Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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Orakel

Vermutlich wird das BVerfG deine Meinung nicht so ganz teilen und doch noch die eine oder andere Möglichkeit sehen ...

Gast9483

Wenn das Gericht sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt, dann kann es gar nicht anders urteilen!

Ottokar

Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum ALG II zeigt, dass das BVerfG sich zuallererst der Staatsräson verpflichtet fühlt und erst danach dem Grundgesetz.
Lt. BVerfG verstößt auch ein § nicht per se gegen das Grundgesetz, sondern erst die Behörde, die ihn buchstabengetreu anwendet, statt ihn verfassungskonform auszulegen.
Sollte also die Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstoßen, wird das BVerfG dem Gesetzgeber aufgeben, die gesetzliche Regelung binnen einer Frist so abzuändern, dass deren Anwendung nicht mehr gegen das Grundgesetz verstößt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Meck

Die Kollegen von Tacheles e.V. haben ihre Stellungnahme zu den Sanktionen im SGB II als sachverständige Dritte für das BVerfG fertig.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Organisationen, im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese haben wir jetzt fertig gestellt. In 79 Seiten legen wir darin dar, dass das SGB II – Sanktionsrecht gegen das Völkerrecht, die EU – Sozialcharta, die Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht verstößt und eine Absenkung der SGB II Regelbedarfe in keinem Fall zulässig ist. Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen.


-->> http://www.sozialticker.com/stellungnahme-sanktionen-sgb-ii/
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye:

Diskus

#739
Hier unter Punkt 25

Guckst du hier

Diskus



Thema wurde hier mit eingefügt. LG Meck
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

götzb

Hoffnung das man die Sanktionen verbietet, oder zumindest das ExisMin garantiert, um so das kafkakeske H.IV System mit spitzen Schuh in die Eier zu treten.



Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Gast42062

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2017, 15:10:16
Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG zum ALG II zeigt, dass das BVerfG sich zuallererst der Staatsräson verpflichtet fühlt und erst danach dem Grundgesetz.
Lt. BVerfG verstößt auch ein § nicht per se gegen das Grundgesetz, sondern erst die Behörde, die ihn buchstabengetreu anwendet, statt ihn verfassungskonform auszulegen.
Sollte also die Sanktionspraxis gegen das Grundgesetz verstoßen, wird das BVerfG dem Gesetzgeber aufgeben, die gesetzliche Regelung binnen einer Frist so abzuändern, dass deren Anwendung nicht mehr gegen das Grundgesetz verstößt.
eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.

MichaK

#742
Zitat von: Gast42062 am 01. März 2017, 22:59:54eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.
wie stellst du dir das konkret vor? Die Erzwingung?


Zitat repariert. / Wolf27

Gast26342

Zitat von: Gast42062 am 01. März 2017, 22:59:54eine Abänderung der Sanktionen vieleicht in Zwangsarbeit auf Basis 0 Euro Maßnahme könnte ich mir durchaus vorstellen.
Mit Blick auf Art. 12 GG kann ich das nicht.


Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Hexe

Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

oldhoefi

Andere Stellungnahmen zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als sachverständiger Dritter für das BVerfG ist nun veröffentlicht / Dank an Roland Rosenow

Zunächst möchte ich auf ein sehr spannendes Interview mit Roland Rosenow hinweisen. Roland hat in den wesentlichen Teilen die Tacheles Stellungnahme für das BVerfG verfasst, weswegen ich ihm hier nochmal unseren ausdrücklichen Dank aussprechen möchte. Er hat in dem Radiointerview die Entstehung und Wertung auf sehr gute Art dargelegt.

Interview --> http://www.freie-radios.net/81776

Ferner die Stellungnahmen anderer.

DPWV –-> http://tinyurl.com/zswczkf

Diakonie --> http://tinyurl.com/zzfzeyr

Deutscher Verein --> http://tinyurl.com/h4s5jmg


Tacheles Stellungnahme --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Andere Stellungnahmen liegen mir nicht vor oder ich darf sie nicht veröffentlichen. Daher hier mal der Aufruf an die anderen ,,sachverständigen Dritten" gebt eure Stellungnahmen weiter oder veröffentlicht sie und schickt die Links.

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 11.03.2017)

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Anmerkung von mir:

Sollten die Links teilweise nicht funktionieren (ich hatte Probleme damit) bitte eine kurze PN an mich - danke.

Meck

Nach Meinung der Caritas sind die Leistungskürzungen beim ALG II in der aktuellen Ausgestaltung verfassungswidrig. In der für das Bundesverfassungsgericht abgegebenen Stellungnahme wird deutlich, dass v.a. die Vollsanktion und die fehlende Flexibilität einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Positionen der Leistungsbezieher darstellen. Die Caritas lehnt Sanktionen nicht grundsätzlich ab, sondern sieht rechtlich die Möglichkeit, die Hilfeleistung nach dem SGB II davon abhängig zu machen, dass Selbsthilfeoptionen genutzt werden. Der Gesetzgeber ist aber bei der Ausgestaltung dessen, was eingefordert werden darf, zu weit gegangen.

-->> http://www.sozialticker.com/caritas-meint-leistungskuerzungen-verfassungswidrig/
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. LG Meck :bye: