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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06

Titel: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06
Ein Bekannter von mir aus Hannover hat folgendes Problem und hat mich um Rat gefragt:

Als angemessene Miete erkennt das Jobcenter für seine Wohnung 499 Euro an (ohne Heizkosten).
Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten. Mein Bekannter musste dafür aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen. Seine Miete ist 809 Euro ohne Heizkosten. Seine Miete ist also 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?

Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?

Danke
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: turbulent am 14. Oktober 2024, 20:32:47
Ist er schon im Leistungsbezug? Seit wann?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 14. Oktober 2024, 21:03:42
Zitat von: turbulent am 14. Oktober 2024, 20:32:47Ist er schon im Leistungsbezug? Seit wann?

Nein, er ist noch nicht im Leistungsbezug, aber er will jetzt Bürgergeld beantragen.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 14. Oktober 2024, 22:37:38
Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Ein Bekannter von mir aus Hannover hat folgendes Problem und hat mich um Rat gefragt:

Als angemessene Miete erkennt das Jobcenter für seine Wohnung 499 Euro an (ohne Heizkosten).
Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten. Mein Bekannter musste dafür aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen. Seine Miete ist 809 Euro ohne Heizkosten. Seine Miete ist also 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Was heißt, er hat einen Vermieter gefunden, muss aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen? Muss er mehr zahlen, als die Wohnungen in der Region sonst kosten?

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?
Es ist so, dass die Miete für eine gewisse Zeit komplett und unabhängig von der Höhe des Angemessenen übernommen wird, wenn man schon darin wohnt und dann in den Bezug fällt. Sich die Wohnung also vorher leisten konnte und nun nach ALG I nicht mehr oder wenn Familienmitglieder ausziehen und sie so zu teuer wird.
An sich ist das nicht dazu gedacht, dass man in eine viel zu teure Wohnung zieht, die man gar nicht zahlen kann und dann für einen "Übergang" die Miete komplett bekommt.

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?
Er könnte Glück haben und die "Übergangszeit" wird bezahlt.
Im Idealfall Übergang zum nächsten Job oder nach Aufforderung zur Kostensenkung zur günstigeren Wohnung.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Birgit63 am 15. Oktober 2024, 08:02:51
Das JC wird die erhöhte Miete nicht anerkennen, weil er zu einem Zeitpunkt dort einzieht, wo er schon Bürgergeld bezieht.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 15. Oktober 2024, 08:15:15
Zitat von: Birgit63 am 15. Oktober 2024, 08:02:51Das JC wird die erhöhte Miete nicht anerkennen, weil er zu einem Zeitpunkt dort einzieht, wo er schon Bürgergeld bezieht.
Das tut er noch nicht.
Er hat den Vermieter gefunden, fraglich, ob er nun schon eingezogen und die Miete bezahlt hat oder es vorhat und gleichzeitig BG beantragt.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 09:12:09
Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Jetzt hat er schließlich einen Vermieter gefunden, der dazu bereit war, ihm eine Wohnung zu vermieten.

Hat er die Wohnung schon bezogen?
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06
Zitat von: Oktavius am 14. Oktober 2024, 22:37:38Was heißt, er hat einen Vermieter gefunden, muss aber eine viel höhere Miete in Kauf nehmen? Muss er mehr zahlen, als die Wohnungen in der Region sonst kosten?
Ja, er muss deutlich mehr zahlen als die Wohnungen in der Region sonst kosten.

Zitat von: Oktavius am 14. Oktober 2024, 22:37:38Es ist so, dass die Miete für eine gewisse Zeit komplett und unabhängig von der Höhe des Angemessenen übernommen wird, wenn man schon darin wohnt und dann in den Bezug fällt.
Auch wenn die Wohnung ca. 250 Euro teurer ist als die Vergleichswohnungen? Auch dann zahlt das Jobcenter die komplette Miete?

Zitat von: Oktavius am 15. Oktober 2024, 08:15:15Das tut er noch nicht. Er hat den Vermieter gefunden, fraglich, ob er nun schon eingezogen und die Miete bezahlt hat oder es vorhat und gleichzeitig BG beantragt.

Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen.
Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 09:12:09Hat er die Wohnung schon bezogen?
Ja, er hat die Wohnung schon bezogen.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 10:30:24
Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen. Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.

Mietrückstände wird das Jobcenter allerdings nicht übernehmen. Und ab einer bestimmten Summe sind Mietrückstände auch ein Kündigungsgrund für den Vermieter.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:42:37
Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 10:30:24Mietrückstände wird das Jobcenter allerdings nicht übernehmen. Und ab einer bestimmten Summe sind Mietrückstände auch ein Kündigungsgrund für den Vermieter.
Das ist klar, aber das war nicht die Frage.

Wir gehen davon aus, dass der Vermieter wegen den Mietrückständen erstmal nicht kündigen wird. Das hat der Vermieter gesagt.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sensoriker am 15. Oktober 2024, 10:55:58
Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Ja, er muss deutlich mehr zahlen als die Wohnungen in der Region sonst kosten.
Wenn das nicht noch unter Mietwucher fällt.
Das würde noch Probleme mit dem JC verursachen.

Mal ganz ehrlich. Ich ziehe doch nicht in eine Wohnung, die ich nicht bezahlen kann und nicht feststeht ob das JC die Kosten übernimmt.
Das ganze hat schon ein Geschmäkle.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 11:06:29
Weiß ja auch keiner was über die Vorgeschichte (wo bzw. wie vor dem Umzug gewohnt, wovon gelebt ...). Wobei wohl niemand in einer Wohnung zieht, die er von Anfang an nicht oder nur teilweise bezahlen kann, selbst, wenn der Bürgergeldantrag vor der Tür steht. Denn: Was ist nach der Übergangszeit, was macht derjenige nach den 6 Monaten?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Marmeladenkönig45 am 15. Oktober 2024, 12:01:36
Ich hab dasselbe Problem- war auch schon beim JC deswegen. Man erklärte mir, die Landkreise seien schuld, dass die Richtwerte nicht abgeändert werden.
Viele Widersprüche werden wohl abgeschmettert- weil die können ja nicht was bewilligen, was den Richtwerten überschreitet.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 15. Oktober 2024, 13:32:10
Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Auch wenn die Wohnung ca. 250 Euro teurer ist als die Vergleichswohnungen? Auch dann zahlt das Jobcenter die komplette Miete?
nein- der Hinweis galt dem Punkt: Jemand arbeitet, bezieht eine Wohnung, die er sich leisten kann, auch wenn sie recht teuer ist und wird irgendwann arbeitslos.
Nach einem Jahr ALG-I - wo er immer noch die Miete selbst zahlt- fällt er in ALG-II und dann wird die Wohnung für eine gewisse Zeit komplett vom JC gezahlt.

Wenn die Vergleichswohnungen deutlich weniger kosten, sollte sich der Freund beim Mieterbund informieren.
Das kann man auch nachträglich ändern, wenn es im Bereich des Wuchers liegt.

Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 10:13:06Er ist schon eingezogen. Er ist erst eingezogen und will jetzt Bürgergeld beantragen.
Die Miete hat er bisher teilweise bezahlt. Er konnte die Miete bisher nicht komplett bezahlen, weil er zu wenig Geld hatte.
Er ist also in eine Wohnung gezogen, die er zu keinem Zeitpunkt selbst hätte zahlen können und hat bereits Mietschulden. Die der Vermieter "reinholt", indem er eine viel zu hohe Miete veranschlagt, die das JC zahlen soll.
Und was will der Freund nach der eventuellen "Übergangszeit" machen?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 15. Oktober 2024, 14:05:38
Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 11:06:29Weiß ja auch keiner was über die Vorgeschichte (wo bzw. wie vor dem Umzug gewohnt, wovon gelebt ...). Wobei wohl niemand in einer Wohnung zieht, die er von Anfang an nicht oder nur teilweise bezahlen kann, selbst, wenn der Bürgergeldantrag vor der Tür steht. Denn: Was ist nach der Übergangszeit, was macht derjenige nach den 6 Monaten?

Ja, das ist klar, aber das war nicht die Frage. (Vielleicht zieht derjenige nach der Übergangszeit bald wieder aus. Die Übergangszeit ist ja 12 Monate. Aber das wissen wir nicht. Das ist auch nicht die Frage)


Die Frage war:

Seine Miete ist 310 Euro höher als das, was das Jobcenter für angemessen hält.
Es ist ja so, dass das Jobcenter für eine bestimmte Übergangszeit auch eine überhöhte Miete zahlt.
Gilt das auch für eine Miete, die 310 Euro höher ist als angemessen?

Müsste das Jobcenter in den ersten Monaten die 809 Euro Miete zahlen oder wird das Jobcenter diesen Betrag nicht mal für eine Übergangszeit zahlen?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 15. Oktober 2024, 15:24:18
Er wohnt also schon in der Wohnung, zahlt 809 Euro Miete (ohne Heizkosten) und will jetzt erst Bürgergeld beantragen ?

Wenn das so ist, verweise ich auf das Merkblatt "SGBII - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitslose".

Das kann man sich hier

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden

unter
Bürgergeld | Merkblätter und Broschüren
als
"Merkblatt Bürgergeld"
runterladen.

Dort heißt es auf Seite 45 unter Punkt 8.7.1
"Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (darunter fallen z. B. Miete und Heizkosten, siehe Anlage KDU) nicht geprüft (Karenzzeit) ; Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt".

Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: DerGreif am 15. Oktober 2024, 17:00:51
Die teleologische Auslegung der Karrenzzeit ist allerdings der Erhalt vorhandenen Wohnraums.

Mutwillig eine viel zu teure Wohnung anzumieten mit dem Ziel, sich diese vom Staat finanzieren zu lassen, fällt nicht darunter.
Wenn die Miete niemals gesichert selber aufgebracht werden konnte, kann das Jobcenter die Übernahme direkt auf Angemessenheit reduzieren.

Habe ich selber schon gemacht und immer durchbekommen
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 17:09:47
Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 14:05:38Ja, das ist klar, aber das war nicht die Frage.

Aber genau diese Frage(n) werden beim Jobcenter aufkommen, denn wie du siehst, ist deine eigentliche Frage hier tatsächlich nicht einfach nur mit Ja oder Nein zu beantworten - nur mit einer Radio-Eriwan-Antwort: Im Prinzip ja, ...... Kannst ja mal erzählen wie es ausgegangen ist.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 15. Oktober 2024, 17:11:27
Zitat von: DerGreif am 15. Oktober 2024, 17:00:51Die teleologische Auslegung der Karrenzzeit ist allerdings der Erhalt vorhandenen Wohnraums.

Mutwillig eine viel zu teure Wohnung anzumieten mit dem Ziel, sich diese vom Staat finanzieren zu lassen, fällt nicht darunter.
Wenn die Miete niemals gesichert selber aufgebracht werden konnte, kann das Jobcenter die Übernahme direkt auf Angemessenheit reduzieren.

Habe ich selber schon gemacht und immer durchbekommen


Wenn ich den erten Post lese kann man  Absicht hier eigentlich nicht unterstellen.

Und woher hast du bitte deine Informationen ?
Gibt es da auch, wie bei mir, eine Quellenangabe, in der das genau geregelt ist ?
Was einer Person passiert ist muß nun einer anderen nicht auch passieren, es sei den es ist eben eindeutig geregelt (wenn ja, dann bitte wie erwähnt mit Quellenangabe, den einfach so Behauptungen im Internet glaube ich im allgemeinen nicht, die Aussage muß dann auch bewiesen werden).
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 00:28:31
"Weiß ja auch keiner was über die Vorgeschichte (wo bzw. wie vor dem Umzug gewohnt, wovon gelebt ...). Wobei wohl niemand in einer Wohnung zieht, die er von Anfang an nicht oder nur teilweise bezahlen kann, selbst, wenn der Bürgergeldantrag vor der Tür steht. Denn: Was ist nach der Übergangszeit, was macht derjenige nach den 6 Monaten?"

Zitat von: Sheherazade am 15. Oktober 2024, 17:09:47
Zitat von: schebi am 15. Oktober 2024, 14:05:38Ja, das ist klar, aber das war nicht die Frage.

Aber genau diese Frage(n) werden beim Jobcenter aufkommen, denn wie du siehst, ist deine eigentliche Frage hier tatsächlich nicht einfach nur mit Ja oder Nein zu beantworten - nur mit einer Radio-Eriwan-Antwort: Im Prinzip ja, ...... Kannst ja mal erzählen wie es ausgegangen ist.
 

"Aber genau diese Frage(n) werden beim Jobcenter aufkommen, denn wie du siehst, ist deine eigentliche Frage hier tatsächlich nicht einfach nur mit Ja oder Nein zu beantworten - nur mit einer Radio-Eriwan-Antwort: Im Prinzip ja, ...... Kannst ja mal erzählen wie es ausgegangen ist."


Die Fragen dürfen ja ruhig kommen. Der Antragsteller antwortet dann:
Ich musste diese teure Wohnung leider mieten, weil ich sonst auf der Straße gelebt hätte. Ich hatte keine andere Wohnung gefunden. Vorher habe ich in einer Mutter-Kind-Einrichtung gewohnt und wurde dort entlassen.
Nach der Übergangszeit (=12 Monate) ziehe ich vielleicht in eine andere günstigere Wohnung um. Oder vielleicht finde ich ja bald einen Job und kann mir diese teure jetzige Wohnung leisten.
Was ich nach der Übergangszeit mache, weiß ich jetzt noch nicht.

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Damit sind alle deine Fragen aus deinem Beitrag Nr.#11 beantwortet.
Und was folgt jetzt daraus?
Warum sind diese Fragen so wichtig?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 08:45:09
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 00:28:31Die Fragen dürfen ja ruhig kommen. Der Antragsteller antwortet dann:
Ich musste diese teure Wohnung leider mieten, weil ich sonst auf der Straße gelebt hätte. Ich hatte keine andere Wohnung gefunden. Vorher habe ich in einer Mutter-Kind-Einrichtung gewohnt und wurde dort entlassen.
und wo ist das Kind jetzt?
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 00:28:31Nach der Übergangszeit (=12 Monate) ziehe ich vielleicht in eine andere günstigere Wohnung um. Oder vielleicht finde ich ja bald einen Job und kann mir diese teure jetzige Wohnung leisten.
Was ich nach der Übergangszeit mache, weiß ich jetzt noch nicht.
diese Antwort wäre nicht ganz optimal und könnte einen Verdacht eher bestätigen, denn widerlegen

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 00:28:31----
Damit sind alle deine Fragen aus deinem Beitrag Nr.#11 beantwortet.
Und was folgt jetzt daraus?
Warum sind diese Fragen so wichtig?
um bei Bedarf zu widerlegen, dass man sich nur deswegen eine Wohnung genommen hat, die man sich von Anfang an, gar nicht leisten konnte und sich auf eine viel zu teure Miete eingelassen hat, mit der Absicht sich diese vom JC finanzieren zu lassen.

Jemand ohne diese Absicht/den Plan würde als Alternative zur Straße z.B. einen anderen Stadtteil oder eine andere (günstigere, mit mehr Wohnraum) Stadt gewählt haben, statt sich auf einen Vertrag einzulassen, den er von vornherein gar nicht selbstständig erfüllen kann.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 10:24:56
Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 08:45:09und wo ist das Kind jetzt?
Beim Vater. Der Vater wohnt in einer anderen Stadt. Vater und Mutter sind geschieden. Der Vater macht die Kinderbetreuung.

Die Mutter ist in diesem Fall hier die Antragstellerin und beantragt Bürgergeld.

Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 08:45:09diese Antwort wäre nicht ganz optimal und könnte einen Verdacht eher bestätigen, denn widerlegen
Was soll der Antragsteller (=Mutter) statt dessen antworten?
Wenn er antwortet, dass er noch nicht weiß, was er nach der Übergangszeit (=12 Monate) macht, dann ist das doch in Ordnung, oder? Mehr muss man doch nicht sagen, oder?

Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 08:45:09Jemand ohne diese Absicht/den Plan würde als Alternative zur Straße z.B. einen anderen Stadtteil oder eine andere (günstigere, mit mehr Wohnraum) Stadt gewählt haben, statt sich auf einen Vertrag einzulassen, den er von vornherein gar nicht selbstständig erfüllen kann.

Der Antragsteller hat aber nirgends eine Wohnung gefunden. Egal, wo er gesucht hat. Also musste er die viel zu teure Wohnung nehmen. Daraus kann das Jobcenter dem Antragsteller doch keinen Nachteil machen, oder?

Bist du der Meinung, dass das Jobcenter die Miete, die 300 Euro über der vom Jobcenter für normal anerkannnten Miete liegt, bezahlen wird?

Danke
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 16. Oktober 2024, 10:30:36
Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 08:45:09Jemand ohne diese Absicht/den Plan würde als Alternative zur Straße z.B. einen anderen Stadtteil oder eine andere (günstigere, mit mehr Wohnraum) Stadt gewählt haben, statt sich auf einen Vertrag einzulassen, den er von vornherein gar nicht selbstständig erfüllen kann.

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden. Jetzt hat er

Also in der Stadt scheint er es ja versucht zu haben, hat aber nichts gefunden ?

Und in eine andere Stadt umziehen ?
Wer sagt den, dass es da billige Wohnungen gibt ?
Und wenn. wer sagt den, dass er da einen Arbeitsplatz findet ?
Wer übernimmt die Umzugskosten, wenn noch keine Bürgergeld beantrag ist ?
Vielleicht brauche ich dann für die neue Wohnung eine Grundausstattung, wer zahlt die (zumindest teilweise) wenn ich nicht im Bürgergeldbezug bin ?
Ich ziehe also in eine andere Stadt, habe da auch keine Arbeit (und vielleicht ist das Stellenangebot da noch schlechter als vorher so dass ich da auch nichts finde), weiß vielleicht nicht wie ich meine Umzugskosten bezahlen soll, aber sitze vielleicht ohne Einrichtung in einer günstigen Wohnung dessen Miete und sonstigen Nebenkosten möglicherweise vom örtlichen Jobcenter übernommen werden wofür ich dann aber wieder einen Antrag auf Bürgergels stellen muss.

Aber was reden wir uns hier die Köpfe heiß über ungelegte Eier.
Erst mal Bürgergeld beantragen und sehen was das Jobcenter zu den Kosten sagt.
Wenn's denen zu hoch erscheint, sind die halt in der Pflicht bei der Suche nach einer günstigeren Wohnung zu helfen und Kosten zu übernehmen.
Siehe dazu auch die letzen Absätze auf Seite 46 des Merkbattes "SGBII - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitslose".

Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 10:41:36
OK.
Das klingt aber so, als müsste das Jobcenter erstmal die Miete zahlen, auch wenn diese Miete 300 Euro höher ist als das, was vom Jobcenter für normal befunden wird?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 11:05:18
Ja, das klingt erstmal so. Demjenigen bleibt ohnehin nichts anderes übrig als den Antrag zu stellen und abzuwarten.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 16. Oktober 2024, 11:12:03
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 10:41:36OK.
Das klingt aber so, als müsste das Jobcenter erstmal die Miete zahlen, auch wenn diese Miete 300 Euro höher ist als das, was vom Jobcenter für normal befunden wird?

Eigentlich ja.
Also Bürgergeld beantragen und vielleicht gleich bei der Antragsstellung (da muss man dann ja auch die Anlage KDU (Kosten der Unterkunft) ausfüllen) auf das
Merkblatt "SGBII - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitslose" hinweisen.
Dort heißt es auf Seite 45 unter Punkt 8.7.1
"Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (darunter fallen z. B. Miete und Heizkosten, siehe Anlage KDU) nicht geprüft (Karenzzeit); Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt".

Wenn sich das JC dann quer stellt (z. B. teure Wohnung gemietet in der Absicht, diese vom JC bezahlen zu lassen) kann man was dagegen unternehmen, Argumente für die Wohnung liegen ja schon vor.
Sich schon vorher den Kopf zu zerbrechen und sich verrückt machen halte ich für absolut unnötig.
Es kann aber sein, das nach einem Jahr das Jobcenter auffordert, die KDU zu senken, etwa durch Umzug, denn im zweiten Jahr des Leistungsbezugees werden Kosten nur noch in angemessener Höhe übernommen.

Also zum Jobcenter marschieren, Antrag abgeben, warten was kommt und wenn's dann nicht passt kann man tätig werden.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 12:24:11
Ok Danke.

Noch kurz eine ganz andere Frage:

Es geht in diesem Fall ja um die Mutter, die Bürgergeld beantragt.
Diese Mutter hat ein Kind.

Das Kind wohnt aber beim Vater. Der Vater macht die ganze Kinderbetreuung. Er betreut das Kind alleine.

Dann kann das Jobcenter nicht verlangen, dass der Vater Kindesunterhalt an die Mutter zahlt, oder?
Vater und Mutter sind nicht verheiratet.

Die Mutter muss also nur für sich selbst Bürgergeld beantragen, aber nicht für das Kind, richtig?

2)
Muss die Mutter das Jobcenter noch auf irgendetwas hinweisen, damit das Jobcenter nicht sagt:
"Der Vater muss doch Kindesunterhalt an Sie für Ihr Kind zahlen. Diesen Kindesunterhalt ziehen wir Ihnen vom Bürgergeld ab."

Danke.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 12:34:03
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 12:24:11Dann kann das Jobcenter nicht verlangen, dass der Vater Kindesunterhalt an die Mutter zahlt, oder?

Das Jobcenter kann Kindesunterhalt ohnehin nicht einfordern, das könnte nur das Jugendamt für den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Kindesvater könnte demnach einen Unterhaltsanspruch gegen die Kindesmutter geltend machen. Ich nehme an, der Kindesvater ist auch der Kindergeldberechtigte?

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 12:24:11Die Mutter muss also nur für sich selbst Bürgergeld beantragen, aber nicht für das Kind, richtig?

Ja. Sie kann/darf sogar nur für sich Bürgergeld beantragen, wenn das Kind nicht bei ihr lebt.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 13:45:27
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 12:34:03Ich nehme an, der Kindesvater ist auch der Kindergeldberechtigte?
Ja, eigentlich ist ja der Kindesvate der Kindergeldberechtigte.
Das Kindergeld wurde aber bisher immer auf das Konto von der Mutter überwiesen. Könnte das Jobcenter der Mutter daraus ein Problem machen?
Was ist, wenn das Jobcenter dann sagt:
"Sie (= Mutter) haben ja immer das Kindergeld bekommen, daher vermuten wir, dass das Kind bei Ihnen wohnt. Sie müssten daher erstmal Kindesunterhalt von dem Vater einfordern. Diesen Kindesunterhalt, den Sie vom Vater bekommen müssten, ziehen wir Ihnen vom Bürgergeld ab."
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 13:51:40
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 10:24:56Bist du der Meinung, dass das Jobcenter die Miete, die 300 Euro über der vom Jobcenter für normal anerkannnten Miete liegt, bezahlen wird?

Danke
Meine Meinung wäre reine Vermutung und Spekulation und das hilft nicht weiter.
Reine Meinung: Einen Plan zu haben, was man im Verlauf des Jahres machen wird, statt ,,wenn das Jahr rum ist, seh ich dann", ist besser.

Und @taro zu spekulieren, ob es in einer Stadt, in der man vielleicht weder Wohnung noch Arbeit gesucht hat, vielleicht gar keine Arbeit gibt, während man in einer Stadt lebt, in der es genauso wenig Arbeit gibt, bringt auch nicht viel.

Was dem Umzug angeht: Jemand, der aus einer Einrichtung, in der er gelebt hat, entlassen wird, hat meist keine Möbel oder sowieso anderswo untergestellt.

Denkbar wäre auch gewesen, den Antrag vor dem Einzug zu stellen- dann wäre der Umzug im Paket dessen, was das JC bezahlt.

Jetzt: Antrag stellen und abwarten. Wenn es gleich übernommen wird, erübrigen sich erstmal die Fragen...
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 13:55:24
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 13:45:27Ja, eigentlich ist ja der Kindesvate der Kindergeldberechtigte. Das Kindergeld wurde aber bisher immer auf das Konto von der Mutter überwiesen. Könnte das Jobcenter der Mutter daraus ein Problem machen?

Ja, auch das Jobcenter, weil sie es als Einkommen anrechnen werden, aber in erster Linie die Kindergeldkasse, sobald die das mitbekommen. Dann werden die das Kindergeld von der Kindesmutter zurückfordern. Das wird nicht lustig, denn vom Jobcenter bekommt sie da nichts zurück.

Ja, eigentlich ..... ist keine Aussage. Die Kindesmutter muss bei der Familienkasse die Änderung der Kindergeldberechtigung melden, so dass der Vater einen Antrag auf Kindergeld stellen kann.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sensoriker am 16. Oktober 2024, 14:41:43
Zuerst war es ein Er. Inzwischen eine Sie.
Jetzt kommt noch ein Kind ins Spiel wofür auch noch unberechtigterweise Kindergeld kassiert wurde/wird.

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 13:55:24Dann werden die das Kindergeld von der Kindesmutter zurückfordern.
Und die sind knallhart wenn es um sowas geht.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 16. Oktober 2024, 14:56:07
Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 13:51:40
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 10:24:56Bist du der Meinung, dass das Jobcenter die Miete, die 300 Euro über der vom Jobcenter für normal anerkannnten Miete liegt, bezahlen wird?

Danke
Meine Meinung wäre reine Vermutung und Spekulation und das hilft nicht weiter.
Reine Meinung: Einen Plan zu haben, was man im Verlauf des Jahres machen wird, statt ,,wenn das Jahr rum ist, seh ich dann", ist besser.

Und @taro zu spekulieren, ob es in einer Stadt, in der man vielleicht weder Wohnung noch Arbeit gesucht hat, vielleicht gar keine Arbeit gibt, während man in einer Stadt lebt, in der es genauso wenig Arbeit gibt, bringt auch nicht viel.

Was dem Umzug angeht: Jemand, der aus einer Einrichtung, in der er gelebt hat, entlassen wird, hat meist keine Möbel oder sowieso anderswo untergestellt.

Denkbar wäre auch gewesen, den Antrag vor dem Einzug zu stellen- dann wäre der Umzug im Paket dessen, was das JC bezahlt.

Jetzt: Antrag stellen und abwarten. Wenn es gleich übernommen wird, erübrigen sich erstmal die Fragen...

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Nur mal so zur Info:
Auch ich habe zum ersten Mal Bürgergeld beantragt und heute meinen Bescheid erhalten
Details:
Mein Vermögen liegt unter 40.000 aber über 15.000 Euro
Ich bewohne ein Haus mit einer Gesamtwohfläche vom 140 Qudratmetern.
Beides wurde für das erste Jahrt des Leistungsbezuges nicht berücksichtigt.

Die KDU wird in tatsäschlicher Höhe anteilsmäßig pro Monat berücksichtig, habe natürlich auch jede Menge Rechnungen z. B. Heizöl, Grundbesitzabgaben, Versicherungen für's Haus, etc. eingereicht.

Im November bekomme ich z. B. 706 Euro, im Januar 2025 sogar 947 Euro.

Dazu kommt dann noch die Ersprarnis bei der Krankenversicherung (die ich vorher aus eigener Tasche bezahle durfte und im Bewilligungszeitraum jezt das JC zahlt) von 230 Euro pro Monat und die Rundfunkgebührenbefreiung von 4x 55 Euro.

Für den Januar 2025 also
947 Euro Bürgergeld
+ 230 Euro Krankenkassenbeitrag (den ich sonst hätte bezahlen mussen, jetzt aber spare weil das JC zahtl)
+ 18 Euro anteilsmäßige Rundfunkgebühren pro Monat
Macht also im Januar 2025 eine Summe von 1195 Euro.

Hat sich für mich also finanzmäßig gelohnt.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:19:58
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 13:55:24Ja, auch das Jobcenter, weil sie es als Einkommen anrechnen werden, aber in erster Linie die Kindergeldkasse, sobald die das mitbekommen. Dann werden die das Kindergeld von der Kindesmutter zurückfordern. Das wird nicht lustig, denn vom Jobcenter bekommt sie da nichts zurück. Ja, eigentlich ..... ist keine Aussage. Die Kindesmutter muss bei der Familienkasse die Änderung der Kindergeldberechtigung melden, so dass der Vater einen Antrag auf Kindergeld stellen kann.

Die Mutter hat das Kindergeld aber immer dem Kindesvater gegeben.
Wenn der Kindesvater bestätigt, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat, kann das Jobcenter das Kindergeld dann trotzdem bei der Mutter als Einkommen anrechnen?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: turbulent am 16. Oktober 2024, 15:25:41
Zitat von: Taro am 16. Oktober 2024, 14:56:07Beides wurde für das erste Jahrt des Leistungsbezuges nicht berücksichtigt.
Hast Du das Haus auch erst gekauft im ersten Monat des Bürgergeldbezugs? Oder hattest Du diese Kosten schon vorher?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:29:41
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:19:58Die Mutter hat das Kindergeld aber immer dem Kindesvater gegeben. Wenn der Kindesvater bestätigt, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat, kann das Jobcenter das Kindergeld dann trotzdem bei der Mutter als Einkommen anrechnen?

Ja, unter Umständen und höchstwahrscheinlich. Viel gefährlicher ist da die Familienkasse - bezieht die KM das Kindergeld ohne Berechtigung, werden die extrem hartnäckig.

 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 16. Oktober 2024, 15:31:06
Zitat von: turbulent am 16. Oktober 2024, 15:25:41
Zitat von: Taro am 16. Oktober 2024, 14:56:07Beides wurde für das erste Jahrt des Leistungsbezuges nicht berücksichtigt.
Hast Du das Haus auch erst gekauft im ersten Monat des Bürgergeldbezugs? Oder hattest Du diese Kosten schon vorher?

Das Haus habe ich vor 6 Jahren geerbt.
Ich kauf' doch kein Haus bei dem ich spätestens nach einem Jahr Bürgergeldbezug nicht mehr weiß wie ich's unterhalten soll.

Aber ich weiß schon worauf du hinaus willst.
Da verweise ich mal wieder auf mein geliebtes Merkblatt "SGBII  - Bürgergeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende", Seite 46 & 47, dort steht:
"Bitte beachten Sie:
Bevor sie einen Vertrag über eine neue Wohnung abschließen, ist es notwendig, vom für die neue Wohnung zustandigem Jobcenter eine Einverständnserklärung  (Zusicherung) für die künftigen Aufwendungen einzuholen. Wenn keine Zusicherung des Jobcenters vorliegt, werden gegebenenfalls lediglich die angemessenen  beziehungsweise die vorherigen Kosten übernommen."

Bedeutet für mich:
Bin ich im Leistungsbezug und will in eine neue Wohnung ziehen so brauche in die Einverständniserklärung des Jobcenters bezüglich der Übernahme der KDU.

Wohne ich bereits in einer Wohnung und beantrage erst dann Leistungen ist es egal, den nach oben genanntem Merkblatt (Seite 45) wird  im ersten Jahr die Angemessenheit der KDU nicht geprüft, daher dürfte es wohl egal sein ob ich vor einem Jahr oder einem Monat in die Wohnung gezogen bin,
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:29:41Ja, unter Umständen und höchstwahrscheinlich. Viel gefährlicher ist da die Familienkasse - bezieht die KM das Kindergeld ohne Berechtigung, werden die extrem hartnäckig.

Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist?
Wenn das Kind mal beim Vater wohnt, dann mal wieder bei der Mutter. Oder mal die Hälfte der Zeit beim Vater und dann die Hälfte der Zeit bei der Mutter.

Man kann doch nicht jedesmal der Familienkasse die Anweisung geben: Bitte das Kindergeld jetzt auf das Konto vom Vater überweisen. Einen Monat später soll man dann der Familienkasse sagen, bitte überweisen Sie das Kindergeld jetzt auf das Konto von der Mutter. Und einen Monat später wieder auf das Konto des Vaters?
Der Aufenthalt des Kindes kann sich doch ständig ändern.
Woher weiß man dann, wer kindergeldberechtigt ist?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:41:29
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist?
Wenn das Kind mal beim Vater wohnt, dann mal wieder bei der Mutter. Oder mal die Hälfte der Zeit beim Vater und dann die Hälfte der Zeit bei der Mutter.

Im Idealfall durch eine Sorgerechts- und/oder Umgangsvereinbarung beim Jugendamt. Es zählt der überwiegende Aufenthalt.

Beim paritätischen Wechselmodell wird ein Kindergeldberechtigter von den Eltern festgelegt.

So langsam solltest du dich entscheiden, was Sache ist. Erst gibt es kein Kind, dann lebt das Kind beim Vater und jetzt gehst du sämtliche Szenarien durch um festzustellen, wann die KM gefahrlos das Kindergeld empfangen kann.

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Man kann doch nicht jedesmal der Familienkasse die Anweisung geben: Bitte das Kindergeld jetzt auf das Konto vom Vater überweisen. Einen Monat später soll man dann der Familienkasse sagen, bitte überweisen Sie das Kindergeld jetzt auf das Konto von der Mutter. Und einen Monat später wieder auf das Konto des Vaters?
Das geht deiner Meinung nach nicht, aber das Kind im schnellen Wechsel hin- und herschieben geht schon?

Lebt das Kind teilweise bei ihr, kann und sollte sie auch Bürgergeld/Umgangskosten etc. für das Kind beantragen, sie ist dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind. Bezieht der Kindesvater auch Bürgergeld?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:41:29So langsam solltest du dich entscheiden, was Sache ist. Erst gibt es kein Kind, dann lebt das Kind beim Vater

Ich hatte von Anfang an gesagt:
"Das Kind wohnt aber beim Vater."
Ich habe nicht gesagt, dass es kein Kind gibt.

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:41:29Lebt das Kind teilweise bei ihr, kann und sollte sie auch Bürgergeld/Umgangskosten etc. für das Kind beantragen, sie ist dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind. Bezieht der Kindesvater auch Bürgergeld?

Wenn das Kind teilweise bei der Mutter lebt und sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind ist, muss der Vater dann Kindesunterhalt zahlen?

Der Vater bezieht kein Bürgergeld.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:09:17
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41Wenn das Kind teilweise bei der Mutter lebt und sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind ist, muss der Vater dann Kindesunterhalt zahlen?

Nein. Aber auf jeden Fall sollte die Kindergeldberechtigung schnellstens (am besten gestern und vor dem Antrag auf Bürgergeld) geändert werden.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:12:06
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:09:17
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41Wenn das Kind teilweise bei der Mutter lebt und sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind ist, muss der Vater dann Kindesunterhalt zahlen?

Nein. Aber auf jeden Fall sollte die Kindergeldberechtigung schnellstens (am besten gestern und vor dem Antrag auf Bürgergeld) geändert werden.

OK Danke.

Und wie ändert man die Kindergeldberechtigung am einfachsten? Muss man dazu dieses Formular nochmal komplett neu ausfüllen?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba036550.pdf

Oder wie macht man das?



2)
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:29:41Ja, unter Umständen und höchstwahrscheinlich. Viel gefährlicher ist da die Familienkasse - bezieht die KM das Kindergeld ohne Berechtigung, werden die extrem hartnäckig.

Hier steht aber etwas ganz anderes:
Dort wird ja behauptet, dass es in Ordnung ist, wenn die Mutter das Kindergeld an den Vater weiterleitet.
Warum sollte das Jobcenter das Kindergeld, welches die Mutter erhalten hat, dann bei der Mutter als Einkommen anrechnen? Der Vater kann ja bestätigen, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kindergeld-156-verfahren-beim-berechtigtenwechsel_idesk_PI20354_HI9294064.html

15.6.3 Weiterleitung des Kindergelds beim Berechtigtenwechsel
Der bisherige Berechtigte kann geltend machen, dass er den Erstattungsanspruch der Familienkasse durch Weiterleitung des Kindergelds – durch Zahlung an den allein/vorrangig Berechtigten – erfüllt hat. In den Fällen der Kindergeld-Festsetzung für einen vergangenen Zeitraum hat die Familienkasse den Erstattungsschuldner im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, spätestens im Aufhebungsbescheid, darauf hinzuweisen. Die schriftliche Weiterleitungserklärung des neuen Berechtigten ist Voraussetzung dafür, dass die Rückforderung beim bisherigen Berechtigten unterbleibt.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:25:12
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41Ich hatte von Anfang an gesagt: "Das Kind wohnt aber beim Vater." Ich habe nicht gesagt, dass es kein Kind gibt.

Du hast von Anfang an von einem Er geschrieben und kein Kind erwähnt. Erst als man dir nach einigen Beiträgen auf den Zahn gefühlt hat, wurde klar, dass von einer Sie die Rede ist und dann erst kam das Kind zur Sprache.

ZitatEin Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Familienkasse erfolgen. Die einseitige Erklärung eines Elternteils genügt für den Widerruf.

Der Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten hat grundsätzlich nur Wirkung für die Zukunft.

Quelle (https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kindergeld-1561-aenderung-der-berechtigtenbestimmung_idesk_PI20354_HI9294065.html)

Das kann, glaube ich, unter Angabe der Kindergeldnummer auch der Kindesvater machen (bei verheirateten Eltern geht das zumindest). Sie sollte einfach mal mit der Familienkasse Kontakt aufnehmen und sich helfen lassen.

Und wenn du meinst, alles besser zu wissen, dann macht das so wie du denkst.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sensoriker am 16. Oktober 2024, 16:27:43
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41Ich hatte von Anfang an gesagt: "Das Kind wohnt aber beim Vater." Ich habe nicht gesagt, dass es kein Kind gibt.

Zitat von: schebi am 14. Oktober 2024, 20:23:06Er hatte sehr große Probleme überhaupt eine Wohnung zu finden.
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 00:28:31in einer Mutter-Kind-Einrichtung gewohnt
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 12:24:11Das Kind wohnt aber beim Vater. Der Vater macht die ganze Kinderbetreuung. Er betreut das Kind alleine.
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 13:45:27Das Kindergeld wurde aber bisher immer auf das Konto von der Mutter überwiesen. Könnte das Jobcenter der Mutter daraus ein Problem machen?
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:19:58Die Mutter hat das Kindergeld aber immer dem Kindesvater gegeben. Wenn der Kindesvater bestätigt, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat, kann das Jobcenter das Kindergeld dann trotzdem bei der Mutter als Einkommen anrechnen?

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 15:41:29Erst gibt es kein Kind, dann lebt das Kind beim Vater und jetzt gehst du sämtliche Szenarien durch um festzustellen, wann die KM gefahrlos das Kindergeld empfangen kann.
Für mich sieht es inzwischen eher danach aus wie man allgemein am meisten abgreifen kann, oder es werden hier alle verarscht.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:31:58
Zitat von: Sensoriker am 16. Oktober 2024, 16:27:43Für mich sieht es inzwischen eher danach aus wie man allgemein am meisten abgreifen kann, oder es werden hier alle verarscht.

Ja. Irgendwie kann man auch kaum die Parallelen zwischen den beiden Threads des TE übersehen.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:38:52
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:25:12Du hast von Anfang an von einem Er geschrieben und kein Kind erwähnt.
Mit er war der Antragsteller gemeint. Außerdem ist es doch egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist. Das ändert doch gar nichts.

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2024, 16:25:12Und wenn du meinst, alles besser zu wissen, dann macht das so wie du denkst.
Das habe ich doch nie gesagt.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: turbulent am 16. Oktober 2024, 20:15:45
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:38:52Außerdem ist es doch egal, ob es ein Mann oder eine Frau ist. Das ändert doch gar nichts.
Außer Deiner Glaubwürdigkeit und dem (guten?) Willen der (ehemals?) Hilfsbereiten. Offensichtlich fühlen sich manche verkackeiert ob Deiner "nicht immer ganz exakten" Wortwahl.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Taro am 16. Oktober 2024, 20:20:54
Hier muss ich aber einigen zustimmen.

Im ersten Post steht "Ein Bekanter" und es geht um die Übernahme der Miete
Dann ist's plötzlich eine Frau. dann taucht ein Kind auf, dann lebt das Kind bei einem Mann und es wird um ganz andere Kosten diskutiert.
Also ich blick' hier nicht mehr durch und verabschiede mich deshalb aus diesem Thread.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 21:00:25
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist?
Praktischerweise, der, der Einkommenssteuer zahlt. Denn das Kindergeld ist eigentlich eine Art Steuerreduktion (kurz gesagt) für die Unterhaltung, die ein Kind ja kostet.

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Wenn das Kind mal beim Vater wohnt, dann mal wieder bei der Mutter. Oder mal die Hälfte der Zeit beim Vater und dann die Hälfte der Zeit bei der Mutter.
hm, die Mutter ist mit dem Kind in der Mutter-Kind-Einrichtung. Wird dort entlassen, ohne dass sie eine Wohnung hat, das Kind kommt zum Vater. Die Mutter findet "nirgends" eine halbwegs passende Wohnung, nur eine völlig überteuerte, in der der Vermieter über dem Mietspiegel die Miete erhebt.
Der "er" aus dem Eingangsbeitrag ist also die Mutter, gut, heutzutage ist sowas sprachlich gesehen ja möglich  :lol: .

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Man kann doch nicht jedesmal der Familienkasse die Anweisung geben: Bitte das Kindergeld jetzt auf das Konto vom Vater überweisen. Einen Monat später soll man dann der Familienkasse sagen, bitte überweisen Sie das Kindergeld jetzt auf das Konto von der Mutter. Und einen Monat später wieder auf das Konto des Vaters?
Der Aufenthalt des Kindes kann sich doch ständig ändern.
Woher weiß man dann, wer kindergeldberechtigt ist?
Im realen Leben steht demjenigen, der einen Job hat und Steuern zahlen muss, mindestens die Hälfte des KiGe zu. Dafür ist er/sie aber auch Unterhaltspflichtig. Bei einem Wechselmodell mag das andere Regelungen geben, allerdings hat der mit steuerpflichtigem Job auch immer Anspruch auf das KiGe.

Und man hat eine Einigung, wann das Kind wie oft sich bei Mutter oder Vater aufhält.

Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 15:36:54Die Mutter hat das Kindergeld aber immer dem Kindesvater gegeben.
Wenn der Kindesvater bestätigt, dass er das Kindergeld von der Mutter erhalten hat, kann das Jobcenter das Kindergeld dann trotzdem bei der Mutter als Einkommen anrechnen?
wieso hat der Kindesvater nicht gleich das Kindergeld bekommen? Im Grunde steht es ihm zu, im Gegenzug muss er Unterhalt zahlen.
Wovon hat die Mutter eigentlich gelebt, ehe sie nun an dem Punkt des Bürgergeld war?
Die Frage ist rhetorisch, ich bin auch raus  :bye:
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 16. Oktober 2024, 21:38:24
Zitat von: Oktavius am 16. Oktober 2024, 21:00:25Zitat von: schebi am Heute um 15:36:54 Aber woher weiß man denn, wer kindergeldberechtigt ist? Praktischerweise, der, der Einkommenssteuer zahlt. Denn das Kindergeld ist eigentlich eine Art Steuerreduktion (kurz gesagt) für die Unterhaltung, die ein Kind ja kostet.

Aber die anderen Leute hier haben behauptet, dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was stimmt denn nun?
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 08:58:40
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 21:38:24dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was in deinem Fall auf das selbe hinaus läuft.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 17. Oktober 2024, 10:59:24
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 08:58:40
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 21:38:24dass das Kindergeld nicht dem zusteht, der Einkommensteuer zahlt, sondern demjenigen, der das Kind betreut.

Was in deinem Fall auf das selbe hinaus läuft.
Aber was stimmt denn nun?
Unabhängig von diesem Fall.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 11:07:12
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 10:59:24Aber was stimmt denn nun?

Beides, je nach Sachlage.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: turbulent am 17. Oktober 2024, 13:08:55
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 11:07:12Beides, je nach Sachlage.
Wie jetzt, sind Details jetzt plötzlich wichtig?

[sorry, musste sein...]
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 17. Oktober 2024, 16:02:16
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 11:07:12
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 10:59:24Aber was stimmt denn nun?

Beides, je nach Sachlage.
 

Erzähl doch mal bitte genauer.

Erst heißt es, es kommt darauf an, wer das Kind betreut. Dann heißt es, es kommt darauf an, wer Einkommensteuer zahlt.

Kann das jemand erläutern? Welche Sachlage soll da den Unterschied ausmachen?

Danke für eure Hilfe.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 16:15:46
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 16:02:16Erzähl doch mal bitte genauer.

Lies dich einfach hier  (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld)in Ruhe durch.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 17. Oktober 2024, 18:00:38
Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2024, 16:15:46
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 16:02:16Erzähl doch mal bitte genauer.

Lies dich einfach hier  (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld)in Ruhe durch.
 
Aber da steht die Antwort doch gar nicht drin.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: TripleH am 17. Oktober 2024, 19:10:14
Die Mutter erhält in einem Mutter-Kind-Heim im Normalfall Leistungen nach dem SGB VIII vom Jugendamt. Von dort wird man auch nicht einfach so auf die Straße gesetzt, schon gar nicht, wenn dadurch das Kind plötzlich von jemanden betreut wird, der es die ganze Zeit nicht betreut hat. Das kann nicht Inhalt der Hilfezielplanung gewesen sein. Außerdem zieht das Jugendamt das Kindergeld als Kostenbeitrag ein.

Wenn die Frau das Kindergeld also selbst bekommt und schon länger an den Kindesvater weiterleitet, ist sie schon gar nicht mehr im Mutter-Kind-Heim und es muss zur Klärung der Sachlage erstmal gesagt werden, wo sich die Frau derzeit tatsächlich aufhält, seit wann das so ist und wovon sie lebt.

Hier passt jedenfalls einiges nicht zusammen.

Wenn man eine Wohnung im Wissen, sie nicht bezahlen zu können, anmietet, nennt man das übrigens Einmietbetrug. Das ist eine Straftat.

Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 16:02:16Erst heißt es, es kommt darauf an, wer das Kind betreut. Dann heißt es, es kommt darauf an, wer Einkommensteuer zahlt.

Ob Einkommensteuer oder nicht, ist einfach nur für die Frage, ob das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt wird, relevant. Ansonsten ist derjenige kindergeltberechtigt, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Beim echten Wechselmodell müssen sich die Eltern einigen, wenn das nicht möglich ist, muss das Familiengericht entscheiden. Aber, ich denke, wenn tatsächlich das Jugendamt mit drinhängt, ist die Übernahme der Kinderbetreuung nicht vom Willen der Mutter abhängig.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: schebi am 17. Oktober 2024, 21:09:40
Zitat von: TripleH am 17. Oktober 2024, 19:10:14Ob Einkommensteuer oder nicht, ist einfach nur für die Frage, ob das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach dem Einkommensteuergesetz gezahlt wird, relevant.

Zitat von: TripleH am 17. Oktober 2024, 19:10:14Ansonsten ist derjenige kindergeltberechtigt, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält

Also stimmt die Aussage von oben gar nicht, dass das Kindergeld derjenige erhält, der Einkommensteuer zahlt?

Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: TripleH am 17. Oktober 2024, 21:33:54
Zitat von: schebi am 17. Oktober 2024, 21:09:40Also stimmt die Aussage von oben gar nicht, dass das Kindergeld derjenige erhält, der Einkommensteuer zahlt?

Nein. Aber das ist doch vorliegend sowas von unrelevant. Das Kind ist voll beim Vater, also ist er kindergeltberechtigt.
 
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Sheherazade am 18. Oktober 2024, 09:02:07
Und hier jetzt mal ganz deutlich, unabhängig vom Fall:
Zitat2. Wer bekommt das Kindergeld?

Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Bei mehreren Berechtigen gilt Folgendes:

a) Gemeinsamer Haushalt:

Führen die Eltern einen gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll.

b) Getrennte Haushalte:

(1) Leben die Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen Elternteil bezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.

(2) Lebt das Kind bei beiden Elternteilen in verschiedenen Haushalten, so kommt es darauf an, wo das Kind seinen Lebensmittelschwerpunkt hat.

(3) Bei einem Wechselmodell bestimmen die Eltern, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird. Können sie sich nicht einigen, entscheidet auf Antrag das Familiengericht.

c) Fremder Haushalt:

(1) Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der Unterhalt für das Kind bezahlt.

(2) Zahlen beide Elternteile Unterhalt, erhält das Kindergeld derjenige, der den höheren Unterhalt bezahlt.

(3) Zahlen beide Elternteile gleich viel Unterhalt, bestimmen sie, wer das Kindergeld bekommen soll. Können sie sich nicht einigen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag.

Quelle und mehr Infos (https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Kindergeld-und-Trennung-Wer-bekommt-das-Kindergeld-Was-muss-auf-jeden-Fall-beachtet-werden-__a157415.html)

Und das steht auch noch da
Zitat3. Rückforderung des Kindergeldes durch Familienkasse:

Hat ein Elternteil Kindergeld bezogen, in dessen Haushalt das Kind nicht gelebt hat, kann die Familienkasse das Kindergeld von diesem zurückfordern.

Erklärt der Elternteil, dass er das Kindergeld an den anderen Elternteil weitergeleitet hat, berücksichtigt die Familienkasse dies in der Regel nur, wenn der andere Elternteil eine sog. Weiterleitungserklärung (amtlicher Vordruck) unterschreibt.

Es ist nämlich nicht Aufgabe der Familienkasse, Unterhaltsvereinbarungen bzw. –zahlungen unter verschiedenen Kindergeldberechtigten (Ehegatten) zu berücksichtigen, zu überprüfen und zivilrechtlich zu beurteilen. Bei Wechsel der Anspruchsberechtigung ist es vielmehr Sache der Kindergeldberechtigten, ihre privatrechtlichen Vereinbarungen der Gesetzeslage anzupassen oder bei verspäteter Anpassung mögliche Überzahlungen auf privatrechtlichem Weg auszugleichen (BFH, Beschluss vom 29.08.2011, Az. III 110/10).

Das Lesen und Verstehen kann ich dir nicht abnehmen.
Titel: Aw: Übergangszeit: Die Miete ist viel höher als angemessen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Oktober 2024, 16:11:59
 :flag:

Ich setzte noch einen obendrauf weil mir danach ist.
Zitat von: schebi am 16. Oktober 2024, 16:02:41Wenn das Kind teilweise bei der Mutter lebt und sie eine temporäre Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind ist, muss der Vater dann Kindesunterhalt zahlen?
Da ist noch gar nicht darauf eingegangen worden denn dann entsteht ein ganz anderer KdUH Anspruch und die Mehrkosten verringern sich.......
Geht nur nicht weil ja
(offensichtlich irgendwie alles etwas durcheinander gerät vor lauter Geheimniskrämerei oder vor "Muffe" das vllt. der SB mitliest, oder was für Gründe so TE halt haben auch der Troll Verdacht gehört dazu)
der Vater
Zitat von: schebi 16. Oktober 2024, 12:24:11Das Kind wohnt aber beim Vater. Der Vater macht die ganze Kinderbetreuung. Er betreut das Kind alleine.