BSG: Kein Recht auf Kassenwechsel für Sozialhilfeempfänger

Begonnen von Meck, 10. März 2016, 17:10:27

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Meck

Sozialhilfeempfänger dürfen nur einmal ihre Krankenkasse frei wählen. Danach haben sie aber keinen Anspruch auf einen Kassenwechsel, urteilte am Dienstag, 8. März 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 26/15 R). Die ursprüngliche Wahl sei laut Gesetz ,,abschließend".

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kein-kassenwechsel-bei-sozialhilfe.php

-->> http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige_Rechtsfragen/anhaengige_rechtsfragen_Senat_01.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: