Geld geliehen in Bar, Antragsbegründung

Begonnen von sebpas, 25. Januar 2022, 14:10:53

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sebpas

Hallo, ich habe einen Brief erhalten und darin steht "In Ihrer Antragsbegründung steht, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bislang aus geliehenen Geldern bestritten haben.
Sie haben nicht erläutert, wann und von wem Sie entsprechende Gelder in welcher Höhe erhalten haben. Auch haben Sie nicht erklärt und nachgewiesen, warum dies nicht mehr der Fall sein soll".

Ich habe mir vor Antragssstellung 3x5€ auf die Hand leihen und ausgeben müssen. Auf meinem Konto sind keine Geldeingänge ersichtlich.

Wie sollte man hier am besten vorgehen?
Bestätigung für die Leihe einholen, wo der Name des Gebers und Höhe des Geldes steht? 
Wie weise ich nach, dass diese Leihen "nicht mehr der Fall sind"? Danke

Heinz-Otto

Eine Antragsbegründung darf nicht verlangt werden.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Ihr seid jetzt bedürftig. Nur die aktuelle Bedürftigkeit ist nachzuweisen. Es ist nur das erforderlich und darf nur das verlangt werden, was nötig ist um die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungshöhe prüfen zu können.

Zudem gilt aktuell noch der vereinfachte Antrag.
Auch in Optionskommunen gilt § 67 SGB II

Fettnäpfchen

sebpas

Zitat von: sebpas am 25. Januar 2022, 14:10:53ht erklärt und nachgewiesen, warum dies nicht mehr der Fall sein soll".

Ich habe mir vor Antragssstellung 3x5€ auf die Hand leihen und ausgeben müssen. Auf meinem Konto sind keine Geldeingänge ersichtlich.
* Sorry aber man kann es auch übertreiben... :wand:

Zitat von: sebpas am 25. Januar 2022, 14:10:53Sie haben nicht erläutert, wann und von wem Sie entsprechende Gelder in welcher Höhe erhalten haben. Auch haben Sie nicht erklärt und nachgewiesen, warum dies nicht mehr der Fall sein soll".
Dann mach einen Widerspruch mit einer Erklärung wie hier im Forum und ansonsten mit dem Verweis auf das was User Heinz-Otto geschrieben hat. Also auf:
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket

MfG FN
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