Ist diese Art von Sachpfändung verhindern eigentlich erlaubt?

Begonnen von gikesov, 26. März 2022, 16:16:26

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gikesov

Hallo,

habe nämlich vor kurzem so einen Fall erlebt, jetzt frage ich mich natürlich ob sowas überhaupt legal ist oder schon eine straftat ist.

Person A bekommt von Person B das Geld und kauft ihm z.b Fernseher & sonstige Multimedia Geräte. Schulden durch KV

Es findet eine Sachpfändung statt, kann aber nichts mitgenommen werden, weil ja "offiziell" die Teile der Person A gehören bzw. auf der Rechung die Daten von Person A stehen und man dann erwähnt sind nur ausgeliehen.

Person B hat das erzählt und war auch noch stolz drauf und meinte das wäre nur eine grau zone.
Sowas kann doch nicht legal sein?

Bundspecht

Zitat von: gikesov am 26. März 2022, 16:16:26Ist das nicht eigentlich Betrug

Nein , warum auch ? Rein rechtlich ist das Ok ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Sachpfändung ist grundsätzlich erlaubt. Bei Fernsehgeräten z.B. gibt es eine Austauschpfändung also ein günstiges Gerät gegen ein hochwertiges.
Wenn die Sachen im Eigentum von Person A sind und der Person B nur zur Verfügung gestellt wurden, darf nichts gepfändet werden.
Vorlage von Kauafvertrag oder Zahlquittung reicht aus.

Schmidtchen

Kritisch dürfte sein, dass Person B Person A das Geld für den Kauf der Geräte gegeben hat. Woher stammte dieses Geld?

Bundspecht

Zitat von: Schmidtchen am 10. Mai 2022, 12:15:47Kritisch dürfte sein, dass Person B Person A das Geld für den Kauf der Geräte gegeben hat. Woher stammte dieses Geld?

Ist egal.... Solange auf den Rechnungen der Name der Person B drauf steht kann und darf NICHTS davon gepfändet werden.

Den moralischen Aspekt mal außen vor gelassen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Person A ist nur der Besitzer der Ware. Eigentümer ist durch Zahlung und Kaufvertrag aber Person B.
Damit darf keine Sachpfändung und auch keine Austauschpfändung vorgenommen werden.
In so einem Fall ergeht ein "Abstandprotokoll" "Unpfändbar"!
Der TE war übrigens letzmals am 26.03.2022 ein einziges mal online nach seiner Anmeldung

Schmidtchen

Ok, trotzdem ist das Thema an sich ja interessant.
Natürlich kann nichts gepfändet werden, was B nicht gehört.

Ich wollte nur sagen, dass der Schwachpunkt des Konstrukts eben die Übergabe des Geldes an A ist.

Wenn Pfändungen bei B anstehen, darf B sein Geld nicht an A überweisen. Wenn man den Herrschaften auf die Schliche kommt, dürfte es problematisch werden.

Bundspecht

Zitat von: Schmidtchen am 10. Mai 2022, 13:36:49Wenn Pfändungen bei B anstehen, darf B sein Geld nicht an A überweisen.

Wer sagt Dir denn , dass Person A bereits eine Pfändung hatte als er das Geld an Person B gegeben hat ?
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Schmidtchen

Naja, irendeinen Grund muss es ja haben, dass man so ein Konstrukt wählt. Immerhin liefert man sich A ja ziemlich aus.
Wenn es Streit gibt, kann A ja auf die Herausgabe seines Fernsehers bestehen. Warum sollte man sich erpressbar machen?

Bundspecht

@Schmidtchen

alles reine Spekulationen, mehr nicht. Es wurde gefragt , ob es legal ist oder schon eine Straftat ist.

Es IST Legal, fertig aus. Das warum oder wie, oder was mal zwischen den beiden Personen passieren "könnte" , geht uns nix an.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

geraldxx

Dieses Vorgehen ist gang und gäbe unter Schuldnern bzw Privatinsolvenzen. Beispiel: Ehepaar, Mann hat Schulden und geht in die Insolvenz. Um das Auto zu behalten wird der Wagen vorher auf die Frau zugelassen, sie ist auch Eigentümer. Somit kann das Auto behalten werden. So ist das in Deutschland, erst Schulden machen und dann alles dafür tun um nichts zurückzahlen zu müssen, man ist ja Opfer seiner selbst geworden und die Gläubiger schauen in die Röhre.

Bundspecht

Zitat von: geraldxx am 11. Mai 2022, 09:59:05Dieses Vorgehen ist gang und gäbe unter Schuldnern bzw Privatinsolvenzen.

Daher meinte ich ja , dass dies eben legal wäre ... Den moralischen Aspekt bei dem ganzen mal außen vor gelassen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ratlos

Zitat von: Bundspecht am 10. Mai 2022, 16:44:34Wer sagt Dir denn , dass Person A bereits eine Pfändung hatte als er das Geld an Person B gegeben hat ?
Zitat von: gikesov am 26. März 2022, 16:16:26Es findet eine Sachpfändung statt, kann aber nichts mitgenommen werden,
Nachdem eine Sachpfändung bereits statt fnd, ging vorher eine Pfändung in Geld fruchtslos aus.
Wäre B. der Eigentümer (nicht nur Besitzer) der Ware  könnte eine sog. Austauschpfändung in Frage kommen wenn die Geräte wertvoll sind.