Auszahlung von betrieblicher Altersvorsorge während Hartz4

Begonnen von Kallimax, 05. Januar 2022, 13:37:09

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Kallimax

Liebe Forumsmitglieder,

seit 3 Jahren bin ich mit einer 1-Mann-Firma selbstständig. Seit dem letzten Jahr beziehe ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, da mir meine Einnahmen - bis auf sporadische Honorartätigkeiten - weggebrochen sind. Diese Leistungen werden/wurden jeweils für den Bewilligungszeitraum von 6 Monaten VORLÄUFIG bewilligt und ausgezahlt.

Nun erwarte ich im 4. Quartal 2022 eine fast 5-stellige Auszahlung einer BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (Lebensversicherung), weshalb ich gerne wissen möchte, wie das Jobcenter damit umgeht.

Meine diesbezüglichen Fragen sind:  :help:

1. Wird diese Einmal-Auszahlung auf meinen Hartz4-Anspruch angerechnet?

2. Wenn Ja: In welchem Umfang?

3. Wenn Ja: Anrechnung auf den gesamten Bezug von Hartz4 (also komplette Rückforderung) oder nur auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten?

4. Wenn Ja: Macht es dann Sinn den Bezug von Hartz4 zwei/drei Monate vorher auslaufen zu lassen, da ich ja dann sowieso den Auszahlungsbetrag verwerten müsste?

5. Wenn Nein: Wann und wie muss ich den Erhalt anmelden?

Besten Dank schon mal vorab für eure, hoffentlich hilfreichen, Antworten.  :smile:

Schöne Grüße
Kallimax


Heinz-Otto

Du wirst bei einer 5 Stelligen Summe sehr wahrscheinlich ab Eingang des Betrages auf deinem Konto aus dem Leistungsanspruch raus fallen und kein Alg 2 mehr bekommen.
Zurück zahlen musst du dann nur die Leistungen, die du für den Monat, in dem du die Zahlung der Versicherung erhalten hast.
Zurück liegende Leistungen musst du nicht erstatten.

Solltest in den 6 Monaten der letzten Bewilligung noch Einkommen aus der Selbstständigkeit gehabt haben, wird das mit deinen erhaltenen Leistungen verrechnet und angerechnet.

Den Erhalt musst du unverzüglich melden sobald das Geld eingegangen ist und am besten den Teil des Kontoauszugs mit dem Datum des Eingangs der Zahlung.

justine1992

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 13:51:01Zurück zahlen musst du dann nur die Leistungen, die du für den Monat, in dem du die Zahlung der Versicherung erhalten hast.
Bei Selbstständigen geht es nicht um den einzelnen Monat sondern um den gesamten Bewilligungszeitraum.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kallimax

Ist mit "Gesamter Bewilligungszeitraum" nur der 6-monatige- oder komplette Bezug von Hartz4 gemeint?

Grüße
Kallimax

justine1992

nur die sechs Monate, für die Du die voraussichtlichen Einnahmen angegeben hast (anhand derer Dein monatlicher Bedarf errechnet wurde)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Kallimax

Dann würde es ja keinen Sinn machen noch für diesen Zeitraum eine Weiterbewilligung zu beantragen, da ja der Auszahlungsbetrag der betrieblichen Altersvorsorge höher ist als Hartz4! Oder?

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 13:51:01Du wirst bei einer 5 Stelligen Summe sehr wahrscheinlich ab Eingang des Betrages auf deinem Konto aus dem Leistungsanspruch raus fallen und kein Alg 2 mehr bekommen.

Warum? Es ist eine Vermögensumwandlung. Kein Einkommen. Aus geschütztem Vermögen (Lebensversicherung, Altersvorsorge) wird Barvermögen. Da du ja Quellen liebst, hier das BSG für dich:

https://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_AS_51.15_R.htm

Zitatd) Die insgesamt als Vermögen einzuordnende Lebensversicherung ist schließlich auch nicht durch ihre Auszahlung nach Vertragsablauf und Gutschrift auf dem Konto am 4.4.2008 zu Einkommen des Klägers geworden. Denn dieser tatsächliche Zufluss brachte mit der einheitlichen Lebensversicherung nur zur Auszahlung, was rechtlich einheitlich zum Vermögen des Klägers bereits vor Antragstellung gehört hatte und als Vermögen mit seinem jeweiligen Verkehrswert nach Antragstellung zu berücksichtigen war (vgl. BSG Urteil vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 16 RdNr. 17; BSG Urteil vom 21.6.2011 - B 4 AS 22/10 R - juris RdNr. 23; Mecke in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 12 RdNr. 22).

Und angesichts der derzeitigen Corona-Freibeträge kann auch die Bewertung als Vermögen u. U. gar keine Auswirkungen auf den Bezug haben.

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:091. Wird diese Einmal-Auszahlung auf meinen Hartz4-Anspruch angerechnet?

Nein, jedenfalls nicht als Einkommen.

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:092. Wenn Ja: In welchem Umfang?

Nur, wenn es Vermögen über 60.000 Euro ist (und du allein lebst).

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:093. Wenn Ja: Anrechnung auf den gesamten Bezug von Hartz4 (also komplette Rückforderung) oder nur auf den jeweiligen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten?

Aufhebung ab dem Monat, an dem dein Vermögen 60.000 Euro überschreitet.

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:094. Wenn Ja: Macht es dann Sinn den Bezug von Hartz4 zwei/drei Monate vorher auslaufen zu lassen, da ich ja dann sowieso den Auszahlungsbetrag verwerten müsste?

Nein, da ich vermute, dass die 60.000 Euro nicht  erreicht werden, oder?

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:095. Wenn Nein: Wann und wie muss ich den Erhalt anmelden?

Eigentlich gar nicht, soweit eben die Vermögensumwandlung noch im geschützten Bereich liegt.








Heinz-Otto

Du hast natürlich recht.
Ich habe das mit der Verwertung (Schonvermögen) verwechselt.
Tut mir leid. Ist ja nicht so, dass ich Irrtümer nicht zugeben kann.

Fettnäpfchen

Kallimax

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 13:37:094. Wenn Ja: Macht es dann Sinn den Bezug von Hartz4 zwei/drei Monate vorher auslaufen zu lassen, da ich ja dann sowieso den Auszahlungsbetrag verwerten müsste?
Nur wenn durch die Auszahlung dein Schonvermögen überschritten wird.
Momentan wäre das 60.000.- aber das läuft Ende 03 aus und wenn es nicht mehr verlängert wird dass ist dein Schonvermögen 150.-/Lj
und ob die 150.- geändert werden war ja Thema vor der Wahl ......würde mich aber nicht wundern, dann spart der Staat halt bei den SGB 12 Leistungen anstelle SGB 2

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kallimax

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Januar 2022, 16:14:16
Nur wenn durch die Auszahlung dein Schonvermögen überschritten wird

Bin Bj. 1957 und habe einen Pkw, den ich mit 14 - 15.000 Euro bewertet angegeben habe. Überschreite ich damit (und mit der erwarteten LV-Auszahlung) mein Schonvermögen? Ich denke doch, oder?

MfG
Kallimax

Fettnäpfchen

Kallimax

Zitat von: Kallimax am 05. Januar 2022, 16:35:57Bin Bj. 1957 und habe einen Pkw, den ich mit 14 - 15.000 Euro bewertet angegeben habe. Überschreite ich damit (und mit der erwarteten LV-Auszahlung) mein Schonvermögen? Ich denke doch, oder?
Wie lange läuft deine Bewilligung noch?

Bei der normalen vor Corona Regelung also, wäre es so dass dein Kfz 7500.- Wert haben darf und bei deinem Wert würde die Differenz erst mal zu deinem normalen Schonvermögen angerechnet werden wenn die Höchstgrenze noch nicht erreicht ist.
Wobei der Wert theoretisch mdl. sinkt,
die Ausnahme wäre wenn es einer Wertsteigerung durch den Markt unterliegt.
Ratgeber Vermögen

MfG FN
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Kallimax


Heinz-Otto

Für die Altersvorsorge müssten sogar 750 €/Lj gelten. Sollte sich da nicht auch was geändert haben.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-hartz-iv/
ZitatDem Hartz IV-Empfänger steht pro Lebensjahr ein ,,allgemeines Schonvermögen" in Höhe von 150,00 € zu.
Darüber hinaus kann der Leistungsempfänger zusätzlich zu der allgemeinen Altersvorsorge eine nach Bundesrecht geförderte Altersvorsorge und/oder ein ,,besonderes Altersvorsorgeschonvermögen" in Höhe von 750,00 € pro Lebensjahr geltend machen.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 05. Januar 2022, 17:07:37Für die Altersvorsorge müssten sogar

Nu ist es aber gut. Nach Auszahlung ist es ja keine fest angelegte Altersvorsorge mehr und unterliegt gerade deswegen nicht mehr dem bisherigen Schutz!


Kallimax

Zitat von: justine1992 am 05. Januar 2022, 14:07:31
nur die sechs Monate, für die Du die voraussichtlichen Einnahmen angegeben hast (anhand derer Dein monatlicher Bedarf errechnet wurde)

Sorry, wenn ich nochmal nachfrage.  :scratch: Ist das eine verlässliche Aussage? Denn dann wäre es ja unerheblich, ob ich drei Monate vor Auszahlung des LV-Betrages auf eine Weiterbewilligung verzichte und meinen Lebensunterhalt ein paar Monate von diesem Geld bestreite, oder aber die Weiterbewilligung beantrage und dann später den Betrag für diese 6 Monate wieder zurückzahle.  :weisnich:

Gruß
Kallimax