War das eine Beleidigung? Was würdet ihr machen?

Begonnen von Uija2, 14. Dezember 2021, 21:36:38

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Uija2

Hallo,

Kurz gefasst: Komme mit dem Jobcenter Mitarbeiter X einigermaßen gut aus.
Doch hat JC Mitarbeiter X mich beim Gespräch letzte Woche eigentlich einmal kurz beleidigt.
Weil ich aus gewissen Gründen auf verschreibungspflichtige Medikamente schon länger  angewiesen bin (möchte da nicht näher drauf eingehen), die in seiner Ansicht schädlich sind und er als "Drogen" ansieht, meinte er zu mir "Sie sind drogenabhängig". Das hat mich negativ überrascht, dass er so eine Aussage raus haut. Habe das verneint. Aber er war sehr deutlich, dass das Drogen sind. Den Satz habe ich während des Gesprächs mal so runtergeschluckt aber im Nachhinein finde ich es schon beleidigend mich drogenabhängig zu nennen. Bei Drogen denke ich an Crystal, Koks...aber nicht an Medikamente. Das war total daneben und der Mitarbeiter hat das schon aus ziemlicher Überzeugung gesagt.

Ich möchte da am Liebsten auch kein Fass aufmachen aber das so hinnehmen?

Was würdet ihr machen?

Vielleicht überlege ich mir an die Beschwerdestelle, den Sachverhalt einmal zu übermitteln.

Reiner1970

Ich wusste gar nicht dass Jobcentermitarbeiter jetzt schon Mediziner und Drogenexperten sind

Frag ihn doch mal wo er sein Medizinstudium absolviert hat und ob er gerne Kaffee trinkt oder Zigaretten raucht

justine1992

Ich würde zu mir selbst sagen: Justi, deshalb solltest du nie Fremden gegenüber über deine Medikationen sprechen. Es geht sie nichts an, es interessiert sie nicht, UND sie können es nicht einordnen. Du gutgläubiges Dummerchen.

edit: meine Definition für Drogen: bewusstseinbeeinflussend, aber wertfrei
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

crazy

Was er meint ist egal. Haks ab. Deine Sache...
Aber zur Erklärung auch Schmerzmittel und Psychopharmaka haben Suchtpotential und fallen daher unter Umständen unter Drogen. Deshalb sind sie verschreibungspflichtig und unter ärztlicher Kontrolle.
Auch wenn man täglich Ibus nimmt oder Nasenspray ist man iwann süchtig danach.

Uija2

Ja, vielleicht sollte ich es abhacken und falls nochmal so eine Bemerkung fällt, mir einen eigenen Konter ausdenken.

jeschik

Zitat von: Reiner1970 am 14. Dezember 2021, 21:42:36Frag ihn doch mal wo er sein Medizinstudium absolviert hat
Zitat von: Uija2 am 14. Dezember 2021, 22:13:55Ja, vielleicht sollte ich es abhacken und falls nochmal so eine Bemerkung fällt, mir einen eigenen Konter ausdenken.
als erster Konter ist der von Reiner schon ziemlich gut. Wie kommt der Jc Mitarbeiter dazu seine persönliche Wertung vorzutragen? Sowas ist voll daneben!

justine1992

Zitat von: jeschik am 14. Dezember 2021, 23:55:25Wie kommt der Jc Mitarbeiter dazu seine persönliche Wertung vorzutragen?
Wie er dazu kommt? Ganz einfach. Es wurde ihm mitgeteilt. Aus welchem Grund? Damit er mit der Information was anfängt. Das tat er. Aber nicht genehm.
Oder erzählst Du was, ohne die Absicht, dass es eine Konsequenz hat?
Ja, ich finde es auch nicht "nett", ich finde es auch nicht angemessen. Aber ich sage doch nichts ohne Grund! Hast Du es erzählt, um Mitleid zu kriegen? Verständnis? Nein, er ist wirklich nicht qualifiziert, das richtig einzuordnen. Entsprechend muss mit einer unqualifizierten Äußerung dazu gerechnet werden.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Lina

@Uija2

Sobald Du Dich im Büro des JC Mitarbeiters oder Mitarbeiterin befindest, bist Du in einer Ausnahmesituation. Da gelten andere Regeln. Provokation gehört zum Geschäft. Reagierst Du "unangemessen" auf eine Provokation, bekommst Du Schwierigkeiten.

Heinz-Otto

Ich finde den § der Beleidigung lächerlich und finde der gehört abgeschafft.
Üble Nachrede reicht vollkommen, denn
Jemanden bestrafen (bis zu 1-2 Jahren), weil er mich beleidigt hat? Lächerlich.
Aber für sexuelle Belästigung lese man mal dies hier:
Zitat§ 176
Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
   1.    sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
   2.    ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
   3.    ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Beleidigen, im Sinne von meine Gefühle verletzen, können mich nur Menschen die mir nahe stehen. Und mit denen kann ich dann direkt darüber sprechen, dass ich mich verletzt fühle und warum.

Ich habe das Gefühl, wenn sich jemand über Beleidigungen aufregt, ist das eher die Empörung, dass jemand etwas über sie denkt, was ihnen nicht passt und sie es ihm dann so richtig zeigen können, indem sie Strafantrag stellen.

Da eine Ohrfeige auch als Beleidigung zählt und nicht als Körperverletzung, müsste man darüber sprechen, ob und wie man das strafrechtlich verfolgt.

Nirvana

Zitat von: Uija2 am 14. Dezember 2021, 21:36:38
Was würdet ihr machen?
Mir Eier wachsen lassen.

Zitat von: Reiner1970 am 14. Dezember 2021, 21:42:36
Frag ihn doch mal wo er sein Medizinstudium absolviert hat [...]
Ist der Wahrheitsgehalt einer Diagnose davon abhängig, dass man ein Stück Papier vorweisen kann, auf dem ein Studienabschluss vermerkt ist? Falls ja: Ich sehe in Deiner Beitragshistorie Ratschläge zu rechtlichen Themen. Wo hast Du Dein Studium der Rechtswissenschaften absolviert?

Sheherazade

Zitat von: Uija2 am 14. Dezember 2021, 21:36:38
Weil ich aus gewissen Gründen auf verschreibungspflichtige Medikamente schon länger  angewiesen bin

Was hast du dir davon versprochen, als du ihm diese Information gegeben hast?  :scratch: Die wenigsten Jobcentersachbearbeiter haben eine medizinische und/oder psychologische Vorbildung und sind daher gar nicht in der Lage, auf deine Steilvorlage angemessen zu reagieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 10:12:38
Was hast du dir davon versprochen, als du ihm diese Information gegeben hast?
hat sie mMn nicht
Zitat von: justine1992 am 15. Dezember 2021, 06:37:04Es wurde ihm mitgeteilt.
und da sollte man mehr wissen um andere Ratschläge geben zu können.
Dienstaufsichtsbeschwerde zum Beispiel.
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=785332&vbmid=0&language=deu

MfG FN

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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:54:51
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 10:12:38
Was hast du dir davon versprochen, als du ihm diese Information gegeben hast?
hat sie mMn nicht
Zitat von: justine1992 am 15. Dezember 2021, 06:37:04Es wurde ihm mitgeteilt.

TE ist aber Uija2 und nicht justine1992.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

Er hat anscheinend generell diese Meinung zu manchen Medikamenten bzw. eventuell selbst schlechte Erfahrungen damit gemacht. Das würde ich noch nicht mal persönlich nehmen.

Aus seiner Sicht hat er es sogar vermutlich gut gemeint, dir diesen "Hinweis" zu geben. Außerdem ist es ja überhaupt nicht relevant, wie irgend ein JC-Mitarbeiter deine Medikation beurteilt.

Ottokar

Zunächst mal geht es das JC absolut nichts an, ob und welche Medis du nimmst. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, wonach der MA eines JC nach sowas fragen darf (Datenerhebung).
Sollte man mich so etwas fragen, würde ich das entweder verneinen, oder dem MA mitteilen, dass ihn das nichts angeht (was ich beides auch schon gemacht habe).
Was die (anmaßende und absolut unprofessionelle) Aussage betrifft "sie sind drogenabhängig" erfüllt diese zumindest den Tatbestand der üblen Nachrede, sollte etwas Derartiges auch in deiner Akte stehen (Stichwort: Akteneinsicht), wäre es sogar Verleumdung.
Das Problem bei so etwas ist jedoch immer, dass das Opfer eines Angriffes den Angriff nachweisen muss. Sofern du also keinen Nachweis führen kannst, würdest du mit einer Anzeige oder Beschwerde nicht nur leer ausgehen, sondern riskieren, dass du selbst angezeigt wirst, oder demnächst beim betreffenden MA des JC Spießruten laufen musst.
Entweder versuchst du mittels Akteneinsicht an einen Nachweis zu kommen, oder du lernst fürs nächste Mal daraus, dass bei Behörden zu viel Offenheit nicht angebracht ist.
Übrigends: den MA einer Behörde zu provozieren oder in Frage zu stellen, von der man abhängig ist, ist nie eine gute Lösung, insbesondere wenn dieser MA so anmaßend und von oben herab agiert wie hier. Da hift nur Grenzen setzen und, sofern man das beherrscht und sich die Möglichkeit bieten, diesen MA so auszumanövrieren, dass seine Angriffe ins Leere laufen.
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