Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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Gast50147

#135
Diese Chancen waren schon immer gegeben. Abgeraten habe ich weil sich die Sache nicht lohnt. Auch finanziell nicht. Es wird u.U. ein Gutachten geben und das dürfte locker um die 1000 € liegen und das zahlt der TE als Vorschuss.
Zum Schluss geht es fast Null zu Null auf. Dafür lohnt kein Prozess.
Chancen zu haben und Chancen bis auf´s letzte auszureizen ist zweierlei. Der finanzielle Erfolg ist wichtig und den sehe ich nicht gegeben

Zitat von: Sheherazade am 11. August 2021, 14:19:13Oder nur, weil dein erklärter Erzfeind dir mal zugestimmt hat?
Ich habe keine! Allenfalls Gegenspieler aber wegen solcher Kinkerlitzchen bei anderen Meinungen doch keine Feinde.

Du warst auch schon mal besser. Wünsche dir schönen Tag. ENDE!

onehitwonder

(OT):
Zitat von: Gast50147 am 11. August 2021, 14:13:34
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 09:27:52Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung (und die ist maßgeblich :wand:) nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Ich möchte hier mal anmerken, dass der rote Text von harry eingefügt wurde ... und nicht in meinem Text vorkommt. So konstruiert man Fakenews!

Wozu hab ich da wohl "meiner Meinung nach" geschrieben? Ich kann keine Rechtsberatung abgeben und präsentiere nicht wie manch andere Meinungen als Fakten.


@jordan2sheepy: Wenn Du unbedingt die Berufung durchziehen willst, such Dir jetzt einen Anwalt und berede den Sachverhalt mit dem Anwalt.

Gast50147

Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02
@jordan2sheepy: Wenn Du unbedingt die Berufung durchziehen willst, such Dir jetzt einen Anwalt und berede den Sachverhalt mit dem Anwalt.
Das rate ich dir zwar nicht wie bereits begründet.
Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02Ich hab das Urteil vollständig gelesen ... da gibt es meiner Meinung (und die ist maßgeblich :wand:) nach überhaupt nichts, was nur einen Hauch nach Berufung aussieht.
Hier siehst du seine Meinung (rot ist von mir eingetragen weil die Meinung unmaßgeblich ist) denn die Berufungsgründe ergeben sich bereits aus der Urteilsbegründung.
Oder wie sollte die Richterin ohne Zeugenvernehmung die Unrichtigkeit des Attestes feststellen können - gar nicht. Und das ist nur ein Beispielspunkt!

Zitat von: onehitwonder am 11. August 2021, 15:00:02Ich kann keine Rechtsberatung abgeben und präsentiere nicht wie manch andere Meinungen als Fakten
Und wie hast du das in deiner # 99 festgestellt > Genau. Es ist ein Gefälligkeitsattest?
Alles unsubstantiierte Vermutungen als .....  sprich nichts rechtliches trägst du in einem Hilfethread vor.

Was Fake News betrifft: Hier gabe es bis vor Kurzen einen User namens Last Man Standing, so einen richtigen Rechthaberer. Den hat der Admin gelöscht wegen ständiger Falschmeldungen an die User. Wer das wohl war?  :lol:

Jetzt fange ich mal an mit zu wehren @ onehitwonder.
Bist ja schon wieder verwarnt worden!


jordan2sheepy

es ist zumindest fuer alle hier spannender wenn ich in berufung gehe  :lachen:
werde dann noch diese woche einen RA aufsuchen
mein dank fuer die hilfe gilt onehitwonder und harry selbstverstaendlich auch wenn ich hier am ende der verlierer bin (und aus 1500 euro kosten vlt 3000 euro werden  :flag:)

Gast50147


blaumeise

@harry: Es wäre nett, wenn du das viele Rot in deinen Beiträgen weglassen könntest. Das ist mehr irritierend, als dass es irgendeinen Nutzen hat.

jordan2sheepy

also ich habe nun laenger mit einem anwalt fuer strafrecht telefoniert. dieser wuerde 700 euro plus kosten, und dazu kaemen dann noch die gerichtskosten im berufungsverfahren etc.

weil die geldstrafe ja nicht so hoch ist versteht er, dass es sich fuer mich nicht lohnt ihn zu beauftragen.

er meinte ich muss die berufung nicht begruenden. wenn die staatsanwaltschaft nicht auch in berufung geht (und das tut sie oft aus taktischen gruenden), dann kann sich zumindest die strafe nicht erhoehen.

das landgericht bekommt dann den fall und es gibt eine neue hauptverhandlung. wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen, werde ich dem zustimmen. auch wuerde ich ihn von der schweigepflicht entbinden, wenn das gericht das wuenscht. ich sollte halt mehr mit der staatsanwaltschaft mitspielen statt mich so zu verweigern.

dann gibts halt wohl einen weiteren verhandlungstag und das ganze zieht sich in die laenge.
sowieso wuerde es nun wohl montate dauern bis der fall dann das landgericht bekommt und einen neuen termin fuer eine hauptverhandlung bestimmt.

bleibt also weiter spannend. wenn ich dann auch vor dem landgericht eine ohrpfeige gekomme lasse ich es halt sein.

der anwalt meinte bei einem fall mit koerperverletzung war sich auch die richterin und alle beteiligten einig dass verfahren gegen eine opferschaedigungssumme einzustellen. aber die staatsanwaltschaft stimmte dem nicht zu. er sagte das um zu verdeutlichen wie nah beieinander eine einstellung oder verurteilung sind. das ist wohl sehr fragil alles. das macht mir aber wiederrum mut, dass ich das naechste mal einen anderen richter bekomme bzw ein staatsanwalt der vielleicht es gut sein laesst, wenn ich offen zugebe wie es ist (dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe). wenn dann wieder alle meinen das ist ein unrichtiges gesundheitszeugnis, das ich da verwendet habe, dann bitte, dann ist es halt so.

Gast34764

Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17ch sollte halt mehr mit der staatsanwaltschaft mitspielen statt mich so zu verweigern.

Woher kommt auf einmal die Einsicht?

Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn ich offen zugebe wie es ist (dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe

Das wird nicht interessieren, denn das Attest spricht nicht von einer zeitlich begrenzten Tragedauer. Es bescheinigt eine generelle Befreiung und die hast du genutzt. Du wurdest an einem U-Bahn-Steig erwischt...fährst du stundenlang U-Bahn oder warum hattest du da keine Maske auf? Auf offener Straße musstest du keine Maske tragen und kannst "Pause" machen.


Gast50147

#143
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
er meinte ich muss die berufung nicht begruenden. wenn die staatsanwaltschaft nicht auch in berufung geht  dann kann sich zumindest die strafe nicht erhoehen.
Die Berufung sollte immer detailliert begründet sein. Der LG-Richter will ja wissen was du an dem AG-Urteil auszusetzen hast, also welche Rechtsfehler es nach deiner Ansicht enthält. Erst dann kann er beurteilen was Sache ist und ggf. das AG-Urteil abändern/aufheben.
Noch läuft ja scheinbar die Berufungsfrist.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17(und das tut sie oft aus taktischen gruenden)
Es gibt auch eine Anschlussberufung sogar nach Fristablauf. :grins:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
das landgericht bekommt dann den fall und es gibt eine neue hauptverhandlung. wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen, werde ich dem zustimmen.
Dann zahlst du aber als Vorschuss (bevor er geladen wird) dessen Reisekosten hin und zurück, wenn er weiter entfernt ist sein Essen und ggf. sogar eine Übernachtung.
Das wird teuer! Ein RA verrechnet um die 100 €/Stunde.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17
dann gibts halt wohl einen weiteren verhandlungstag
Für diese lapidare Sache sicher nicht. Es sei denn das LG will ein Gutachten über deinen Zustand. Dann zahlst halt nochmal so rund 1000 €  :lol:
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wie nah beieinander eine einstellung oder verurteilung sind.
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 kannst du nur über das Attest erreichen, weil du keine medizinischen Kenntnisse hast und darum gutgläubig warst. Das musst du aber glaubwürdig !! vortragen.
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17(dass ich probleme habe stundenlang die maske zu tragen und deswegen ein attest wollte und bekommen habe)
Das musst du hieb und stichfest beweisen. Gutachten? Amtsarzt? Es geht nicht um stundenlanges tragen, sondern um generelles Nichttragen dürfen wegen gesundheitlicher Probleme die durch die Maske entstehen. (könnten). 
Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn dann wieder alle meinen das ist ein unrichtiges gesundheitszeugnis,
Das muss die Anklage beweisen - auch hieb- und stichfest.

Letztmals lass die Finger von einer Berufung.

Die mögl. Gesamtkosten stehen in keinem Verhältnis zur Strafe von 1500 €.
Und dass es so teuer geworden ist lag an deinem Verhalten vor dem AG.

P.S. Zufällig erwischt bei der Maskenpause (wg. Luftnot) wäre eine Lüge :ok: :lachen:




onehitwonder

Ich würde auch eine Begründung empfehlen. Auch wenn der Anwalt formal recht hat, im Strafprozess muss die Berufung anders als im Zivilprozess nicht begründet zu werden.

BTW: Du hast Dich hoffentlich zu Beginn des Telefonats mit dem RA über die Kosten des Telefonats verständigt.

Gast50147

#145
@ jordan2sheepy dass du in Berufung gehst ist für mich klar nach deinen Ausführungen hier.

Du hast die "taktische Berufung" falsch interpretiert.
Eine taktische Berufung der STA lässt dir keinen Spielraum mehr, denn dann ist alles offen - nach unten aber auch nach oben und der STA kann nachlegen.

Du musst auf alle Fälle unbedingt eine Reflexberufung verhindern denn dann gilt mit der taktischen Berufung reformatio in peius nicht mehr.
D.h. du legst die Berufung am letzten Tag der Berufungsfrist nachts um 22-23 Uhr, also lange nach Dienstschluss, in den Fristenbriefkasten des Gerichts persönlich ein.
Kein Fax weil du keine entsprechende Signatur besitzt.
Damit verhinderst du eine Reflexberufung der Staatsanwaltschaft und das Verschlechterungsverbot kann der STA nicht mehr aushebeln.

Zitat von: jordan2sheepy am 13. August 2021, 16:34:17wenn dort dann der richter vorschlaegt den arzt als zeugen zu vernehmen
Den Entlastungszeugen Dr. Weber musst schon du zur Ladung beantragen.
Es gibt aber auch ein Beweisverwertungsverbot :schock:


kämpfer

Auf welcher Grundlage würdest du eine Begründung empfehlen?
Man beachte:
Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes stets zu empfehlen. :zwinker:

Danke für die Aufmerksamkeit.

Gast50147

Habe ich ihm geschrieben. Fein recherchiert @ kämpfer.
Er ist aber zu 50 Tagessätzen verurteilt. Siehe Eingangsbeitrag.

Aus § 313
Das gleiche gilt, wenn der Angeklagte freigesprochen oder das Verfahren eingestellt worden ist und die Staatsanwaltschaft eine
Geldstrafe von nicht mehr als dreißig Tagessätzen beantragt hatte.

onehitwonder

Zitat von: Gast50147 am 13. August 2021, 18:40:53
D.h. du legst die Berufung am letzten Tag der Berufungsfrist nachts um 22-23 Uhr, also lange nach Dienstschluss, in den Fristenbriefkasten des Gerichts persönlich ein.
Kein Fax weil du keine entsprechende Signatur besitzt.
Damit verhinderst du eine Reflexberufung der Staatsanwaltschaft und das Verschlechterungsverbot kann der STA nicht mehr aushebeln.
Hatte der TE nicht schon längst Berufung eingelegt? Ich meine schon.

Gast50147

#149
Zitat von: onehitwonder am 13. August 2021, 18:46:50Hatte der TE nicht schon längst Berufung eingelegt? Ich meine schon.
Sollte dem tatsächlich so sein, kann ihm keiner mehr helfen.
10 Seiten Thread behalte ich nicht im Gedächtnis.
Nachdem er aber erst jetzt mit einem RA telefoniert hat, ist davon auszugehen, dass die Berufungsfrist noch läuft.

Dem TE wurde alles und mehr als genug so erklärt, sodass er alle Aussagen auf Richtigkeit überprüfen kann. Mehr kann man nicht für ihn tun.

Wir sind hier ein Hilfeforum und keine Anwaltskanzlei!

Zur Not gibt es ja auch die Sprungrevision  :lachen:  :ironie: