Tagessatz als Aufstocker 30 Euro viel zu hoch?

Begonnen von jordan2sheepy, 08. Juli 2021, 20:32:22

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jordan2sheepy

gut, ja... wuerde eh meine eigene wuerde menschliche ehre verletzen wenn ich mich auf einmal gegen den arzt richten wuerde!

blaumeise

Zitat von: jordan2sheepy am 23. September 2021, 17:05:42wobei es mich schon etwas stoert, dass er gar nicht mehr auf meine mails reagiert oder die kosten fuer meinen prozess uebernehmen moechte mit seiner stifftung (aerzte fuer aufklaerung).
Wundert dich das etwa? Vielleicht kriegst du vor Gericht einen Bonus wegen Naivität. 

jordan2sheepy

er hat mir 2 kopien geschickt von gleich gelagerten faellen, da hat die staatsanwaltschaft eben schon das verfahren eingestellt bevor es zur hauptverhandlung gekommen ist. habe diese schreiben auch vor der hauptverhandlung beim AG ans gericht gesandt, aber hat nix gebracht. dr. weber dachte halt es wird bei mir auch eingestellt :(

ich denke dem dr. weber passiert nix weiter, sonst haette man davon ja schon was inzwischen gehoert in der presse was die praxisdurchsuchungen ergeben haetten, oder?
seine zulassung hat er wohl noch, sonst wuerde er denke ich den offenen brief von anfang september zb nicht mitunterzeichnen. (https://www.rundschau.info/offener-brief-von-aerzten-epidemische-lage-nationaler-tragweite/)

Gast50147

#303
@ jordan2sheepy
Es heißt ja auch "Ärzte für Aufklärung" - NICHT "Ärzte für Prozessführung :lachen:

Zitat von: jordan2sheepy am 23. September 2021, 17:36:00er hat mir 2 kopien geschickt von gleich gelagerten faellen, da hat die staatsanwaltschaft eben schon das verfahren eingestellt bevor es zur hauptverhandlung gekommen ist.
Das hast du ja selber durch deine Ablehnung (Kopf schütteln) verhindert.
Die Richterin wollte ja nach § 153 einstellen.


blaumeise

@harry, das war jordan2sheepys Satz, nicht meiner. Machst du das bitte noch kenntlich? Danke.

Jan Mustermann

Der Angeklgte ist medizinischer Laie und war der Meinung das er aufgrund bestimmter Einschränkungen keine Maske tragen könne,bzw. dies gesundheitlich problematisch sei.

Deshalb hatte er sich an einen zugelassenen Arzt gewandt. Der vorwurf das dies nur phonetisch geschehen sei und der Arzt den Patienten nicht persönlich untersucht hat ist erst einmal völlig unrelevant. hier ist darauf hinzuweisen das die Bundesregierung selbst die Krankschreibung via Telefon propagiert hatte.
Die Patienten wurden krankgeschrieben ohne das der Arzt der die AU ausgestellt hatte den Patienten jemals gesehen hatte.

Der Mann hat also eine Maskenbefreiung von einem ordentlich zugelassenen Arzt erhalten und es gab keine Gründe für den Patienten die rechtmäßigkeit der Bescheinigung anzuzweifeln.
Für eine Maskenbefreiung könnten auch psychosomatische Gründe sprechen usw.

Das hat alles eher mit der momentane moralischen Hysterie zu tun. Meine drei Kids sind alle die ganze Zeit überwiegend in der Schule gewesen, niemand hat da eine Maske getragen,kein Schüler kein Lehrer, keine Luftaustauschgeräte, stoßlüften und so ein Blödsinn,etwas größere Abstände beim Mittagessen und das wars. Ach ja Kontaktsport auch nicht.
Einige Schüler wurden positiv getestet, niemand ist dort gestorben oder langanhaltend erkrankt. (Das gilt für die gesammte Schule)

Das nur mal so als persönliche Erfahrung.



Gast50147

Zitat von: Jan Mustermann am 09. Oktober 2021, 13:55:24Der Mann hat also eine Maskenbefreiung von einem ordentlich zugelassenen Arzt erhalten und es gab keine Gründe für den Patienten die rechtmäßigkeit der Bescheinigung anzuzweifeln.
Du bist klug!  :sehrgut: Natürlich weiß ich auch und habe es auch deutlich gemacht, dass er über das Attest aus der Schei.. raus gekommen wäre.
Aber das hätte er vor dem AG vortragen müssen.
Man könnte es auch jetzt vor dem LG problemlos nachschieben, aber das ist die Sache nicht wert.
Kommt es dabei nämlich zu einem Gutachten, was ziemlich sicher ist, zahlt er erst einmal gut 1500 - 2000 € für so einen Wisch.
Er ist zu 1500 € verurteilt. Ich gehe davon aus, dass die Strafe auf 600 - 900 € reduziert wird. Soll er es als Lehrgeld verbuchen.

jordan2sheepy

danke fuer deinen comment jan mustermann. darf man fragen in welcher stadt ihr euch befindet? an meiner schule an der ich arbeite ist leider das volle programm am laufen: maskenpflicht, keine durchmischung mit anderen stufen, bodenmarkierungen und so weiter...
ein glueck arbeite ich da nicht vollzeit, wuerde es gar nicht aushalten.

bin mal auf den 20. okt gespannt, dort findet der termin vor dem LG statt. also reumuetig zeigen und mich ans script halten. reine schadensbegrenzung. die staatsanwaltschaft ist also schon mal nicht in reflexberufung gegangen wie es aussieht, daher koennen sich schon mal nicht die 1500 euro erhoehen. hoffe die anzahl der tagessaetze reduziert sich noch, damit ich nicht bei irgendeinem anders gearteten verstoss doch noch einen eintrag ins fuehrungszeugnis bekomme (wenn es kumulativ 90+ tagessaetze gibt waere ich den job an der schule wohl los). harry, weisst du wie lange diese tagessaetze die ich nun bekomme gueltig sind (im sinne eines fuehrungszeugniseintrages wenn noch iwas anderes dazu kommen sollte in zukunft)

Gast50147

Die Strafe wird in jedem Fall im Zentralregister eingetragen.
Die Löschung erfolgt nach 5 Jahren ab Urteil wenn noch nichts drin steht und nichts neues hinzu kommt. Dann beträgt die Frist 10 Jahre.
Aus juristischer Sicht bis du durch den Eintrag vorbestraft auch wenn es nicht im Führungszeugnis erscheint.

Neue Eintragungen verhindern grundsätzlich das Löschen bereits vorhandener, Einträge. Die Fristen werden nicht separat betrachtet!

Bei einfachen Sachen wenn nichts weiter eingetragen ist / wird kannst du Antrag auf vorzeitige Löschung stellen wenn die Schuld getilgt ist.

Die Speicherfristen sind von mehreren Faktoren abhängig. Sie betragen zwischen 5 und 20 Jahren.

jordan2sheepy

danke also 5 jahre unter dem radar bleiben  :cool:
gibt ein neues urteil vom landesarbeitsgericht berlin zu einem lehrer der ein attest von einem oesterreichischen arzt hat und seine maske partout nicht tragen wollte oder konnte:
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1133910.php

so wie ich es verstehe ging es dabei "nur" die kuendigung. dass das attest eventuell ein unrichtiges gesundheitszeugnis ist wird nicht weiter untersucht, oder gab zumindest keine ausreichende erfolgsaussicht fuer die staatsanwaltschaft, oder? der lehrer hat nun seinen job verloren aber immerhin ist er nicht vorbestraft ^^

Beyondbeyond

Zitat von: Gast50588 am 09. Juli 2021, 12:16:45
50 Tagessätze für so ein Maskenvergehen sind echt viel, fast zuviel.
aber wenn das stimmt
Zitat von: Nirvana am 09. Juli 2021, 12:04:24weil dieser überregional dafür bekannt war und ist, in Sachen Corona Gefälligkeitsatteste auszustellen.
dann kann es auch schnell passieren dass das Landgericht ein höheres Strafmaß fest setzt.

Richtig.

Gast50147

#311
Zitat von: Beyondbeyond am 13. Oktober 2021, 16:44:57Richtig.
Falsch! Der STA ist nicht in Berufung gegangen also kann es  kein höheres Strafmaß geben.

Rein theoretisch könnte der STA noch in Reflexberufung gehen.
Aber auch dann wird es auf Grund unserer demütig-reumütigen halbdoofen Berufungsbegründung mit Sicherheit kein höheres Strafmaß geben.

Die jetzigen 50 Tagessätze bewegen sich ja schon am Rand der noch vertretbaren Schuldschwere und die 30 € sind nicht verhandelbar.

jordan2sheepy

ist bei der berufungsverhandlung eigentlich ueberhaupt noch die staatsanwaltschaft vertreten, oder sitzt da nur ein richter?
meine miete erhoeht sich ab 01/22 um ueber 20 euro. das schreiben nehme ich am besten auch noch zur verhandlung mit, oder?

Gast50147

Morgen ist dein "großer Tag". Das LG entscheidet über deine Berufung in der Maskenaffäre.
Ich drück dir beide Daumen für einen durchschlagenden Erfolg   :sehrgut: und hoffe dass unsere reumütig-einfache Begründung die Strafe hoch abmildert  :clever:

jordan2sheepy

lieber harry, liebe community,

die verhandlung ist gut verlaufen, ich wurde nun zu 25 tagessaetzen zu je 25 euro verurteilt.
das macht 625 euro. ich muss nicht die kosten des berufungsverfahren tragen, das traegt die staatskasse yuhu.

es mir auf der rueckfahrt vom gericht an genau derselben ubahnstation was extrem irres passiert, dass man mir das kaum glauben kann. aber dazu ein anderes mal mehr. (ich weiss das klingt sehr nach effekthascherei, aber ist es eig nicht! :D)

vielen dank fuer den rat den ball flach zu halten und naiv duemmlich zu tun. in der muendlichen urteilsbegrueudung sagte der richter, dass ich gewissermassen reingefallen bin auf den arzt dr. weber.