Härtefall? Leistung wird eingestellt Erwerbsminderung

Begonnen von marco, 11. Oktober 2024, 16:31:24

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Bimimaus5421

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Ich lege vorsorglich heurte per email mal Widerspruch ein mit diesem Hinweis;

Wichtige Hinweise aus den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II"
Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor. Dies bedeutet, dass das Jobcenter die Leistungen nicht einstellen darf, bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.

Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen
Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.

Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann? Dann stehe ich auf der Strasse mann !  Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt? Sonst mus sich das vom KC auch noch anfordern damit ich da seinreichen kann mit dem SGB XII Antrag.

Und ich fülle den Antrag fürs sozialamt die nächsten zwei Tage aus und fahre Montag zr AOK wegen der Bestätigung der Weiterversicherung.

Unter Main Kinzig Kreis (da wohne ich) merkblatt für SGB XII muss ich allerhand Nachweise einreichen;

6 monate kontoauszüge
Mietvertrag
letzet Nebenkostenabrechnung
AOK bestätigung
aktueller Hartz IV Bescheid und der Brief vom KC
Das Gutachten vom psychiater (sicherheitshalber mitschicken)
kopie Personalausweis jede Menge zum hochladen auf deren digitalen Plattform

obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?
Das ist schikane
Nix anderes
Kannst du nachweisen das du die unterlagen eingereicht hast ?
Die schmeißen auch unterlagen weg
Dann würde ich genau mitteilen wann und wo ich das eingreicht habe und einen Rechercheantrag stellen wi die unterlagen im Hause des Sozialamt geblieben sind

Meinen Personalausweis würde ich nie aus der Hand geben personal ausweis gesetz nur zu Vorlage
Schonmal was vom identiätsdiebstahl gehört ?

Sheherazade

@ Bimimaus5421: Kannst du den Thread bitte mal ganz lesen? Der TE soll einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, weil er kein Bürgergeld mehr bekommt. Die Liste für die einzureichenden Unterlagen hat er von der Homepage seines Sozialamtes. Von ihm wurde da noch nichts eingereicht, noch nicht einmal der Antrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Ein Widerspruch per einfacher Mail ist unzulässig. Außerdem hat die Behörde 3 Monate Zeit zur Bearbeitung. Bis dahin fließt längst die Grundsicherung vom Sozialamt, wenn du mitwirkst.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Laut den "Fachlichen Weisungen zu § 7 SGB II" liegt der Ausschlusstatbestand für Bürgergeldleistungen erst mit dem Zufluss der Rentenzahlung vor.

Du bekommst keine Rente. Du erfüllst einfach die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB II nicht mehr.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen.

Man berücksichtigt auch kein fiktives Einkommen, sondern dir fehlt es an der Erwerbsfähigkeit als Grundvoraussetzung für den Bezug von Bürgergeld!

Hier geht es um § 44a SGB II und

Zitat(1) Die Agentur für Arbeit stellt fest, ob die oder der Arbeitsuchende erwerbsfähig ist. Der Entscheidung können widersprechen:

1. der kommunale Träger,

2. ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre, oder

3. die Krankenkasse, die bei Erwerbsfähigkeit Leistungen der Krankenversicherung zu erbringen hätte.
Der Widerspruch ist zu begründen. Im Widerspruchsfall entscheidet die Agentur für Arbeit, nachdem sie eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt hat. Die gutachterliche Stellungnahme erstellt der nach § 109a Absatz 4 des Sechsten Buches zuständige Träger der Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist bei der Entscheidung über den Widerspruch an die gutachterliche Stellungnahme nach Satz 5 gebunden. Bis zu der Entscheidung über den Widerspruch erbringen die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.


Und dieses Verfahren ist bei dir abgeschlossen. Die DRV hat mit gutachterlichen Stellungnahme entschieden, dass du erwerbsgemindert bist. Das JC hat daher den Widerspruch des Sozialamtes zurück gewiesen und das Sozialamt ist jetzt definitiv zuständig. Da es keinen Streit mehr über die Zuständigkeit mehr gibt und über den Widerspruch entschieden wurde, hat das JC kein Bürgergeld mehr zu erbringen.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Denn was passiert wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann?

Warum sollte das der Fall sein? Wenn du jetzt nicht gerade 15.000 Euro Vermögen hast, gibt es dazu keinen Grund. Letztlich würde das aber auch nichts daran ändern, dass du als Erwerbsgemindeter keinen Anspruch auf Bürgergeld hast.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Hat das KC denn sicher dsas Sozialamt von der Mitteilung der Rv Hessen benachrichtigt?

Natürlich, die wollen ja ihr Geld zurück bekommen vom Sozialamt:

Zitat(3) Entscheidet die Agentur für Arbeit, dass ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht besteht, stehen ihr und dem kommunalen Träger Erstattungsansprüche nach § 103 des Zehnten Buches zu, wenn der oder dem Leistungsberechtigten eine andere Sozialleistung zuerkannt wird. § 103 Absatz 3 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Leistungsverpflichtung des Trägers der Sozialhilfe, der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch, soweit er Besondere Leistungen im Einzelfall erbringt, und der Jugendhilfe der Tag des Widerspruchs gegen die Feststellung der Agentur für Arbeit ist.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15obwohl das KC hat all diese Unterlagen warum muss ich alles selbst nochmal einreichen (ausser die 6 monate kontoauszüge) ?

Dann frag doch beim Sozialamt, ob die wirklich alles brauchen oder sich nicht die Akte vom JC holen können (ggf. mit deiner Zustimmung).



Rotti

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15Vermeidung einer fiktiven Berücksichtigung von Zuflüssen Weiterhin ist es laut den "Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II" nicht zulässig, erwartete Zuflüsse von Sozialleistungen fiktiv zu berücksichtigen. Dies schützt die Betroffenen davor, dass das Jobcenter zukünftige Rentenzahlungen bereits vor deren tatsächlichem Eintreffen als Einkommen anrechnet und dadurch die Bürgergeldleistungen voreilig einstellt.

wenn man nicht mehr als Berufstätiger eingestuft wird ist das Sozialamt zuständig und wenn das bei dir nicht zutrifft kannst du dagegen Einspruch einlegen am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht aber das musst du schon begründen können, warum es das ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 11:48:13Denn was ist wenn das Sozialamt die Bewilligung ablehnt was dann???
Anscheinend wurdest du als Erwerbsunfähig eingestuft, somit ist das Sozialamt zuständig.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15bevor die Rentenzahlung tatsächlich erfolgt ist.
Du bekommst doch keine Rente, selbst wenn, da würde es eh eine Lücke von einem Monat geben.
Weil die Rente immer am Ende des Monats gezahlt wird.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 12:54:15warum muss ich alles selbst nochmal einreichen
Weil das ein völlig anderes Amt ist.

Dein einziger Weg sollte jetzt sein, auf zum Sozialamt und den Antrag stellen.
Dann dürfte es mit der Zahlung auch im November nahtlos weiter gehen.

Wenn es länger dauern sollte, stelle dort gleich einen Antrag auf einen Vorschuss.

Der AOK teilst du mit, wechsel der Zuständigkeit ab November vom JC zum Sozialamt.

Übrigens ist dein hoch geladenes Schreiben nicht richtig Anonymisiert.


marco

Liebe Leute !

dass das Kommunalcenter nicht mehr für mich zuständig ist ist mir klar. Mir ist nur rätselhaft das Ihr wiklich glaubt die bewilligen den Antrag so schnell mit Auszahlung zum 29/30.10.24 die Sozialämter sind überfüllt mit asylantan, migranten und ukraine flüchtlingen derzeit. Ich hoffe Ihr sprecht aus eigener Erfahrung !

Habe zwar heute per email den Widerspruch zum KC geschickt ist aber nun sinnlos geworden, am Montag schicke ich dem Sozialamt alles hin. Dann hat wohl eurer Erfahrung nach, mein KC dem Sozialamt meine Erwerbsminderung der RV Hessen wohl schon mitgeteilt. (nicht das sich das deswegen verzögert)

Ich schicke am Montag Antrag und alle Nachweise hin wird im MKK Kreis online digital gemacht geht schnell. Dann kann ich nur hoffen und beten das alles klappt bis zum 29/30 Oktober 2024, sonst habe ich nur meinen sozialen Vermieter den ich fragen kann mir mal 90€ auszuleihen um 30€ Rechnungen bezahlen zu können und Essen zu kaufen für 2 wochen...

MKK Kreis hat online zum SGB XII antrag ein Merkblatt da steht drauf was man alles an Nachweisen einreichen muss (geht alle sonline da)

aktueller Bürgergeld Bescheid
letzte Nebenkostenabrechnung
kopie ausweis
Gutachten des psychiaters vom letzten jahr
Mietvertrag
6 monat ekontoauszüge
bestätigung der AOK weiterbewilligung

ufff das trage ich nun alles zusammen heute und morgen, alles einscannen....

Muss aber Montag früh zu AOK fahren wegen der Weiterbewilligung Bestätigung das ich krankenversichert bin...

Mich wundert bei allem das man so kurzfristig eiskalt abserviert wird, mir erzählten die SB vom KC das der Übergang nahtlos läuft ohne Unterbrechung, "solange bis das bewilligt wird" bekommen Sie weiter die Leistung von uns ....ohne finanzielle Lücke - alles gelogen von denen- alles !

Nun nützt nix ,ab Montag wird das alles online eingereicht, man bekommt danach bestätigung das antrag und nachweise (aufgelistet) eingereicht wurden sofort per email. Geht komnfortabel online da.

Mir läuft der Angstschweiß....... :schock:  :flag:  ufffff........

Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das Ihr wiklich glaubt die bewilligen den Antrag so schnell mit Auszahlung zum 29/30.10.24
Darum sollst du ja dann auch einen Vorschuss beantragen.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39mein KC dem Sozialamt meine Erwerbsminderung der RV Hessen wohl schon mitgeteilt
Erwerbsminderung ist aber etwas anderes als Erwerbsunfähig.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das man so kurzfristig eiskalt abserviert wird
Eigentlich geht das nicht so schnell, vor allem nicht plötzlich.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39das der Übergang nahtlos läuft ohne Unterbrechung
So sollte es auch sein.

Stelle erst mal den Antrag und warte ab, evtl. klappt es ja bis November.
Kann man beim Sozialamt nicht anrufen und fragen, wie lang derzeit die Bearbeitung ist?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2024, 18:37:04Eigentlich geht das nicht so schnell, vor allem nicht plötzlich.

Beim TE wird schon seit 2023 damit rumgekaspert, seinen bisherigen Beiträgen nach zu urteilen - soooo unerwartet kam das ja nun auch nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 17:56:39die Sozialämter sind überfüllt mit asylantan, migranten und ukraine flüchtlingen

Nein. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind organisatorisch eigenständig. Die Sachbearbeiter für Leistungen nach dem SGB XII haben damit garantiert nichts zu tun. Migranten und Ukraine Flüchtlinge dürfen im Normalfall arbeiten, die sind beim Jobcenter.

Bis zum 1.11. sind noch 3 Wochen. Anstatt Schnappatmung zu bekommen, stell deinen Antrag und warte doch erstmal ab!

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2024, 18:37:04Erwerbsminderung ist aber etwas anderes als Erwerbsunfähig.

Das ist dasselbe. Der Begriff "Erwerbsunfähigkeit" ist einfach nur der alte Begriff für "Erwerbsminderung". So, wie Bürgergeld für Arbeitslosengeld 2.

ZitatDer Begriff Erwerbsunfähigkeit ist veraltet und kommt im heutigen Sozialrecht in Deutschland nicht mehr vor. Er wird nur noch umgangssprachlich verwendet. Er wurde komplett durch den Begriff Erwerbsminderung ersetzt.


 https://www.betanet.de/erwerbsminderung.html

marco

Nein der Brief vom KC kam plötzlich, letztes Jahr hatte ich die Untersuchung im Mai 2023 bei dem Psychiater der festgestellt hat das ich nicht mehr für den 1. Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe,aufgrund meiner 80% Hörminderung (fast taub) telefonieren geht da auch nicht und meine mittlere Depression.

Das KC hat sich bis gestern 1,5 Jahre Zeit gelassen mich zum Sozialamt zu verweisen (!) in der Zeit wurde ich aufgefordert EM Rentenantrag zu stellen bei RV Frankfurt Main wurde abgelehnt, Versicherungszeiten fehlen. Dann kam der Sachbearbeiter vor ein paar Wochen (Termin) auf die Idee bei der RV in Berlin anzufragen ich ich erwerbsunfähig sei mit diesem Psychiater Gutachten, die haben dem zugestimmt. Der SB sagte das wurde völlig vergessen bei der RV Berlin anzufragen, ach denen Ihre dreckigen Lügen stinken bis zum Himmel- echt. Das haben die nie und nimmer vergessen !

Ich hoffe das KC hat dem Sozialamt diese Bestätigung vom RV Berlin auch zugeschickt die werden das haben wollen! Ich habe diese Bestätigung nicht nur den Brief vom KC von gestern.


Ich hoffe die haben beim Sozialamt email kontakt, denn telefonieren geht nicht. Oder ich muss einfach mal hinfahren...ob man da so hingehen kann ohne Termin?

Gut das ich zur Not einen Vorshucss haben kann wenns länger dauert wie 2-3 wochen die Bewilligung und Auszahlung. Wie hoch wird der sein so hoch wie mein voller Regelsatz oder nur 100 euros ?
habe nicht nur Miete sondern auch monatliche Rechnungen zu zahlen !

Ist das ein Darlehen das ich dann die volle 570€ Regelsatz dann in 2 Jahren Raten abzahlen muss oder wie? Man ist in Not jetzt auch noch Schulden machen da ? 

Wie sind eure Erfahrungen mit dem Vorschuss beim Sozialamt ?
Jedenfalls erstmal Montag alles mit Antzrag und Nachweisen online digital hinschicken.

Schönen Samstag abend!

Kopfbahnhof

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 20:31:43Ist das ein Darlehen das ich dann die volle 570€ Regelsatz
Zumindest das man seine Verpflichtungen + Lebensmittel davon zahlen kann + KdU.

Zitat von: marco am 12. Oktober 2024, 20:31:43Man ist in Not jetzt auch noch Schulden machen da ?
Damit hast du keine Schulden, das Darlehen wird dann mit den Leistungen für November verrechnet.

marco

#26
Wenn ich 150€ brauche, das wird im November verrechnet, dann habe ich im November 150€ weniger was ein scheiss langt hinten und vorne nicht, ich glaube Ratenzahlungen machen die auch wie ich das so online gelesen habe. Wie schnell wird das Darlehen denn bewilligt?

Ich fahre morgen zum sozialamt ist eine große Behörde in der MKK Kreistaddt dort ist auch AOk wir dgleich mit erledigt. Habe Antrag ausgefüllt und Nachweise dabei Sozialamt hat geöffnet bis 15.00 da Darlehen werde ich auch gleich ansprechen , wenn die Bewilliung und Auszahlugn erst Ende November von denen kommt dann brauche ich Ende Oktober den vollen 570€ Regelsatz als Darlehen sonst geht die Überbrückung ja nicht.

habe jeden Monat knapp 60€ sieht man auf den komntoauszügen mein handy+datenpaket zu bezahlen+ KDU + Essen jedes wochenende +woche = 30€, somit bräuchte ich ja dann 180€ als Darlehen mal sehen ob die das machen...sonst bekomme ich auch noch internet gekündigt dann habe ich nichts mehr auch kein TV.

Kontoauszüge sende ich denen morgen online wenn ich wieder heimkomme, die Druckerpatrone ist leer habe kein Geld mehr für eine neue diesen Monat arrrrgggghhhhh....hoffentlich kann ich das Darlehenmorgen gleich beantragen wenn nötig und die Auszüge nachreichen (auch noch morgen...) dann sollte alles klappen.

Hoffentlich wird morgen alles gut -hinfahren persönlich ist das beste in diesem dringenden Fall. Geht ganz schön auf die psyche diser Scheiss, mein Vermieter wäre der einzige den ich noch fragen kann ob er mir aushelfen kann....sonst habe ich niemanden auf dieser Welt.

Gute Nacht allen !   :flag:  :sleep:

marco

Große Behörde können keine Kopien machen musste alles im Original abgeben. Können keine Auskünfte geben nur der Sachbearbeiter, bei dem man aber erst einen Termin machen muss.

Fahre jetzt nach Hause habe die Email der Behörde dem SB schreiben das ein Notfall vorliegt auch das Darlehen heute online beantragen.

Konnte nicht hat mit dem SB reden heute ,war umsonst die 12€ für die Zugfahrt auszugeben

Kann jetzt nur noch hoffen und beten das alles schnell gemacht wird.Echt toll wie da abgeriegelt wird.

marco

War nun bei der AOK können mir Bestätigung der weiterversicherung erst geben ,wenn ich ein Schreiben des SB vom Sozialamt bekommen habe...

Der AOK SB sagte das Sozialamt hier hat lange Bearbeitungszeiten und ich würde meine Grundsicherung wohl erst Ende November bekommen...

Sind ja tolle Aussichten richtig kriminell mich derart an die Wand zu stellen , wie soll ich denn ohne Geld bis Ende November überbrücken???

Da hat keiner von euch Mal einen Tipp?

Werde heute mit nachreichen weiterer Nachweise an das Sozialamt online gleich Kredit/Überbrückung für den ganzen Monat beantragen.

marco

Und ich musst emeine Unterlagen im Original abgeben ("werden nach 6 Wochen vernichtet") da ich keine Kopien machen darf in der Behörde die Mitarbeiter im Empfang auch nicht (!)

Scheinbar sind das für euch Märchen da skennt Ihr gar nicht vom Sozialamt oder wie ist das? Werde trotz da sich fasttaub bin versuchen am Donnerstag anzurufen und einen Termin zu machen mit dem Sachbearbeiter, dann nochmal Geld für Bahnfahrt ausgeben, mit dme SB sprechen um in dieser Notlage Überbrückung zu bekommen voller Monat oder 50% des Regelsatzes (würde reichen bis Mitte November).