 Wochen dauern wird, ich will mich nicht darauf verlassen und ich ab 1.11 ohne Geld da stehe. Will dem KC am Montag per email schreiben wie mache ich das die mir mein Bürgergeld weiter zahlen sollte es länger wie 2 Wochen dauern bis mein Grundsicherungsantrag bewilligt ist? Ist doch vom Gesetzgeber auch so vorgesehen meine ich.
Einfach beim KC am 28.010.24 persönlich vorbeikommen und Vorschuss in Bar verlangen oder wie ? Oder es am Montag mit dem KC vorab per email klären ?
Danke
viele grüße
:flag:
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.
von einer Ablehnung der EM Rente steht da aber nichts aber das du nicht in Krankenversicherung der Rentner kannst ist klar deine KK wird dich anschreiben und dich freiwillig in der gesetzlichen weiter Versichern und dir eine Rechnung präsentieren die du umgehend dem Sozialamt vorlegen musst.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 22:13:02Einfach beim KC am 28.010.24 persönlich vorbeikommen und Vorschuss in Bar verlangen oder wie ? Oder es am Montag mit dem KC vorab per email klären ?
ich würde an deiner Stelle persönlich da hin kommen so haben sie gleich einen Eindruck von dir bekommen und du kannst eine Auskunftpflicht einfordern wie es nun bei dir weitergeht mit dem Antrag und allem.
Die haben doch bei euch bestimmt auch einen Tag in der Woche wo du vorbei kommen kannst.
Sowas macht man nicht am letzten Tag, sondern am Montag persönlich.
@Rotti:
also am Montag gleich zum KC gehen da vorsprechen das weiter Geld bezahlt wird oder Vorschus bis die Grundsicherung bewilligt ist richtig? Da kann ich am Montag auch gleich bei die AOK gehen ist im selben Ort wegen der freiwilligen Weiterversicherung bis die Grundsicherung bewilligt ist. Da gebe ich auch gleich den ausgefüllten Antrag ab. Muss dann da fragen ob ich meine Unterlagen selbst nachreichen muss oder ob das KC das nur 3 meter gegenüber dem Sozialamt ist, das erledigt .
Ichmeine ich habe das so verstanden, das auch der Gesetzgeber ohne wenn und aber klar sagt dass das KC so lange weiter zahlen muss bis die Grundsicherung bewilligt ist nur kenne ich das Gesetz nicht dazu. Die müssen das doch wissen beim KC diese Sachbearbeiter.
Obwohl die haben seit der Pandemie abgeriegelt heisst die Türen sind verschlossen man muss klingeln draussen und di elassen nur Personen rein die Termin haben. Ob ich da einfach so vorbei gehen kann keine Ahnung. Telefonieren ist kaum möglich mit 80% Horminderung (fast taub) .....Nicht das die Fahrtz mit dem Zug die auch 12€ kostet umsonst ist.
Leute sagt mal die Grusi wird ja etwas später aushgezahlt als das Bürgergeld (war bei mir immer 1-2 Tage vor monatsersten auf dem Konto) das heisst wenn alles pünktlich bewilligt wird kommt meine Grusi wegen de m 1.11 der ein Feiertag ist -gleich danach ist Wochenende , erst am 4.11.24 auf mein Bankkonto ??? Oder am 31.10.24 ?
Ich fahre am Montag zum KC wegen dem Vorschuss (gleiche Höhe wie Bürgergeld+ meine Miete! ) damit ich nicht ohne °Geld da stehe und ohne Mietzahlung und werd eam Montag auch gleich da smit der AOk erledigen Weiterversicherung.
Das Sozialamt ist doch umgezogen in eine andere Kreisstadt die haben aber eine super online Digital Plattform wo man alles einreichen kann auch die Nachweise.
Und wenn das KC meinen Vorschuss ablehnt was dann ? Echt da kann man nur Panik kriegen....
Nun erstmal gute Nacht allen ! :sleep: :schock:
Grundsicherung vom Sozialamt wird genauso gezahlt wie Bürgergeld. Es muss am Ersten des Monats zur Verfügung stehen.
Der Rest ist Spekulation. Gehe davon aus, dass das Sozialamt aufgrund des 44a Verfahrens schon längst weiß, dass du einen Antrag stellen wirst und Hilfebedürftigkeit vorliegt. Es sollte also schnell gehen.
Wie bereits geschrieben besteht aufgrund der Beendigung des 44a Verfahrens kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Auch nicht nach § 43 SGB I, weil durch die Entscheidung der DRV keine Streitigkeit über die Zuständigkeit mehr vorliegen kann.
Hallo guten Morgen !
Einen moment, in meinem Brief steht ja das ich ab dem 1.11.24 kein Bürgergeld mehr bekomme, das heisst doch ich bekomme Ende Oktober meine letztes Bürgergeld, das soll dann auch die finanzielle Überbrückung sein bis spätestens Ende November meine Grusi bewilligt und geflossen ist - richtig?
Sonst stehe ich komplett ohne Geld da, ich fand in meiner recherche das da, das man besser vorsorglich Widerspruch einlegen sollte;
"Im Widerspruch sollte darauf hingewiesen werden, dass die Leistungen erst nach Zufluss der Rentenzahlung eingestellt werden dürfen. Hierbei kann auf die "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" verwiesen werden."
Heisst bevor die Rente/Grusi nicht auf mein Konto geflossen ist, darf das Kommunalcenter keine Bürgergeld Leistungen einstellen die wissen das doch auch oder nicht?
Soll ich Widerspruch schicken per email /oder Einschrieben oder persönlich im KC mal vorsprechen am Montag?
Denn was ist wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann???
Und ich muss viele Nachweise einreichen, das Sozialamt will doch bestimmt den Bescheid der RV (Berlin) haben die meinem KC gegenüber erklärt haben das ich erwerbsgemindert bin? Oder hat das KOmmunalcenter das schon dem Sozialamt mitgeteilt? :flag: :coffee:
schönes wochenende allen !
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 11:48:13Einen moment, in meinem Brief steht ja das ich ab dem 1.11.24 kein Bürgergeld mehr bekomme, das heisst doch ich bekomme Ende Oktober meine letztes Bürgergeld
Nein, das Bürgergeld für Oktober hast du schon bekommen, nämlich Anfang Oktober.
Füll also diesen Antrag schnellstmöglich aus und geh damit zum Sozialamt Anfang der Woche, nimm das Schreiben vom Jobcenter mit. Wenn die noch Unterlagen brauchen, werden die es dir sagen.
Ich lege vorsorglich heurte per email mal Widerspruch ein mit diesem Hinweis;
Wichtige Hinweise aus den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II"
Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor. Dies bedeutet, dass das Jobcenter die Leistungen nicht einstellen darf, bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.
Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen
Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.
Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann? Dann stehe ich auf der Strasse mann ! Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt? Sonst mus sich das vom KC auch noch anfordern damit ich da seinreichen kann mit dem SGB XII Antrag.
Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus und fahre Montag zr AOK wegen der Bestätigung der Weiterversicherung.
Unter Main Kinzig Kreis (da wohne ich) merkblatt für SGB XII muss ich allerhand Nachweise einreichen;
6 monate kontoauszüge
Mietvertrag
letzet Nebenkostenabrechnung
AOK bestätigung
aktueller Hartz IV Bescheid und der Brief vom KC
Das Gutachten vom psychiater (sicherheitshalber mitschicken)
kopie Personalausweis jede Menge zum hochladen auf deren digitalen Plattform
obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus
Füll den Antrag aus und gehe Montag zum Sozialamt, dort wird man dir schon sagen, was du noch an Unterlagen einreichen musst. Das mit der Krankenkasse kann noch 2 oder 3 Tage länger dauern, den Nachweis kannst du dann mit den anderen Nachweisen nachreichen. Und wie dir schon geschrieben wurde, das kann tatsächlich innerhalb der nächsten 2 Wochen funktionieren mit der Bewilligung vom Sozialamt - wenn du nicht weiter so kopflos agierst und Nebenbaustellen aufmachst, wo keine sind.
Dein Widerspruch wird ins Leere laufen, das Jobcenter ist nicht mehr zuständig für dich, weil du erwerbsunfähig bist, du erwartest keine Rente.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Ich lege vorsorglich heurte per email mal Widerspruch ein mit diesem Hinweis;
Wichtige Hinweise aus den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II"
Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor. Dies bedeutet, dass das Jobcenter die Leistungen nicht einstellen darf, bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.
Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen
Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.
Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann? Dann stehe ich auf der Strasse mann ! Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt? Sonst mus sich das vom KC auch noch anfordern damit ich da seinreichen kann mit dem SGB XII Antrag.
Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus und fahre Montag zr AOK wegen der Bestätigung der Weiterversicherung.
Unter Main Kinzig Kreis (da wohne ich) merkblatt für SGB XII muss ich allerhand Nachweise einreichen;
6 monate kontoauszüge
Mietvertrag
letzet Nebenkostenabrechnung
AOK bestätigung
aktueller Hartz IV Bescheid und der Brief vom KC
Das Gutachten vom psychiater (sicherheitshalber mitschicken)
kopie Personalausweis jede Menge zum hochladen auf deren digitalen Plattform
obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?
Das ist schikane
Nix anderes
Kannst du nachweisen das du die unterlagen eingereicht hast ?
Die schmeißen auch unterlagen weg
Dann würde ich genau mitteilen wann und wo ich das eingreicht habe und einen Rechercheantrag stellen wi die unterlagen im Hause des Sozialamt geblieben sind
Meinen Personalausweis würde ich nie aus der Hand geben personal ausweis gesetz nur zu Vorlage
Schonmal was vom identiätsdiebstahl gehört ?
@ Bimimaus5421: Kannst du den Thread bitte mal ganz lesen? Der TE soll einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, weil er kein Bürgergeld mehr bekommt. Die Liste für die einzureichenden Unterlagen hat er von der Homepage seines Sozialamtes. Von ihm wurde da noch nichts eingereicht, noch nicht einmal der Antrag.
Ein Widerspruch per einfacher Mail ist unzulässig. Außerdem hat die Behörde 3 Monate Zeit zur Bearbeitung. Bis dahin fließt längst die Grundsicherung vom Sozialamt, wenn du mitwirkst.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor.
Du bekommst keine Rente. Du erfüllst einfach die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II nicht mehr.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen.
Man berücksichtigt auch kein fiktives Einkommen, sondern dir fehlt es an der Erwerbsfähigkeit als Grundvoraussetzung für den Bezug von Bürgergeld!
Hier geht es um § 44a SGB II und
Zitat(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:
1. der kommunale Träger,
2. ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder
3. die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte.
Der Widerspruch ist zu begründen. Im Widerspruchsfall entscheidet die Agentur für Arbeit, nachdem sie eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt hat. Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Und dieses Verfahren ist bei dir abgeschlossen. Die DRV hat mit gutachterlichen Stellungnahme entschieden, dass du erwerbsgemindert bist. Das JC hat daher den Widerspruch des Sozialamtes zurück gewiesen und das Sozialamt ist jetzt definitiv zuständig. Da es keinen Streit mehr über die Zuständigkeit mehr gibt und über den Widerspruch entschieden wurde, hat das JC kein Bürgergeld mehr zu erbringen.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann?
Warum sollte das der Fall sein? Wenn du jetzt nicht gerade 15.000 Euro Vermögen hast, gibt es dazu keinen Grund. Letztlich würde das aber auch nichts daran ändern, dass du als Erwerbsgemindeter keinen Anspruch auf Bürgergeld hast.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt?
Natürlich, die wollen ja ihr Geld zurück bekommen vom Sozialamt:
Zitat(3) Entscheidet die Agentur für Arbeit, dass ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht besteht, stehen ihr und dem kommunalen Träger Erstattungsansprüche nach § 103 des Zehnten Buches zu, wenn der oder dem Leistungsberechtigten eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. § 103 Absatz 3 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Leistungsverpflichtung des Trägers der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch, soweit er Besondere Leistungen im Einzelfall erbringt, und der Jugendhilfe der Tag des Widerspruchs gegen die Feststellung der Agentur für Arbeit ist.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?
Dann frag doch beim Sozialamt, ob die wirklich alles brauchen oder sich nicht die Akte vom JC holen können (ggf. mit deiner Zustimmung).
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.
wenn man nicht mehr als Berufstätiger eingestuft wird ist das Sozialamt zuständig und wenn das bei dir nicht zutrifft kannst du dagegen Einspruch einlegen am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht aber das musst du schon begründen können, warum es das ist.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 11:48:13Denn was ist wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann???
Anscheinend wurdest du als Erwerbsunfähig eingestuft, somit ist das Sozialamt zuständig.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.
Du bekommst doch keine Rente, selbst wenn, da würde es eh eine Lücke von einem Monat geben.
Weil die Rente immer am Ende des Monats gezahlt wird.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15warum muss ich alles selbst nochmal einreichen
Weil das ein völlig anderes Amt ist.
Dein einziger Weg sollte jetzt sein, auf zum Sozialamt und den Antrag stellen.
Dann dürfte es mit der Zahlung auch im November nahtlos weiter gehen.
Wenn es länger dauern sollte, stelle dort gleich einen Antrag auf einen Vorschuss.
Der AOK teilst du mit, wechsel der Zuständigkeit ab November vom JC zum Sozialamt.
Übrigens ist dein hoch geladenes Schreiben nicht richtig Anonymisiert.
Liebe Leute !
dass das Kommunalcenter nicht mehr für mich zuständig ist ist mir klar. Mir ist nur rätselhaft das Ihr wiklich glaubt die bewilligen den Antrag so schnell mit Auszahlung zum 29/30.10.24 die Sozialämter sind überfüllt mit asylantan, migranten und ukraine flüchtlingen derzeit. Ich hoffe Ihr sprecht aus eigener Erfahrung !
Habe zwar heute per email den Widerspruch zum KC geschickt ist aber nun sinnlos geworden, am Montag schicke ich dem Sozialamt alles hin. Dann hat wohl eurer Erfahrung nach, mein KC dem Sozialamt meine Erwerbsminderung der RV Hessen wohl schon mitgeteilt. (nicht das sich das deswegen verzögert)
Ich schicke am Montag Antrag und alle Nachweise hin wird im MKK Kreis online digital gemacht geht schnell. Dann kann ich nur hoffen und beten das alles klappt bis zum 29/30 Oktober 2024, sonst habe ich nur meinen sozialen Vermieter den ich fragen kann mir mal 90€ auszuleihen um 30€ Rechnungen bezahlen zu können und Essen zu kaufen für 2 wochen...
MKK Kreis hat online zum SGB XII antrag ein Merkblatt da steht drauf was man alles an Nachweisen einreichen muss (geht alle sonline da)
aktueller Bürgergeld Bescheid
letzte Nebenkostenabrechnung
kopie ausweis
Gutachten des psychiaters vom letzten jahr
Mietvertrag
6 monat ekontoauszüge
bestätigung der AOK weiterbewilligung
ufff das trage ich nun alles zusammen heute und morgen, alles einscannen....
Muss aber Montag früh zu AOK fahren wegen der Weiterbewilligung Bestätigung das ich krankenversichert bin...
Mich wundert bei allem das man so kurzfristig eiskalt abserviert wird, mir erzählten die SB vom KC das der Übergang nahtlos läuft ohne Unterbrechung, "solange bis das bewilligt wird" bekommen Sie weiter die Leistung von uns ....ohne finanzielle Lücke - alles gelogen von denen- alles !
Nun nützt nix ,ab Montag wird das alles online eingereicht, man bekommt danach bestätigung das antrag und nachweise (aufgelistet) eingereicht wurden sofort per email. Geht komnfortabel online da.
Mir läuft der Angstschweiß....... :schock: :flag: ufffff........
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das Ihr wiklich glaubt die bewilligen den Antrag so schnell mit Auszahlung zum 29/30.10.24
Darum sollst du ja dann auch einen Vorschuss beantragen.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39mein KC dem Sozialamt meine Erwerbsminderung der RV Hessen wohl schon mitgeteilt
Erwerbsminderung ist aber etwas anderes als Erwerbsunfähig.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das man so kurzfristig eiskalt abserviert wird
Eigentlich geht das nicht so schnell, vor allem nicht plötzlich.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das der Übergang nahtlos läuft ohne Unterbrechung
So sollte es auch sein.
Stelle erst mal den Antrag und warte ab, evtl. klappt es ja bis November.
Kann man beim Sozialamt nicht anrufen und fragen, wie lang derzeit die Bearbeitung ist?
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2024, 18:37:04Eigentlich geht das nicht so schnell, vor allem nicht plötzlich.
Beim TE wird schon seit 2023 damit rumgekaspert, seinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen - soooo unerwartet kam das ja nun auch nicht.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39die Sozialämter sind überfüllt mit asylantan, migranten und ukraine flüchtlingen
Nein. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind organisatorisch eigenständig. Die Sachbearbeiter für Leistungen nach dem SGB XII haben damit garantiert nichts zu tun. Migranten und Ukraine Flüchtlinge dürfen im Normalfall arbeiten, die sind beim Jobcenter.
Bis zum 1.11. sind noch 3 Wochen. Anstatt Schnappatmung zu bekommen, stell deinen Antrag und warte doch erstmal ab!
Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2024, 18:37:04Erwerbsminderung ist aber etwas anderes als Erwerbsunfähig.
Das ist dasselbe. Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" ist einfach nur der alte Begriff für "Erwerbsminderung". So, wie Bürgergeld für Arbeitslosengeld 2.
ZitatDer Begriff Erwerbsunfähigkeit ist veraltet und kommt im heutigen Sozialrecht in Deutschland nicht mehr vor. Er wird nur noch umgangssprachlich verwendet. Er wurde komplett durch den Begriff Erwerbsminderung ersetzt.
https://www.betanet.de/erwerbsminderung.html
Nein der Brief vom KC kam plötzlich, letztes Jahr hatte ich die Untersuchung im Mai 2023 bei dem Psychiater der festgestellt hat das ich nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe,aufgrund meiner 80% Hörminderung (fast taub) telefonieren geht da auch nicht und meine mittlere Depression.
Das KC hat sich bis gestern 1,5 Jahre Zeit gelassen mich zum Sozialamt zu verweisen (!) in der Zeit wurde ich aufgefordert EM Rentenantrag zu stellen bei RV Frankfurt Main wurde abgelehnt, Versicherungszeiten fehlen. Dann kam der Sachbearbeiter vor ein paar Wochen (Termin) auf die Idee bei der RV in Berlin anzufragen ich ich erwerbsunfähig sei mit diesem Psychiater Gutachten, die haben dem zugestimmt. Der SB sagte das wurde völlig vergessen bei der RV Berlin anzufragen, ach denen Ihre dreckigen Lügen stinken bis zum Himmel- echt. Das haben die nie und nimmer vergessen !
Ich hoffe das KC hat dem Sozialamt diese Bestätigung vom RV Berlin auch zugeschickt die werden das haben wollen! Ich habe diese Bestätigung nicht nur den Brief vom KC von gestern.
Ich hoffe die haben beim Sozialamt email kontakt, denn telefonieren geht nicht. Oder ich muss einfach mal hinfahren...ob man da so hingehen kann ohne Termin?
Gut das ich zur Not einen Vorshucss haben kann wenns länger dauert wie 2-3 wochen die Bewilligung und Auszahlung. Wie hoch wird der sein so hoch wie mein voller Regelsatz oder nur 100 euros ?
habe nicht nur Miete sondern auch monatliche Rechnungen zu zahlen !
Ist das ein Darlehen das ich dann die volle 570€ Regelsatz dann in 2 Jahren Raten abzahlen muss oder wie? Man ist in Not jetzt auch noch Schulden machen da ?
Wie sind eure Erfahrungen mit dem Vorschuss beim Sozialamt ?
Jedenfalls erstmal Montag alles mit Antzrag und Nachweisen online digital hinschicken.
Schönen Samstag abend!
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 20:31:43Ist das ein Darlehen das ich dann die volle 570€ Regelsatz
Zumindest das man seine Verpflichtungen + Lebensmittel davon zahlen kann + KdU.
Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 20:31:43Man ist in Not jetzt auch noch Schulden machen da ?
Damit hast du keine Schulden, das Darlehen wird dann mit den Leistungen für November verrechnet.
Wenn ich 150€ brauche, das wird im November verrechnet, dann habe ich im November 150€ weniger was ein scheiss langt hinten und vorne nicht, ich glaube Ratenzahlungen machen die auch wie ich das so online gelesen habe. Wie schnell wird das Darlehen denn bewilligt?
Ich fahre morgen zum sozialamt ist eine große Behörde in der MKK Kreistaddt dort ist auch AOk wir dgleich mit erledigt. Habe Antrag ausgefüllt und Nachweise dabei Sozialamt hat geöffnet bis 15.00 da Darlehen werde ich auch gleich ansprechen , wenn die Bewilliung und Auszahlugn erst Ende November von denen kommt dann brauche ich Ende Oktober den vollen 570€ Regelsatz als Darlehen sonst geht die Überbrückung ja nicht.
habe jeden Monat knapp 60€ sieht man auf den komntoauszügen mein handy+datenpaket zu bezahlen+ KDU + Essen jedes wochenende +woche = 30€, somit bräuchte ich ja dann 180€ als Darlehen mal sehen ob die das machen...sonst bekomme ich auch noch internet gekündigt dann habe ich nichts mehr auch kein TV.
Kontoauszüge sende ich denen morgen online wenn ich wieder heimkomme, die Druckerpatrone ist leer habe kein Geld mehr für eine neue diesen Monat arrrrgggghhhhh....hoffentlich kann ich das Darlehenmorgen gleich beantragen wenn nötig und die Auszüge nachreichen (auch noch morgen...) dann sollte alles klappen.
Hoffentlich wird morgen alles gut -hinfahren persönlich ist das beste in diesem dringenden Fall. Geht ganz schön auf die psyche diser Scheiss, mein Vermieter wäre der einzige den ich noch fragen kann ob er mir aushelfen kann....sonst habe ich niemanden auf dieser Welt.
Gute Nacht allen ! :flag: :sleep:
Große Behörde können keine Kopien machen musste alles im Original abgeben. Können keine Auskünfte geben nur der Sachbearbeiter, bei dem man aber erst einen Termin machen muss.
Fahre jetzt nach Hause habe die Email der Behörde dem SB schreiben das ein Notfall vorliegt auch das Darlehen heute online beantragen.
Konnte nicht hat mit dem SB reden heute ,war umsonst die 12€ für die Zugfahrt auszugeben
Kann jetzt nur noch hoffen und beten das alles schnell gemacht wird.Echt toll wie da abgeriegelt wird.
War nun bei der AOK können mir Bestätigung der weiterversicherung erst geben ,wenn ich ein Schreiben des SB vom Sozialamt bekommen habe...
Der AOK SB sagte das Sozialamt hier hat lange Bearbeitungszeiten und ich würde meine Grundsicherung wohl erst Ende November bekommen...
Sind ja tolle Aussichten richtig kriminell mich derart an die Wand zu stellen , wie soll ich denn ohne Geld bis Ende November überbrücken???
Da hat keiner von euch Mal einen Tipp?
Werde heute mit nachreichen weiterer Nachweise an das Sozialamt online gleich Kredit/Überbrückung für den ganzen Monat beantragen.
Und ich musst emeine Unterlagen im Original abgeben ("werden nach 6 Wochen vernichtet") da ich keine Kopien machen darf in der Behörde die Mitarbeiter im Empfang auch nicht (!)
Scheinbar sind das für euch Märchen da skennt Ihr gar nicht vom Sozialamt oder wie ist das? Werde trotz da sich fasttaub bin versuchen am Donnerstag anzurufen und einen Termin zu machen mit dem Sachbearbeiter, dann nochmal Geld für Bahnfahrt ausgeben, mit dme SB sprechen um in dieser Notlage Überbrückung zu bekommen voller Monat oder 50% des Regelsatzes (würde reichen bis Mitte November).
Zitat von: marco am 15. Oktober 2024, 10:56:30War nun bei der AOK können mir Bestätigung der weiterversicherung erst geben ,wenn ich ein Schreiben des SB vom Sozialamt bekommen habe...
Der AOK SB sagte das Sozialamt hier hat lange Bearbeitungszeiten und ich würde meine Grundsicherung wohl erst Ende November bekommen...
Sind ja tolle Aussichten richtig kriminell mich derart an die Wand zu stellen , wie soll ich denn ohne Geld bis Ende November überbrücken???
Da hat keiner von euch Mal einen Tipp?
Werde heute mit nachreichen weiterer Nachweise an das Sozialamt online gleich Kredit/Überbrückung für den ganzen Monat beantragen.
Stell bei der Sb persönlich den Antrag man soll dir ein Darlehn gerne darf die Sb dir auch Geld leihnen damit du nicht verhungerst und ich würde nocheinmal da reinschreiben vorschuss ,darlehn und auch eine Frist setzen denn sozi dauert die Bearbeitung bis 6 monate auch noch das Sozialgericht mit Untätigkeitsklage und Eilantrag beschäftigten
..
Zitat von: Bimimaus5421 am 15. Oktober 2024, 23:34:44...auch noch das Sozialgericht mit Untätigkeitsklage und Eilantrag beschäftigten
..
genau, Antwort 3 und 14, die alles Wichtige für die Fragestellung enthält ignorieren, Widerspruch, Untätigkeitsklage, Eilantrag, sobald mal alle erforderlichen Unterlagen endlich eingereicht hat, alles auf einmal.
Auf
jeden Fall die Gerichte beschäftigen, nicht, dass die noch Zeit für wirklich eilige Dinge haben... :ironie:
Was Sozialamt das kann bis zu 6 Monate dauern bis Bewilligung und Auszahlung? Nie im Leben, auch bei Rente glaube ich auch nicht dass das 6 monate dauert. Die Gerichte beschägtigen so ein Stuss noch nie gehört, es muss schnell gehen Bewilligung und Auszahlungbis zum 29/30 Oktober 2024.
Mal sehen ob der SB mir per email eine sichere Aussage macht wie " Wird fristgerecht bis Ende Oktober bearbeitet oder so ähnlich"....wenn nicht dann schnell Termin machen wegen Darlehen 50% vom Regelsatz oder was da üblich ist + KDU wären etwa 240-250€
Denn da ich kein TV habe habe ich nur mein Handy, nutze ich das auch als router.
Mal sehen ob was an Email hereinkommt vom SB.......
Habe noch nie gehört das man mittellose Menschen derart kalt abserviert- denen wochenlang gar nichts gibt bis Grundsicherung bewilligt ist, habe ich noch nie gehört. Die werden dann wohl noch obdachlos, weil der Vermieter nicht wartet....
Wahrscheinlich ist der Übergang wenn man vom KC kommt wie ich hier, einfacher oder etwas zügiger das ganze im Ablauf, kanns nur hoffen.
Wenn das KC schon solche Ticks anwendet die gesetzeswidrig sind (der Gesetzgeber sieht ja den lückenlosen Übergang vor auch bei Grundsicherung) dann will ich nicht wissen was das Sozialamt so alles an Tricks drauf hat.
Bewkam heute vom SB des KC email da sman das jewilige Sozialamt vorab informiert hat, finde ich gut das wird das ganze etwas beschleunigen denke ich. Nun heisst es etwas warten auf Rückantwort vom SB.
Wenn hier alle Stricke reissen sollten kann ich nur noch meinen Vermieter fragen ob er mir aushilft denn die Nebenkostenabrechnugn steht vor der Tür (im November) habe immer so 1890-220€ zurück bekommen da kann er verrechnen. Sonst habe ich niemanden auf diesen Planeten, ob man mehrere wochen nix zu essen hat (oder ghar dann stirbt) ist dem Staat sowas von scheißegal scheinbar, denn sonst hätte das KC nicht so reagiert. wenn gesetzlich keine Lücke entstehen darf. Das man dem Staat sowas von scheißegal ist sollte man sich immer vor Augen halten.
Zitat von: marco am 16. Oktober 2024, 20:04:37Habe noch nie gehört das man mittellose Menschen derart kalt abserviert- denen wochenlang gar nichts gibt bis Grundsicherung bewilligt ist, habe ich noch nie gehört. Die werden dann wohl noch obdachlos, weil der Vermieter nicht wartet....
Wahrscheinlich ist der Übergang wenn man vom KC kommt wie ich hier, einfacher oder etwas zügiger das ganze im Ablauf, kanns nur hoffen.
Wenn das KC schon solche Ticks anwendet die gesetzeswidrig sind (der Gesetzgeber sieht ja den lückenlosen Übergang vor auch bei Grundsicherung) dann will ich nicht wissen was das Sozialamt so alles an Tricks drauf hat.
Bewkam heute vom SB des KC email da sman das jewilige Sozialamt vorab informiert hat, finde ich gut das wird das ganze etwas beschleunigen denke ich. Nun heisst es etwas warten auf Rückantwort vom SB.
Wenn hier alle Stricke reissen sollten kann ich nur noch meinen Vermieter fragen ob er mir aushilft denn die Nebenkostenabrechnugn steht vor der Tür (im November) habe immer so 1890-220€ zurück bekommen da kann er verrechnen. Sonst habe ich niemanden auf diesen Planeten, ob man mehrere wochen nix zu essen hat (oder ghar dann stirbt) ist dem Staat sowas von scheißegal scheinbar, denn sonst hätte das KC nicht so reagiert. wenn gesetzlich keine Lücke entstehen darf. Das man dem Staat sowas von scheißegal ist sollte man sich immer vor Augen halten.
Man kann nur raten, die Formalitäten zügig zu erledigen ....
und seine Befürchtungen nicht als Tatsachen zu behandeln. Sich danach über etwas aufzuregen, was - wenn ich noch mitgekommen bin- überhaupt nicht passiert ist.
Danke :flag: :sehrgut:
Habe noch nie gehört das man mittellose Menschen derart kalt abserviert- denen wochenlang gar nichts gibt bis Grundsicherung bewilligt ist,
Liegt vielleicht daran das es nicht so öffentlich kommunziert wird
Mich hat man 11 monate lang hungern lassen und ich konnte das anders überleben und ich bin nicht die Einzige
Die Frau meines Bekannten hat 5 Monate lang auch keine Leistung erhalten
Ich kenne eine Frau lt Bescheid soll sie Leistung bekommen hat auch den Bescheid darüber und wird nicht ausbezahlt
Mal bekommt Sie Leistung und dann nicht
habe ich noch nie gehört. Die werden dann wohl noch obdachlos, weil der Vermieter nicht wartet....
Nein die gehen dann zum Sozialgericht ubd hoffen auf deren Hilfe
Wahrscheinlich ist der Übergang wenn man vom KC kommt wie ich hier, einfacher oder etwas zügiger das ganze im Ablauf, kanns nur hoffen.
Ich habe schriftlich das Bearbeitung Antrag z.b auf Verhinderungspflege bis zu 6 Monate dauert
Ich kenne noch andere Person die laufend Anträge stellen und nix rührt sich
Alles System
Es soll Gelder auf Kosten der armen eingespart werden
..
Zitat von: Bimimaus5421 am 16. Oktober 2024, 23:46:36Mich hat man 11 monate lang hungern lassen und ich konnte das anders überleben und ich bin nicht die Einzige
Die Frau meines Bekannten hat 5 Monate lang auch keine Leistung erhalten
Ich kenne eine Frau lt Bescheid soll sie Leistung bekommen hat auch den Bescheid darüber und wird nicht ausbezahlt
Mal bekommt Sie Leistung und dann nicht
Der TE hat noch nicht alles eingereicht. Er muss das jetzt machen und dann kann man sehen, ob hoffentlich der Verlauf aus Antwort 3 kommt oder man anders tätig werden muss.
Solche Drohkulissen ohne, dass klar ist, was in den anderen Fällen falsch gelaufen ist und an wem das gelegen hat, helfen für die konkrete Frage des TE nicht weiter.
Zitat von: Bimimaus5421 am 16. Oktober 2024, 23:46:36Ich habe schriftlich das Bearbeitung Antrag z.b auf Verhinderungspflege bis zu 6 Monate dauert
Ich kenne noch andere Person die laufend Anträge stellen und nix rührt sich
Alles System
Es soll Gelder auf Kosten der armen eingespart werden
..
Kann man so sehen, das "System" kann aber immer mehr tatsächlicher Personalmangel sein. Vielleicht schwer vorzustellen, wenn man länger nicht mehr im "Arbeitssystem" war.
Nicht nur viele Anträge, sondern immer weniger Personen, die den Job machen.
Wenn dann noch Anträge nicht zügig bearbeitet werden
können, weil Unterlagen fehlen - weil sie wirklich noch nicht eingereicht wurden- verzögert es die ganze Arbeit, für alle.
Ich habe alles eingereicht;
6 monate auszüge
Nebenkostenauszug 2022 (steht aber im aktuellen Bürgergeldbescheid drin !)
aktueller Bürgergeldbescheid 2024
Mietvertrag
Antrag SGB XII
Kopie Personalausweis
Psychiater Gutachten (der Arzt der vom KC beauftragt wurde letztes Jahr)
Angabe Bankkonto
Bestätigung der RV Berlin über Erwerbsunfähigkeit has das KC nicht ich die werdn das dem Sozialamt geschickt haben (denke ich)
Wie überlebt man 11 monate ohne geld und keine Miete zu zahlen als alleinstehender mittelloser?
bestätigung weiterversicherung AOK erst möglich wenn ich ein Schreiben dazu vom Sozialamt habe das much ich dann der AOK vorlegen.
Sonst habe ich nichts keine Verträge, Lebensversicherungen etc,etc...daher auch keine Nachweise.
Was soll da noch fehlen? Dann soll mir das der SB per email auch mitteilen wenn was fehlen sollte (was ich nocht glaube). am Enmpfang kriegt man darüber auch keine Auskunft.
Wenn deren Bearbeitung Monate dauern sollte dann barauch eich auch für ein paar Monate Darlehen.
Sozialgericht: Muss ich da erst einen Rechtsberatungsgutschein holen? habe meine Unterlagen nur noch auf digital (Bürgergeldbescheid und Leistungeinstellung) da ich beim Sozialamt alles im Original abgeben musste weil man dort keine Kopien machen darf !
Ich hoffe dem Sozialgericht das auf Handy digital zeiten die Leistungseinstellungbescheid und Bürgergeldbescheid das das ausreicht, da ich ja keine physikalischen Unterlagen mehr habe.
Blöd nur ich habe kein Geld mehr um zum Sozialgericht nach Fulda zu fahren kostet 20€.
Also erst kurz abwarten ob sich der SB per email meldet (die email wurde gestern geschickt von mir) und Auskunft machen kann wegen Bewilligung fristgerecht oder versuchen anzurufen und Termin machen am Montag und sehen das ich Darlehen kriege.
Wenn sich da beim Sozialamt nix tut dann Vermieter auf Hilfe ansprechen und mit dem ausgeliehenen Geld zum Sozialgericht fahren, denen das dann digital vorzeigen. Kann man das auch online machen mit dem Sozialgericht wäre einfacher?
Frage: Wie schnell wird denn Bewilligt und Ausgezahlt beim Sozialamt oder das KC leistet weiter Bürgergeld als Überbrückung wenn das Sozialgericht das anordnet? Die Behörde kann doch garantiert Widerspruch dagegen einlegen?
Wie schnell wird denn Weiterbewilligung genehmigt?
Auf BayernPortal heisst es; Die Auszahlugn von Grundsicherung beginnt am ersten des Monats in dem der Antrag gestellt wird, wäre bei mir der 1.11.2024 (ok ist jetzt von Bayern dieses Zitat)
Angenommen es tut sich nix und ich muss zum Sozialgericht egal ob Grundsicherung Bewilligung und Auszahlung oder KC zahlt solange weiter, wie schenll geht das mit dem Sozialgericht- etwa mit sofortiger Wirkung?
Was ist wenn die Behörden dann Widerspruch einlegen?
Ich hoffe das Sozialamt beantragt nicht nochmal eine Prüfung der Erwerbsunfähigkeit- denn dann dauerts lange....also Erwerbsunfähigkeit wurde beim KC intern festgestellt durch Abfrage an RV Berlin , das KC wird wohl diese Bestätigung auch an das Sozialamt gemeldet haben denke ich mal.
Am Montag rufe ich den SB an wenn ich heute order morgen keine email von dem bekomme........wegen dringenden Termin Darlehen/Bewilligung, bis dahin kühlen Kopf bewahren.
Nun hat die liebe Bimimaus5421 ihr Ziel erreicht - einen völlig panischen Ratsuchenden. :wand: Aber vielleicht geht es ihr damit wenigstens besser.
:wand: Liebe Leute klar meine Gednaken rasen panik ist auch da,großer psychischer Druck,aber ich warte noch etwas ab bis Montag bewahre kühlen Kopf wenn ich da keine email habe, dann SB anrufen und dringend termin machen mit Darlehen oder auch mit Vermieter sprechen zusätzlich hilfe bekommen wie auch immer....
Vermieter kann immer nur Dienstags kommen im moment (wegen seiner kranken frau) sehen wie nächste woche beim sozialamt läuft dann ist dann übernächste woche Dienstag kurz vor schluss, da muss dann der vermieter kommen. :help:
Blöd nur wenn das sozialamt nicht rückwirkend bezahlt wenns lange dauert dann habe ich Mietschulden , mal sehen was dann passiert. Ein glück das ich einen sehr sozialen mieter habe.
Heute in den angespannten zeiten wird dank WEF wohl noch schlimmer werden kannst du dich nicht mehr auf Worte und Abmachungen von fremden Menschen verlassen-niemals! Da shört sich ja so an als sei das Kommunalcenter keine staatliche stelle sondern eher eine private wenn die da sofort Leistungen einstellen...wird wohl aschon so sein irgendwie der Staat ist ja auch eine GmbH mittlerweile...
ist echt irre dieser scheiss....ein glück das es dieses Forum gibt, nur liebe Leute bitte anderen nicht noch mehr Angst machen...tut man nicht sowas kein "brave" bürger tut sowas. Ich meine das englische wort brave. :weisnich: :schock:
Man müsste sowas können wie Peaky Blinders: "I burn down the fucking house" (kommunales amtsgericht und sozialamt bürgerportal, etc,etc...) dazu muss man aber schon eine große nummer sein, die skills dazu haben und auch seine leute bezahlen können die ja auch profis sein sollen.... mit foren kann man wohl kaum "fuck the system" machen, obwohl ein wenig schon, alles was die da falsch machen und an schikane veröffentlichen, ist auch viel wert.
Das sich dann andere vorbereiten können.
Fuck the kommunal matrix! :cool: :grins: :teuflisch:
Sheherazade: Danke ! :flag: :sehrgut: :empathy:
Sozialamt hat eben angerufen....
Die brauchen noch 2 Nachweise Weiterversicherung bei der AOk (arrrggghhhh ich war doch dort bei der AOK) un ich soll nochmal den EM Rentenantrag stellen bei der RV da der Nachweis (der Ablehnungbescheid) 1 Jahr alt ist muss aktuell sein.
Eine Bestätigung reicht aber auch aus heisst RV soll mir neu bestätigen das ich keinen Anspruch auf EM Rente habe (geht wohl schneller) dann dem sozialamt diese beiden Nachweise schicken (online) erst dann kann Grusi bewilligt werden ! Mache ich noch heute ..ist verdammt knapp
Der SB sagt wenn diese beiden Nachweise vorliegen klappt die Grusi bewilligung und auszahlung noch bis ende Oktober, ich kann ende nächste woche nochmal dort anrufen wenns zu knapp ist dann wird Termin gemacht für Darlehen das wird schnell ausbezahlt sagte die Dame.
Schriftlich kriege ich so eine zusage leider nicht....aber wird schon werden....
NUn jetzt Antrag einreichen bei AOK online und RV auch online denn da bekommt man ja bestätigung als Nachweis per email diese dem SB vom Sozialamt schicken.Je schneller wird die Grusi dann auch bewilligt uffff..... :wand:
Die RV schickt nochmal Bestätigung zu mit aktuellem Datum das ich die Voraussetzung für eine EM Rente nicht erfülle weil Versicherungszeiten fehlen.
Wenn da snihct ausreicht und Sozialamt will Bescheid haben, dann muss ich den ganzen Formularscheiss EM Rente neu beantragen bei der RV was dann etwa 4 wochen dauert bis die reagieren.....,..die Bestätigung reicht sagte die SB vom Sozialamt am Telefon. Na hoffentlich......die RV schickts noch heute rau smit der Post damit das Ding schnell bei mir ist per email machendie das nicht aus Datenschutzgründen, meine Fresse.....
Jobcenter als auch Sozialamt da geht alles online sind ja auch meine Daten jaja da gehts , aber was per email von Behörden bekommen da geht das nicht per email...
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 18:08:47Nun hat die liebe Bimimaus5421 ihr Ziel erreicht - einen völlig panischen Ratsuchenden. :wand: Aber vielleicht geht es ihr damit wenigstens besser.
Warum schiebst du die Verantwortung nun an mich ab? Ich habe die Tatsachen geschildert wie es ist nix weiter
Wenn du in deiner Traumwelt lebst und die Augen vor der Realität verschließt ist das dein Problem nicht meins
@ Marco wie ich die 11 Monate überlebt habe ? Ich musste mein Dispo bis zum Anschlag überziehen ..
Bimimaus5421: Deswegen hat sich das wohl bei dir verzögert du musstes erst deinen Dispo ausreizen erst dann ist man fürs Sozialamt mittellos (so ungefähr...)
Man darf nix haben nicht einmal Dispo.....
Schönes Wochenende ! :flag:
Zitat von: Bimimaus5421 am 18. Oktober 2024, 11:37:30Ich habe die Tatsachen geschildert wie es ist nix weiter
Vielleicht wie es bei DIR (und evtl. noch bei EINER Bekannten) war. Also 2 von 1,2 Millionen.
Was bin ich getrieben heute nichtmal gefrühstückt habe ich....uffffman hetzt mich heute richtig durch..
Bei AOk die haben eine 0800 nummer die haben geöffnet in der nächsten Kreisstadt und arbeiten aber niemand geht ran ans telefon, nur unsägliches nichtendendes Musikgedudel.....
Wollte gerade in supermarkt essen kaufen.... jetzt Kommt Vermieter....gute Nachricht er hilft mir aus uffff...
Schlechte Nachricht Nekenkostenabrechung er sagt (macht sein Brduer) dieses Jahr wirst du wohl keine 160€ Guthaben haben sondern 400€ nachzahlung.... na klasse....
Muss euch fragen kann ich das einreichen beimn Sozialamt auf Übernahme oder soll ich erst warten bis die Grusi bewilligt ist? Das Sozialamt übernimmt die Nebenkosten auch erst wenn die Abrechnung nach der Bewilligung kommt oder auch davor (nöchste woche)? Ich hoffe die übernehmen das, denn meine miete ist innerhalb des KDU Mietspiegels sagt der Vermieter (ich hoffe der irrt sich nicht wäre angeblich im MKK Kreis bei ledigen personen 450€ Kaltmiete ?)
Heilige Scheisse Horrormeldungen....donnern nach und nach ein.....
Montag wieder geld ausgeben ist nur noch 15€ auf dem konto (vermieter hilft letztes wochenende aus das ich essenkaufen kann) und zur AOK fahren weil dort die faulen Mitarbeiter nicht ans Telefon gehen.
Oh Himmel.........
Sozialamt übernimmt ja nicht rückwirkend? Heisst wenn die Grusi bewilligung länger dauert entsteht ja Mietschulden von 1 Monat die schlägt dann der Vermieter bei mi rnoch oben drauf mus sich dann abzahlen: das geld was er mir ausleiht +390 Miete (komplett) + eventuiell Nebenkostennachzahlugn wenn das Sozialamt diese nicht übernimmt.
590€+400€ Nebenkostennachzahlung= wie soll ich das je an den vermieter zurückzahlen innerhalb 6-8 monate (länger macht er nicht mit) ? Sagt mir mal was ich da machen soll ?
Liebe Leute übernimmt das Sozialamt auch die Nebenkostennachzahlung? Oder erst danach wenn die Grusi bewilligt ist und die Nebenkostenabrechnung auch danach erst kommt?
Ich kann nicht mehr....gehetzt und getrieben...
jetzt 16 stunden nichts gegessen erstmal frühstücken.....
dann 2 stunden ausruhen etwas hinlegen, ich kann nicht mehr nach diesem stress heute vormittag.
Brief angekommen vom Sozialamt da sind nochmal zwei einfach eformulare drin ausfüllen und online einsenden, die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern. Hoffentlich reicht dem Sozialamt die Bestätigung der RV das ich keinen Anspruch auf EM Rente habe das hat das aktuelle Datum, wenn dem Sozialamt das nicht reicht und die wollen aber einen aktuellen Bescheid, dann muss ich alle Formulare nochmal ausfüllen für die RV was dann weitere 3-4 wochen Verzögerung bedeutet bis zur Grusi Bewilligung...
Und meinen Stromverbrauch Jahresabrechnung (von 2023) wollen die auch noch haben.....irre krank das ganze.....
Also Bescheid erste Rente vom RV oder Rentenanpassungsmitteilung, dann sollte dem Sozialamt die Bestätigung der RV dic ich die nächsten Tag bekomme ausreichen (hoffe ich)
uff....erstmal essen....
Der SB vom Sozialamt war aber bisher schnell (rückmeldung telefon) + den Brief von heute.
Ich kann nicht mehr.... pause..... :sleep:
Erstattungsansprüche von Leistungsträgern untereinander (https://hartz.info/index.php?topic=30096.msg261549#msg261549)
Zitat von: marco am 18. Oktober 2024, 15:55:39die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern
Nun mach dich doch damit nicht verrückt, es ist immer noch genug Zeit bis November.
Anscheinend hat das Sozialamt doch schon mal, sehr schnell reagiert.
Erst wenn bis November noch kein Bescheid da sein sollte, kann man weiter sehen.
Zitat von: marco am 18. Oktober 2024, 15:55:39Brief angekommen vom Sozialamt da sind nochmal zwei einfach eformulare drin ausfüllen und online einsenden, die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern.
Als Hilfe gemeint: Versuche Dich zu beruhigen und mal Dir nicht ständig irgendwas aus, als ob "das Amt" Dir Böses will oder gar "verweigern".
Du hast doch schnell Post bekommen und kannst online einsenden. Es sind nun mal Formalitäten zu regeln. Wenn das nächste Woche erledigt ist, geht alles seinen Gang.
Und lies Dir post nr. 3 bitte nochmals durch, notfalls stündlich.
Die Verlinkung von Fettnäpfchen das Geschwurbel versteht doch keiner ......
Ja stimmt Sozialamt hat bis jetzt schnell reagiert Montag sende ich den Rest online ein bei denen.
Leute was mich wundert ist, das Kommunalcenter klärt ein Jahr später nach dem Psychiater Gutachten die Erwerbsunfähigkeit intern mit der RV Berlin ab....davon habe ich nie gehört ist das normal? Nur die Erwerbsfähigkeit nach diesem Gutachten,nicht die Versicherungszeiten.
Warum ich das Frage; "SB vom Kommunalcenter sagte ja die RV hat Ihre EMR Rente abgelehnt weil Versicherungszeiten fehlen, aber im Bescheid nicht bestätigt ob Sie denn erwerbsunfähig sind laut dem Gutachten des Psychiaters, daher müssen wir intern mit RV Berlin abklären ob Sie nach diesem Gutachten als erwerbsunfähig eingestuft werden können...." was diese dann wohl bestätigt haben gegenüber dem KC.
Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.
Wenn ich dann endlich Ruhe habe vor Kooperationsvereinbarungen und Zwangsmassnahmen die nicht mehr mit 1,80€ / Std. Vergütet werden, dann bin ich sehr froh, von diesen Schikanen weg zu sein.
Schönes Wochenende :clever:
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.
Kommt vermutlich auf dein Alter an. Je älter du bist, desto größer die Wahrscheinlichkeit in Ruhe gelassen zu werden.
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Leute was mich wundert ist, das Kommunalcenter klärt ein Jahr später nach dem Psychiater Gutachten die Erwerbsunfähigkeit intern mit der RV Berlin ab....davon habe ich nie gehört ist das normal?
Natürlich ist das normal. Das steht alles in dem § 44a SGB II, den ich gefühlt jetzt schon 100mal erwähnt habe.
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.
Das kommt darauf an, was in dieser gutachterlichen Stellungnahme der Rentenversicherung steht, ob z. B. eine Besserung der gesundheitlichen Probleme möglich ist.
Im Schreiben vom Kommunalcenter steht (Leistungseinstellung)
"In den tatsächlichen Verhältnissen ist insoweit eine Änderung eingetreten, als nach der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Erwerbsfähigkeit im Sinne Paragraph 8. Abs. 1 SGB II nicht vorliegt, bzw. keine Aussicht besteht , das Ihre Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann."
Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin ! Wundert mich , aber gut dass das der SB vom Komnnualcenter so abgeklärt hat, ich bekomme Grusi und habe Ruhe......(hoffe ich...)
Ich bin jetzt 55 Jahre alt. Gesetzliches Rentenalter wäre 65 gluabe ich ob da da sSozialamt herumeiert wegen diesen 10 Jahren und hier mehrmals nachprüfen lässt und sich meine Erwerbsfähigkeit gebessert hat? Jupp, die schicken mich zu einem anderen Arzt der sagt erwerbsfähig und zack bin ich dann von heute auf morgen wieder weg vom Sozialamt und wieder rüber zum KC, dann fangt die Antragsbürokratie wieder von vorne an.
Ich glaube diese Schikanen gibts heute immer noch. Und wehren kann man sich dagegen nur wenn man Geld hat mit Sozialrecht Anwalt.......ok ist jetzt zu weit gedacht, den geist beruhigen....
Heute kam wieder brief vom Sozoialamt alles aufgelistet was man einreichen soll das gleiche wie gestern eine nicht endende Liste.....super die Behörde reagiert schnell sind aber macnhmal gaga....(die gleichen briefe...) jajaja...ist schon gaga mit den Bürokratie.
Was muss ich noch einreichen
aktuelle Nebenkostenabrechnung (habe ich noch nicht vom vermieter kommt ende november /anfang dezember immer spät)
Den Brief der RV bestätigung das ich keinen EM Rentenanspruch habe wegen fehlenden Zeiten (kommt wohl am Montag oder Dienstag ging am Freitag noch raus das Schreiben versicherte mir man am Telefon)
den Antrag der Krankenversicherung ausfüllen und unterschreiben (mache ich morgen)
Bescheid Energiekosten (?) Wohl der Strom Jahresverbrauch letztes Jahr....?
dann noch die zwei formulare von gestern unterschreiben + kopie personalausweis.
mehr habe ich nicht.
Dann diesen Rest online einreichen wenn Post von RV Fulda da ist.
Dann habe ich mit dem rest der noch online nachgereicht wird das alles eingereicht insgesamt:
Persönlich am Dienstag im Original:
Mietvertrag + Mietangebot von damals
aktuelle Leistungseinstellung + Bürgergeldbescheid 2024
Gutachten Psychiater
Nebenkostenabrechnung 2022
That's it- das wars. Keine Sparbücher und Verscherungen oder sonstiges das ist alles was ich habe und nachweisen kann.
So viel haben die damals Kommunalcenter beim Hartz IV Antrag nicht verlangt, war etwas weniger....meine Fresse.......
was ein bürokratie scheiss ufff..... :wand:
schönes wochenende :clever:
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin !
Das ist logisch, da die Rentenversicherung bei einem normalen Antrag von dir erstmal prüft, ob du überhaupt Rente bekommen könntest. Stellt es fest, dass die Versicherungszeiten nicht dafür reichen, wird die Erwerbsfähigkeit erst gar nicht geprüft. Genau deswegen gibt es den § 44a SGB II mit der Beauflagung, dass die DRV auf Antrag des Jobcenters eine gutachterliche Stellungnahme machen muss.
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Jupp, die schicken mich zu einem anderen Arzt der sagt erwerbsfähig und zack bin ich dann von heute auf morgen wieder weg vom Sozialamt und wieder rüber zum KC, dann fangt die Antragsbürokratie wieder von vorne an.
Jetzt treibst du die nächste Sau durchs Dorf. Hör auf, dich so fertig zu machen und irgendwelche Horrorszenarien zu entwickeln. Das Sozialamt ist an die Feststellung der Rentenversicherung gebunden. Diese Feststellung kann nicht durch ein Gutachten irgendeines Arztes aufgehoben werden. Das kann nur wieder die DRV entscheiden.
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben vom Kommunalcenter steht (Leistungseinstellung) "In den tatsächlichen Verhältnissen ist insoweit eine Änderung eingetreten, als nach der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Erwerbsfähigkeit im Sinne Paragraph 8. Abs. 1 SGB II nicht vorliegt, bzw. keine Aussicht besteht , das Ihre Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann."
Fordere von der DRV im Rahmen der Akteneinsicht diese Stellungnahme an.
Nenne dabei auch deinen Haus- oder Facharzt, falls die DRV der Auffassung ist, dass diese Stellungnahme nur von oder im Beisein eines Arztes eröffnet werden soll.
Alternativ kannst du eine Kopie dieser Stellungnahme auch vom Kommunalcenter fordern. Da die Leistungseinstellung auf dieser Stellungnahme basiert, ist diese Teil der Begründung des Verwaltungsaktes, womit auch eine Offenlegungspflicht besteht, da ohne Kenntnis dieser Stellungnahme für dich nicht überprüfbar ist, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig ist oder nicht.
Ich kann nur hoffen dass Bestätigungsschreiben was ich noch von der RV bekomme, die bestätigen mir das ich Aufgrund Bescheides von 2023 keinen Anspruch auf EM Rente habe
Wenn dem Sozialamt das nicht reicht, da der Bescheid 1 Jahr alt ist, dann muss ich den ganzen kompletten komplizierten EM Rente Antrag nochmals ausfüllen.
Da wird es dann wieder 4 Wochen bis die RV darauf antwortet und ich stehe da ohne Geld ....
Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?
Schönen Sonntag allen :bye: :clever:
Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?
Das sollte reichen. Außerdem kann auch das Sozialamt einen Antrag von Amts wegen stellen. Alles kein Grund, deine Leistungen nicht zu bewilligen.
Zitat von: TripleH am 20. Oktober 2024, 12:00:12Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?
Das sollte reichen. Außerdem kann auch das Sozialamt einen Antrag von Amts wegen stellen. Alles kein Grund, deine Leistungen nicht zu bewilligen.
Danke das sollte dann reichen , das Sozialamt bürdet es mir aber auf Antrag zu stellen :empathy:
OK dann wird das schon genügen ich denke wenn ich den ganzen Antrag nochmal Usfullen muss will das Sozialamt wie bei der AOK den Nachweis das ich den Antrag gestellt habe glaube ich :weisnich: das kann ich machen wenn's sein muss, screenshots machen vom unterschriebenen Antrag und dem Sozialamt online hinschicken...mal abwarten...
Mit dem RV schreiben noch mitschicken;
AOK Antrag weiterversicherung
Letzte Mieterhöhung vom Vermieter
Die zwei kleinen Formulare von Freitag
Nebenkostenabrechnung 2024 habe ich noch nicht
Und Jahresabrechnung Stromrechnung ( Energiekosten wollen die auch haben)
Dann ist alles eingereicht schwitze, schwitze.....ufffff
Erstmal wandern gehen heute ...
Viele grüße :flag: :ok:
Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Ich kann nur hoffen dass Bestätigungsschreiben was ich noch von der RV bekomme, die bestätigen mir das ich Aufgrund Bescheides von 2023 keinen Anspruch auf EM Rente habe
Ich denke, das Schreiben hast du bereits:
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin !
Die Antragsablehnung EM hat für deinen Anspruch auf GruSi nach SGB 12 keine Relevanz.
Relevant sind der Ablehnungsbescheid des JC (Kommunalcenter) und die Stellungnahme der DRV.
Ottokar: sag da smal dem MKK Sozialamt...die bestehen auf diesem aktuellen EM Rente Bescheid/ oder Antrag oder wenns ausreicht aktuelles Bestätigungsschreiben (sollte ich morgen/übermorgen bekommen) sonst muss ich diesen komplizierten Antrag nochmal ausfüllen screenshots machen davon online einreichen zum sozialamt, den Antrag dann wieder per Post schicken. :wand: :teuflisch:
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Ich bin jetzt 55 Jahre alt. Gesetzliches Rentenalter wäre 65 gluabe ich
Nö 67 :schock:
Abgesehen von allen, dein Antrag kann auch ohne diese Nachweise schon bearbeitet werden.
Damit erst mal ab November weiterhin Geld kommt.
Manches kann dann auch später noch nachgereicht werden.
Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 15:37:22Ottokar: sag da smal dem MKK Sozialamt...die bestehen auf diesem aktuellen EM Rente Bescheid/ oder Antrag
Ich hatte nicht geschrieben, dass das Sozialamt den EMR-Ablehnungsbescheid nicht einsehen darf, sondern das er für deinen Anspruch auf Leistungen des SGB XII nicht relevant ist. Hättest du eine Rentenanspruch, dann wäre der Bewilligungsbescheid relevant, weil die Rente als Einkommen berücksichtigt wird.
Was hier hingegen relevant ist, ist die Feststellung der vollen dauerhaften Erwerbsminderung durch die DRV, denn aufgrund dieser hast du schon jetzt Anspruch auf GruSi nach dem 4. Kap. SGB XII und nicht erst mit Eintritt der Altersrente. Diese Feststellung steht lt. deiner Aussage aber nicht im Ablehnungsbescheid, sondern in einer separaten sozialmedizinischen Stellungnahme der DRV.
Ufff Leute...... :mail:
Ich fülle gerade die zwei formulare vom Freitag aus, Familienangehörige, Eltern sind verstorben 2002 und 2011, mus sich angeben ob ich eine Schwester habe? Die lebt woanders arbeitet als kindergärtnerin und hat anderen Nachnamen... muss ich die angeben ? Kenne nihct einmal deren Wohnadresse (wir haben nichts zu tun miteinander)
Oder rechnen die meine sozialhilfe die mit Einkommen meiner Schwester an ?
uffff.... ??? :weisnich:
Zitat von: marco am 21. Oktober 2024, 17:45:08mus sich angeben ob ich eine Schwester habe?
Nein.
ZitatGrundsätzlich kann die Sozialhilfebehörde nur Unterhalt von Verwandten ersten Grades, also von Eltern oder Kindern, nicht jedoch von Großeltern, Enkeln oder Geschwistern fordern.
Quelle (http://www.rechtspraxis.de/sozialunterhalt.htm)
Zitat von: marco am 21. Oktober 2024, 17:45:08Oder rechnen die meine sozialhilfe die mit Einkommen meiner Schwester an ?
uffff.... ??? :weisnich:
Geschwister sind nie unterhaltspflichtig- daher: Nein.
Danke liebe Leute ! :flag: :clever:
Auch heut eist das Bestätigungsschreiben der RV das ich keinen EM Rentenanspruch habe nicht eingetroffen...mannomann alles so knapp vor Schluss
Ich reiche heute online ein beim sozialamt:
diese zwei formulare
Antrag Versicherung AOK
Energiekosten Stromabrechnung 2023
Nebekostenabrechnung 2023 liegt noch nicht vor...
und teile dem sozialamt mit das ich noch auf dieses Bestätigungsschreiben der RV warte...dieses nachreichen werde...
mann ist das alles so knapp.......
Auch heute ist das Bestätigungsschreiben der RV nicht eingetroffen ich gebe die Hoffnung auf das es diese Woche eintrifft , kann wohl am Montag anrufen wegen dringendem Termin für ein Überbrückungsdarlehen.
Wie lahm ist die Post heute eigentlich? 5-7 Tage immer noch glaube ich... und am letzten Freitag haben die das rausgeschickt. Ok, kann noch kommen diese Woche....... :wand:
Gestern den Rest online eingereicht nur noch dieses Schreiben der RV fehlt damit das Sozialamt Bewilligen kann.
Die RV hat zwar auch ein online portal wo der Antragsteller seine Dokumente hochladen kann geht aber nicht umgekehrt oder schnell per email von denen was zu bekommen "aus Datenschutzgründen" aber Datenschutz gilt wohl bei mir nicht wenn ich online dokumente dort hochladen kann oder wie ? :teuflisch:
uffff....... :bye: :flag: :empathy:
Zitat von: marco am 23. Oktober 2024, 15:37:35nur noch dieses Schreiben der RV fehlt damit das Sozialamt Bewilligen kann
Eigentlich können die das trotzdem bewilligen, muss eben nur nachgereicht werden.
Wenn nicht, dann Montag Darlehen fordern.
Hoffentlich tun die sowas; vorab schonmal bewilligen.......das BRV Bestätigungsschreiben kann ich immer noch online nachreichen...oder Montag eben telefonieren wegen Termin und Darlehen...
Mit vorab bewilligen bin ich sehr skeptisch bei denen...kann ich denen eineemail schreiben gibt es da einen Gesetzestext dazu das die wenigstens schonmal vorab bewilligen oder gar müssen bewilligen?
Am Freitag am Telefon sagte man mir den Antrag der AOK (ist eingereicht gestern) und aktueller Bescheid der RV (was ja nicht geht auf die schnell- dazu muss ich neuen EM Renten antrag stellen) das Bestätigungsschreiben der RV die wollen beides ohne das keine Bewilligung sagte man mir.
Wenn die Post wenigstens so schnell wäre wie DHL Pakete...ist ein Milliarden Konzern und die kriegen sowas nicht hin ?
Ok abwarten ruhig bleiben...
Ja leider ist die Post nicht mehr das, was sie einmal war. Vor allen Dingen die Citipost. Wir arbeiten als Behörde auch mit der Citipost zusammen, weil sie günstiger ist. Leider dauert der Postlauf dort sehr lange. Wenn es sehr eilig ist, wird bei uns mit der normalen gelben Post verschickt. Aber auch da kann es passieren, dass es etwas länger dauert. Die leiden auch an Personalmangel. Wie fast jede Branche. Dann fällt einfach mal einen Tag die Zustellung aus. Bei uns wird z. B. am Montag generell nicht mehr zugestellt (gelbe Post).
Kannst du dir nicht ausdenken....Anruf bekommen von der RV Fulda, die Frau versteht mich nicht immer und ich noch weniger, aber Telefon muss sein auch wenn man fast taub ist, das nervt keiner will es kapieren...
Wieso ist das android so schlecht ein Redmi 12c gerade mal 1 Jahr alt ?
Der Hammer, der Brief das Bestätigungsschreiben was ich sooooo dringend brauche ist gar nicht weggeschickt worden ! Die giute Fraiu am Telefon sagte weil es so dringend ist schicken die mir das heute per email zu, na geht doch ich hoffe es kommt an. Dann kann ich es heute noch online beim Sozialamt einreichen.
Wieso ist das Telefonieren so holprig worte werden verschluckt bei mir und bei dem anderen? Ich hab einternet ausgeschaltet (Hotspot wlan) und Volte eingeschaltet am handy. Mus sich da noch was einstellen damit es besser wird? Nutze da shandy auch als router , aber internet ist ausgeschaltet während des Telefonats (mus sich manuell machen immer)
Jetzt email checken.... :wand: :teuflisch:
PS: email nun angekommen ist fälschlicherweise an mein altes Kommunalcenter adressiert aber egal, mein Name wird erwähnt und meine Versicherungsnmummer. Bestätigt wird das ich voll erwerbsgemindert bin aber die versicherungsrechtlichen Zeiten nicht erfülle und diese auch in Zukunft nicht mehr erreicht werden können.
Klingt doch super hoffenltich irritiert nicht die falsche Empfängeradresse als das KC statt meine adresse.... damit sollte ich nun die kommenden Tag fristgerecht noch Grusi bewilligt und ausgezahlt bekommen ! Jetzt online beim sozialamt einreichen un den Sachbearbeiter auch per email informieren. Ich denke nun kann ich endlich aufatmen.... uffff......
Hallo Leute und schönes Wochenende! :flag: :bye:
Jetzt kann ich nur noch abwarten und hoffen bis zum 28/29/30 diesen monat.....
Dir auch, schönes WE.
Trink ein Bierchen, das beruhigt die Nerven etwas.
Mach ich Danke :clever: :sehrgut:
So es ist kurz vor Schluss in 3 Tagen...da Freitag Feiertag ist mit anschließendem Wochenende.
Vermieter versprach mir ja auszuhelfen und am Samstag zu kommen- ist nicht gekommen, Ihn nochmal gestern per whatsapp text angeschrieben...
Bankkonto nur noch 2€ drauf und nur noch für drei Tage Wurst und Eier fürs Frühstück, und für 3 Tage abends eine schale Reis zum essen ist da. :empathy: Ist zum verzweifeln zum aufhängen quasi...
Ich denke ich rufe heute mal im Sozialamt an wegen Überbrückngsdarlehen, wenn man online auf deren Plattform Nachweise einreicht, bekommt man immer Bestätigung mit Hinweis "Bitte keine weiteren Rückfragen" wir arbeiten an Ihrem Antrag (so ähnlich etwa) ........besser ich ruf mal an wegen dem Überbrückungsdarlehen....
Am Donnerstag nahcmitag die Bestätigung der RV online nachgereicht damit nun alles komplett. Mal sehen ob der Bewilligungsbescheid und Auszahlung morgen oder übermorgen kommt, dann ist Deadline bei mir.
:schock:
viele grüße
:bye:
Also...angerufen wieder mal wenn man fast taub ist beim Sozialamt, Überbrückungsdarlehen machen die scheinbar wohl nicht gerne wenn es sich vermeiden lässt? Ok der Sachbearbeiter sagt Bewilligung und Auszahlung kommt diese Woche Mittwoch/Donnerstag....! Super uffffffff...... :clever: dann bin ich Renter....
Jetzt noch was anderes was völlig gaga ist (verrückt) meinen Antrag auf Freiwillige Krankenversicherung der AOK den ich ja unterschrieben eingereicht habe beim Sozialamt, den muss ich nun (online) bei meiner AOK einreichen....ufff..... dann bekomme ich von AOK Bestätigungsschreiben und Rechnung (!) das dann sofort dem Sozialamt weiterreichen, damit die informiert sind und die KV Beiträge übernehmen. Heilige Scheisse ....
Leute sagt mal freiwillig bei AOK versichert...da kann ich ja jetzt bei Arztbesuchen sagen ich bin freiwillig und bekomme schnelleren Termin und etwa eine bessere Behandlung und Medikamente ? Muss ich da nun meine Medikamente komplett selbst bezahlen oder bleibt das bei der 5€ Zuzahlung ? Was ein Horror ich noch durchstehen muss..........(ich hoffe nicht)
:bye:
Das
Zitat von: marco am 28. Oktober 2024, 11:53:17eute sagt mal freiwillig bei AOK versichert...da kann ich ja jetzt bei Arztbesuchen sagen ich bin freiwillig und bekomme schnelleren Termin und etwa eine bessere Behandlung und Medikamente ?
:lachen: schön wärs
Zitat von: marco am 28. Oktober 2024, 11:53:17Muss ich da nun meine Medikamente komplett selbst bezahlen oder bleibt das bei der 5€ Zuzahlung ?
Es läuft im Außen genau so weiter wie zuvor mit der Pflichtversicherung beim Bürgergeld, nur das du den monatlichen KV-Betrag selber zahlst und das Sozialamt dir diesen erstattet.
Uffff Vermieter war heute gekommen und hat mir für drei Wochen etwa sausgeholfen gleich eingezahlz bei Deutsche Bank Fililae hat aber 20€ Zugfahrt gekostet so kann ich meine online rechnungen bezahlen und drei wochen essen kaufen, gerade so.
Heute wieder Post vom Sozialamt bekommen dasselbe Schreiben wie am Anfang Hinweise was man alles einreichen muss....geht wohl drunter und drüber da bei denen...bekam meine Originale zurückm war noch ein Formular Energiekosten dabei mus sich ausfüllen und nochmal die zwei Formulare Familienangehörige auns ausländische Rente dabei habe ich auch das letzte Wochen schon eingereicht was ist da los bei denen, ist das normal ?
Beitragsbescheid der AOK mus sich noch nachreichen, habe ich noch nicht, ich denke die können erstmal bewilligen (?) man sagte ja mir gestern am Telefon das die Bewilligung und Auszahlung noch fristgerecht Monatsende Oktober klappt, hoffentlich kann man sich wenns knapp ist wie bei mir, auf deren Telefon aussaqgen verlassen...
Jetzt abwarten ob Bewilligung und Geldeingang morgen oder übermorgen reinkommt, hoffentlich, alles so knapp, auch das ausgeborgene Geld vom Vermieter, ufff......erstmal abendessen.....Hunger....viel gelaufen heute...
:flag: :bye:
Noch kein Geld auf dem Konto wenn das nicht bis 15.00 Uhr drauf ist wird es wohl diese Woche nichts mehr. Sollte das sozialamt ( wenn denn) bewilligen und überweisen, dauert es ja dann immer noch zwei Tage bis es vom Sozialamt Kreissparkasse auf mein Konto der Deutschen Bank landet ...
:empathy: gut das mein Vermieter ausgeholfen hat....
Ufff Leute was alles noch zu unterzeichnen war; nochmal die Formulare Familienangehörige und Ausland Rente, (habe ich letzte woche alles schon eingereicht) nochmal AOk Anrtrag einreichen uffff...
und 3 seiten Hinweise und Auslandsaufenthalt klar bei 575€ kann man sich Auslandsaufenthalt leisten...
und jetzt kommt der Hammer:
ich muss unterzeichnen das;
Behandlungen die;
a) mit erheblichen Scherzen verbunden sind
b) die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet können abgelehnt werden ! Heisst: ich werde nicht mehr operiert oder sowas?
es geht weiter;
Untersuchungen;
Wer Sozialleistungen erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztliche oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Heilbehandlung:
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, das diese eine Besserung des Gesundheitszustandes herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindert wird.
Der Hammer nun:
Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben (!)
Wer wegen minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des Leistungsträgers an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, wenn bei angemessener Berücksichtigung seiner beruflichen Neigung und seiner Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, das sei seine Erwerbs oder Vermittlungsfähigkeit auf Dauer fördern oder erhalten werden.
Völlige Erwerbsmiderung hat doch die RV festgestellt !!!
Das heisst die werden niemals Ruhe geben oder? Die schicken mich dann mal alle 2 Jahre zur Untersuchung ob sich meine laut RV festgestellt völlige Erwerbsminderung gebessert hat und selbst wenn ich mal ein Cochlea bekomme was ja angeblich viel besser sei, dann höre ich wieder besser und zack schieben die mich wieder zurück zum Kommunalcenter wo alles wieder von vorne beginnt, mit Lücke wieder bis man seine Leistung bewilligt bekommt- verstehe ich das richtig liebe Leute ?
:flag: :bye: :help:
Das kannst du doch sicherlich alles einscannen oder abfotografieren und hier (persönliche Daten geschwärzt) hochladen.
Bisher habe ich noch nichts offizielles vom Amt hier gesehen. Nur das was du geschrieben hast.
uffff auch noch....abschreiben reicht nicht mehr....
Bitte sehr hier die drei Seiten mit den Auflagen die ich unterzeichnen musste: (gdrive link)
Der "Hammer" Abschnitt ist auf Seite 3.
Seite 1
https://drive.google.com/file/d/1z61cy3m-SiBMLMiCsFNhSpulZ8A0Lj-q/view?usp=sharing
Seite 2
https://drive.google.com/file/d/1i_31x5nrsq4U7Xi_FlCNu1pyF5TFk0c3/view?usp=sharing
Seite 3
https://drive.google.com/file/d/19vOhbp29lrCIz7CRPy6YtsO-NX6yjhJX/view?usp=sharing
Nichts für ungut. Das lies sich schon recht komisch.
3 Sachen davon kann ich hoffentlich klarstellen.
Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36und 3 seiten Hinweise und Auslandsaufenthalt klar bei 575€ kann man sich Auslandsaufenthalt leisten...
Das sind nur allgemeine Hinweise. Falls davon was eintritt muss du das schriftlich mitteilen.
Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36ich muss unterzeichnen das; Behandlungen die; a) mit erheblichen Scherzen verbunden sind b) die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet können abgelehnt werden ! Heisst: ich werde nicht mehr operiert oder sowas?
Du muss das schon im Zusammenhang mit §65 Grenzen der Mitwirkung lesen.
Mitwirkungspflichten bestehen NICHT wenn -nächste Seite- (2) Behandlungen und Untersuchungen
Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36Untersuchungen; Wer Sozialleistungen erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztliche oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Das dürfte sich auf normale Amtsärztliche Untersuchungen beziehen. Eigentlich normal. Ich durfte auch schon zum ÄD
Sollte in deinem Fall, aber obsolet sein, da deine Erwerbsunfähigkeit ja schon festgestellt wurde.
Was das andere angeht -Heilbehandlung, Leistungen der Teilhabe- kann ich nichts zu sagen. Sowas lese ich zum ersten mal. Müssten andere was zu sagen.
Finde das persönlich schon merkwürdig. Ich würde mir sicherlich nicht vom Amt vorschreiben lassen mich einer Heilbehandlung zu unterziehen. Mein behandelnder Arzt dürfte so was sicherlich auch sauer aufstoßen.
Danke für deinen Hinweis Sensoriker. Mich macht der "Hammer" Abschnitt sprachlos; Zur Teilhabe am Arbeitsleben" wenn volle Erwerbsminderung festgestellt wurde
Heißt nix anderes als; bekomme ich irgendwann mal ein Cochlea Implantat und höre danach besser,so etwas wie von fast taub (80%) wieder zurück zu nur 60%, dann Zack! Bin ich wieder erwerbsfähig für das Sozialamt und die schicken mich wieder zum Kommunalcenter solange ich mein Rentenalter nicht erreicht habe.
Dann fängt alles wieder von vorne an inklusive sofortige Leistungseinstellung mit Geldlücke.
Darauf zielen ja diese Hinweise zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen ja ab die ich unterzeichnen muss !
Kennt das hier niemand der Grusi bezieht?
Sozialhilfe wird auch nicht auf Lebenszeit bewilligt, die Berechtigung muss eben immer wieder geprüft werden. Und so umfangreich ist es tatsächlich nur bei der Erstantragstellung.
Wenn die Rentenversicherung bestätigt voll Erwerbsgemindert was will das Sozialamt denn da regelmäßig prüfen lassen ? Alle zwei Jahre zu diesem psychologen gehen und wiedre neues Gutachten machen lassen (als beispiel) oder wie ? Ich dachte das sei bei mir wie Rentner sein und nun habe ich Ruhe vor dieser Behörde, höchstens wenn ich das Rentenalter erreicht habe (67 Jahre) ich glaube bei Schwerbehinderten ist es ab 65 Jahre (?) Erst dann wird das Sozialamt Ruhe geben dies regelmäßig untersuchen zu lassen. Meine Erwerbsminderung, denke ich....die glauben fast taub zu sein das kann geheilt werden oder wie ?
So ein Scheiss.........dafür habe ich drei Jahre gekämpft damit das dann regelmäßig überprüft wird und die mich wieder zurück zum Kommunalcenter schicken ? Ich hoffge ich habe wenigstens vor diesen Zwangsmassnahmen Ruhe, denn ich bin raus aus dem 1. Arbeitsmarkt.
OK, auch heute bis jetzt, kein Geld auf dem Konto, dann waren das am Telefon am Dienstag wieder nur leere mündliche Versprechungen- nein Lügen- wie immer von diesen Sachbearbeitern.... :teuflisch:
viele grüße :bye: :flag:
Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 10:54:08Wenn die Rentenversicherung bestätigt voll Erwerbsgemindert
Ist das unbefristet bestätigt worden?
Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 10:54:08dafür habe ich drei Jahre gekämpft damit das dann regelmäßig überprüft wird und die mich wieder zurück zum Kommunalcenter schicken ?
Du weißt doch gar nicht ob und wenn, wie oft das geprüft wird, du malst dir nur wieder alles mögliche aus und steigerst dich wo rein. Das sind Formulare mit Standardtexten.
Ja ist von der RV unbefristet bestätigt mit den Hinweis das die fehlenden Versicherungszeiten auch in zukunft nicht erreicht werden können....also das die Erwerbsminderung befristet ist davon steht im Schreiben der RV nirgendwo etwas.
Danke für den Hinweis mit den Standardtexten vielleicht steigere ich mich da einfach nur rein... :weisnich:
Geld ist angekommen Hurra !!! Es ist durch ! :clever: :flag: jetz erstmal knusprige Schweinshaxe holen...
das dumme ist die haben meine Miete mit auf mein Konto überwiesen :schock: muss das gleich trennen und die Miete an den Vermieter überweisen.
Uff...... was bin ich froh und erleichtert könnt Ihr euch nicht vorstellen. :coffee: :yes:
Und großes Dankeschön an euch alle hier für eure Tips ! :flag: :sehrgut:
marco
Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 11:32:43Ja ist von der RV unbefristet bestätigt mit den Hinweis das die fehlenden Versicherungszeiten auch in zukunft nicht erreicht werden können....also das die Erwerbsminderung befristet ist davon steht im Schreiben der RV nirgendwo etwas.
Damit kannst du dann in Zukunft argumentieren. Die RV hat bei so Bescheiden Vorrang vor allen anderen Institutionen.
Und damit:
Zitat von: Sheherazade am 31. Oktober 2024, 11:13:48du malst dir nur wieder alles mögliche aus und steigerst dich wo rein. Das sind Formulare mit Standardtexten.
kannst du dann aufhören.
Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 11:32:43das dumme ist die haben meine Miete mit auf mein Konto überwiesen :schock: muss das gleich trennen und die Miete an den Vermieter überweisen.
Das ist nicht dumm. Und das solltest du ab sofort immer selber überweisen.
Dumm ist es wenn man sich das vom Amt an den VM überweisen lässt. Nur mal nichts vom Amt und schon besteht die Gefahr des Whg.Verlustes und man ist nicht mal selber Schuld. Aber die Zitterpartie hast du ja gerade selbst erlebt. Gut das dein VM anders als alle anderen normalen Vermieter ist. Vermutlich ist es sogar Verwandschaft wer sonst leiht einem Geld zum leben wenn er nicht mal die Miete bezahlen kann auch wenn er nicht Schuld istMfG FN
Hallo :flag:
Dank an alle liebe Leute :clever:
Nein Vermieter ist nicht Verwandschaft wohne hier schon 7 jahre Vermieter ist sehr sozial.
Normal mit dem Amt überweist Miete direkt an den VM hatte ich noch nie probleme. Denn wenn das Amt mal die Zahlung mal stoppen sollte, egal ob bei direkter Zahlung an den VM oder Amt zahlt an mich, immer sofort den VM informieren denn bei sowas ist man ja nicht selbst Schuld und VM wenn der nicht sozial ist darf dich nicht rausschmeissen deswegen !
Bin ich froh das meine Bestätigung der RV Vorrang hat und das Sozialamt isch daran halten muss.......
Nun bin ich Rentner quasi......und habe Ruhe vor Zwangsmassnahmen war ein harter Kampf mit dem Kommunalcenter! Meine psychotherapie hat geholfen und der Hörsturz kam da gerade recht irgendwie.
Allen ein schönes Wochenende ! :clever: :bye: :sehrgut:
marco
Zitat von: marco am 02. November 2024, 14:12:31egal ob bei direkter Zahlung an den VM oder Amt zahlt an mich, immer sofort den VM informieren denn bei sowas ist man ja nicht selbst Schuld und VM wenn der nicht sozial ist darf dich nicht rausschmeissen deswegen !
Wenn das Amt an den VM nicht bezahlt darf der Vermieter dich raus schmeissen, besser gesagt nach den gesetzlichen Regelungen ordentlich kündigen. Er hat einen Vertrag mit dir und nicht mit dem JC.
Und ein JC darf normalerweise nur wenn Mietschulden entstanden sind an den VM überweisen damit die Kündigung wegen Fehlverhalten des "Kunden also Mieters" vermieden wird/werden kann.
MfG FN
Hallo Leute
ist schon lustig diese Behörde, schickt mir das Geld, aber den Leistungsbescheid habe ich noch nicht...was ist denn da los bei denen? :scratch: egal wichtig ist das es erstmal bewilligt und ausbezahlt wurde , war da sein Nervenkrimi für mich. Warte noch auf den Beitragsbescheid der AOk...
Nun bin ich Rentner quasi .... :clever: und habe Ruhe vor Zwangsmassnahmen :flag:
Hallo Leute :flag:
Ich denke bei Grusi wird das Geld wohl immer erst auf den allerletzten Tag des Monats drauf sein? Bei Bürgergeld war es meist schon zwei Tage früher auf meinem Konto, wie ist das bei euch?
Übrigens den Antrag freiwillige Weiterversicherung habe ich vor vier Wochen online eingereicht an die AOK Zentrale.
Bis heute nichts mehr von denen gehört ist das normal? :wand:
Werde am Montag zur AOK fahren ist andere Kleinstadt, freundliches Personal dort wird alles gleich erledigt, mein Krankenversicherungsschutz endet Ende Dezember...
Viele Grüße :bye: :flag:
Also auch mein Leistungsbescheid Grusi für 1 Jahr bewilligt ist am 5.11.2024 eingetrudelt.......werde am Montag mit den Unterlagen zur AOK Filiale fahren, damit da smit der AOk Weiterbewilligung erledigt wird, was für ein Hickhack.... :wand:
Bekam auch ein Angebot die verbilligte Hessen Monatskarte das Hessenmobil, kostet im monat 31€ ist zu teuer, denn ich fahre max- 2x im Monat mit dem Zug für ca. 16€. Was nützt mir eine Monatskarte mit der ich nach Fulda und Frankfurt fahren kann, mir aber nix kaufen kann ??? Nee neee, da kaufe ich mir lieber etwas Pfeifentabak für das Geld - (in Maßen geniessen) :cool:
:flag: :bye: