Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Dragon

#150
Hallo Thinkcentre
Zitat
Zitat Thinkcentre
Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Gab es im Vorfeld ein:

- Profiling
- Potentialanalyse
- individuelles Eingliederungskonzept

Wurde die Maßnahme in der Zuweisung:

- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept

Nein! Schau dir meinen Beitrag #75 dort findest du mehre PDF datei wie auch die Zuweisung zum Kurs "der am Gleichen Tag direkt mit dem stattgeben Widerspruch Kamm!
Also wozu genau diese Maßnahme für mich gut ist keine Ahnung :weisnich:
Dazu hatte z.b Ottokar im #78 gesagt das die Zuweisung zum Kurs rechtswidrig ist.
Zitat
Zitat Thinkcentre
- Konkretisiert
- Wie soll die Maßnahme vorhandene Vermittlungshemmnisse beseitigen
- Besitzt die Maßnahme ein eigenes Eingliederungskonzept
Keine Ahnung! Ich schreibe ja genug Bewerbungen! Hatte den Wachmannjob verloren als die Pandemie anfing.Bewerbe mich auch wieder im Einzelhandel als kaufmann im Einzelhandel (laufende Bewerbungen).


Thinkcentre

Das ist in der Tat ein sehr interessanter Thread insb. da mit steigender Arbeitslosenzahlen solche Kurse wie Fußpilze wuchern. Bedenkt man die durchnittlichen Maßnahmekosten von 2000€/Kurs/Teilnehmer und addiert es mit Tausenden von Zwangsteilnehmern kommen ganz schöne Summen zusammen mit dem Resultat das sich an der Situation der Zwangsrekrutierten absolut nichts ändert.

Die BA kauft solche Maßnahme in großen Paketen ein (offiziell werden sie "gebucht") und setzt anschließend die SB einem Besetzungsdruck aus, womöglich auf Provisionsbasis (eine Art von Kopfgeld), diese Kurse mit Arbeitslosen zu füllen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle ob dies vom Nutzen für den Teilnehmer ist, er verschwindet aus der Statistik, die Jobcenter werden für ihre menschenfeindliche Strategie zur Senkung der Arbeislosenzahlen gelobt und der SB füllt sich beflügelt seine Entgeldgruppe deutlich zu verbessern.

Ich finde eine Umschulung phantastisch, kann ich jedem nur empfehlen falls er diese Möglichkeit bekommt. Ich finde allgemein alle Maßnahmen der Jobcenter schlimmer als Arbeitslager in Kriegsgefangenschaft.

Dragon

#152
Hallo  Thinkcentre

Hast du den Beitrag 75+78 gesehen= (die PDF)? es steht nicht warum diese Maßnahme mir einen Job verhilft!!!
Meine Behörde ist echt verrückt.
Zitat
Zitat von Thinkcentre
Ich finde eine Umschulung phantastisch, kann ich jedem nur empfehlen falls er diese Möglichkeit bekommt.
Nicht bei meinen JC die sagen zahle das aus deiner eigenen Tasche, sie verweigern auch das Einlösen von Bildungsgutscheine.
Da hast du recht oder die ABM waren nicht schlecht aber die Gibt es wohl nicht mehr.

Ich musste früher alle Weiterbildungen/Umschulungen aus eigener Tasche zahlen mit Hilfe meiner Eltern(Geld leihen).
als ich den Schein 34a für den( Wachmann Job) brauchte hat die Behörde sich einfach geweigert die Weiterbildung zahlen musste aus zeit gründen um nicht das Jobangebot Verlieren war sehr teuer.
Zitat
Zitat von Thinkcentre
Ich finde allgemein alle Maßnahmen der Jobcenter schlimmer als Arbeitslager in Kriegsgefangenschaft.
Das ist so! ich hatte früher mehre Kurse bei DAA die nichts brachten reine Zeitverschwendung man hat die Leute da Persönliche fragen ausgefragt .sollten bei der jobbörse stellen suchen + unsere Daten online tun. ich nutze diese Seite aus Prinzip nicht es gibt bessere Jobbörsen.

Meine Mutter ist auch an mich angewiesen das ich alles erledige wie z.b das Einkaufen,kochen,Waschen,Haushalt machen oder Firmen/Behördenangelegenheiten.

bebe82

Lass dich doch als pflegenden Angehörigen eintragen und je nach Pflegegrad oder Verteilung der anfallenden Pflege bist du raus aus der Vermittlung

Dragon

#154
Hallo Bebe82
Zitat
Zitat von Bebe82
Lass dich doch als pflegenden Angehörigen eintragen und je nach Pflegegrad oder Verteilung der anfallenden Pflege bist du raus aus der Vermittlung
Leider nicht so einfach !wird sehr lange dauern bis man vernünftigen MDK Gutachter bekommt+Arzt findet der keine Lügen beim AOK,MKD erzählt.
Ich hatte es endlich ende Juli 2019 geschafft, nach 4-5 Jahren mit Ärger  mit AOK,MDK das mein Vater PG 3 sie bekommen hatte!
leider verstarb er 4 Monate Plötzlich später an einen 2x KH (mehre)Behandlungsfehler dazu trägt der Hausarzt eine teil Mitschuld ! Wir können es leider dem KH,Artz kaum nachweisen. meine Mutter würde Nervlich kein Gerichtsvefahren durchstehen.

Meine Mutter stand 2013 schon PG 1 zu den man ihr durch Lügen des Hausarzt+ MKD Begutachtung(Frauen) bis heute verweigert.
Heute ist leider vom JC oder SG nichts gekommen,schade das man nicht weis ob die Behörde oder Gericht das bearbeiten mit  Entscheidung.

Hallo@ Ottokar
ZitatZitat von Ottokar
Außerdem würde ich gegenüber dem Maßnahmeträger darauf bestehen, dass die Maßnahme nur in Teilzeit zugewiesen wurde.
Falls der Maßnahmeträger z.b Teilzeit sofort ablehnt, er darauf besteht halt Vollzeit oder eine ( Drohung mit einer Sanktion durch das JC)?

Mein JC versucht seit jahren mich in genau diesen Kurs zustecken , wo man sofort mit einer Sanktion drohte obwohl der Kurs auch damals wie jetzt Rechtswidrig ist. Ich fand immer jobs ohne dem Kurs.

Dragon

#155
Guten Morgen Ottokar

Der Heutige Stand beim DAA Termin.
1. Angeblich musste man heute nicht zum Termin (vor Ort) sondern halt Telefonisch,in der Zuweisung stand aber nichts das der Heutige Termin rein Telefonisch wäre bin extra zu fuss ca.45-50min dahin.
2. Die Masken soll man aus eigener Tasche bezahlen z.b aus dem Coronazuschuss,der Maßnahmeträger bezahlt keine Masken.
3. Laut der Aussage Angeblich Kursbeginn nächste Woche wann genau keine Ahnung.
4. Die Ansprechpartnerin hatte versucht das ich vor ort etwas ausfülle+meine Daten aufnehme dazu Unterschreibe sah nach einen Maßnahmevertrag aus ,habe gesagt nein ich werde nichts unterschreiben oder mitnehmen. ich hatte wohl vergessen die Formualre doch mit zunehmen damit wir es überprüfen können.
5. Angeblich wäre die Tägliche Dauer falls man vor Ort sein sollte von 09:00 -13:00! oder  einen Telefonkurs =heißt man ruft dich an , wo er am Telefon statt" was mach machen Leute die z.b kein Telefon/PC haben.
6. Man müsste ein Attest vorlegen das man von der Maske befreit ist.
7. Wenn ich jedes mal mich auf Negativtesten muss um das Gebäude zu betreten Entspricht das doch einer Testpflicht (Zwang) sieht das Foto wegen dem Test.

Hatte von dem Gebäude und dem eingang wo das mit dem Negativtest


Ob am Kurs Teilhnemhen muss oder nicht hat die Frau nicht gesagt "ich solle das mit meinen SA/JC Regeln. Was mache ich den jetzt??? bin auch nicht schlauer.

Also am Eingang stand Aushang 1x Maskenpflicht+1x Zutritt nur mit gültigen Corona-Negativtest
Hiermit wird darauf hingewiesen,das der Zutritt ab sofort nur noch erlaubt ist, wenn ein negativer Coronatest nachgewiesen wird!!!!

Informationen:                            Ausnahmen
Weitere Hinweise entnehmen         Keinen Test/Nachweis            
sie Bitte der jeweils gültigen         benötigen:
Verordnung
                                                               *Personen mit impfausweis
                                                               *Personen mit   
                                                               *Genesennachweis
                                                               *Kinder bis zu einem Alter von
                                                                einschließlich 14 Jahren

Update: 10:58 Uhr
Ich könnte mir die Dokumente z.b von der DAA mir per Email als PDF schicken lassen also den Maßnahmevertrag"  damit wir was als beweis haben oder es lassen????

Gast50147

Zitat von: Dragon am 31. Mai 2021, 16:02:54Wir können es leider dem KH,Artz kaum nachweisen. meine Mutter würde Nervlich kein Gerichtsvefahren durchstehen.
Bei groben Behandlungsfehler gibt es eine Beweislastumkehr,
d.h. nicht du musst dem Arzt seine Fehler beweisen,
sondern der Arzt muss beweisen dass er keinen Behandlungsfehler gemacht hat

Dragon

#157
Hallo harry
ZitatBei groben Behandlungsfehler gibt es eine Beweislastumkehr,
d.h. nicht du musst dem Arzt seine Fehler beweisen,
sondern der Arzt muss beweisen dass er keinen Behandlungsfehler gemacht hat
wir hatten viel Stress mit dem Krankenhaus man wollte man uns erst nicht den Todesbefund schriftlich ,brauchten mehre Monate nach hin und her. da war er schon längst beerdigt. Leider musste die Beerdigung wegen der anstehenden Feiertage schnell gehen da sonst das Standesamt (wegen Totenschein) bis Anfang Jan zu hatte.

Man hat behauptet der hausartz hätte den Befund was aber nicht stimmte. wegen der Pandemie war der Hausarzt mehre Monate nicht erreichbar. Das Krankenhaus war sehr schwer Telefonisch zu erreichen falls ja = sagten sie der Hausarzt hat es.

Meine Mutter würde es nicht verkraften das man in wieder ausbuddelt dazu eine Obduktion+ das Gerichtsverfahren was auch sehr Teuer +Langwierig. es war für sie echt lange nicht leicht das er nach 48 Jahren ehe auf einmal weg ist. Es war für uns beide eine Harte zeit dazu noch der Riesen Behördenstress der Monate dauerte wo auch Geld Fehlte.

Ich bin selber nicht mehr so fit wie früher ! etwas Psychisch angeschlagen wegen Stress mit Jobcenter dazu noch um Mutter kümmern mit alles erledigen. Meisten schläft man nicht gut vor sorgen,Nöte.

Ups hatte vorher im #155 vergessen das Foto wegen der Testpflicht hochladen sorry.
Ich hoffe es war kein Fehler von mir die Formulare "die man mir vorlegten nicht mitnahm???

Es wäre es gut zu wissen was ich jetzt wegen dem Kurs mache also wie geschildert, verlangt man Negativtest um teilnehmen.
ZitatEine Testpflicht oder Testforderung durch den Maßnahmeträger ist nicht zulässig, diese würde gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoßen. Allein der Gesetzgeber ist berechtigt, derartige Grundrechtseingriffe vorzunehmen.
wie Ottokar es im #126 erwähnte das der Träger es nicht fordern darf/kann.

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Gast50147

Zitat von: Dragon am 01. Juni 2021, 11:13:21das man in wieder ausbuddelt dazu eine Obduktion+ das Gerichtsverfahren was auch sehr Teuer +Langwierig.

Lasse dir doch einfach die Behandlungsakte vom Krankenhaus schicken.
Dazu sind die verpflichtet - notfalls gehe über den Datenschutzbeauftragtes des Landes. Mit Vollmacht deiner Mutter hast du als Sohn volle Handlungsfreiheit.
Die Akte wird per CD versandt und ist passwortgeschützt.

Persönlich hatte ich ähnlichen Fall. Es ging um Behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen.
Meine Krankenakte umfasst 193 Seiten auf CD und die Behandlungsfehler sind eindeutig erkennbar und wegen falscher Medikation ist Beweislaustumkehr gegeben.

Eine Obduktion findet sicher nicht statt. Kann ich mir wegen Behandlungsfehler nicht vorstellen.

Ottokar

Ich würde der SB umgehend schr. (Fax) folgendes miteilen:
ZitatIch habe heute um ... beim Maßnahmeträger persönlich vorgesprochen, dort wurde ich wieder weggeschickt.
Zuvor wurde mir noch mitgeteilt, dass man weder wisse, ob und wann die Maßnahme beginnt, noch ob diese vor Ort durchgeführt wird oder telefonisch. Wie die Maßnahme telefonisch durchgeführt werden soll, konnte man mir ebenfalls nicht sagen.
Ich wurde außerdem darüber informiert, ich müsste jeden Tag um 9 Uhr mit OP/FFP2 Maske und einem neuen aktuellen Test anwesend sein, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wird, was de facto einer unzulässigen Zwangstestpflicht entspricht.
Und mir wurde mitgeteilt, dass der Maßnahmeträger die Kosten für die Masken nicht übernimmt und das es keine Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen gibt.
Diesbezüglich verweise ich auf meinen Widerspruch vom ..., in dem ich bereits dargelegt habe, dass ohne Regelung zur Kostenübernahme der Masken und ohne Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen die Maßnahme unzumutbar ist.
Hinzu kommt nun noch, dass der Maßnahmeträger selbst keine Angaben dazu machen kann, ob, wann und wie die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Ich kann an keiner Maßnahme teilnehmen, die gar nicht stattfindet, und ich werde an keiner Maßnahme teilnehmen, die unzumutbar ist, weil die grundlegenden Voraussetzungen nicht geregelt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Zuweisung unverzüglich zurückzunehmen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dragon

#160
Hallo Ottokar
Danke nochmal für das neue schreiben :sehrgut:
hast du z.b  Beitrag #157 die PDF gesehen wo es stand das man mit Testpflicht?
Danke werde ich gleich machen!
Zitat
zitat von Ottokar
Ich habe heute um ... beim Maßnahmeträger persönlich vorgesprochen, dort wurde ich wieder weggeschickt.
Zuvor wurde mir noch mitgeteilt, dass man weder wisse, ob und wann die Maßnahme beginnt, noch ob diese vor Ort durchgeführt wird oder telefonisch. Wie die Maßnahme telefonisch durchgeführt werden soll, konnte man mir ebenfalls nicht sagen.
Ich wurde außerdem darüber informiert, ich müsste jeden Tag um 9 Uhr mit OP/FFP2 Maske und einem neuen aktuellen Test anwesend sein, wenn die Maßnahme vor Ort durchgeführt wird, was de facto einer unzulässigen Zwangstestpflicht entspricht.
Und mir wurde mitgeteilt, dass der Maßnahmeträger die Kosten für die Masken nicht übernimmt und das es keine Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen gibt.
Diesbezüglich verweise ich auf meinen Widerspruch vom <--- , in dem ich bereits dargelegt habe, dass ohne Regelung zur Kostenübernahme der Masken und ohne Regelung zu Tragezeiten und Tragepausen die Maßnahme unzumutbar ist.
Hinzu kommt nun noch, dass der Maßnahmeträger selbst keine Angaben dazu machen kann, ob, wann und wie die Maßnahme durchgeführt werden soll.
Ich kann an keiner Maßnahme teilnehmen, die gar nicht stattfindet, und ich werde an keiner Maßnahme teilnehmen, die unzumutbar ist, weil die grundlegenden Voraussetzungen nicht geregelt sind.
Ich fordere Sie deshalb auf, die Zuweisung unverzüglich zurückzunehmen.
Welches datum genau muss im Feld mit dem Rot Pfeil stehen= mein Widerspruch vom 16.05.2021??
verstehe ich das richtig das außer das Neue schreiben per Fax an das JC, danach einfach abwarten was von meinen JC kommt?

Update: 14:42 Uhr
Damit wir keine zeit verlieren! trage ich im Feld mit dem roten Pfeil als Datum 16.05.2021 ein.
mache mich jetzt auf dem Weg zum Copyshop.

The Witch

Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre? Ob jemand gerade zur Post oder zum Copy-Shop marschiert, dürfte nicht von allgemeinem Interesse sein.

mousekiller

Zitat von: The Witch am 01. Juni 2021, 15:20:50
Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre? Ob jemand gerade zur Post oder zum Copy-Shop marschiert, dürfte nicht von allgemeinem Interesse sein.

Ich denke, das ist immer noch die Entscheidung von @Ottokar als der Administrator der Webseite. Davon abgesehen sind solche Infos teilweise auch relevant für die weitere Bearbeitung.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Dragon

Hallo The Witch
Ich habe leider Hause kein Faxgerät ich muss wenn der Versand schnell gehen soll zum copyshop der um die Ecke ist.

Hallo Mousekiller

So alles mit dem Brief+fax (15:22  gesendet) erledigt ,sendebericht bewahre ich wie immer gut auf.

Ottokar

Zitat von: The Witch am 01. Juni 2021, 15:20:50Glaubst ihr nicht vielleicht, dass eure umfängliche Privatberatung hier nicht besser in den privaten Mitteilungen aufgehoben wäre?
Privatberatungen gibt es hier nicht: siehe § 1 Abs. 2 sowie § 2 Abs. 1 der Nutzungsbedingungen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.