Rechtsverschärfungen im SGB II ab 01.08.2016 - 9. Gesetz zur Änderung des SGB II

Begonnen von Ottokar, 08. November 2015, 15:46:57

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oldhoefi

@Ottokar,

danke für Deine Ausführungen in # 146. Die genannten Urteile muss ich mir noch in Ruhe anschauen, auch dafür danke.

Sollte die geplante Änderung in § 34 Abs. 1 SGB II tatsächlich so in Kraft treten, dann bin ich jetzt schon gespannt, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll.

Ein halbwegs seriöser AG wird sich auf solche Glaskugel-Prognosen mit ziemlicher Sicherheit nicht einlassen.

Wenn allerdings eine ZAF und ein JC sehr eng zusammen arbeiten – um nicht zu sagen mauscheln – dann sehe ich hier ein großes Gefahrenpotential für die LE.

Deshalb auch mein Gedankengang dahin, wer letztendlich den tatsächlich entstandenen Schaden beziffern und nachweisen muss (JC oder SG).

Gast36518

Zitat von: Ottokar am 08. November 2015, 15:46:57

§ 21 Abs. 4
Kein Mehrbedarf i.H.v. 35% mehr bei Berufsvorbereitung und beruflicher Ausbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 2 und 4 SGB IX).

lt. meinem bescheid bekomme ich 35% Mehrbedarf
nach Alg II ( §21 Absatz 4 SGB II)
wird der einfach so wegfallen?

Damit komme ich momentan grade einmal so hin (Fahrgeld+Material+Kleidung+Essen)

Gast26342

Zitat von: oldhoefi am 17. Mai 2016, 15:18:23Ein halbwegs seriöser AG wird sich auf solche Glaskugel-Prognosen mit ziemlicher Sicherheit nicht einlassen.
Davon gibt's leider immer weniger.  :sad:
Zitat von: oldhoefi am 17. Mai 2016, 15:18:23Wenn allerdings eine ZAF und ein JC sehr eng zusammen arbeiten – um nicht zu sagen mauscheln – dann sehe ich hier ein großes Gefahrenpotential für die LE.
Nicht nur du ...
Zitat von: oldhoefi am 17. Mai 2016, 15:18:23Deshalb auch mein Gedankengang dahin, wer letztendlich den tatsächlich entstandenen Schaden beziffern und nachweisen muss (JC oder SG).
Ich würde sagen das JC, wegen § 20 SGB X.
Und das BSG ist offenbar derselben Meinung:
Zitat18
b) Dass es Aufgabe des beklagten Jobcenters ist, alle Tatsachen zu ermitteln, die zum Erlass eines Verwaltungsakts notwendig sind, folgt aus dem in § 20 SGB X festgeschriebenen Untersuchungsgrundsatz, dessen Reichweite sich nach dem jeweiligen Gegenstand des Verwaltungsverfahrens richtet (vgl Siefert in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 20 RdNr 5). Es müssen somit alle Tatsachen ermittelt werden, die für die Verwaltungsentscheidung wesentlich im Sinne von entscheidungserheblich sind. Ein Absehen von Ermittlungen ist nur zulässig, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, sie offenkundig ist oder als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar ist (siehe Siefert, aaO, § 20 RdNr 15; Luthe in jurisPK-SGB X, 2013, § 20 RdNr 13).
[...]
20
c) Nach den allgemeinen Regeln für die Darlegungs- und Beweislast gilt, dass derjenige die objektiven Tatsachen darlegen muss, die den von ihm geltend gemachten Anspruch begründen. Dies betrifft sowohl das Vorhandensein von positiven, als auch das Fehlen von negativen Tatbestandsvoraussetzungen (vgl allgemein bereits BSG Urteil vom 24.10.1957 - 10 RV 945/55 - BSGE 6, 70). Damit trägt der Beklagte nicht nur die objektive Beweislast für die belastende Rücknahmeentscheidung (siehe nur BSG Urteil vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - RdNr 18; BSG Urteil vom 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R - SozR 4-1500 § 103 Nr 5 RdNr 13 ff; BSG Urteil vom 2.4.2009 - B 2 U 25/07 R - SozR 4-1300 § 45 Nr 8), sondern er ist bereits im vorherigen Verfahrensstadium verpflichtet, die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Norm, auf die er seine Verwaltungsentscheidung stützt, zu ermitteln und entsprechend festzustellen, damit sich der Leistungsberechtigte im Verfahren mit seiner Argumentation auf die die Entscheidung tragenden Gründe einrichten kann.
[...]
22
5. Das LSG war aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht nach § 103 SGG nicht verpflichtet, die vom Beklagten unterlassene Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens als Voraussetzung für seinen Rücknahmebescheid hinsichtlich des Bewilligungsbescheids nachzuholen.
BSG, B 14 AS 30/14 R vom 25.6.2015

Gast26342

Zitat16.05.2016
Weitere Rechtsverschärfung mit der Rechtsvereinfachung bei Hartz IV
"Formulierungshilfe" der Bundesregierung für die CDU/CSU- und SPD-Fraktionen

Es ist erschreckend, dass die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu Befehlsempfängern der Bundesregierung degradiert werden, die ,,Formulierungshilfen" der Bundesregierung in Anträge umsetzen sollen.

Und was formuliert die Bundesregierung zum Beispiel?

​Die sogenannte Rechtsvereinfachung bei Hartz IV soll sich noch weiter zur Repressionsverschärfung entwickeln. So sollen diejenigen, die sich der Zwangsverrentung widersetzen, per gesetzlich vorgeschriebenem Leistungsentzug dazu genötigt werden.

Außerdem: Rechtsvereinfachung nennt es die große Koalition, wenn Müttern mit Hartz IV der Lebensunterhalt für ihre Kinder gekürzt wird, weil das Kind ein paar Tage beim umgangsberechtigten Vater ist, der kein Hartz IV bezieht. Davon mal abgesehen, lässt sich der monatliche Lebensunterhalt nicht tagegenau aufschlüsseln, weil viele Dinge, wie Spielsachen, Kleidung usw. immer da sein müssen. Auch das Essen kann man nicht tagegenau portioniert kaufen. Auch hier also eine Rechtsverschärfung zu Ungunsten der Betroffenen.
http://www.katja-kipping.de/de/article/1079.weitere-rechtsverschärfung-mit-der-rechtsvereinfachung.html

Anschreiben BMAS:
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/288.7/7/6f19ac.pdf
"Formulierungshilfe":
http://www.katja-kipping.de/kontext/controllers/document.php/289.5/0/a689ad.pdf

Gast21319

Wie Andrea Nahles Arbeitslose um ihre Rechte bringen will

Die von der Bundesregierung geplante Hartz-IV-Reform wird nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten
und Anwälten zu einer erheblichen Verschlechterung für viele Hartz-IV-Empfänger führen,
deren Bescheide falsch sind. Das geht aus Recherchen von REPORT MAINZ hervor.
Die Möglichkeit rückwirkend Leistungen zu bekommen, werde nach dem Gesetzentwurf eingeschränkt.

- Aufzeichnung Report Mainz

- Text des Beitrags

- "Bürokratieabbau auf Kosten der Schwächsten"

aha, interessant, interessant!

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 19. Mai 2016, 07:55:26
Hier wird hier größtenteils unsachlich Panikmache betrieben, was der Sache ansich eher schadet. Ich hätte mir hier mehr Sachlichkeit und insbesondere konkrete Aussagen gewünscht.
Bei der geplanten Änderung wird der bisherige Verweis in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II auf die Anwendung des § 330 Abs. 1 SGB III durch eine eigene inhaltlich identische Regelung im SGB II ersetzt (vgl. Bt-Dr. 18/8041, Nr. 34).
Darüber hinaus wird diese Regelung im SGB II allerdings auch auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung nach § 22a SGB II ausgeweitet. D.h. wenn ein LSG gemäß § 55a SGG eine Satzung nach § 22a SGB II für unwirksam erklärt, können Betroffene die Ihnen vorenthaltenen KdU nicht mehr nachträglich einfordern.
Von dieser Neuregelung profitieren allerdings nur die Kommunen, da diese lt. § 6 SGB II die KdU tragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldhoefi

Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II ÄndG: Weitere Verschärfungen geplant - "Formulierungshilfe" für die CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktionen

Das BMAS/Nahles-Ministerium erarbeitet eine ,,Formulierungshilfe" für die CDU/CSU und SPD Bundestagsfraktionen zur weiteren Verschärfung des SGB II. Sehr zweifelhaft ist, dass ein Ministerium für Bundestagsfraktionen Anträge für Gesetzesänderungen schreibt und begründet.

Kernpunkte sind: Verkürzung der Möglichkeit eines Überprüfungsantrages auf rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte zu auf vier Jahre, bisher gab es hier keine Frist (Ausweitung des Hartz IV + SGB XII Sonderrechts), Entziehung von SGB II Leistungen bis vorrangige Sozialleistungen beantragt werden (Ausweitung der Sanktionen), Ausweitung von 1-EURO-Jobs für Langzeitarbeitslose (anstatt reguläre, versicherungspflichtige Arbeit zu schaffen), Regelungen zur temporären BG (anstatt endlich die Streichung des RB im Herkunftshaushalt aufzugeben) sowie diverse andere Änderungen. Die Frist zur Rücknahme von rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten soll auch im SGB XII auf vier Jahre verkürzt werden.

Anschreiben des BMAS vom 06.05.2016 --> http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Anschreiben-zu-9.-SGB-II--ndG-6.5.2016.pdf

Formulierungshilfe vom 04.05.2016 --> http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-Formulierungshilfe-f-r-Fraktionen-2.5.2016.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.05.2016)

oldhoefi

Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II ÄndG - Stellungnahmen zur Anhörung

Diverse Stellungnahmen zum Rechtsverschärfungsgesetz im Rahmen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss.

Frank Jäger/Tacheles --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)642.pdf

Prof. Dr. Stefan Sell --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)645-Prof.-Sell.pdf

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege --> http://www.harald-thome.de/media/files/2016-05-17-Rechtsvereinfachung-Anh-rung.pdf

Deutscher Caritasverband e. V. --> http://tinyurl.com/j76cdse

Deutscher Gewerkschaftsbund --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)640.pdf

Deutscher Juristinnenbund e. V. --> http://tinyurl.com/zpt7938

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e. V. --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)646-V.-Frauen-Pol..pdf

Bundesagentur für Arbeit --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)638.pdf

Uwe Hilgendag, Ombudsmann am Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)639.pdf

Sozialverband Deutschland e. V. --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)648-SoVD.pdf

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)641.pdf

Provinzial der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)643.pdf

Deutscher Städtetag --> http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)644.pdf

Dann haben wir noch eine Entwurfsfassung des Gesetzestextes, Stand 06.04.2016 mit eingearbeiteter ,,BMAS Formulierungshilfe" vom 02.05.2016, um den Kram den das BMAS möchte, besser nachvollziehbar zu bekommen.

Lesefassung --> http://tinyurl.com/ze42ytv

Anmerkung: Hier wird das Hartz IV-Gesetz wieder massiv verschärft, das hat Prof. Sell in seiner Stellungnahme sehr gut rausgearbeitet. Es geht dabei eben nicht um "Vereinfachung und Kostenersparnis", wie das dass SPD geführte BMAS öffentlich verlauten lässt, sondern eine deutliche Verschärfung des "Niedriglohnsektorerzwingungsgesetzes" Hartz IV. Und aus dem Hause Nahles erfolgt ein Gesetz nach dem anderen, die in ihrer Qualität und Substanz kaum noch von CSU-AFD Gesetzen unterscheiden würden.
In Frankreich gibt es massive Gegenwehr aus der Arbeitnehmerschaft bei der Einführung eines dortigen Arbeitsmarktgesetzes, genauso sollte und müsste es auch in Deutschland sein, beim jetzigen Rechtsverschärfungsgesetz. Ich möchte es zumindest mal gesagt haben und allen die Unterschiede zwischen den Zuständen in France und Deutschland aufzeigen. Leute es ist Aufwachen angesagt, politisches Bewusstwerden.

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 27.05.2016)

Gast33930

Bin ich heute bissle blöd oder ist das falsch?


Seite 31.
Unterabschnitt 2 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

(2)
Als Regelbedarf werden bei Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partnerin
oder Partner minderjährig ist, monatlich 364 Euro anerkannt

Meck

Rechtsvereinfachung SGB II: Paritätischer fordert Bundestag auf, umstrittenes Gesetz zur Hartz-IV-Reform komplett fallen zu lassen.

Als "kaltes Apparatschikgesetz", mit dem die Rechtsposition von Millionen Hartz-IV-Beziehern geschwächt und ihre Lebenssituation verschlechtert werde, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das geplante Gesetz zur so genannten Rechtsvereinfachung im SGB II (Hartz IV), das nach erster Lesung im Bundestag heute im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten wird. Der vorliegende Gesetzesentwurf habe mit Entbürokratisierung so gut wie nichts zu tun, sondern verschärfe vor allem Kontroll- und Sanktionsmechanismen. Für Millionen Betroffene drohten künftig Leistungseinschnitte. Der Paritätische fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Gesamtpaket fallen zu lassen.


-->> http://www.presseportal.de/pm/53407/3338991
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Meck

Caritas und Diakonie Deutschland kritisieren Hartz-IV-Reform.

Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland sehen bei der geplanten Hartz-IV-Reform beträchtliche Mängel. Wichtige Aspekte wie die Reform der Sanktionen oder die Vereinfachung der Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket seien trotz ausführlicher Beratung nicht im Entwurf berücksichtigt, kritisierte Caritas-Präsident Peter Neher zu einer Anhörung am Montag im Bundestag.

Eine Rechtsvereinfachung sollte aber zu "deutlichen Verbesserungen für die Empfänger der Hilfeleistungen und der Verwaltung führen", bekräftigte Neher. Das Gesetz zur "Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV" soll das Hartz-IV-System unbürokratischer machen. Positiv seien verlängerte Bewilligungszeiträume für Hartz-IV-Leistungen sowie die geplante Förderung für schwer erreichbare Jugendliche, sagte Neher. Auf der anderen Seite seien zahlreiche Verschärfungen im Gesetz enthalten, welche die rechtliche Stellung der Leistungsempfänger schwächten. So sollten Leistungsberechtigte keine Nachzahlungen mehr erhalten, auch wenn juristisch sicher sei, dass das zuständige Jobcenter die Leistungen falsch berechnet habe.


-->> http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/caritas-kritisiert-hartz-iv-reform
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Meck

Um alleinerziehende Mütter künftig nicht schlechter zu stellen, fordert die SPD-Fraktion Änderungen am Hartz-IV-Gesetz. Auch in der CDU gibt es Offenheit für Änderungsvorschläge, die Arbeitsministerin Nahles nun vorlegen soll.

Die geplante Neuregelung des Hartz-IV-Gesetzes wird voraussichtlich bei den Beratungen im Bundestag noch verändert. Die SPD-Abgeordnete Katja Mast sagte dem SWR, die SPD-Abgeordneten sähen Änderungsbedarf: "Deshalb sind wir in der SPD-Fraktion mit Bundesarbeitsministerin Nahles übereingekommen, dass wir nach einer Lösung suchen müssen, die keine alleinerziehende Mutter schlechter stellt als heute."


-->> https://www.tagesschau.de/inland/hartz-iv-gesetz-101.html
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Gast21319

Noch ärmer: Wie die Hartz-IV-Reform Alleinerziehende und Rentner schlechter stellt

TV-Sendung: Monitor vom 02.06.2016

Mitkampfmuddi

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-diskriminierung-von-kindern-alleinerziehender-abgewendet-a-1095813.html

Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) habe mit den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass die Änderung der Regelung zu den Alleinerziehenden aus dem derzeit im Bundestag beratenen Gesetzentwurf zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV herausgenommen werde, sagte eine Ministeriumssprecherin.
H4 = Die Kunst aus Nix was zu machen

Gast21319

Zitat von: Mitkampfmuddi am 04. Juni 2016, 01:07:05
Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) habe mit den Koalitionsfraktionen vereinbart, dass die Änderung der Regelung zu den Alleinerziehenden aus dem derzeit im Bundestag beratenen Gesetzentwurf zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV herausgenommen werde, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Davor sind 2 Aufzeichnungen gepostet, dann stellen wir fest, dass die o.g. Aussage eh geblendet ist.