Rechtsverschärfungen im SGB II ab 01.08.2016 - 9. Gesetz zur Änderung des SGB II

Begonnen von Ottokar, 08. November 2015, 15:46:57

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Chakotay

Zitat aus dem Newsletter von H.Thome:

" 2. Rechtsverschärfungsgesetz: Nahles rudert zurück / möglicherweise verschoben

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Laut Medienberichterstattung soll Arbeitsministerin Nahles mit den Koalitionsfraktionen vereinbart haben, dass die Regelungen zur temporären Bedarfsgemeinschaft nicht ins Rechtsverschärfungsgesetz kommen sollen. Siehe dazu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hartz-iv-diskriminierung-von-kindern-alleinerziehender-abgewendet-a-1095813.html
Vielleicht kommt Nahles mal auf den Trichter, sich mit den vielen fast einhelligen Stellungnahmen von Fachverbänden auseinander zu setzen und einen Umgangsmehrbedarf einzuführen.
Spannenderweise ist wohl die ursprünglich am 9. Juni geplante abschließende 2. und 3. Lesung und Verabschiedung des 9. SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes vertagt worden. http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/
Warum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.
Hier eine Materialenzusammenstellung aller Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016: http://www.harald-thome.de/media/files/materialzusammenstellung-data.pdf  "


Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Orakel

ZitatWarum auch immer, damit könnte das Wirksamwerden zum 1. Aug. 2016 deutlich in Frage gestellt werden.

23.06.2016 im Bundestag, 08.07.2016 im Bundesrat, Gauck zückt umgehend den Federhalter, fertsch ...

Ein Scheitern im Bundestag wäre eine Sensation, das Anrufen des Vermittlungsausschusses im Bundesrat ... von wem? Vielleicht ist ja die Tinte in Gauck's Federhalter eingetrocknet ...

Chakotay

Zitat von: Orakel am 13. Juni 2016, 19:53:01
23.06.2016 im Bundestag,

Kann es sein, das Du hier etwas verwechselst ? Am 23.06.2016 findet das Referendum zum Brexit statt..aber nicht im Budestag.
Das SGB II-Rechtsverschärfungsgesetzes war für 9.6. im Bundestag vorgesehen. Also ich denke der Termin im Bundesrat am 08.07.2016 dürfte damit (zunächst) obsolet sein.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)


Chakotay

Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Ottokar

Lest mal das Sitzungsprotokoll: bei B90/Grüne große Worte, aber es folgen wieder mal keine Taten, statt sich zu positionieren enthält sich die Fraktion überall. Einfach nur widerlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gast39912

Zitat von: Ottokar am 25. Juni 2016, 10:09:51
Lest mal das Sitzungsprotokoll: bei B90/Grüne große Worte, aber es folgen wieder mal keine Taten, statt sich zu positionieren enthält sich die Fraktion überall. Einfach nur widerlich.

Die Grünen sind auch nicht mehr das was sie mal waren.........

Da Fragt man sich was man noch Wählen soll?!

Gast21319


Gast14038

Die Linken sind auch nicht besser, die labern doch auch nur. Wenns drauf ankommt, ziehen die auch den Arsch ein. Sagt doch Gysi selber schon von seinen Leuten.

oldhoefi

Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II ÄndG

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einige Änderungen beim ,,Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II ÄndG" verständigt.

So z. B. keine Zwangsverrentung, keine Schlechterstellung von Alleinerziehenden; ein paar Verbesserungen etwa bei den Arbeitsgelegenheiten oder Einführung einer neuen Härtefallregelung bei Auszubildenden.

Die sonstigen negativen Verschärfungen werden beibehalten, wie Ausweitung der Ersatzansprüche, Abschaffung eines Vorschusses, Ersatzpflicht wegen nicht eingereichter Unterlagen, vorläufige Leistungsgewährung ohne Erwerbstätigenfreibetrag, Brutto-Warmmiete bei den KdU, ... aber auch die Regelungen zu Sanktionen werden nicht geändert.

Jetzt ist der Bundesrat gefragt, diesen aberwitzigen, in keiner Weise das Recht vereinfachenden Gesetzesentwurf abzuändern. Allen voran möge dabei der Bundesrat die Maßgaben des BVerfG beachten und diesen Forderungskatalog.
--> http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/18_11_534.pdf

Gesetzesänderungsantrag der Fraktionen vom 17.06.2016.
--> http://www.harald-thome.de/media/files/-nderungsantrag-Fraktionen-9-SGBII-ndG-17.06.2016.pdf

Eine Zusammenstellung der Pressemitteilungen der Bundestagsfraktionen zu weiteren SGB II Änderungen vom 16.06.2016.
--> http://www.harald-thome.de/media/files/PMs-Bundestagesfraktionen-16.06.2016.pdf

Und noch eine Stellungnahme des Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. (VAMV) vom 08.06.2016 unter dem Arbeitstitel ,,Hartz IV-Reform: Rücknahme Kürzung nur ein Teilschritt – Umgangspauschale einführen!"
Pressemitteilung --> http://www.harald-thome.de/media/files/PM_VAMV_SGB-II_Umgangsmehrbedarf_08062016.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 20.06.2016)

Ottokar

Der Bundesrat wird das Gesetz durchwinken, so wie er noch jedes Gesetz durchgewunken hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


oldhoefi

Rechtsverschärfungsgesetz / 9. SGB II ÄndG

Der Bundestag hat am 23. Juni 2016 die von der CDU/CSU und SPD vereinbarten Regelungen zum Rechtsverschärfungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in geänderter Fassung, trotz scharfer Kritik der Oppositionsfraktionen, angenommen. Das bedeutet, der Gesetzesentwurf muss jetzt noch durch den Bundesrat absegnet werden. Er steht dort für den 08. Juli auf der Tagesordnung. Wenn er dort abgesegnet würde, könnte das Gesetz doch noch zum 01. August wirksam werden.

Bundesratsankündigung für den 08.07.2016.
--> http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/947/to-node.html

Die derzeit aktuelle Fassung des Gesetzestextes.
--> http://www.harald-thome.de/media/files/DRs-343-16-vom-24.06.2016.pdf

Übersicht über den bisherigen Stand der Änderungen von Dr. Johannes Steffen - Stand 22.06.2016.
--> http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-06-23_9_sgb_ii_aendg_PS.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 03.07.2016)


Gast18959

Zitat von: Gast26342 am 08. Juli 2016, 16:25:08Er hat auch diesmal.

Ab Inkraftsetzung hat nun jeder der seinen Arbeitsplatz "selbstverschuldet" verliert oder eine zugewiesene Erwerbsarbeit nicht annimmt, seine grundrechtliche Menschenwürde verwirkt.
Ich bin gespannt wann sich die ersten hier melden, weil sie ihren behördlich festgestellten Anspruch auf Leistungen rechtswidrig erhalten.
Eine juristische Glanzleistung der beteiligten Fachkräfte.   :ok:

Hustensaft