Kündigung

Begonnen von Madoka, 17. Januar 2022, 17:39:53

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Madoka

Hallo, ich habe eine Frage zu einer Satzformulierung. Es wurde folgendes geschrieben:
Kündigung vom 17.01.22. hiermit kündigen wir das zu Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgemäß innerhalb der Probezeit zum 31.01.22 hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wir stellen Sie ab sofort und unwiderruflich von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung gegen Fortgewähr des Entgelts und unter Anrechnung etwaige anteiligen Resturlaubs und Überstunden frei.
Der Arbeitgeber ist doch verpflichtet mich bis zum 31.01.22 entgeltlich zu bezahlen, oder nicht? Was bedeutet der zweite Satz? Will der Arbeitgeber zum Ausdruck bringen, dass er mich nur bis zum 17.01.22 entgeltlich bezahlt?

Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber mich doch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bezahlen?

mousekiller

Er bezahlt dir vollen Lohn bis zum 31.01. und du brauchst bis dahin nicht mehr aufzuschlagen. Allerdings wird dir der Urlaubsanspruch und Überstunden angerechnet.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Madoka

okay, danke für die Hilfreiche Antwort.