Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

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marco

Hallo Leute,

Horror Nachricht heute,

Einführung:

Zum 1.11 wird mein Bürgergeld eingestellt mit der Begründung das meine Erwerbsfähigkeit auf kurzer Zeit nicht wiederherstellbar sie. (War bei einem psychiater vom Kommunalcenter geschickt, der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar wegen Schwerhörigkait fast taub und mitlerer Depression) Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.

Heute bakam ich Brif vom Kommunalcenter Leistung wird zum 1.11 eingestellt, es liegt das Formular bei Antrag auf SGB XII (Grundsicherung) und ich soll bei meiner Krankenversicher freiwwilliger Weiterversicherung beantragen un ddas dme Kommunalcenter vorlegen.

Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ? Ich stehe ohne Geld da bevor meine Grundsicherung überhaupt bewilligt wurde das wird sicher auch seine 4-5 Wochen dauern und keine 2 Wochen.
Was soll ich jetzt machen? Dem Sachbearbeiter eine email schreiben....??

Am 28/29 persönlich zum Kommunalcenter gehen und mein Bürgergeld in bar auszahlen lassen ? Was ist da üblich bei dme Übergang vom Bürgergeld zur Grundsicherunmg ohne das man ohne Geld dasteht?  :weisnich:  :help:  :help:

Ich brauche jetzt wirklich guten Rat Leute !  :weisnich:  :help: Obwohl wenn das erstmal durch ist bin ich quasi Renter und habe Ruhe vor dem Kommunalcenter und in Massnahmen gesteckt zu werden. Was ein Schock heute .... :flag:

Danke für eure Tipps und schönes Wochenende !

Rotti

Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ? Ich stehe ohne Geld da bevor meine Grundsicherung überhaupt bewilligt wurde das wird sicher auch seine 4-5 Wochen dauern und keine 2 Wochen. Was soll ich jetzt machen? Dem Sachbearbeiter eine email schreiben....??
na jetzt halt mal die Füße still so lange dauert das nicht 2 Wochen meistens bei Grundsicherung mit der Bearbeitung des Antrages aber man hat sehr viele Fragen da auszufüllen und Nachweise zu beschaffen beantrage auch gleich einen Vorschuss, wenn es knapp werden sollte mit der Zahlung.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24(War bei einem psychiater vom Kommunalcenter geschickt, der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar wegen Schwerhörigkait fast taub und mitlerer Depression) Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.
dagegen natürlich sofort einen Widerspruch machen bei deinem Jobcenter ganz klar.

Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Jetzt meine Frage; dürfen die das so machen ?
Einfach so auf keinen Fall.
Oder läuft das schon länger?

Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24soll bei meiner Krankenversicher freiwwilliger Weiterversicherung beantragen un ddas dme Kommunalcenter vorlegen
Das ist völliger Dünnschiss.

Das JC muss erst einmal deine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen, oder wurde das schon gemacht?
Dazu musst du einen Bescheid vom JC bekommen.

Wenn ja, dann gibt es nur noch das Sozialamt, darüber läuft dann auch die Krankenversicherung.

Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24der stellt fest ich bin nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt verfügbar
Das allein dürfte keine sofortige Einstellung der Leistungen begründen.

Sheherazade

Theoretisch ist es schon möglich die Leistung Bürgergeld einzustellen zum 01.11.2024. ABER: Das Jobcenter muss solange weiterzahlen bis das Sozialamt bewilligt hat. Dann kann sich das Jobcenter das Geld vom Sozialamt wiederholen.

Insgesamt wäre es gut, das Schreiben mal lesen zu können, der TE scheint mir gerade sehr konfus.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

marco

#4
Ja ein Gutachten wurde gemacht vor einem jahr, im Auftrag des KC von einem Psychiater der festgestellt hat das ich nicht mehr dem 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Vor ein paar Wochen war Gespräch mit Sachbearbeiter der sagte ich schicke jetzt das zur Hessischen RV nach Berlin um festzustellen wegen Erwerbsminderung, ich sagte die RV Frankfurt Main hat abgelehnt wegen fehlenden Versicherungszeiten.

Das war dem SB egal , der sagte das ist nur für uns (für das Kommunalcenter um mich abschieben zu können zur Grundsicherung). Ich habe nur das Gutachten vom Psychiater dazu nicht nochmal ein Schreiben vom Kommunalcenter bekommen die mir bestätigen das ich dem 1. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Heute bekam ich diesen Schockbrief, das liebe Leute scanne ich hier gleich ein Gdrive links siehe weiter unten.
Wie formuliere ich den Widerspruch so, das die mir meine Leistungen so lange weiter zahlen bis die Grundsicherung bewilligt ist ? Das will ich am Montag per email zum KC schicken. Wie formuliere ich das ?
Kenne die Gesetze dazu nicht.  :help:

Das Sozialamt ist 3m gegenüber dem KC (KC hat alle meine Unterlagen) schieben die das rüber zum Sozialamt oder muss ich wieder einreichen; 3 monate Kontoauszüge, Mietvertrag, Bürgergeld Bescheid 2024, Bescheid der AOk Krankenkasse...??? Macht das Sozialamt bestimmt auch digital oder? Die KC in Hessen haben digitale Plattform dafür um Anträge und Nachweise einzureichen.  :flag:  :flag:

Hier Vorder und Rückseite des Schreibens habs noch schnell fotografiert, bitte sehr liebe Leute mit Gdrive link ich kanns hier nicht uploaden.




TripleH

Nach dem Bescheid hat das Jobcenter eine gutachterliche Stellungnahme bei der Deutschen Rentenversicherung eingeholt und die haben auch Erwerbsminderung festgestellt. Damit ist das Verfahren nach § 44a SGB II abgeschlossen und das JC ist nicht mehr in der Leistungspflicht, da auch das Sozialamt an die Entscheidung der DRV gebunden ist. Bis November ist auch noch eune Zeit lang, die Bearbeitung des Antrages sollte schnell gehen und ist wahrscheinlich sogar zwischen den Ämtern schon angesprochen, denn das Jobcenter will ja auch ab dem Beginn des 44a Verfahrens Erstattung vom Sozialamt. Also stell den Antrag umgehend und beantrage die freiwillige Versicherung.

marco

Danke , muss ich denen alle Unterlagen einreichen wie Mietvertrag, aktueller Hartz IV Bescheid, 3 monate Kontoauszüge?  Das KC hat alle Unterlagen und das Sozialamt ist nur 3 meter gegenüber.

Das Problem ist doch das bis der Antrag bewilligt wird das sicher auch seine 4 Wochen dauern wird, ich will mich nicht darauf verlassen und ich ab 1.11 ohne Geld da stehe. Will dem KC am Montag per email schreiben wie mache ich das die mir mein Bürgergeld weiter zahlen sollte es länger wie 2 Wochen dauern bis mein Grundsicherungsantrag bewilligt ist?  Ist doch vom Gesetzgeber auch so vorgesehen meine ich.

Einfach beim KC am 28.010.24 persönlich vorbeikommen und Vorschuss in Bar verlangen oder wie ? Oder es am Montag mit dem KC vorab per email klären ?

Danke
viele grüße

 :flag:

Rotti

Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 16:31:24Rentenversicher5ung leht EM Rente ab es fehlen Versicherungszeiten.
von einer Ablehnung der EM Rente steht da aber nichts aber das du nicht in Krankenversicherung der Rentner kannst ist klar deine KK wird dich anschreiben und dich freiwillig in der gesetzlichen weiter Versichern und dir eine Rechnung präsentieren die du umgehend dem Sozialamt vorlegen musst.
Zitat von: marco am 11. Oktober 2024, 22:13:02Einfach beim KC am 28.010.24 persönlich vorbeikommen und Vorschuss in Bar verlangen oder wie ? Oder es am Montag mit dem KC vorab per email klären ?
ich würde an deiner Stelle persönlich da hin kommen so haben sie gleich einen Eindruck von dir bekommen und du kannst eine Auskunftpflicht einfordern wie es nun bei dir weitergeht mit dem Antrag und allem.
Die haben doch bei euch bestimmt auch einen Tag in der Woche wo du vorbei kommen kannst.
Sowas macht man nicht am letzten Tag, sondern am Montag persönlich.

marco

#8
@Rotti:

also am Montag gleich zum KC gehen da vorsprechen das weiter Geld bezahlt wird oder Vorschus bis die Grundsicherung bewilligt ist richtig? Da kann ich am Montag auch gleich bei die AOK gehen ist im selben Ort wegen der freiwilligen Weiterversicherung bis die Grundsicherung bewilligt ist. Da gebe ich auch gleich den ausgefüllten Antrag ab. Muss dann da fragen ob ich meine Unterlagen selbst nachreichen muss oder ob das KC das nur 3 meter gegenüber dem Sozialamt ist, das erledigt .

Ichmeine ich habe das so verstanden, das auch der Gesetzgeber ohne wenn und aber klar sagt dass das KC so lange weiter zahlen muss bis die Grundsicherung bewilligt ist nur kenne ich das Gesetz nicht dazu. Die müssen das doch wissen beim KC diese Sachbearbeiter.

Obwohl die haben seit der Pandemie abgeriegelt heisst die Türen sind verschlossen man muss klingeln draussen und di elassen nur Personen rein die Termin haben. Ob ich da einfach so vorbei gehen kann keine Ahnung. Telefonieren ist kaum möglich mit 80% Horminderung (fast taub) .....Nicht das die Fahrtz mit dem Zug die auch 12€ kostet umsonst ist.

marco

Leute sagt mal die Grusi wird ja etwas später aushgezahlt als das Bürgergeld (war bei mir immer 1-2 Tage vor monatsersten auf dem Konto) das heisst wenn alles pünktlich bewilligt wird kommt meine Grusi wegen de m 1.11 der ein Feiertag ist -gleich danach ist Wochenende , erst am 4.11.24 auf mein Bankkonto ??? Oder am 31.10.24 ?

Ich fahre am Montag zum KC wegen dem Vorschuss (gleiche Höhe wie Bürgergeld+ meine Miete! ) damit ich nicht ohne °Geld da stehe und ohne Mietzahlung und werd eam Montag auch gleich da smit der AOk erledigen Weiterversicherung.
Das Sozialamt ist doch umgezogen in eine andere Kreisstadt die haben aber eine super online Digital Plattform wo man alles einreichen kann auch die Nachweise.

Und wenn das KC meinen Vorschuss ablehnt was dann ? Echt da kann man nur Panik kriegen....

Nun erstmal gute Nacht allen ! :sleep:  :schock:

TripleH

Grundsicherung vom Sozialamt wird genauso gezahlt wie Bürgergeld. Es muss am Ersten des Monats zur Verfügung stehen.

Der Rest ist Spekulation. Gehe davon aus, dass das Sozialamt aufgrund des 44a Verfahrens schon längst weiß, dass du einen Antrag stellen wirst und Hilfebedürftigkeit vorliegt. Es sollte also schnell gehen.

Wie bereits geschrieben besteht aufgrund der Beendigung des 44a Verfahrens kein Anspruch mehr auf Bürgergeld. Auch nicht nach § 43 SGB I, weil durch die Entscheidung der DRV keine Streitigkeit über die Zuständigkeit mehr vorliegen kann.

marco

Hallo guten Morgen !

Einen moment, in meinem Brief steht ja das ich ab dem 1.11.24 kein Bürgergeld mehr bekomme, das heisst doch ich bekomme Ende Oktober meine letztes Bürgergeld, das soll dann auch die finanzielle Überbrückung sein bis spätestens Ende November meine Grusi bewilligt und geflossen ist - richtig?

Sonst stehe ich komplett ohne Geld da, ich fand in meiner recherche das da, das man besser vorsorglich Widerspruch einlegen sollte;

"Im Widerspruch sollte darauf hingewiesen werden, dass die Leistungen erst nach Zufluss der Rentenzahlung eingestellt werden dürfen. Hierbei kann auf die "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" verwiesen werden."

Heisst bevor die Rente/Grusi nicht auf mein Konto geflossen ist, darf das Kommunalcenter keine Bürgergeld Leistungen einstellen die wissen das doch auch oder nicht?

Soll ich Widerspruch schicken per email /oder Einschrieben oder persönlich im KC mal vorsprechen am Montag?

Denn was ist wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann???

Und ich muss viele Nachweise einreichen, das Sozialamt will doch bestimmt den Bescheid der RV (Berlin)  haben die meinem KC gegenüber erklärt haben das ich erwerbsgemindert bin? Oder hat das KOmmunalcenter das schon dem Sozialamt mitgeteilt?  :flag:  :coffee:

schönes wochenende allen !




Sheherazade

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 11:48:13Einen moment, in meinem Brief steht ja das ich ab dem 1.11.24 kein Bürgergeld mehr bekomme, das heisst doch ich bekomme Ende Oktober meine letztes Bürgergeld

Nein, das Bürgergeld für Oktober hast du schon bekommen, nämlich Anfang Oktober.

Füll also diesen Antrag schnellstmöglich aus und geh damit zum Sozialamt Anfang der Woche, nimm das Schreiben vom Jobcenter mit. Wenn die noch Unterlagen brauchen, werden die es dir sagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

marco

Ich lege vorsorglich heurte per email mal Widerspruch ein mit diesem Hinweis;

Wichtige Hinweise aus den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II"
Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor. Dies bedeutet, dass das Jobcenter die Leistungen nicht einstellen darf, bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.

Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen
Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.

Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann? Dann stehe ich auf der Strasse mann !  Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt? Sonst mus sich das vom KC auch noch anfordern damit ich da seinreichen kann mit dem SGB XII Antrag.

Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus und fahre Montag zr AOK wegen der Bestätigung der Weiterversicherung.

Unter Main Kinzig Kreis (da wohne ich) merkblatt für SGB XII muss ich allerhand Nachweise einreichen;

6 monate kontoauszüge
Mietvertrag
letzet Nebenkostenabrechnung
AOK bestätigung
aktueller Hartz IV Bescheid und der Brief vom KC
Das Gutachten vom psychiater (sicherheitshalber mitschicken)
kopie Personalausweis jede Menge zum hochladen auf deren digitalen Plattform

obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?

Sheherazade

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus

Füll den Antrag aus und gehe Montag zum Sozialamt, dort wird man dir schon sagen, was du noch an Unterlagen einreichen musst. Das mit der Krankenkasse kann noch 2 oder 3 Tage länger dauern, den Nachweis kannst du dann mit den anderen Nachweisen nachreichen. Und wie dir schon geschrieben wurde, das kann tatsächlich innerhalb der nächsten 2 Wochen funktionieren mit der Bewilligung vom Sozialamt - wenn du nicht weiter so kopflos agierst und Nebenbaustellen aufmachst, wo keine sind.

Dein Widerspruch wird ins Leere laufen, das Jobcenter ist nicht mehr zuständig für dich, weil du erwerbsunfähig bist, du erwartest keine Rente.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"