Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

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marco

jetzt 16 stunden nichts gegessen erstmal frühstücken.....
dann 2 stunden ausruhen etwas hinlegen, ich kann nicht mehr nach diesem stress heute vormittag.

Brief angekommen vom Sozialamt da sind nochmal zwei einfach eformulare drin ausfüllen und online einsenden, die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern. Hoffentlich reicht dem Sozialamt die Bestätigung der RV das ich keinen Anspruch auf EM Rente habe das hat das aktuelle Datum, wenn dem Sozialamt das nicht reicht und die wollen aber einen aktuellen Bescheid, dann muss ich alle Formulare nochmal ausfüllen für die RV was dann weitere 3-4 wochen Verzögerung bedeutet bis zur Grusi Bewilligung...

Und meinen Stromverbrauch Jahresabrechnung (von 2023) wollen die auch noch haben.....irre krank das ganze.....
Also Bescheid erste Rente vom RV oder Rentenanpassungsmitteilung, dann sollte dem Sozialamt die Bestätigung der RV dic ich die nächsten Tag bekomme ausreichen (hoffe ich)

uff....erstmal essen....

Der SB vom Sozialamt war aber bisher schnell (rückmeldung telefon) + den Brief von heute.

Ich kann nicht mehr.... pause..... :sleep:

Fettnäpfchen

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Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 18. Oktober 2024, 15:55:39die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern
Nun mach dich doch damit nicht verrückt, es ist immer noch genug Zeit bis November.
Anscheinend hat das Sozialamt doch schon mal, sehr schnell reagiert.

Erst wenn bis November noch kein Bescheid da sein sollte, kann man weiter sehen.

Oktavius

Zitat von: marco am 18. Oktober 2024, 15:55:39Brief angekommen vom Sozialamt da sind nochmal zwei einfach eformulare drin ausfüllen und online einsenden, die tun alles um das hinauszuzögern oder zu verweigern.
Als Hilfe gemeint: Versuche Dich zu beruhigen und mal Dir nicht ständig irgendwas aus, als ob "das Amt" Dir Böses will oder gar "verweigern".
 
Du hast doch schnell Post bekommen und kannst online einsenden. Es sind nun mal Formalitäten zu regeln. Wenn das nächste Woche erledigt ist, geht alles seinen Gang.

Und lies Dir post nr. 3 bitte nochmals durch, notfalls stündlich.

marco

Die Verlinkung von Fettnäpfchen das Geschwurbel versteht doch keiner ......

Ja stimmt Sozialamt hat bis jetzt schnell reagiert Montag sende ich den Rest online ein bei denen.

Leute was mich wundert ist, das Kommunalcenter klärt ein Jahr später nach dem Psychiater Gutachten die Erwerbsunfähigkeit intern mit der RV Berlin ab....davon habe ich nie gehört ist das normal? Nur die Erwerbsfähigkeit nach diesem Gutachten,nicht die Versicherungszeiten.

Warum ich das Frage; "SB vom Kommunalcenter sagte ja die RV hat Ihre EMR Rente abgelehnt weil Versicherungszeiten fehlen, aber im Bescheid nicht bestätigt ob Sie denn erwerbsunfähig sind laut dem Gutachten des Psychiaters, daher müssen wir intern mit RV Berlin abklären ob Sie nach diesem Gutachten als erwerbsunfähig eingestuft werden können...." was diese dann wohl bestätigt haben gegenüber dem KC.

Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.

Wenn ich dann endlich Ruhe habe vor Kooperationsvereinbarungen und Zwangsmassnahmen die nicht mehr mit 1,80€ / Std. Vergütet werden, dann bin ich sehr froh, von diesen Schikanen weg zu sein.

Schönes Wochenende :clever:

Sheherazade

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.

Kommt vermutlich auf dein Alter an. Je älter du bist, desto größer die Wahrscheinlichkeit in Ruhe gelassen zu werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Leute was mich wundert ist, das Kommunalcenter klärt ein Jahr später nach dem Psychiater Gutachten die Erwerbsunfähigkeit intern mit der RV Berlin ab....davon habe ich nie gehört ist das normal?

Natürlich ist das normal. Das steht alles in dem § 44a SGB II, den ich gefühlt jetzt schon 100mal erwähnt habe.

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 09:50:34Und kann denn das Sozialamt denn immer mal wieder nach 1 oder 2 Jahren Bezug Grundsicherung, meine Erwerbsunfähigkeit prüfen lassen? Oder bleibt es dann dabei wenn grusi bewilligt ist und ich habe dann quasi Ruhe.

Das kommt darauf an, was in dieser gutachterlichen Stellungnahme der Rentenversicherung steht, ob z. B. eine Besserung der gesundheitlichen Probleme möglich ist.


 

marco

Im Schreiben vom Kommunalcenter steht (Leistungseinstellung)

"In den tatsächlichen Verhältnissen ist insoweit eine Änderung eingetreten, als nach der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Erwerbsfähigkeit im Sinne Paragraph 8. Abs. 1 SGB II nicht vorliegt, bzw. keine Aussicht besteht , das Ihre Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann."

Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin ! Wundert mich , aber gut dass das der SB vom Komnnualcenter so abgeklärt hat, ich bekomme Grusi und habe Ruhe......(hoffe ich...)


Ich bin jetzt 55 Jahre alt. Gesetzliches Rentenalter wäre 65 gluabe ich ob da da sSozialamt herumeiert wegen diesen 10 Jahren und hier mehrmals nachprüfen lässt und sich meine Erwerbsfähigkeit gebessert hat?  Jupp, die schicken mich zu einem anderen Arzt der sagt erwerbsfähig und zack bin ich dann von heute auf morgen wieder weg vom Sozialamt und wieder rüber zum KC, dann fangt die Antragsbürokratie wieder von vorne an.
Ich glaube diese Schikanen gibts heute immer noch. Und wehren kann man sich dagegen nur wenn man Geld hat mit Sozialrecht Anwalt.......ok ist jetzt zu weit gedacht, den geist beruhigen....

Heute kam wieder brief vom Sozoialamt alles aufgelistet was man einreichen soll das gleiche wie gestern eine nicht endende Liste.....super die Behörde reagiert schnell sind aber macnhmal gaga....(die gleichen briefe...) jajaja...ist schon gaga mit den  Bürokratie.

Was muss ich noch einreichen

aktuelle Nebenkostenabrechnung (habe ich noch nicht vom vermieter kommt ende november /anfang dezember immer spät)
Den Brief der RV bestätigung das ich keinen EM Rentenanspruch habe wegen fehlenden Zeiten (kommt wohl am Montag oder Dienstag ging am Freitag noch raus das Schreiben versicherte mir man am Telefon)

den Antrag der Krankenversicherung ausfüllen und unterschreiben (mache ich morgen)
Bescheid Energiekosten (?) Wohl der Strom Jahresverbrauch letztes Jahr....?
dann noch die zwei formulare von gestern unterschreiben + kopie personalausweis.
mehr habe ich nicht.

Dann diesen Rest online einreichen wenn Post von RV Fulda da ist.

Dann habe ich mit dem rest der noch online nachgereicht wird das alles eingereicht insgesamt:
Persönlich am Dienstag im Original:

Mietvertrag + Mietangebot von damals
aktuelle Leistungseinstellung + Bürgergeldbescheid 2024
Gutachten Psychiater
Nebenkostenabrechnung 2022

That's it- das wars. Keine Sparbücher und Verscherungen oder sonstiges das ist alles was ich habe und nachweisen kann.

So viel haben die damals Kommunalcenter beim Hartz IV Antrag nicht verlangt, war etwas weniger....meine Fresse.......

was ein bürokratie scheiss ufff..... :wand: 

schönes wochenende   :clever:

TripleH

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin !

Das ist logisch, da die Rentenversicherung bei einem normalen Antrag von dir erstmal prüft, ob du überhaupt Rente bekommen könntest. Stellt es fest, dass die Versicherungszeiten nicht dafür reichen, wird die Erwerbsfähigkeit erst gar nicht geprüft. Genau deswegen gibt es den § 44a SGB II mit der Beauflagung, dass die DRV auf Antrag des Jobcenters eine gutachterliche Stellungnahme machen muss.

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Jupp, die schicken mich zu einem anderen Arzt der sagt erwerbsfähig und zack bin ich dann von heute auf morgen wieder weg vom Sozialamt und wieder rüber zum KC, dann fangt die Antragsbürokratie wieder von vorne an.

Jetzt treibst du die nächste Sau durchs Dorf. Hör auf, dich so fertig zu machen und irgendwelche Horrorszenarien zu entwickeln. Das Sozialamt ist an die Feststellung der Rentenversicherung gebunden. Diese Feststellung kann nicht durch ein Gutachten irgendeines Arztes aufgehoben werden. Das kann nur wieder die DRV entscheiden.


Ottokar

Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben vom Kommunalcenter steht (Leistungseinstellung) "In den tatsächlichen Verhältnissen ist insoweit eine Änderung eingetreten, als nach der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Hessen eine Erwerbsfähigkeit im Sinne Paragraph 8. Abs. 1 SGB II nicht vorliegt, bzw. keine Aussicht besteht , das Ihre Erwerbsfähigkeit hergestellt werden kann."
Fordere von der DRV im Rahmen der Akteneinsicht diese Stellungnahme an.
Nenne dabei auch deinen Haus- oder Facharzt, falls die DRV der Auffassung ist, dass diese Stellungnahme nur von oder im Beisein eines Arztes eröffnet werden soll.

Alternativ kannst du eine Kopie dieser Stellungnahme auch vom Kommunalcenter fordern. Da die Leistungseinstellung auf dieser Stellungnahme basiert, ist diese Teil der Begründung des Verwaltungsaktes, womit auch eine Offenlegungspflicht besteht, da ohne Kenntnis dieser Stellungnahme für dich nicht überprüfbar ist, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig ist oder nicht.
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marco

Ich kann nur hoffen dass Bestätigungsschreiben was ich noch von der RV bekomme, die bestätigen mir das ich Aufgrund Bescheides von 2023 keinen Anspruch auf EM Rente habe

Wenn dem Sozialamt das nicht reicht, da der Bescheid 1 Jahr alt ist, dann muss ich den ganzen kompletten komplizierten EM Rente Antrag nochmals ausfüllen.

Da wird es dann wieder 4 Wochen bis die RV darauf antwortet und ich stehe da ohne Geld ....

Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?

Schönen Sonntag allen :bye:  :clever:

TripleH

Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?

Das sollte reichen. Außerdem kann auch das Sozialamt einen Antrag von Amts wegen stellen. Alles kein Grund, deine Leistungen nicht zu bewilligen.
 

marco

Zitat von: TripleH am 20. Oktober 2024, 12:00:12
Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Wie ist da eure Erfahrung reicht dem Sozialamt ein Bestätigungsschreiben der RV oder muss es ein neuer aktueller Bescheid sein?

Das sollte reichen. Außerdem kann auch das Sozialamt einen Antrag von Amts wegen stellen. Alles kein Grund, deine Leistungen nicht zu bewilligen.
 
Danke das sollte dann reichen , das Sozialamt bürdet es mir aber auf Antrag zu stellen :empathy:

OK dann wird das schon genügen ich denke wenn ich den ganzen Antrag nochmal Usfullen muss will das Sozialamt wie bei der AOK den Nachweis das ich den Antrag gestellt habe glaube ich :weisnich: das kann ich machen wenn's sein muss, screenshots machen vom unterschriebenen Antrag und dem Sozialamt online hinschicken...mal abwarten...

Mit dem RV schreiben noch mitschicken;

AOK Antrag weiterversicherung
Letzte Mieterhöhung vom Vermieter
Die zwei kleinen Formulare von Freitag
Nebenkostenabrechnung 2024 habe ich noch nicht
Und Jahresabrechnung Stromrechnung ( Energiekosten wollen die auch haben)

Dann ist alles eingereicht schwitze, schwitze.....ufffff

Erstmal wandern gehen heute ...

Viele grüße  :flag:  :ok:




Ottokar

Zitat von: marco am 20. Oktober 2024, 11:54:15Ich kann nur hoffen dass Bestätigungsschreiben was ich noch von der RV bekomme, die bestätigen mir das ich Aufgrund Bescheides von 2023 keinen Anspruch auf EM Rente habe
Ich denke, das Schreiben hast du bereits:
Zitat von: marco am 19. Oktober 2024, 17:13:07Im Schreiben der RV Fulda die Ablehnung wegen fehlenderZeiten da steht dieser Absatz nicht drin !

Die Antragsablehnung EM hat für deinen Anspruch auf GruSi nach SGB 12 keine Relevanz.
Relevant sind der Ablehnungsbescheid des JC (Kommunalcenter) und die Stellungnahme der DRV.
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marco

Ottokar: sag da smal dem MKK Sozialamt...die bestehen auf diesem aktuellen EM Rente Bescheid/ oder Antrag oder wenns ausreicht aktuelles Bestätigungsschreiben (sollte ich morgen/übermorgen bekommen) sonst muss ich diesen komplizierten Antrag nochmal ausfüllen screenshots machen davon online einreichen zum sozialamt, den Antrag dann wieder per Post schicken.  :wand:  :teuflisch: