Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Weihnachtszeit.

Hauptmenü

Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

marco

Also...angerufen wieder mal wenn man fast taub ist beim Sozialamt, Überbrückungsdarlehen machen die scheinbar wohl nicht gerne wenn es sich vermeiden lässt? Ok der Sachbearbeiter sagt Bewilligung und Auszahlung kommt diese Woche Mittwoch/Donnerstag....! Super uffffffff......  :clever:  dann bin ich Renter....

Jetzt noch was anderes was völlig gaga ist (verrückt) meinen Antrag auf Freiwillige Krankenversicherung der AOK den ich ja unterschrieben eingereicht habe beim Sozialamt, den muss ich nun (online) bei meiner AOK einreichen....ufff.....  dann bekomme ich von AOK Bestätigungsschreiben und Rechnung (!) das dann sofort dem Sozialamt weiterreichen, damit die informiert sind und die KV Beiträge übernehmen. Heilige Scheisse ....

Leute sagt mal freiwillig bei AOK versichert...da kann ich ja jetzt bei Arztbesuchen sagen ich bin freiwillig und bekomme schnelleren Termin und etwa eine bessere Behandlung und Medikamente ? Muss ich da nun meine Medikamente komplett selbst bezahlen oder bleibt das bei der 5€ Zuzahlung ? Was ein Horror  ich noch durchstehen muss..........(ich hoffe nicht)
 :bye:

Ottokar

Das
Zitat von: marco am 28. Oktober 2024, 11:53:17eute sagt mal freiwillig bei AOK versichert...da kann ich ja jetzt bei Arztbesuchen sagen ich bin freiwillig und bekomme schnelleren Termin und etwa eine bessere Behandlung und Medikamente ?
:lachen:  schön wärs

Zitat von: marco am 28. Oktober 2024, 11:53:17Muss ich da nun meine Medikamente komplett selbst bezahlen oder bleibt das bei der 5€ Zuzahlung ?
Es läuft im Außen genau so weiter wie zuvor mit der Pflichtversicherung beim Bürgergeld, nur das du den monatlichen KV-Betrag selber zahlst und das Sozialamt dir diesen erstattet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


marco

Uffff Vermieter war heute gekommen und hat mir für drei Wochen etwa sausgeholfen gleich eingezahlz bei Deutsche Bank Fililae hat aber 20€ Zugfahrt gekostet so kann ich meine online rechnungen bezahlen und drei wochen essen kaufen, gerade so.

Heute wieder Post vom Sozialamt bekommen dasselbe Schreiben wie am Anfang Hinweise was man alles einreichen muss....geht wohl drunter und drüber da bei denen...bekam meine Originale zurückm war noch ein Formular Energiekosten dabei mus sich ausfüllen und nochmal die zwei Formulare Familienangehörige auns ausländische Rente dabei habe ich auch das letzte Wochen schon eingereicht was ist da los bei denen, ist das normal ?

Beitragsbescheid der AOK mus sich noch nachreichen, habe ich noch nicht, ich denke die können erstmal bewilligen (?) man sagte ja mir gestern am Telefon das die Bewilligung und Auszahlung noch fristgerecht Monatsende Oktober klappt, hoffentlich kann man sich wenns knapp ist wie bei mir, auf deren Telefon aussaqgen verlassen...

Jetzt abwarten ob Bewilligung und Geldeingang morgen oder übermorgen reinkommt, hoffentlich, alles so knapp, auch das ausgeborgene Geld vom Vermieter, ufff......erstmal abendessen.....Hunger....viel gelaufen heute...

 :flag:  :bye:

marco

Noch kein Geld auf dem Konto wenn das nicht bis 15.00 Uhr drauf ist wird es wohl diese Woche nichts mehr. Sollte das sozialamt ( wenn denn) bewilligen und überweisen, dauert es ja dann immer noch zwei Tage bis es vom Sozialamt Kreissparkasse auf mein Konto der Deutschen Bank landet ...

 :empathy: gut das mein Vermieter ausgeholfen hat....

marco

Ufff Leute was alles noch zu unterzeichnen war; nochmal die Formulare Familienangehörige und Ausland Rente, (habe ich letzte woche alles schon eingereicht)  nochmal AOk Anrtrag einreichen uffff...

und 3 seiten Hinweise und Auslandsaufenthalt klar bei 575€ kann man sich Auslandsaufenthalt leisten...
und jetzt kommt der Hammer:

ich muss unterzeichnen das;

Behandlungen die;
a) mit erheblichen Scherzen verbunden sind
b) die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet können abgelehnt werden ! Heisst: ich werde nicht mehr operiert oder sowas?

es geht weiter;
Untersuchungen;
Wer Sozialleistungen erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztliche oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

Heilbehandlung:
Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des Leistungsträgers einer  Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, das diese eine Besserung des Gesundheitszustandes herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindert wird.

Der Hammer nun:
Leistung der Teilhabe am Arbeitsleben (!)
Wer wegen minderung der Erwerbsfähigkeit anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des Leistungsträgers an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, wenn bei angemessener Berücksichtigung seiner beruflichen Neigung und seiner Leistungsfähigkeit zu erwarten ist, das sei seine Erwerbs oder Vermittlungsfähigkeit auf Dauer fördern oder erhalten werden.

Völlige Erwerbsmiderung hat doch die RV festgestellt !!!

Das heisst die werden niemals Ruhe geben oder? Die schicken mich dann mal alle 2 Jahre zur Untersuchung ob sich meine laut RV festgestellt völlige Erwerbsminderung gebessert hat und selbst wenn ich mal ein Cochlea bekomme was ja angeblich viel besser sei, dann höre ich wieder besser und zack schieben die mich wieder zurück zum Kommunalcenter wo alles wieder von vorne beginnt, mit Lücke wieder bis man seine Leistung bewilligt bekommt- verstehe ich das richtig liebe Leute ?

 :flag:  :bye:  :help:


Sensoriker

Das kannst du doch sicherlich alles einscannen oder abfotografieren und hier (persönliche Daten geschwärzt) hochladen.
Bisher habe ich noch nichts offizielles vom Amt hier gesehen. Nur das was du geschrieben hast.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

marco


Sensoriker

Nichts für ungut. Das lies sich schon recht komisch.
3 Sachen davon kann ich hoffentlich klarstellen.

Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36und 3 seiten Hinweise und Auslandsaufenthalt klar bei 575€ kann man sich Auslandsaufenthalt leisten...
Das sind nur allgemeine Hinweise. Falls davon was eintritt muss du das schriftlich mitteilen.

Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36ich muss unterzeichnen das; Behandlungen die; a) mit erheblichen Scherzen verbunden sind b) die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet können abgelehnt werden ! Heisst: ich werde nicht mehr operiert oder sowas?
Du muss das schon im Zusammenhang mit §65 Grenzen der Mitwirkung lesen.
Mitwirkungspflichten bestehen NICHT wenn -nächste Seite-  (2) Behandlungen und Untersuchungen

Zitat von: marco am 30. Oktober 2024, 15:41:36Untersuchungen; Wer Sozialleistungen erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztliche oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Das dürfte sich auf normale Amtsärztliche Untersuchungen beziehen. Eigentlich normal. Ich durfte auch schon zum ÄD
Sollte in deinem Fall, aber obsolet sein, da deine Erwerbsunfähigkeit ja schon festgestellt wurde.

Was das andere angeht -Heilbehandlung, Leistungen der Teilhabe- kann ich nichts zu sagen. Sowas lese ich zum ersten mal. Müssten andere was zu sagen.
Finde das persönlich schon merkwürdig. Ich würde mir sicherlich nicht vom Amt  vorschreiben lassen mich einer Heilbehandlung zu unterziehen. Mein behandelnder Arzt dürfte so was sicherlich auch sauer aufstoßen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

marco

Danke für deinen Hinweis Sensoriker. Mich macht der "Hammer" Abschnitt sprachlos; Zur Teilhabe am Arbeitsleben" wenn volle Erwerbsminderung festgestellt wurde

Heißt nix anderes als; bekomme ich irgendwann mal ein Cochlea Implantat und höre danach besser,so etwas wie von fast taub (80%) wieder zurück zu nur 60%, dann Zack!  Bin ich wieder erwerbsfähig für das Sozialamt und die schicken mich wieder zum Kommunalcenter solange ich mein Rentenalter nicht erreicht habe.

Dann fängt alles wieder von vorne an inklusive sofortige Leistungseinstellung mit Geldlücke.

Darauf zielen ja diese Hinweise zur Teilnahme an ärztlichen Untersuchungen ja ab die ich unterzeichnen muss !

Kennt das hier niemand der Grusi bezieht?

Sheherazade

Sozialhilfe wird auch nicht auf Lebenszeit bewilligt, die Berechtigung muss eben immer wieder geprüft werden. Und so umfangreich ist es tatsächlich nur bei der Erstantragstellung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

marco

Wenn die Rentenversicherung bestätigt voll Erwerbsgemindert was will das Sozialamt denn da regelmäßig prüfen lassen ? Alle zwei Jahre zu diesem psychologen gehen und wiedre neues Gutachten machen lassen (als beispiel) oder wie ? Ich dachte das sei bei mir wie Rentner sein und nun habe ich Ruhe vor dieser Behörde, höchstens wenn ich das Rentenalter erreicht habe (67 Jahre) ich glaube bei Schwerbehinderten ist es ab 65 Jahre (?)  Erst dann wird das Sozialamt Ruhe geben dies regelmäßig untersuchen zu lassen. Meine Erwerbsminderung, denke ich....die glauben fast taub zu sein das kann geheilt werden oder wie ?

So ein Scheiss.........dafür habe ich drei Jahre gekämpft damit das dann regelmäßig überprüft wird und die mich wieder zurück zum Kommunalcenter schicken ? Ich hoffge ich habe wenigstens vor diesen Zwangsmassnahmen Ruhe, denn ich bin raus aus dem 1. Arbeitsmarkt.

OK, auch heute bis jetzt, kein Geld auf dem Konto, dann waren das am Telefon am Dienstag wieder nur leere mündliche Versprechungen- nein Lügen- wie immer von diesen Sachbearbeitern....  :teuflisch:

viele grüße  :bye:  :flag:

Sheherazade

Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 10:54:08Wenn die Rentenversicherung bestätigt voll Erwerbsgemindert

Ist das unbefristet bestätigt worden?
 
Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 10:54:08dafür habe ich drei Jahre gekämpft damit das dann regelmäßig überprüft wird und die mich wieder zurück zum Kommunalcenter schicken ?

Du weißt doch gar nicht ob und wenn, wie oft das geprüft wird, du malst dir nur wieder alles mögliche aus und steigerst dich wo rein. Das sind Formulare mit Standardtexten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

marco

Ja ist von der RV unbefristet bestätigt mit den Hinweis das die fehlenden Versicherungszeiten auch in zukunft nicht erreicht werden können....also das die Erwerbsminderung befristet ist davon steht im Schreiben der RV nirgendwo etwas.

Danke für den Hinweis mit den Standardtexten vielleicht steigere ich mich da einfach nur rein... :weisnich:

Geld ist angekommen Hurra !!! Es ist durch !  :clever:  :flag:  jetz erstmal knusprige Schweinshaxe holen...

das dumme ist die haben meine Miete mit auf mein Konto überwiesen  :schock:  muss das gleich trennen und die Miete an den Vermieter überweisen.

Uff...... was bin ich froh und erleichtert könnt Ihr euch nicht vorstellen.  :coffee:  :yes:

Und großes Dankeschön an euch alle hier für eure Tips !  :flag:  :sehrgut:

Fettnäpfchen

marco

Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 11:32:43Ja ist von der RV unbefristet bestätigt mit den Hinweis das die fehlenden Versicherungszeiten auch in zukunft nicht erreicht werden können....also das die Erwerbsminderung befristet ist davon steht im Schreiben der RV nirgendwo etwas.
Damit kannst du dann in Zukunft argumentieren. Die RV hat bei so Bescheiden Vorrang vor allen anderen Institutionen.
Und damit:
Zitat von: Sheherazade am 31. Oktober 2024, 11:13:48du malst dir nur wieder alles mögliche aus und steigerst dich wo rein. Das sind Formulare mit Standardtexten.
kannst du dann aufhören.

Zitat von: marco am 31. Oktober 2024, 11:32:43das dumme ist die haben meine Miete mit auf mein Konto überwiesen :schock: muss das gleich trennen und die Miete an den Vermieter überweisen.
Das ist nicht dumm. Und das solltest du ab sofort immer selber überweisen.

Dumm ist es wenn man sich das vom Amt an den VM überweisen lässt. Nur mal nichts vom Amt und schon besteht die Gefahr des Whg.Verlustes und man ist nicht mal selber Schuld. Aber die Zitterpartie hast du ja gerade selbst erlebt. Gut das dein VM anders als alle anderen normalen Vermieter ist. Vermutlich ist es sogar Verwandschaft wer sonst leiht einem Geld zum leben wenn er nicht mal die Miete bezahlen kann auch wenn er nicht Schuld ist

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

marco

Hallo  :flag:

Dank an alle liebe Leute  :clever:

Nein Vermieter ist nicht Verwandschaft wohne hier schon 7 jahre Vermieter ist sehr sozial.
Normal mit dem Amt überweist Miete direkt an den VM hatte ich noch nie probleme. Denn wenn das Amt mal die Zahlung mal stoppen sollte, egal ob bei direkter Zahlung an den VM oder Amt zahlt an mich, immer sofort den VM informieren denn bei sowas ist man ja nicht selbst Schuld und VM wenn der nicht sozial ist darf dich nicht rausschmeissen deswegen !

Bin ich froh das meine Bestätigung der RV Vorrang hat und das Sozialamt isch daran halten muss.......
Nun bin ich Rentner quasi......und habe Ruhe vor Zwangsmassnahmen war ein harter Kampf mit dem Kommunalcenter! Meine psychotherapie hat geholfen und der Hörsturz kam da gerade recht irgendwie.

Allen ein schönes Wochenende !  :clever:  :bye:  :sehrgut: