Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Vermögensauskunft trotz vereinfachter Zugang rechtens?

Begonnen von jordan2sheepy, 30. April 2022, 11:20:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

jordan2sheepy

ich bekomme hartz iv seit corona beginn aufstockend (rund 200 euro monatlich) und habe mich ueber die erhoehte vermoegensgrenze gefreut, eben weil ich sonst keine sgb2 leistungen erhalten haette und bisher wohngeld bezogen habe. das wohngeld war eben etwas geringer und bei wohngeld ist es ja auch so, dass der beitragsservice nicht uebernommen wird, daher hatte ich es dankbar angenommen, dass der vereinfachte zugang bis ende 2022 verlaengert worden ist.

nun fuelle ich als teilzeitbeschaeftigter (25%), mit minijob und als freier mitarbeiter in einer nachhilfeagentur immer die EKS vorlaeufig und abschliessend aus, und habe zusaetzlich angaben zu meinem vermoegen machen muessen ("aktueller kontostand ihres vermoegens"). ich habe dann nur geschrieben: "sie haben zudem nach dem aktuellen kontostand meines vermoegens gefragt. hiermit bestaetige ich ihnen, dass ich nicht über erhebliches vermoegen verfuege."

dann kam nochmal eine genauere rueckfrage: "aktueller kontostand ihres vermoegens -> fuer unsere unterlagen und zur uebersicht ihres aktuellen vermoegens" und ich habe geschrieben: "fuer ihre unterlagen und zur uebersicht meines vermoegens teile ich Ihnen hiermit den aktuellen betrag in hoehe von xx.xxx € mit."

jetzt kam aber nochmal eine anforderung, die ich hier mal hochgeladen habe:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Mir erscheint das nicht ganz rechtens, weil das doch eine faktische vermoegenspruefung ist. zudem der text da ja auch doppelt erscheint. kann es sein, dass meine sachbearbeiterin bei der naechst hoeheren stelle nachgefragt hat, und sie dann den textbaustein bekommen hat? da steht ja was von "soll". und nicht "muessen". gleichzeitig steht unten aber dass ohne vollstaendige unterlagen nicht entscheiden werden kann ueber meinen anspruch...

andererseits habe ich ja nichts zu verstecken, wenn mein vermoegen unter 60.000 euro liegt (erheblichkeitsgrenze fuer alleinstehende).

nur durch recht viele konten ist bei mir alles sehr unuebersichtlich, ich greife eben gerne neukundenpraemien ab bei verschiedenen banken.

wie soll ich mich am besten verhalten? freue mich ueber hilfe!

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

jordan2sheepy

Puh, das Jobcenter gängelt mich nun ziemlich...

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

jordan2sheepy

Zitat von: jordan2sheepy am 30. April 2022, 11:20:14"fuer ihre unterlagen und zur uebersicht meines vermoegens teile ich Ihnen hiermit den aktuellen betrag in hoehe von xx.xxx € mit."
Warst du schon vor Corona im Leistungsbezug?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jordan2sheepy

nein davor war ich im wohngeld.
habe nun grosszuegig angaben gemacht. ich hab leider wegen kleiner praemien als neukunde bei manchen broker mich hinreissen lassen kleine aktiengeschaefte zu machen. nun wird ja alles abgefragt aber ich weiss gar nicht mehr so richtig wo ich ueberall ein konto/depot hatte, weil ich dann auch recht zuegig wieder geschlossen habe. hab nun mal aktenansicht beantragt beim amt und schaue welche banken ich da angegeben hatte. muss dann den banken hinterher laufen.

justine1992

Heißt das, Du führst nicht Buch über all Deine Geschäftspartner? Und wie macht Du die Steuererklärung?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Aktiengewinne im Bezug sind Einkommen und die wollen sie haben falls es bei dir so ist

Fettnäpfchen

jordan2sheepy


Zitat von: CCR am 19. Mai 2022, 22:54:39Aktiengewinne im Bezug sind Einkommen und die wollen sie haben falls es bei dir so ist
Genau und deswegen die Nachfragen. Also berechtigt.
Beim Vermögen reicht zu bestätigen dass man unter 60 000.- liegt, wenn man vorher nicht im  Bezug war.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

jordan2sheepy

Zitat von: Maunzi am 20. Mai 2022, 21:02:16Auch Neukundenboni sind sonstiges Einkommen...
danke, genau diese habe ich nicht angegeben. das waren mal 100 euro cashback (smartbroker) und mal ein 75 € bestchoice gutschein (onvista). verdammt. hoffe das wird jetzt nicht so schwer als einkommens-nicht-meldung gewertet dass es direkt  zu ner anzeige oder sowas kommt.
Zitat von: justine1992 am 19. Mai 2022, 18:02:35Heißt das, Du führst nicht Buch über all Deine Geschäftspartner? Und wie macht Du die Steuererklärung?
doch die mache ich. inzwischen bin ich aber nur noch freier mitarbeiter bei einem nachhilfeinstitut und dort bekomme ich honorarabrechnungen, die ich einreiche beim jobcenter.

@fettnaepfen: danke, dann werde ich halt die dokumente anfordern bei den entsprechenden brokern.

Maunzi

Ärger wirds auf jeden Fall geben, Freibeträge gibt es darauf auch eher nicht weil kein Erwerbseinkommen... also wirds minimum auf ne Anhörung samt Rückzahlungsverpflichtung rauslaufen und im worst case - wenn dein SB schlecht drauf ist - wäre ne Anzeige wegen Sozialbetrug möglich (https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/sozialbetrug-kein-kavaliersdelikt.html).

Wobei Gutscheine nicht anrechenbar sind bei ALG2! Nur was aufs Konto fließt... Den "Geldeswert"en Vorteil (Gutscheine zb) gibt es nur noch im SGB12, nicht aber im SGB2. Da könntest du Glück haben zumindest was die eine Sache angeht.

https://www.buzer.de/gesetz/2602/al55967-0.htm (da kannst du sehen wann das gestrichen wurde mit dem "oder Geldeswert")
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

jordan2sheepy

danke dir maunzi, ich hatte heute die akteneinsicht und es ist bei mir ein reines chaos was kleinere broker etc. angeht. ich melde nun alg2 ab, bin ja nur aufstocker... war auch die empfehlung der sachbearbeiterin. denke die will dass das fass zu ist.

es waere besser gewesen ich haette einfach nicht dieses chaos mit kleinen aktien und neukundenbonusgutscheinen erschaffen... ein kumpel von mir bekommt geld wenn er mich wirbt fuer verschiedene konten. kann ihm damit was gutes tun.

naja, aber auf diese art und weise kann ich im grunde meine hilfebeduerftigkeit auf 0 euro reduzieren gepaart mit normaler arbeit.

hoffe nur dass das fass jetzt zu bleibt und nicht ensprechend das finanzamt mit rein gezogen wird. gibt doch so datenabgleich-dinger.... aber die sachbearbeiterin ist eine von den guten. also von ihr aus wuerde da nix boeses zu erwarten sein.

Maunzi

Du weißt aber schon, dass die sehr hellhörig werden wird (oder ihr Vorgesetzter) wenn du aufgrund einer solchen Aufforderung abmeldest? Das kann schnell zu einer gründlicheren Überprüfung führen und da die Sachen bereits während des Bezugs passiert sind wird das ggf in Richtung Sozialleistungsbetrug führen.

Und ja, Finanzamt wäre durchaus interessiert an sowas nehme ich an, auch ggf die Banken wenn sie bemerken, dass sie nur benutzt wurden.

Mein Rat: setz dich hin, sortier dein Chaos, kündige dort wo möglich und reduzier es auf die Bank die du wirklich brauchst und für dich die besten Konditionen hat! Sonst hat da irgendwann noch böse Folgen wenn du keinen Überblick mehr hast über deine Finanzen. Du tust zwar deinem Kumpel was Gutes, dir aber ganz und gar nicht:

Es verschlechtert sich nämlich auch deine Schufa mit jedem Konto welches du eröffnest
https://www.paycenter.de/ratgeber/schufa-score-verbessern/
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)